Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht.

Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht. von Heger,  Martin
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen. Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaftsanteilen.

Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaftsanteilen. von Hauber,  Caroline
Die Regelung der Unternehmensnachfolge stellt insbesondere Familienunternehmen häufig vor große Herausforderungen, wenn der bisherige Eigentümer aus seinem Unternehmen ausscheidet oder verstirbt. Als mögliches Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge ist die Nießbrauchsbestellung an Personengesellschaftsanteilen Gegenstand der vorliegenden Ausarbeitung. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der ertragsteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs an ebendiesen Personengesellschaftsanteilen. Aus ertragsteuerlicher Sicht führt die Nießbrauchsbestellung zu einer Einkünfteaufteilung zwischen dem Nießbraucher und dem Nießbrauchsbesteller, soweit beide die Tatbestandsvoraussetzungen der Einkünfteerzielung erfüllen. Dies erfordert, dass sowohl der Nießbraucher als auch der Besteller als Mitunternehmer zu qualifizieren sind. Die Autorin stellt unter Berücksichtigung der derzeit herrschenden Rechtsauffassung und Literaturmeinung dar, unter welchen Voraussetzungen sowohl der Nießbraucher als auch der Nießbrauchsbesteller infolge der Nießbrauchsbestellung eine Stellung als Mitunternehmer innehaben. Hierfür erfolgt zunächst eine Darstellung der zivilrechtlichen Grundlagen des Nießbrauchs an Personengesellschaften, zumal die gesetzliche Ausgestaltung des Nießbrauchs sowie die im Einzelfall getroffenen Abreden zwischen dem Nießbraucher und dem Besteller für die nachfolgende Beurteilung der Mitunternehmerstellung bedeutsam sind. Daran schließt sich eine Erläuterung ausgewählter Einzelfragen der Gewinnverteilung und Einkünfteabgrenzung zwischen dem Nießbraucher und dem Nießbrauchsbesteller an. Darüber hinaus wird die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs dargelegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaftsanteilen.

Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaftsanteilen. von Hauber,  Caroline
Die Regelung der Unternehmensnachfolge stellt insbesondere Familienunternehmen häufig vor große Herausforderungen, wenn der bisherige Eigentümer aus seinem Unternehmen ausscheidet oder verstirbt. Als mögliches Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge ist die Nießbrauchsbestellung an Personengesellschaftsanteilen Gegenstand der vorliegenden Ausarbeitung. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der ertragsteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs an ebendiesen Personengesellschaftsanteilen. Aus ertragsteuerlicher Sicht führt die Nießbrauchsbestellung zu einer Einkünfteaufteilung zwischen dem Nießbraucher und dem Nießbrauchsbesteller, soweit beide die Tatbestandsvoraussetzungen der Einkünfteerzielung erfüllen. Dies erfordert, dass sowohl der Nießbraucher als auch der Besteller als Mitunternehmer zu qualifizieren sind. Die Autorin stellt unter Berücksichtigung der derzeit herrschenden Rechtsauffassung und Literaturmeinung dar, unter welchen Voraussetzungen sowohl der Nießbraucher als auch der Nießbrauchsbesteller infolge der Nießbrauchsbestellung eine Stellung als Mitunternehmer innehaben. Hierfür erfolgt zunächst eine Darstellung der zivilrechtlichen Grundlagen des Nießbrauchs an Personengesellschaften, zumal die gesetzliche Ausgestaltung des Nießbrauchs sowie die im Einzelfall getroffenen Abreden zwischen dem Nießbraucher und dem Besteller für die nachfolgende Beurteilung der Mitunternehmerstellung bedeutsam sind. Daran schließt sich eine Erläuterung ausgewählter Einzelfragen der Gewinnverteilung und Einkünfteabgrenzung zwischen dem Nießbraucher und dem Nießbrauchsbesteller an. Darüber hinaus wird die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs dargelegt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht.

Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht. von Heger,  Martin
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen. Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht.

Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht. von Heger,  Martin
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen. Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaftsanteilen.

Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaftsanteilen. von Hauber,  Caroline
Die Regelung der Unternehmensnachfolge stellt insbesondere Familienunternehmen häufig vor große Herausforderungen, wenn der bisherige Eigentümer aus seinem Unternehmen ausscheidet oder verstirbt. Als mögliches Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge ist die Nießbrauchsbestellung an Personengesellschaftsanteilen Gegenstand der vorliegenden Ausarbeitung. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der ertragsteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs an ebendiesen Personengesellschaftsanteilen. Aus ertragsteuerlicher Sicht führt die Nießbrauchsbestellung zu einer Einkünfteaufteilung zwischen dem Nießbraucher und dem Nießbrauchsbesteller, soweit beide die Tatbestandsvoraussetzungen der Einkünfteerzielung erfüllen. Dies erfordert, dass sowohl der Nießbraucher als auch der Besteller als Mitunternehmer zu qualifizieren sind. Die Autorin stellt unter Berücksichtigung der derzeit herrschenden Rechtsauffassung und Literaturmeinung dar, unter welchen Voraussetzungen sowohl der Nießbraucher als auch der Nießbrauchsbesteller infolge der Nießbrauchsbestellung eine Stellung als Mitunternehmer innehaben. Hierfür erfolgt zunächst eine Darstellung der zivilrechtlichen Grundlagen des Nießbrauchs an Personengesellschaften, zumal die gesetzliche Ausgestaltung des Nießbrauchs sowie die im Einzelfall getroffenen Abreden zwischen dem Nießbraucher und dem Besteller für die nachfolgende Beurteilung der Mitunternehmerstellung bedeutsam sind. Daran schließt sich eine Erläuterung ausgewählter Einzelfragen der Gewinnverteilung und Einkünfteabgrenzung zwischen dem Nießbraucher und dem Nießbrauchsbesteller an. Darüber hinaus wird die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs dargelegt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Elternunterhalt

Elternunterhalt von Dingeldein,  Günther, Wahlers,  Martin
Hohe Pflegekosten im Alter stellen Eltern und ihre Kinder vor große finanzielle Herausforderungen. Unter welchen Voraussetzungen die Eltern finanzielle Unterstützung von ihren Angehörigen verlangen können und wann Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Rolle das Sozialamt beim Elternunterhalt spielt, und erhalten Tipps, wie Sie sich diesem gegenüber verhalten können. Mit ausführlichem Praxisbeispiel: Die Musterfamilie Meier führt Sie anschaulich durch alle Problemstellungen.
Aktualisiert: 2020-01-10
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Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht.

Der Nießbrauch in usus modernus und Naturrecht. von Heger,  Martin
Der Nießbrauch wird als ein Institut des römischen Sachenrechts im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in das frühneuzeitliche deutsche Recht übernommen. Als »ususfructus« werden dabei aber auch die familien- und erbrechtlich begründeten Nutzungsrechte des älteren deutschen Rechts sowie das Lehnsrecht begrifflich in das gemeine Nießbrauchsrecht eingefügt. Für die ständisch-patriarchalische Gesellschaft des Ancièn Regime ist die ehemännliche und väterliche Nutznießung am Vermögen der Ehefrau und der Kinder sowie die erbrechtliche Versorgung des überlebenden Ehegatten durch einen Nießbrauch ein wichtiger stabilisierender Faktor. Das säkulare Naturrecht der frühen Neuzeit führt dann zu einer Verstärkung des Einflusses der Vertragsfreiheit auf den Inhalt des Nießbrauchsrechts. Unter dem Eindruck des Ideals einer bürgerlichen Gesellschaft löst Thibaut den Nießbrauch aus seinen ständischen Bindungen. Martin Heger stellt den Nießbrauch in der frühen Neuzeit in seinen Bezügen zu anderen Rechtsinstituten sowie in seinen gesellschaftlichen Funktionen dar und zeigt den Einfluß des Naturrechts bis zum preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gemeineuropäisches Sachenrecht Band I: Grundlagen, Gegenstände sachenrechtlichen Rechtsschutzes, Arten und Erscheinungsformen subjektiver Sachenrechte

