Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. von Grundhewer,  Nicolas
Als Vertragspartei muss die Union die Vorgaben der Aarhus-Konvention zur Verbesserung des Umweltrechtsschutzes beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht.

Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht. von Schulte,  Ellen
Mit der Individualnichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG steht im Gemeinschaftsrecht für natürliche und juristische Personen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Sekundärrechtsakte zur Verfügung. Obwohl der Wortlaut der Norm seit Gründung der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft nie geändert wurde, bestehen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage bis heute Unsicherheiten. Dies gilt im Besonderen für die Frage nach der Anfechtbarkeit normativer Rechtsakte, da in Art. 230 Abs. 4 EG nur Entscheidungen als anfechtbare Rechtsakte genannt sind. Ellen Schulte untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zur Anfechtbarkeit von Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des individuellen und unmittelbaren Betroffenseins mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung inzwischen Normen generell als taugliche Klagegegenstände ansieht, ohne aber eine dogmatisch überzeugende Begründung hierfür zu geben. Nachdem lange Zeit das Urteil in der Rechtssache Codorniu als wichtigste Entscheidung in diesem Bereich galt, stehen nunmehr die Urteile in den Rechtssachen Jégo-Quéré und UPA im Zentrum der aktuellen Diskussion, die ausführlich dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Betrachtet werden Auswirkungen auf das nationale Recht und mögliche Änderungen des Rechtsschutzsystems gegen Normen im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage sowie Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Doctores Iuris Kiel für herausragende Dissertationen 2005.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Prozessualer Drittschutz in der Entgeltregulierung.

Prozessualer Drittschutz in der Entgeltregulierung. von Basar,  Christine
Die Arbeit analysiert die prozessualen Drittschutzvoraussetzungen »Rechtsbehelfsbefugnis« und »subjektiver gerichtlicher Kontrollumfang« in der Entgeltregulierung des Telekommunkations- und Energiesektors. Das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und der materielle Ansatz des Telekommunikationsrechts werden vergleichend gegenübergestellt. Anhand einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht wird ermittelt, welches Referenzgebiet sich als vorzugswürdig erweist.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht

Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht von Kling,  Anne
Es ist das Ergebnis einer Vielzahl einzelner Entscheidungen, das über die Einhaltung von Klimazielen bestimmt. Die Brücke von den Reduktionszielen zur Vorhabenebene kann eine Klimaverträglichkeitsprüfung schlagen. Anne Kling unternimmt die Ausarbeitung der sich aus der Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ergebenden Anforderungen im Rahmen der Vorhabenzulassung und adressiert ihre Einklagbarkeit vor Gericht. Die Konturierung der klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungspflicht des § 13 KSG stellt eine Pionierarbeit dar, mit dem im Lichte des Klimabeschlusses gefundenen Ergebnis einer normativen Gewichtungsvorgabe wird seine Relevanz für die Zulassungspraxis gestärkt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz von Röthemeyer,  Peter
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Nach Versäumen der Frist zur Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Verbandsklagen-Richtlinie soll das neue Gesetz jetzt bis zur Sommerpause verabschiedet werden und kurzfristig in Kraft gesetzt werden. Der neue Handkommentar Die kurze Zeit bis zum Anwendbarkeit der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte: Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden? Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage? Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen? Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte? Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um? Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie funktioniert das Umsetzungsverfahren? Durchsetzung: Was kann, was muss d. sog. Sachverwalter:in bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten? Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren? Verständlich und praxisnah Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus. Der Autor Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz im Verwaltungsprozess.

Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz im Verwaltungsprozess. von Köpfler,  Alexander
Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Prozessualer Drittschutz in der Entgeltregulierung.

Prozessualer Drittschutz in der Entgeltregulierung. von Basar,  Christine
Die Arbeit analysiert die prozessualen Drittschutzvoraussetzungen »Rechtsbehelfsbefugnis« und »subjektiver gerichtlicher Kontrollumfang« in der Entgeltregulierung des Telekommunkations- und Energiesektors. Das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und der materielle Ansatz des Telekommunikationsrechts werden vergleichend gegenübergestellt. Anhand einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht wird ermittelt, welches Referenzgebiet sich als vorzugswürdig erweist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht.

Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht. von Schulte,  Ellen
Mit der Individualnichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG steht im Gemeinschaftsrecht für natürliche und juristische Personen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Sekundärrechtsakte zur Verfügung. Obwohl der Wortlaut der Norm seit Gründung der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft nie geändert wurde, bestehen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage bis heute Unsicherheiten. Dies gilt im Besonderen für die Frage nach der Anfechtbarkeit normativer Rechtsakte, da in Art. 230 Abs. 4 EG nur Entscheidungen als anfechtbare Rechtsakte genannt sind. Ellen Schulte untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zur Anfechtbarkeit von Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des individuellen und unmittelbaren Betroffenseins mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung inzwischen Normen generell als taugliche Klagegegenstände ansieht, ohne aber eine dogmatisch überzeugende Begründung hierfür zu geben. Nachdem lange Zeit das Urteil in der Rechtssache Codorniu als wichtigste Entscheidung in diesem Bereich galt, stehen nunmehr die Urteile in den Rechtssachen Jégo-Quéré und UPA im Zentrum der aktuellen Diskussion, die ausführlich dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Betrachtet werden Auswirkungen auf das nationale Recht und mögliche Änderungen des Rechtsschutzsystems gegen Normen im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage sowie Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Doctores Iuris Kiel für herausragende Dissertationen 2005.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Gemeinwohl im Prozess.

Gemeinwohl im Prozess. von Krüper,  Julian
Subjektive öffentliche Rechte auf Umweltvorsorge widersprechen der etablierten Trennung von Gefahrenabwehr und Risikovorsorge sowie einer materialen Deutung subjektiver öffentlicher Rechte. Dem stellt der Autor das Modell eines funktionalen subjektiven Rechts auf Umweltvorsorge gegenüber. Dieses gründet in einem grundrechtlichen status activus cooperationis, der den Verwaltungsprozess als Medium einer privat-staatlichen Gemeinwohlkooperation rekonstruiert. Julian Krüper untersucht verfassungs- wie verwaltungs-, verfahrens- und materiellrechtliche Elemente eines funktionalen subjektiven Umweltvorsorgerechts. Dessen sozialphilosophischen Kontext thematisiert er im Hinblick auf die Einbindung des Einzelnen in einen grundrechtlichen Zusammenhang intergenerationeller Gerechtigkeit. Grenzen der Funktionalisierung subjektiver Rechte werden vom Standpunkt der Grundrechtsstatuslehre aus beschrieben. Ausgezeichnet mit dem Preis der Düsseldorfer Goethe-Buchhandlung für die beste Dissertation des Jahres 2006 an der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht

Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht von Kling,  Anne
Es ist das Ergebnis einer Vielzahl einzelner Entscheidungen, das über die Einhaltung von Klimazielen bestimmt. Die Brücke von den Reduktionszielen zur Vorhabenebene kann eine Klimaverträglichkeitsprüfung schlagen. Anne Kling unternimmt die Ausarbeitung der sich aus der Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ergebenden Anforderungen im Rahmen der Vorhabenzulassung und adressiert ihre Einklagbarkeit vor Gericht. Die Konturierung der klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungspflicht des § 13 KSG stellt eine Pionierarbeit dar, mit dem im Lichte des Klimabeschlusses gefundenen Ergebnis einer normativen Gewichtungsvorgabe wird seine Relevanz für die Zulassungspraxis gestärkt.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Nationale Gerichte im Klimaschutzvölkerrecht

