Rückführung illegal verbrachter italienischer Kulturgüter nach dem Ende des 2. Weltkriegs

Rückführung illegal verbrachter italienischer Kulturgüter nach dem Ende des 2. Weltkriegs von Hofacker,  Emanuel C.
Das Werk behandelt umfassend die Implikationen, die mit dem Verkauf von italienischen Kulturgütern an bedeutende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches – insbesondere Hitler und Göring – zwischen 1937 und 1942 verbunden waren. Zunächst werden die Vorgänge innerhalb der italienischen Führungsriege beschrieben, die den Verkauf von Kunstwerken nach Deutschland – teilweise in Umgehung der geltenden Kunstschutzgesetze – überhaupt erst ermöglichten. Erwähnt werden auch die Kulturgüterverluste nach der italienischen Neutralitätserklärung vom Herbst 1943. Danach wird das gesetzliche und politische Umfeld in Italien nach dem Krieg und darin das Argumentarium aufgezeigt, mit dem Rom bei den Alliierten seine Ansprüche auf Restitution der nach Deutschland verbrachten Kulturgüter geltend machte. Umfassend analysiert wird die Bedeutung Rodolfo Sivieros, des für die Restitutionsangelegenheiten verantwortlichen „Ministro Plenipotenziario“ der italienischen Regierung, der während Jahrzehnten und aufgrund verschiedenster Motive dafür sorgte, dass die Frage der Kulturgüterrestitutionen in Italien bis in die siebziger Jahre auf der politischen Agenda verblieb. Die langjährigen italienisch-deutschen Verhandlungen werden vertieft und aus der Warte beider Verhandlungsparteien geschildert und untersucht. Schliesslich analysiert der Autor die rechtlichen Grundlagen und damit die Begründetheit der italienischen Restitutionsforderungen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz

Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz von Rudolph,  Sabine
Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage. Bei dieser handelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch § 985 BGB, der den unberechtigten Besitzer einer Sache verpflichtet, bei Verlangen diese an ihren Eigentümer herauszugeben.Die Frage, ob jüdische Sammler oder deren Erben ihr Restitutionsbegehren auf die Vorschrift des § 985 BGB stützen können, stellt die Kernfrage der vorliegenden Untersuchung dar. Daneben werden weitere Fragen untersucht: Hat ein Sammler das Eigentum an einem Kunstwerk dadurch verloren, dass er es etwa in einer sogenannten "Judenauktion" veräußert hat oder dass es ihm vom Deutschen Reich weggenommen worden ist? Besonderes Augenmerk gilt dabei der in den alliierten Rückerstattungsgesetzen normierten Entziehungsvermutung. Erörtert wird weiterhin, ob ein Eigentumsverlust dadurch eingetreten ist, dass eine dritte Person, an die der Vertragspartner des Sammlers oder das Deutsche Reich das Kunstwerk weiterveräußert hat, das Eigentum daran gutgläubig erworben hat. Schließlich wird untersucht, ob die seit der Entziehung verstrichene Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz

Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz von Rudolph,  Sabine
Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage.Bei dieserhandelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch § 985 BGB, der den unberechtigten Besitzer einer Sache verpflichtet, bei Verlangen diese an ihren Eigentümer herauszugeben.Die Frage, ob jüdische Sammler oder deren Erben ihr Restitutionsbegehren auf die Vorschrift des § 985 BGB stützen können, stellt die Kernfrage der vorliegendenUntersuchung dar. Daneben werden weitere Fragen untersucht: Hat ein Sammler das Eigentum an einem Kunstwerk dadurch verloren, dass er es etwa in einer sogenannten "Judenauktion" veräußert hat oder dass es ihm vom Deutschen Reich weggenommen worden ist? Besonderes Augenmerk gilt dabei der in den alliierten Rückerstattungsgesetzen normierten Entziehungsvermutung. Erörtert wird weiterhin, ob ein Eigentumsverlust dadurch eingetreten ist, dass eine dritte Person, an die der Vertragspartner des Sammlers oder das Deutsche Reich das Kunstwerk weiterveräußert hat, das Eigentum daran gutgläubig erworben hat. Schließlich wird untersucht, ob die seit der Entziehung verstrichene Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Rückführung illegal verbrachter italienischer Kulturgüter nach dem Ende des 2. Weltkriegs

