Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen.

Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen. von Harbarth,  Stephan
Vor allem aus finanziellen Gründen kommt es zunehmend stärker zur Bildung gemischtwirtschaftlicher Aktiengesellschaften, an denen neben der öffentlichen Hand auch private Aktionäre beteiligt sind. Während es der öffentlichen Hand in solchen Unternehmen primär nicht um Gewinnerzielung, sondern um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben geht, erstreben die privaten Aktionäre eine attraktive Rendite, die die Erzielung eines hohen Gewinns voraussetzt. Der Autor widmet sich der Frage, wie der Anleger, der sich im amtlichen Börsenhandel an einer solchen Gesellschaft beteiligt, vor den in diesem fundamentalen Interessengegensatz angelegten Risiken geschützt wird. Dabei werden zunächst die widerstreitenden verfassungsrechtlichen Vorgaben betrachtet, insbesondere die verfassungsrechtliche Grundlage des Anlegerschutzes. Im Anschluß daran werden die gesellschaftsrechtliche Situation ausführlich analysiert und die bei der Satzungsgestaltung zu beachtenden Anforderungen dargestellt. Hierauf aufbauend entwickelt Stephan Harbarth die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Aktien solcher Gesellschaften zum Börsenhandel. Anschließend arbeitet er die bei der Information der Anleger über das spezifische Risikopotential einzuhaltenden Vorgaben für die Gestaltung des Börsenprospekts und des Jahresabschlusses heraus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. von Gersdorf,  Hubertus
Die Organisation öffentlicher Unternehmen folgt nicht dem Muster der Ministerialverwaltung mit ihrem strukturprägenden hohen demokratischen Legitimationsniveau. Staatliche sowie kommunale Eigen- und Beteiligungsgesellschaften verfügen im Interesse einer effizienten Unternehmensführung über weitreichende unternehmerische Bewegungsfreiräume. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die Herausnahme öffentlicher Unternehmen aus der hierarchischen Aufbau- und bürokratischen Ablauforganisation des Staates und der Kommunen von Verfassungs wegen zulässig ist. Der Autor zeigt, daß sich die öffentliche Hand im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung in einem Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsprinzipien der Demokratie und der Wirtschaftlichkeit befindet: Sie kann kein "guter Unternehmer" sein, weil sie den "Klotz des Demokratieprinzips" am Bein hat, der die Administrativspitze zur "Gängelung" ihrer Gesellschaften verpflichtet. Geriert sich die öffentliche Hand hingegen als "guter Unternehmer", so steht sie zwangsläufig mit dem Demokratieprinzip auf Kriegsfuß, weil der Zuwachs an Wirtschaftlichkeit nur zum Preis des Verlustes demokratischer Legitimation der Gesellschaften erkauft werden kann. Es werden die Maßstäbe für die Auflösung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnisses aufgezeigt. Der Verfasser gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, daß Staat und Kommunen die rein erwerbswirtschaftliche Betätigung verfassungsrechtlich versagt ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktienrechtliche Aufsichtsverschwiegenheit und Informationsprivileg der öffentlichen Hand.

Aktienrechtliche Aufsichtsverschwiegenheit und Informationsprivileg der öffentlichen Hand. von Knöbber-Griesz,  Konstantin Alexander
Die Voraussetzungen für die Weitergabe von Gesellschaftsgeheimnissen an eine beteiligte Gebietskörperschaft durch ein berichtspflichtiges Aufsichtsratsmitglied nach §§ 394, 395 AktG sind aktienrechtsautonom zu ermitteln. Danach bestimmt die organschaftliche Sorgfalts- und Treuepflicht die Leitlinien für die rechtmäßige Auskunftsgewähr. Maßgeblich ist eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Umstände der Berichterstattung anhand objektiver Kriterien des effektiven Geheimnisschutzes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatsunternehmen und Privatrecht