Nationale Gerichte im Klimaschutzvölkerrecht von Saiger,  Anna-Julia
Das Werk untersucht die Rolle nationaler Gerichte unter dem Pariser Übereinkommen. Ausgehend vom großen Spektrum der Klimarechtsprechung vergleicht das Buch vier Verfahren aus dem Globalen Süden und Norden und fragt, was die Gerichte machen, wenn sie sich mit völkerrechtlichen Normen zum Klimaschutz befassen. Die Arbeit deckt auf, dass es sich bei der Klimarechtsprechung nicht nur um einen weltweiten und aktuellen Trend handelt, sondern dass den nationalen Gerichten bereits strukturell eine besondere Rolle zukommt: Sie sind Scharniere im gegenwärtigen Klimaschutzvölkerrecht. Aus dieser Funktionsbeschreibung lassen sich Schlüsse für das Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht im Klimaschutzregime ziehen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

VDuG – Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz von Röthemeyer,  Peter
Ein Meilenstein Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Spätestens im Juni 2023 wird, vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie, der Bundestag das neue Gesetz verabschieden. Der neue Handkommentar Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte: Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden? Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage? Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen? Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte? Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um? Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag? Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten? Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren? Verständlich und praxisnah Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus. Der Autor Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Prozessualer Drittschutz in der Entgeltregulierung.

Prozessualer Drittschutz in der Entgeltregulierung. von Basar,  Christine
Die Arbeit analysiert die prozessualen Drittschutzvoraussetzungen »Rechtsbehelfsbefugnis« und »subjektiver gerichtlicher Kontrollumfang« in der Entgeltregulierung des Telekommunkations- und Energiesektors. Das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und der materielle Ansatz des Telekommunikationsrechts werden vergleichend gegenübergestellt. Anhand einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht wird ermittelt, welches Referenzgebiet sich als vorzugswürdig erweist.
Aktualisiert: 2023-05-17
> findR *

Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Torhüter zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. von Grundhewer,  Nicolas
Als Vertragspartei muss die Union die Vorgaben der Aarhus-Konvention zur Verbesserung des Umweltrechtsschutzes beachten. Zentrale Frage der Untersuchung ist, ob der Rechtsschutz im Eigenverwaltungsrecht der Union den Vorgaben der Aarhus-Konvention genügt. Dazu analysiert die Untersuchung den Umweltrechtsschutz nach dem Primärrecht, insbesondere mit Blick auf die restriktive Plaumann-Formel des Gerichtshofs, sowie den mit der Verordnung 1367/2006 eigens geschaffenen Verbandsrechtsbehelf.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht.

Individualrechtsschutz gegen Normen im Gemeinschaftsrecht. von Schulte,  Ellen
Mit der Individualnichtigkeitsklage gemäß Art. 230 Abs. 4 EG steht im Gemeinschaftsrecht für natürliche und juristische Personen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Sekundärrechtsakte zur Verfügung. Obwohl der Wortlaut der Norm seit Gründung der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft nie geändert wurde, bestehen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage bis heute Unsicherheiten. Dies gilt im Besonderen für die Frage nach der Anfechtbarkeit normativer Rechtsakte, da in Art. 230 Abs. 4 EG nur Entscheidungen als anfechtbare Rechtsakte genannt sind. Ellen Schulte untersucht die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und EuG zur Anfechtbarkeit von Verordnungen und Richtlinien einschließlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen des individuellen und unmittelbaren Betroffenseins mit dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung inzwischen Normen generell als taugliche Klagegegenstände ansieht, ohne aber eine dogmatisch überzeugende Begründung hierfür zu geben. Nachdem lange Zeit das Urteil in der Rechtssache Codorniu als wichtigste Entscheidung in diesem Bereich galt, stehen nunmehr die Urteile in den Rechtssachen Jégo-Quéré und UPA im Zentrum der aktuellen Diskussion, die ausführlich dargestellt und kritisch gewürdigt werden. Betrachtet werden Auswirkungen auf das nationale Recht und mögliche Änderungen des Rechtsschutzsystems gegen Normen im Hinblick auf die Nichtigkeitsklage sowie Forderungen nach einer Grundrechtsbeschwerde. Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Doctores Iuris Kiel für herausragende Dissertationen 2005.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gemeinwohl im Prozess.

