Sukzessive Unternehmenserwerbe–veräußerungen im Konzernabschluss nach IFRS.

Sukzessive Unternehmenserwerbe–veräußerungen im Konzernabschluss nach IFRS. von Trauth,  Veronika
Unternehmenskäufe und -verkäufe sind ein wesentliches Instrument zur strategischen (Neu-) Ausrichtung von Unternehmenszielen. In der Praxis vollzieht sich dies häufig nicht in einem Schritt, sondern über mehrere Teilschritte (sukzessiver Anteilskauf/-verkauf). Die konzernbilanzielle Abbildung solcher Transaktionen kann, je nach Gehalt der Transaktion, das Erscheinungsbild des Konzernabschlusses und somit das Ansehen bei Investoren wesentlich beeinflussen. Die bilanzielle Abbildung sukzessiver Anteilserwerbe und -veräußerungen an Tochterunternehmen wird im Wesentlichen durch das zugrunde liegende Konzernrechnungslegungskonzept determiniert. Die eher interessenstheoretisch orientierte Konzeption des IAS 22 und IFRS 3 sowie IAS 27 soll durch die einheitstheoretischen Vorschläge der vorliegenden Standardentwürfe zu IFRS 3 und IAS 27 im Rahmen der Phase II des Business Combinations Projects abgelöst werden. Diese Arbeit stellt die aktuellen Regelungen und die geplanten Neuregelungen sowie deren Auswirkungen auf die Kapitalkonsolidierung im Konzern¬abschluss nach IFRS dar und würdigt sie kritisch. Die Ausführungen werden zudem durch Beispiele veranschaulicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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True and Fair View in der Konzernrechnungslegung.

True and Fair View in der Konzernrechnungslegung. von Kramer,  Philipp
Der Umbruch des deutschen Bilanzrechts beginnt beim Konzernbilanzrecht. Eine eigenständige Bedeutung des Konzernabschlusses wurde bisher in Deutschland zwar praktisch anerkannt. Es wurde aber zugleich betont, daß der Konzernabschluß als bloß unselbständige Ergänzung neben die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen trete. Diese Zurückhaltung hinsichtlich der eigenen Bedeutung des Konzernabschlusses führt auch nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes dazu, daß der Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung als Auslegungsgesichtspunkte beim Konzernabschluß Anwendung finden, obwohl der Konzernabschluß diese Ziele überhaupt nicht verfolgen soll. Als Folge bestehen damit die gegenwärtigen Beeinträchtigungen des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelabschluß auch im Konzernabschluß. Kramer legt dar, daß durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz ein eigenständiges Konzernbilanzrecht geschaffen worden ist. Anhand der Wahlrechte aus dem Einzelabschlußrecht, die kraft Gesetzes im Konzernabschlußrecht entsprechende Anwendung finden, zeigt Kramer, daß die Auslegung des Konzernabschlusses als bloße Ergänzung zu den Einzelabschlüssen mit Rücksicht auf die Neuerungen des Bilanzrichtlinien-Gesetzes nicht mehr möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist daher die Ausübung von Wahlrechten aus dem Einzelabschlußrecht bei der Konzernrechnungslegung bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage nur in sehr beschränktem Umfang möglich. Die Bilanzpolitik, namentlich durch Ausnutzen der Wahlrechte, ist im Konzernabschluß mithin nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich. Nach diesen grundsätzlichen Darlegungen reflektiert Kramer die einzelnen Wahlrechte an der von ihm entwickelten Auslegung und kommt zu dem Ergebnis, daß von den Einzelabschlußwahlrechten nur das Ansatz- und Bewertungswahlrecht für Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben, das Wahlrecht hinsichtlich Bilanzierung des Geschäftswerts, die Möglichkeit zur Abwertung für im Wert stark schwankende Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und die Bewertungsvereinfachungsverfahren im Konzernabschluß anwendbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zweckgesellschaften im Konzernabschluss nach HGB und IFRS

Zweckgesellschaften im Konzernabschluss nach HGB und IFRS von Kußmaul,  Heinz, Küting,  Karlheinz, Mojadadr,  Mana, Weber,  Claus-Peter
Zweckgesellschaften sind ein zentrales Element der nationalen und internationalen Finanzberichterstattung. Doch halten die einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften gerade für dieses spezifische Mutter-Tochter-Verhältnis eine Vielzahl zu beachtender Besonderheiten bereit. Die wichtigsten Regelungen zur konzernbilanzrechtlichen Behandlung und Abbildung von Zweckgesellschaften - insbesondere nach BilMoG, IAS 27 i.V.m. SIC-12 sowie IFRS 10 - finden Sie in diesem Buch jetzt grundlegend und praxisnah behandelt!
Aktualisiert: 2023-05-24
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Zweckgesellschaften im Konzernabschluss nach HGB und IFRS

