Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie sich über zwei Dinge einig sein: über die Arbeit und über den Lohn. Doch beim Lohn sind die Hemmungen gross: Wie viel steht mir zu? Was verdient der Kollege, was die Kollegin? Was ist angemessen? Lohn ist Verhandlungssache, und der Spielraum ist gewaltig. Umso wichtiger ist es, die Spielregeln zu kennen. Die Juristin Katharina Siegrist zeigt umfassend und verständlich auf, wie sich der Lohn zusammensetzt, was und wie viel Sie fordern können und wie Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten am besten angehen. Im Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen gibt Sie Ihnen das nötige Hintergrundwissen an die Hand. Sie spricht zudem Streitpunkte wie Lohndiskriminierung und Lohnkürzungen an und bietet handfeste Hilfe, falls Sie den Rechtsweg einschlagen müssten.
Aktualisiert: 2022-10-13
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Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie sich über zwei Dinge einig sein: über die Arbeit und über den Lohn. Doch beim Lohn sind die Hemmungen gross: Wie viel steht mir zu? Was verdient der Kollege, was die Kollegin? Was ist angemessen? Lohn ist Verhandlungssache, und der Spielraum ist gewaltig. Umso wichtiger ist es, die Spielregeln zu kennen. Die Juristin Katharina Siegrist zeigt umfassend und verständlich auf, wie sich der Lohn zusammensetzt, was und wie viel Sie fordern können und wie Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten am besten angehen. Im Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen gibt Sie Ihnen das nötige Hintergrundwissen an die Hand. Sie spricht zudem Streitpunkte wie Lohndiskriminierung und Lohnkürzungen an und bietet handfeste Hilfe, falls Sie den Rechtsweg einschlagen müssten.
Aktualisiert: 2022-10-13
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Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie sich über zwei Dinge einig sein: über die Arbeit und über den Lohn. Doch beim Lohn sind die Hemmungen gross: Wie viel steht mir zu? Was verdient der Kollege, was die Kollegin? Was ist angemessen? Lohn ist Verhandlungssache, und der Spielraum ist gewaltig. Umso wichtiger ist es, die Spielregeln zu kennen. Die Juristin Katharina Siegrist zeigt umfassend und verständlich auf, wie sich der Lohn zusammensetzt, was und wie viel Sie fordern können und wie Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten am besten angehen. Im Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen gibt Sie Ihnen das nötige Hintergrundwissen an die Hand. Sie spricht zudem Streitpunkte wie Lohndiskriminierung und Lohnkürzungen an und bietet handfeste Hilfe, falls Sie den Rechtsweg einschlagen müssten.
Aktualisiert: 2022-10-13
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Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie sich über zwei Dinge einig sein: über die Arbeit und über den Lohn. Doch beim Lohn sind die Hemmungen gross: Wie viel steht mir zu? Was verdient der Kollege, was die Kollegin? Was ist angemessen? Lohn ist Verhandlungssache, und der Spielraum ist gewaltig. Umso wichtiger ist es, die Spielregeln zu kennen. Die Juristin Katharina Siegrist zeigt umfassend und verständlich auf, wie sich der Lohn zusammensetzt, was und wie viel Sie fordern können und wie Sie das Gespräch mit dem Vorgesetzten am besten angehen. Im Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen gibt Sie Ihnen das nötige Hintergrundwissen an die Hand. Sie spricht zudem Streitpunkte wie Lohndiskriminierung und Lohnkürzungen an und bietet handfeste Hilfe, falls Sie den Rechtsweg einschlagen müssten.