Rückführung illegal verbrachter italienischer Kulturgüter nach dem Ende des 2. Weltkriegs von Hofacker,  Emanuel C.
Das Werk behandelt umfassend die Implikationen, die mit dem Verkauf von italienischen Kulturgütern an bedeutende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches – insbesondere Hitler und Göring – zwischen 1937 und 1942 verbunden waren. Zunächst werden die Vorgänge innerhalb der italienischen Führungsriege beschrieben, die den Verkauf von Kunstwerken nach Deutschland – teilweise in Umgehung der geltenden Kunstschutzgesetze – überhaupt erst ermöglichten. Erwähnt werden auch die Kulturgüterverluste nach der italienischen Neutralitätserklärung vom Herbst 1943. Danach wird das gesetzliche und politische Umfeld in Italien nach dem Krieg und darin das Argumentarium aufgezeigt, mit dem Rom bei den Alliierten seine Ansprüche auf Restitution der nach Deutschland verbrachten Kulturgüter geltend machte. Umfassend analysiert wird die Bedeutung Rodolfo Sivieros, des für die Restitutionsangelegenheiten verantwortlichen „Ministro Plenipotenziario“ der italienischen Regierung, der während Jahrzehnten und aufgrund verschiedenster Motive dafür sorgte, dass die Frage der Kulturgüterrestitutionen in Italien bis in die siebziger Jahre auf der politischen Agenda verblieb. Die langjährigen italienisch-deutschen Verhandlungen werden vertieft und aus der Warte beider Verhandlungsparteien geschildert und untersucht. Schliesslich analysiert der Autor die rechtlichen Grundlagen und damit die Begründetheit der italienischen Restitutionsforderungen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Hitlers Museum

Hitlers Museum von Schwarz,  Birgit
Adolf Hitler plante in seiner Heimatstadt Linz ein großes Museum, das "Führermuseum". Zum Aufbau der Museumssammlung wurde 1939 der sog. Sonderauftrag Linz installiert, der in Österreich und den besetzten Ländern aus beschlagnahmten und "sichergestellten", vor allem jüdischen Sammlungen Gemälde aussuchte und auch auf dem Kunstmarkt ankaufte. Alle Publikationen über das "Führermuseum" haben sich im Wesentlichen mit den kriminellen Aneignungsmethoden des Sonderauftrags Linz beschäftigt, deren Folgen bis heute die Museums- und Kunstwelt in Europa und Amerika erschüttern. Das vorliegende Buch ist ein entscheidender Beitrag zu einer systematischen und wissenschaftlichen Bearbeitung der Museumsplanungen und des Bestandes sowie der Geschichte des Sonderauftrags. Es stellt erstmalig die wichtigste Bildquelle zum Linzer Museum vor: die 19 erhaltenen von ehemals 31 Fotoalben, die Hitler in regelmäßigen Abständen vom Sonderauftrag überreicht wurden und ihm Rechenschaft über den Stand der Sammeltätigkeit gaben. Die darin enthaltenen gut 900 Kunstwerke werden abgebildet, im Katalog identifiziert und mit Angaben zur Provenienz versehen, welche ihre jeweilige Geschichte vom Zugriff Hitlers bis zur Restitution nach dem Zweiten Weltkrieg nachzeichnen. Die Alben zeigen die Galerie in statu nascendi und machen damit die Sammlungsgeschichte transparent. Darüber hinaus lassen Inhalt und Anordnung der Fotosammlung Rückschluss auf die geplante Struktur des Museums zu. Damit wird der Blick frei auf einen bisher vernachlässigten Aspekt der Kulturpolitik des Nationalsozialismus: Hitlers Museumspolitik. Die in der Publizistik bis heute dominierende Vorstellung vom "größten Museum der Welt" gibt sich als ein Mythos zu erkennen.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Rückführung illegal verbrachter italienischer Kulturgüter nach dem Ende des 2. Weltkriegs