Zweckgesellschaften im Konzernabschluss nach HGB und IFRS von Kußmaul,  Heinz, Küting,  Karlheinz, Mojadadr,  Mana, Weber,  Claus-Peter
Zweckgesellschaften sind ein zentrales Element der nationalen und internationalen Finanzberichterstattung. Doch halten die einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften gerade für dieses spezifische Mutter-Tochter-Verhältnis eine Vielzahl zu beachtender Besonderheiten bereit. Die wichtigsten Regelungen zur konzernbilanzrechtlichen Behandlung und Abbildung von Zweckgesellschaften - insbesondere nach BilMoG, IAS 27 i.V.m. SIC-12 sowie IFRS 10 - finden Sie in diesem Buch jetzt grundlegend und praxisnah behandelt!
Aktualisiert: 2023-05-24
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Sukzessive Unternehmenserwerbe–veräußerungen im Konzernabschluss nach IFRS.

Sukzessive Unternehmenserwerbe–veräußerungen im Konzernabschluss nach IFRS. von Trauth,  Veronika
Unternehmenskäufe und -verkäufe sind ein wesentliches Instrument zur strategischen (Neu-) Ausrichtung von Unternehmenszielen. In der Praxis vollzieht sich dies häufig nicht in einem Schritt, sondern über mehrere Teilschritte (sukzessiver Anteilskauf/-verkauf). Die konzernbilanzielle Abbildung solcher Transaktionen kann, je nach Gehalt der Transaktion, das Erscheinungsbild des Konzernabschlusses und somit das Ansehen bei Investoren wesentlich beeinflussen. Die bilanzielle Abbildung sukzessiver Anteilserwerbe und -veräußerungen an Tochterunternehmen wird im Wesentlichen durch das zugrunde liegende Konzernrechnungslegungskonzept determiniert. Die eher interessenstheoretisch orientierte Konzeption des IAS 22 und IFRS 3 sowie IAS 27 soll durch die einheitstheoretischen Vorschläge der vorliegenden Standardentwürfe zu IFRS 3 und IAS 27 im Rahmen der Phase II des Business Combinations Projects abgelöst werden. Diese Arbeit stellt die aktuellen Regelungen und die geplanten Neuregelungen sowie deren Auswirkungen auf die Kapitalkonsolidierung im Konzern¬abschluss nach IFRS dar und würdigt sie kritisch. Die Ausführungen werden zudem durch Beispiele veranschaulicht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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True and Fair View in der Konzernrechnungslegung.

True and Fair View in der Konzernrechnungslegung. von Kramer,  Philipp
Der Umbruch des deutschen Bilanzrechts beginnt beim Konzernbilanzrecht. Eine eigenständige Bedeutung des Konzernabschlusses wurde bisher in Deutschland zwar praktisch anerkannt. Es wurde aber zugleich betont, daß der Konzernabschluß als bloß unselbständige Ergänzung neben die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen trete. Diese Zurückhaltung hinsichtlich der eigenen Bedeutung des Konzernabschlusses führt auch nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes dazu, daß der Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung als Auslegungsgesichtspunkte beim Konzernabschluß Anwendung finden, obwohl der Konzernabschluß diese Ziele überhaupt nicht verfolgen soll. Als Folge bestehen damit die gegenwärtigen Beeinträchtigungen des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelabschluß auch im Konzernabschluß. Kramer legt dar, daß durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz ein eigenständiges Konzernbilanzrecht geschaffen worden ist. Anhand der Wahlrechte aus dem Einzelabschlußrecht, die kraft Gesetzes im Konzernabschlußrecht entsprechende Anwendung finden, zeigt Kramer, daß die Auslegung des Konzernabschlusses als bloße Ergänzung zu den Einzelabschlüssen mit Rücksicht auf die Neuerungen des Bilanzrichtlinien-Gesetzes nicht mehr möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist daher die Ausübung von Wahlrechten aus dem Einzelabschlußrecht bei der Konzernrechnungslegung bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage nur in sehr beschränktem Umfang möglich. Die Bilanzpolitik, namentlich durch Ausnutzen der Wahlrechte, ist im Konzernabschluß mithin nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich. Nach diesen grundsätzlichen Darlegungen reflektiert Kramer die einzelnen Wahlrechte an der von ihm entwickelten Auslegung und kommt zu dem Ergebnis, daß von den Einzelabschlußwahlrechten nur das Ansatz- und Bewertungswahlrecht für Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben, das Wahlrecht hinsichtlich Bilanzierung des Geschäftswerts, die Möglichkeit zur Abwertung für im Wert stark schwankende Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und die Bewertungsvereinfachungsverfahren im Konzernabschluß anwendbar sind.
Aktualisiert: 2023-05-20
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True and Fair View in der Konzernrechnungslegung.