Staatsunternehmen und Privatrecht von Schachtschneider,  Karl A
Frontmatter -- VORWORT -- INHALTSOBERSICHT -- EINLEITUNG -- 1. Teil Problemskizze einer Kritik der Fiskustheorie am Beispiel des § 1 UWG -- 2. Teil Die Diskussion des wettbewerblichen Charakters staatsunternehmerischer Marktteilnahme -- 3. Teil Das Autonomieprinzip des Grundgesetzes -- 4. Teil Das Problem autonomiegerechter Realität -- 5. Teil Die Staatstheorie nach dem Autonomieprinzip des Grundgesetzes; Kritik des funktionalistischen Begriffs des Staatlichen -- 6. Teil Die Staatstheorie nach dem Autonomieprinzip des Grundgesetzes; die institutionelle Theorie des Staatlichen -- 7. Teil Wettbewerblichkeit und Staatlichkeit -- 8. Teil Die Inadäquanz der "guten Sitten" im Sinne des § 1 UWG als Maßstab staatlichen Verhaltens -- ZUSAMMENFASSUNG -- LITERATURVERZEICHNIS -- STICHWORTVERZEICHNIS
Aktualisiert: 2023-05-29
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Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. von Gersdorf,  Hubertus
Die Organisation öffentlicher Unternehmen folgt nicht dem Muster der Ministerialverwaltung mit ihrem strukturprägenden hohen demokratischen Legitimationsniveau. Staatliche sowie kommunale Eigen- und Beteiligungsgesellschaften verfügen im Interesse einer effizienten Unternehmensführung über weitreichende unternehmerische Bewegungsfreiräume. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die Herausnahme öffentlicher Unternehmen aus der hierarchischen Aufbau- und bürokratischen Ablauforganisation des Staates und der Kommunen von Verfassungs wegen zulässig ist. Der Autor zeigt, daß sich die öffentliche Hand im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung in einem Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsprinzipien der Demokratie und der Wirtschaftlichkeit befindet: Sie kann kein "guter Unternehmer" sein, weil sie den "Klotz des Demokratieprinzips" am Bein hat, der die Administrativspitze zur "Gängelung" ihrer Gesellschaften verpflichtet. Geriert sich die öffentliche Hand hingegen als "guter Unternehmer", so steht sie zwangsläufig mit dem Demokratieprinzip auf Kriegsfuß, weil der Zuwachs an Wirtschaftlichkeit nur zum Preis des Verlustes demokratischer Legitimation der Gesellschaften erkauft werden kann. Es werden die Maßstäbe für die Auflösung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnisses aufgezeigt. Der Verfasser gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, daß Staat und Kommunen die rein erwerbswirtschaftliche Betätigung verfassungsrechtlich versagt ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktienrechtliche Aufsichtsverschwiegenheit und Informationsprivileg der öffentlichen Hand.

Aktienrechtliche Aufsichtsverschwiegenheit und Informationsprivileg der öffentlichen Hand. von Knöbber-Griesz,  Konstantin Alexander
Die Voraussetzungen für die Weitergabe von Gesellschaftsgeheimnissen an eine beteiligte Gebietskörperschaft durch ein berichtspflichtiges Aufsichtsratsmitglied nach §§ 394, 395 AktG sind aktienrechtsautonom zu ermitteln. Danach bestimmt die organschaftliche Sorgfalts- und Treuepflicht die Leitlinien für die rechtmäßige Auskunftsgewähr. Maßgeblich ist eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Umstände der Berichterstattung anhand objektiver Kriterien des effektiven Geheimnisschutzes.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen.

Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen. von Harbarth,  Stephan
Vor allem aus finanziellen Gründen kommt es zunehmend stärker zur Bildung gemischtwirtschaftlicher Aktiengesellschaften, an denen neben der öffentlichen Hand auch private Aktionäre beteiligt sind. Während es der öffentlichen Hand in solchen Unternehmen primär nicht um Gewinnerzielung, sondern um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben geht, erstreben die privaten Aktionäre eine attraktive Rendite, die die Erzielung eines hohen Gewinns voraussetzt. Der Autor widmet sich der Frage, wie der Anleger, der sich im amtlichen Börsenhandel an einer solchen Gesellschaft beteiligt, vor den in diesem fundamentalen Interessengegensatz angelegten Risiken geschützt wird. Dabei werden zunächst die widerstreitenden verfassungsrechtlichen Vorgaben betrachtet, insbesondere die verfassungsrechtliche Grundlage des Anlegerschutzes. Im Anschluß daran werden die gesellschaftsrechtliche Situation ausführlich analysiert und die bei der Satzungsgestaltung zu beachtenden Anforderungen dargestellt. Hierauf aufbauend entwickelt Stephan Harbarth die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Aktien solcher Gesellschaften zum Börsenhandel. Anschließend arbeitet er die bei der Information der Anleger über das spezifische Risikopotential einzuhaltenden Vorgaben für die Gestaltung des Börsenprospekts und des Jahresabschlusses heraus.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. von Gersdorf,  Hubertus
Die Organisation öffentlicher Unternehmen folgt nicht dem Muster der Ministerialverwaltung mit ihrem strukturprägenden hohen demokratischen Legitimationsniveau. Staatliche sowie kommunale Eigen- und Beteiligungsgesellschaften verfügen im Interesse einer effizienten Unternehmensführung über weitreichende unternehmerische Bewegungsfreiräume. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die Herausnahme öffentlicher Unternehmen aus der hierarchischen Aufbau- und bürokratischen Ablauforganisation des Staates und der Kommunen von Verfassungs wegen zulässig ist. Der Autor zeigt, daß sich die öffentliche Hand im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung in einem Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsprinzipien der Demokratie und der Wirtschaftlichkeit befindet: Sie kann kein "guter Unternehmer" sein, weil sie den "Klotz des Demokratieprinzips" am Bein hat, der die Administrativspitze zur "Gängelung" ihrer Gesellschaften verpflichtet. Geriert sich die öffentliche Hand hingegen als "guter Unternehmer", so steht sie zwangsläufig mit dem Demokratieprinzip auf Kriegsfuß, weil der Zuwachs an Wirtschaftlichkeit nur zum Preis des Verlustes demokratischer Legitimation der Gesellschaften erkauft werden kann. Es werden die Maßstäbe für die Auflösung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnisses aufgezeigt. Der Verfasser gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, daß Staat und Kommunen die rein erwerbswirtschaftliche Betätigung verfassungsrechtlich versagt ist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip.

Öffentliche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen Demokratie- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. von Gersdorf,  Hubertus
Die Organisation öffentlicher Unternehmen folgt nicht dem Muster der Ministerialverwaltung mit ihrem strukturprägenden hohen demokratischen Legitimationsniveau. Staatliche sowie kommunale Eigen- und Beteiligungsgesellschaften verfügen im Interesse einer effizienten Unternehmensführung über weitreichende unternehmerische Bewegungsfreiräume. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die Herausnahme öffentlicher Unternehmen aus der hierarchischen Aufbau- und bürokratischen Ablauforganisation des Staates und der Kommunen von Verfassungs wegen zulässig ist. Der Autor zeigt, daß sich die öffentliche Hand im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung in einem Spannungsverhältnis zwischen den Verfassungsprinzipien der Demokratie und der Wirtschaftlichkeit befindet: Sie kann kein "guter Unternehmer" sein, weil sie den "Klotz des Demokratieprinzips" am Bein hat, der die Administrativspitze zur "Gängelung" ihrer Gesellschaften verpflichtet. Geriert sich die öffentliche Hand hingegen als "guter Unternehmer", so steht sie zwangsläufig mit dem Demokratieprinzip auf Kriegsfuß, weil der Zuwachs an Wirtschaftlichkeit nur zum Preis des Verlustes demokratischer Legitimation der Gesellschaften erkauft werden kann. Es werden die Maßstäbe für die Auflösung dieses verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnisses aufgezeigt. Der Verfasser gelangt unter anderem zu dem Ergebnis, daß Staat und Kommunen die rein erwerbswirtschaftliche Betätigung verfassungsrechtlich versagt ist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktienrechtliche Aufsichtsverschwiegenheit und Informationsprivileg der öffentlichen Hand.

Aktienrechtliche Aufsichtsverschwiegenheit und Informationsprivileg der öffentlichen Hand. von Knöbber-Griesz,  Konstantin Alexander
Die Voraussetzungen für die Weitergabe von Gesellschaftsgeheimnissen an eine beteiligte Gebietskörperschaft durch ein berichtspflichtiges Aufsichtsratsmitglied nach §§ 394, 395 AktG sind aktienrechtsautonom zu ermitteln. Danach bestimmt die organschaftliche Sorgfalts- und Treuepflicht die Leitlinien für die rechtmäßige Auskunftsgewähr. Maßgeblich ist eine Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Umstände der Berichterstattung anhand objektiver Kriterien des effektiven Geheimnisschutzes.
Aktualisiert: 2023-04-15
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