Rückführung illegal verbrachter italienischer Kulturgüter nach dem Ende des 2. Weltkriegs von Hofacker,  Emanuel C.
Das Werk behandelt umfassend die Implikationen, die mit dem Verkauf von italienischen Kulturgütern an bedeutende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches – insbesondere Hitler und Göring – zwischen 1937 und 1942 verbunden waren. Zunächst werden die Vorgänge innerhalb der italienischen Führungsriege beschrieben, die den Verkauf von Kunstwerken nach Deutschland – teilweise in Umgehung der geltenden Kunstschutzgesetze – überhaupt erst ermöglichten. Erwähnt werden auch die Kulturgüterverluste nach der italienischen Neutralitätserklärung vom Herbst 1943. Danach wird das gesetzliche und politische Umfeld in Italien nach dem Krieg und darin das Argumentarium aufgezeigt, mit dem Rom bei den Alliierten seine Ansprüche auf Restitution der nach Deutschland verbrachten Kulturgüter geltend machte. Umfassend analysiert wird die Bedeutung Rodolfo Sivieros, des für die Restitutionsangelegenheiten verantwortlichen „Ministro Plenipotenziario“ der italienischen Regierung, der während Jahrzehnten und aufgrund verschiedenster Motive dafür sorgte, dass die Frage der Kulturgüterrestitutionen in Italien bis in die siebziger Jahre auf der politischen Agenda verblieb. Die langjährigen italienisch-deutschen Verhandlungen werden vertieft und aus der Warte beider Verhandlungsparteien geschildert und untersucht. Schliesslich analysiert der Autor die rechtlichen Grundlagen und damit die Begründetheit der italienischen Restitutionsforderungen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz

Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz von Rudolph,  Sabine
Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage. Bei dieser handelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch § 985 BGB, der den unberechtigten Besitzer einer Sache verpflichtet, bei Verlangen diese an ihren Eigentümer herauszugeben.Die Frage, ob jüdische Sammler oder deren Erben ihr Restitutionsbegehren auf die Vorschrift des § 985 BGB stützen können, stellt die Kernfrage der vorliegenden Untersuchung dar. Daneben werden weitere Fragen untersucht: Hat ein Sammler das Eigentum an einem Kunstwerk dadurch verloren, dass er es etwa in einer sogenannten "Judenauktion" veräußert hat oder dass es ihm vom Deutschen Reich weggenommen worden ist? Besonderes Augenmerk gilt dabei der in den alliierten Rückerstattungsgesetzen normierten Entziehungsvermutung. Erörtert wird weiterhin, ob ein Eigentumsverlust dadurch eingetreten ist, dass eine dritte Person, an die der Vertragspartner des Sammlers oder das Deutsche Reich das Kunstwerk weiterveräußert hat, das Eigentum daran gutgläubig erworben hat. Schließlich wird untersucht, ob die seit der Entziehung verstrichene Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Privat- und kollisionsrechtliche Folgen der Verletzung von Kulturgüterschutznormen auf der Grundlage des UNESCO-Kulturgutübereinkommens 1970

Privat- und kollisionsrechtliche Folgen der Verletzung von Kulturgüterschutznormen auf der Grundlage des UNESCO-Kulturgutübereinkommens 1970 von Halsdorfer,  Alice
Das Buch erörtert die privat- und kollisionsrechtlichen Folgen der Verletzung von in- und ausländischen Kulturgüterschutznormen. Vertieft wird insbesondere die Problematik der schwebenden Unwirksamkeit oder Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Gerade durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum UNESCO-Kulturgutübereinkommen erlangt das Thema große Aktualität. Vor diesem Hintergrund werden die konkreten Auswirkungen thematisiert, die das Ausführungsgesetz vom 18. Mai 2007 mit sich bringt. Dies sind im besonderen die Erweiterung der Rückgabeansprüche sowie die Einführung eines Importverbots.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Kulturgutbeschlagnahmen in bewaffneten Konflikten, ihre Rückabwicklung und der deutsch-russische Streit um die so genannte Beutekunst