True and Fair View in der Konzernrechnungslegung. von Kramer,  Philipp
Der Umbruch des deutschen Bilanzrechts beginnt beim Konzernbilanzrecht. Eine eigenständige Bedeutung des Konzernabschlusses wurde bisher in Deutschland zwar praktisch anerkannt. Es wurde aber zugleich betont, daß der Konzernabschluß als bloß unselbständige Ergänzung neben die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen trete. Diese Zurückhaltung hinsichtlich der eigenen Bedeutung des Konzernabschlusses führt auch nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes dazu, daß der Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung als Auslegungsgesichtspunkte beim Konzernabschluß Anwendung finden, obwohl der Konzernabschluß diese Ziele überhaupt nicht verfolgen soll. Als Folge bestehen damit die gegenwärtigen Beeinträchtigungen des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelabschluß auch im Konzernabschluß. Kramer legt dar, daß durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz ein eigenständiges Konzernbilanzrecht geschaffen worden ist. Anhand der Wahlrechte aus dem Einzelabschlußrecht, die kraft Gesetzes im Konzernabschlußrecht entsprechende Anwendung finden, zeigt Kramer, daß die Auslegung des Konzernabschlusses als bloße Ergänzung zu den Einzelabschlüssen mit Rücksicht auf die Neuerungen des Bilanzrichtlinien-Gesetzes nicht mehr möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist daher die Ausübung von Wahlrechten aus dem Einzelabschlußrecht bei der Konzernrechnungslegung bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage nur in sehr beschränktem Umfang möglich. Die Bilanzpolitik, namentlich durch Ausnutzen der Wahlrechte, ist im Konzernabschluß mithin nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich. Nach diesen grundsätzlichen Darlegungen reflektiert Kramer die einzelnen Wahlrechte an der von ihm entwickelten Auslegung und kommt zu dem Ergebnis, daß von den Einzelabschlußwahlrechten nur das Ansatz- und Bewertungswahlrecht für Ingangsetzungs- und Erweiterungsausgaben, das Wahlrecht hinsichtlich Bilanzierung des Geschäftswerts, die Möglichkeit zur Abwertung für im Wert stark schwankende Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und die Bewertungsvereinfachungsverfahren im Konzernabschluß anwendbar sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sukzessive Unternehmenserwerbe–veräußerungen im Konzernabschluss nach IFRS.

Sukzessive Unternehmenserwerbe–veräußerungen im Konzernabschluss nach IFRS. von Trauth,  Veronika
Unternehmenskäufe und -verkäufe sind ein wesentliches Instrument zur strategischen (Neu-) Ausrichtung von Unternehmenszielen. In der Praxis vollzieht sich dies häufig nicht in einem Schritt, sondern über mehrere Teilschritte (sukzessiver Anteilskauf/-verkauf). Die konzernbilanzielle Abbildung solcher Transaktionen kann, je nach Gehalt der Transaktion, das Erscheinungsbild des Konzernabschlusses und somit das Ansehen bei Investoren wesentlich beeinflussen. Die bilanzielle Abbildung sukzessiver Anteilserwerbe und -veräußerungen an Tochterunternehmen wird im Wesentlichen durch das zugrunde liegende Konzernrechnungslegungskonzept determiniert. Die eher interessenstheoretisch orientierte Konzeption des IAS 22 und IFRS 3 sowie IAS 27 soll durch die einheitstheoretischen Vorschläge der vorliegenden Standardentwürfe zu IFRS 3 und IAS 27 im Rahmen der Phase II des Business Combinations Projects abgelöst werden. Diese Arbeit stellt die aktuellen Regelungen und die geplanten Neuregelungen sowie deren Auswirkungen auf die Kapitalkonsolidierung im Konzern¬abschluss nach IFRS dar und würdigt sie kritisch. Die Ausführungen werden zudem durch Beispiele veranschaulicht.
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