Gemeineuropäisches Sachenrecht Band I: Grundlagen, Gegenstände sachenrechtlichen Rechtsschutzes, Arten und Erscheinungsformen subjektiver Sachenrechte von Bar,  Christian von
Zum Werk Dieses Buch ist ein Pionierwerk. Es entfaltet Sachenrecht erstmalig als eine Teildisziplin des Europäischen Privatrechts. Das Werk ist auf zwei Bände angelegt. Der erste Band handelt von den Grundlagen, von den Gegenständen sachenrechtlichen Rechtsschutzes und von den in der Europäischen Union anzutreffenden subjektiven Sachenrechten. Das Buch kann auch als Nachschlagewerk zu den Sachenrechten der Mitgliedstaaten genutzt werden. Das eigentliche Augenmerk liegt jedoch darauf, die nationalen Wissens- und Erfahrungsschätze ohne die Monotonie von Länderberichten in einer widerspruchs- und wiederholungsfreien Gesamtdarstellung einzufangen. Das Buch setzt die mit den beiden Bänden des Autors zum Gemeineuropäischen Deliktsrecht begonnene Reihe fort. Es umfasst auch das Immobiliarsachenrecht. Band 2 wird den Besitz, den Erwerb und Verlust subjektiver Sachenrechte sowie die Rechtsbehelfe zu ihrem Schutz zum Gegenstand haben. Inhalt § 1: Grundlagen - Sachenrecht und Sachenrechte - Absolute Vermögensrechte § 2: Gegenstände sachenrechtlichen Rechtsschutzes - Bezugspunkte, Inhaber und Inhalte subjektiver Sachenrechte - Gegenstände, nicht Personen - Gegenstände des Rechtsverkehrs, Güter und Sachen - Reale Sachen - Normative Sachen mit einem physischen Substrat: Grundstücke - Rein normative Sachen - Zu Sachen verbundene Gegenstände des Rechtsverkehrs § 3: Arten und Erscheinungsformen subjektiver Sachenrechte - Nationale Ordnungsansätze - Räumliche, zeitliche und inhaltliche Dimensionen subjektiver Sachenrechte - Nach Zeit und Inhalt unbegrenzte Sachenrechte - Primär zeitlich begrenzte Sachenrechte - Primär dem Umfang nach begrenzte Sachenrechte Zielgruppe Für alle mit sachenrechtlichen Fragen beschäftigte Juristen, Hochschullehrer und Studierende, für Rechtsanwälte und Notare, für Gerichte, für nationale und europäische Gesetzgebungsorgane, für Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaftsanteilen.

Die ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Personengesellschaftsanteilen. von Hauber,  Caroline
Die Regelung der Unternehmensnachfolge stellt insbesondere Familienunternehmen häufig vor große Herausforderungen, wenn der bisherige Eigentümer aus seinem Unternehmen ausscheidet oder verstirbt. Als mögliches Gestaltungsinstrument der Unternehmensnachfolge ist die Nießbrauchsbestellung an Personengesellschaftsanteilen Gegenstand der vorliegenden Ausarbeitung. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der ertragsteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs an ebendiesen Personengesellschaftsanteilen. Aus ertragsteuerlicher Sicht führt die Nießbrauchsbestellung zu einer Einkünfteaufteilung zwischen dem Nießbraucher und dem Nießbrauchsbesteller, soweit beide die Tatbestandsvoraussetzungen der Einkünfteerzielung erfüllen. Dies erfordert, dass sowohl der Nießbraucher als auch der Besteller als Mitunternehmer zu qualifizieren sind. Die Autorin stellt unter Berücksichtigung der derzeit herrschenden Rechtsauffassung und Literaturmeinung dar, unter welchen Voraussetzungen sowohl der Nießbraucher als auch der Nießbrauchsbesteller infolge der Nießbrauchsbestellung eine Stellung als Mitunternehmer innehaben. Hierfür erfolgt zunächst eine Darstellung der zivilrechtlichen Grundlagen des Nießbrauchs an Personengesellschaften, zumal die gesetzliche Ausgestaltung des Nießbrauchs sowie die im Einzelfall getroffenen Abreden zwischen dem Nießbraucher und dem Besteller für die nachfolgende Beurteilung der Mitunternehmerstellung bedeutsam sind. Daran schließt sich eine Erläuterung ausgewählter Einzelfragen der Gewinnverteilung und Einkünfteabgrenzung zwischen dem Nießbraucher und dem Nießbrauchsbesteller an. Darüber hinaus wird die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs dargelegt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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