Kulturgutbeschlagnahmen in bewaffneten Konflikten, ihre Rückabwicklung und der deutsch-russische Streit um die so genannte Beutekunst von Baufeld,  Stefan
Die im Zweiten Weltkrieg und heute geltenden Verbote von Kulturgutbeschlagnahmen in bewaffneten Konflikten werden in dieser Arbeit erörtert. Das ältere Völkerrecht schützte wenige Arten von Kulturgütern unmittelbar; für nicht erfasste Objekte bot es nur mittelbaren Schutz. Das heutige Recht hingegen schützt Kulturgüter fast ausnahmslos; sowohl Staaten als auch Individuen haben Ansprüche auf Restitution beschlagnahmter Kulturgüter. Den sowjetischen Beutekunstbeschlagnahmen stand die Haager Landkriegsordnung grundsätzlich entgegen. Das Recht der Besatzung erlaubte aber Kulturgutbeschlagnahmen, soweit die UdSSR einen Anspruch darauf hatte. Der ergab sich aus kompensatorischer Restitution: sie ließ Beschlagnahmen soweit zu, als die UdSSR im Krieg durch Deutschland Kulturgutverluste erlitt. Aber die Beschlagnahmen überstiegen die sowjetischen Schäden bei weitem. Um heutzutage eine Realisierung der Restitutionen zu erreichen, wäre eine Mediation durch die UNESCO notwendig.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Hitlers Museum

Hitlers Museum von Schwarz,  Birgit
Adolf Hitler plante in seiner Heimatstadt Linz ein großes Museum, das "Führermuseum". Zum Aufbau der Museumssammlung wurde 1939 der sog. Sonderauftrag Linz installiert, der in Österreich und den besetzten Ländern aus beschlagnahmten und "sichergestellten", vor allem jüdischen Sammlungen Gemälde aussuchte und auch auf dem Kunstmarkt ankaufte. Alle Publikationen über das "Führermuseum" haben sich im Wesentlichen mit den kriminellen Aneignungsmethoden des Sonderauftrags Linz beschäftigt, deren Folgen bis heute die Museums- und Kunstwelt in Europa und Amerika erschüttern. Das vorliegende Buch ist ein entscheidender Beitrag zu einer systematischen und wissenschaftlichen Bearbeitung der Museumsplanungen und des Bestandes sowie der Geschichte des Sonderauftrags. Es stellt erstmalig die wichtigste Bildquelle zum Linzer Museum vor: die 19 erhaltenen von ehemals 31 Fotoalben, die Hitler in regelmäßigen Abständen vom Sonderauftrag überreicht wurden und ihm Rechenschaft über den Stand der Sammeltätigkeit gaben. Die darin enthaltenen gut 900 Kunstwerke werden abgebildet, im Katalog identifiziert und mit Angaben zur Provenienz versehen, welche ihre jeweilige Geschichte vom Zugriff Hitlers bis zur Restitution nach dem Zweiten Weltkrieg nachzeichnen. Die Alben zeigen die Galerie in statu nascendi und machen damit die Sammlungsgeschichte transparent. Darüber hinaus lassen Inhalt und Anordnung der Fotosammlung Rückschluss auf die geplante Struktur des Museums zu. Damit wird der Blick frei auf einen bisher vernachlässigten Aspekt der Kulturpolitik des Nationalsozialismus: Hitlers Museumspolitik. Die in der Publizistik bis heute dominierende Vorstellung vom "größten Museum der Welt" gibt sich als ein Mythos zu erkennen.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz

Restitution von Kunstwerken aus jüdischem Besitz von Rudolph,  Sabine
Vor kurzem schenkten die Medien einem Fall der Restitution eines während des Nationalsozialismus entzogenen Kunstwerks besondere Aufmerksamkeit: der Rückgabe der "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner durch das Land Berlin an die Erben des jüdischen Schuhfabrikanten Alfred Hess. Das Museum - oder vielmehr sein Träger - wurde heftig attackiert, weil es das Bild zurückgegeben hat. Dabei hat das Land Berlin nur getan, worauf sich Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände in ihrer "Gemeinsamen Erklärung" verständigt haben, nämlich NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter den früheren Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben. Was diese Entscheidung so angreifbar macht, ist eben diese Grundlage.Bei dieserhandelt es sich nämlich "nur" um eine "politische Willenserklärung im Sinne einer moralischen Selbstverpflichtung". Die Rückgabe wäre sicherlich auf größere Akzeptanz gestoßen, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung gefordert worden wäre, etwa durch § 985 BGB, der den unberechtigten Besitzer einer Sache verpflichtet, bei Verlangen diese an ihren Eigentümer herauszugeben.Die Frage, ob jüdische Sammler oder deren Erben ihr Restitutionsbegehren auf die Vorschrift des § 985 BGB stützen können, stellt die Kernfrage der vorliegendenUntersuchung dar. Daneben werden weitere Fragen untersucht: Hat ein Sammler das Eigentum an einem Kunstwerk dadurch verloren, dass er es etwa in einer sogenannten "Judenauktion" veräußert hat oder dass es ihm vom Deutschen Reich weggenommen worden ist? Besonderes Augenmerk gilt dabei der in den alliierten Rückerstattungsgesetzen normierten Entziehungsvermutung. Erörtert wird weiterhin, ob ein Eigentumsverlust dadurch eingetreten ist, dass eine dritte Person, an die der Vertragspartner des Sammlers oder das Deutsche Reich das Kunstwerk weiterveräußert hat, das Eigentum daran gutgläubig erworben hat. Schließlich wird untersucht, ob die seit der Entziehung verstrichene Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert das Bestehen des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB ausschließt oder seine erfolgreiche Geltendmachung hindert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Rückführung illegal verbrachter italienischer Kulturgüter nach dem Ende des 2. Weltkriegs