Aktualisiert: 2021-02-22
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Der Flächentarifvertrag in Deutschland war in jüngster Zeit immer wieder Gegenstand großer Auseinandersetzung. Kernpunkt der Kritik ist die oft als unzumutbar empfundene Bindung der Arbeitgeber an die tariflichen Vereinbarungen ihres Verbandes. Eine Folge dieser Kritik ist häufig der Austritt aus dem Verband. In dieser Arbeit werden die unterschiedlichen Gestaltungen der Arbeitgeberverbände hinsichtlich der Tarifbindung ihrer Mitglieder untersucht. Dabei werden sowohl die dabei entstehenden gesellschaftsrechtlichen, als auch die verfassungs- und tarifrechtlichen Fragen behandelt und in einen systematischen Zusammenhang gestellt. Ein Hauptaugenmerk liegt auf den nicht tariffähigen Verbänden und den sogenannten OT-Mitgliedschaften. Schließlich wird auch zu der Bedeutung der verschiedenen Modelle für die Zukunft des Flächentarifvertrags in Deutschland Stellung genommen.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Nach § 611 Abs. 1 HS. 1 BGB ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Tritt der Arbeitnehmer vertragswidrig seine Arbeitsstelle gar nicht erst an oder verläßt sie vor ordnungsgemäßer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, welche Mittel ihm die Rechtsordnung zur Durchsetzung seiner Ansprüche bereitstellt. Neben Grundfragen und Einzelproblemen der Vollstreckung eines Titels, der zur Arbeitsleistung verurteilt, setzt sich die Arbeit mit der Verurteilung zur Erbringung der Arbeitsleistung im Wege der einstweiligen Verfügung und der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG auseinander. Die Arbeit schließt mit der Untersuchung der gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen des Arbeitgebers gegen den vertragsbrüchigen Arbeitnehmer und dritte Arbeitgeber.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das deutsche Arbeitnehmerurheberrecht als Querschnittsmaterie zwischen Arbeitsrecht und Urheberrecht ist hinsichtlich der im Arbeitsverhältnis erstellten Werke von zwei konträren Grundsätzen geprägt. Dem arbeitsrechtlichen Grundsatz von der Berechtigung des Arbeitgebers am Arbeitsergebnis steht der das deutsche Urheberrecht beherrschende Grundsatz des Schöpferprinzips gegenüber. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei Werken im Sinne des § 43 UrhG. Die Untersuchung richtet sich an den in der Praxis mit dem Arbeitnehmerurheberrecht befaßten Leser und führt ihn in die Materie ein. Es werden Vertragsmuster und tarifvertragliche Regelungen zum Arbeitnehmerurheberrecht dargestellt und untersucht. Ergänzend werden die derzeitigen Reformvorschläge zum Arbeitnehmerurheberrecht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf § 43 UrhG und § 69b UrhG analysiert. Abschließend wird ein eigener praxisorientierter Reformvorschlag unterbreitet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nach 1945 wurden in der bisherigen Forschung nur unter dem Aspekt des gesellschafts- und ordnungspolitischen Neuanfangs betrachtet. Tarifpolitik begann regelmäßig erst 1948 mit Aufhebung des Lohnstopps und dem Inkrafttreten des TVG. Die Studie zeigt anhand der Tarifparteien in der Textilindustrie Baden-Württembergs, dass diese bereits vor 1948 nicht nur ordnungspolitische, sondern auch wirtschaftlich-funktionale Zwecke erfüllten. Sowohl unter dem amerikanischen als auch unter dem französischen Besatzungsregime konnten sie Spielräume für Tarifverträge entwickeln und nutzen. Tarifpolitik entstand demnach nicht erst im Zuge des Wirtschaftswunders, sondern bildete den Rahmen für den schnellen wirtschaftlichen Wiederaufschwung in Westdeutschland nach 1945.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit untersucht sowohl die verbandsrechtliche Zulässigkeit als auch die tariflichen Folgen einer Auflösung des Arbeitgeberverbandes als Tarifpartei. Unter Berücksichtigung der wählbaren Rechtsformen des Arbeitgeberverbandes wird dabei auf die gesellschaftsrechtlichen Liquidationsvorschriften eingegangen und die Wirkungsweise der Tarifnormen im Arbeitsverhältnis untersucht. Als wesentliches Ergebnis der Studie ist festzuhalten, daß bestehende Tarifverträge durch die Wirkungen des Auflösungsbeschlusses unmittelbar enden und nur noch dispositiv gemäß § 4 Abs. 5 TVG nachwirken. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Auflösung als Mittel zur Tarifflucht eingesetzt werden soll. Ein Auflösungsbeschluß mit dem erklärten Ziel, die bestehende Tarifbindung abzustreifen, ist nichtig und entfaltet daher keine Wirkung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das deutsche Tarifsystem befindet sich seit geraumer Zeit in der Diskussion. Insbesondere von Seiten der Wirtschaft wird der Flächentarifvertrag als zu starr angesehen und eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen befürchtet. Das geltende Tarifrecht eröffnet aber verschiedene Strategien zur Modifikation der tariflichen Situation. Diese Möglichkeiten, z.B. Verbandsaustritt und -wechsel, Restrukturierungen und Umwandlungen, werden für die verschiedenen tariflichen Konstellationen (Flächentarifvertrag, Firmentarifvertrag, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag) geprüft. Dabei werden Lösungsansätze für bislang überwiegend abstrakt behandelte Probleme, wie etwa die Tarifpluralität oder die Tarifkonkurrenz, für die einzelnen Fallvarianten entwickelt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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