Rückführung illegal verbrachter italienischer Kulturgüter nach dem Ende des 2. Weltkriegs von Hofacker,  Emanuel C.
Das Werk behandelt umfassend die Implikationen, die mit dem Verkauf von italienischen Kulturgütern an bedeutende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches – insbesondere Hitler und Göring – zwischen 1937 und 1942 verbunden waren. Zunächst werden die Vorgänge innerhalb der italienischen Führungsriege beschrieben, die den Verkauf von Kunstwerken nach Deutschland – teilweise in Umgehung der geltenden Kunstschutzgesetze – überhaupt erst ermöglichten. Erwähnt werden auch die Kulturgüterverluste nach der italienischen Neutralitätserklärung vom Herbst 1943. Danach wird das gesetzliche und politische Umfeld in Italien nach dem Krieg und darin das Argumentarium aufgezeigt, mit dem Rom bei den Alliierten seine Ansprüche auf Restitution der nach Deutschland verbrachten Kulturgüter geltend machte. Umfassend analysiert wird die Bedeutung Rodolfo Sivieros, des für die Restitutionsangelegenheiten verantwortlichen „Ministro Plenipotenziario“ der italienischen Regierung, der während Jahrzehnten und aufgrund verschiedenster Motive dafür sorgte, dass die Frage der Kulturgüterrestitutionen in Italien bis in die siebziger Jahre auf der politischen Agenda verblieb. Die langjährigen italienisch-deutschen Verhandlungen werden vertieft und aus der Warte beider Verhandlungsparteien geschildert und untersucht. Schliesslich analysiert der Autor die rechtlichen Grundlagen und damit die Begründetheit der italienischen Restitutionsforderungen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Rückführung unrechtmäßig nach Deutschland verbrachten Kulturguts an den Ursprungsstaat

Die Rückführung unrechtmäßig nach Deutschland verbrachten Kulturguts an den Ursprungsstaat von Schaffrath,  Christina
Die Rückführung von Kulturgut steht seit jeher im Spannungsfeld verschiedener Rechtsgebiete, dem Völkerrecht, internationalem Verwaltungsrecht, Strafrecht sowie dem Privatrecht. Die Arbeit stellt die verschiedenen Möglichkeiten dar, die der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, um Kulturgut aus dem Ausland an seinen Ursprungsstaat zurückzugeben. Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptteile: Zunächst werden die völkerrechtlichen Grundlagen eines staatlichen Rückführungsanspruches dargestellt. Im zweiten Teil folgt eine Untersuchung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Möglichkeiten, um gestohlenes und illegal verbrachtes Kulturgut seinem Ursprungsstaat zurückzugewähren. Der dritte Teil schließlich widmet sich Reformüberlegungen. Obwohl im innerstaatlichen deutschen Recht taugliche Möglichkeiten zur Rückgabe von Kulturgut bestehen, würden diese voll ausgeschöpft, lassen sich die Ziele des internationalen Kulturgüterschutzes auf internationaler Ebene am besten verfolgen, da die Verpflichtungen hier unter dem Gegenseitigkeitsprinzip stehen. Die Ratifizierung und Umsetzung der UNESCO 1970 in nationales Recht ist daher ein wichtiger Schritt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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