Gemeinwohl im Prozess. von Krüper,  Julian
Subjektive öffentliche Rechte auf Umweltvorsorge widersprechen der etablierten Trennung von Gefahrenabwehr und Risikovorsorge sowie einer materialen Deutung subjektiver öffentlicher Rechte. Dem stellt der Autor das Modell eines funktionalen subjektiven Rechts auf Umweltvorsorge gegenüber. Dieses gründet in einem grundrechtlichen status activus cooperationis, der den Verwaltungsprozess als Medium einer privat-staatlichen Gemeinwohlkooperation rekonstruiert. Julian Krüper untersucht verfassungs- wie verwaltungs-, verfahrens- und materiellrechtliche Elemente eines funktionalen subjektiven Umweltvorsorgerechts. Dessen sozialphilosophischen Kontext thematisiert er im Hinblick auf die Einbindung des Einzelnen in einen grundrechtlichen Zusammenhang intergenerationeller Gerechtigkeit. Grenzen der Funktionalisierung subjektiver Rechte werden vom Standpunkt der Grundrechtsstatuslehre aus beschrieben. Ausgezeichnet mit dem Preis der Düsseldorfer Goethe-Buchhandlung für die beste Dissertation des Jahres 2006 an der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz im Verwaltungsprozess.

Die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz im Verwaltungsprozess. von Köpfler,  Alexander
Mit dem Elfes-Urteil hat das BVerfG eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die auch heute noch - ein halbes Jahrhundert danach - die Auslegung des Art. 2 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung bestimmt. Angesichts der weiten Auslegung des sachlichen Schutzbereichs und dem damit zwangsläufig korrelierenden Bedürfnis nach Restriktion auf anderen Ebenen, sind mit der extensiven Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG aber auch zahlreiche Probleme verbunden. Diese potenzieren sich im Verwaltungsprozess, da hier nicht nur die Grundrechte als subjektive öffentliche Abwehrrechte in Betracht kommen, sondern auch die Normen des einfachen Rechts. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wann der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf die Grundrechte und damit auch auf das allgemeine Freiheitsrecht zurückgreifen kann, um seine Klagebefugnis zu begründen, und wann er zur Herleitung subjektiver öffentlicher Abwehrrechte auf die Normen des einfachen Rechts beschränkt ist. Je nach dem, wie diese Frage beantwortet wird, nimmt die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG im Verwaltungsprozess zu oder ab. Von der zentralen These ausgehend, dass Normen des einfachen Rechts auch die subjektiv-rechtliche Abwehrfunktion der Grundrechte einschränken können, zeigt Alexander Köpfler auf, dass der Kläger im Verwaltungsprozess nur sehr selten unmittelbar auf seine Grundrechte zurückgreifen kann und das allgemeine Freiheitsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren daher nur von geringer Bedeutung ist. Geltung beansprucht diese These dabei sowohl für die bipolaren als auch für die multipolaren Verwaltungsverhältnisse.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Prozessualer Drittschutz in der Entgeltregulierung.

Prozessualer Drittschutz in der Entgeltregulierung. von Basar,  Christine
Die Arbeit analysiert die prozessualen Drittschutzvoraussetzungen »Rechtsbehelfsbefugnis« und »subjektiver gerichtlicher Kontrollumfang« in der Entgeltregulierung des Telekommunkations- und Energiesektors. Das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und der materielle Ansatz des Telekommunikationsrechts werden vergleichend gegenübergestellt. Anhand einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht wird ermittelt, welches Referenzgebiet sich als vorzugswürdig erweist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht

Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht von Kling,  Anne
Es ist das Ergebnis einer Vielzahl einzelner Entscheidungen, das über die Einhaltung von Klimazielen bestimmt. Die Brücke von den Reduktionszielen zur Vorhabenebene kann eine Klimaverträglichkeitsprüfung schlagen. Anne Kling unternimmt die Ausarbeitung der sich aus der Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ergebenden Anforderungen im Rahmen der Vorhabenzulassung und adressiert ihre Einklagbarkeit vor Gericht. Die Konturierung der klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungspflicht des § 13 KSG stellt eine Pionierarbeit dar, mit dem im Lichte des Klimabeschlusses gefundenen Ergebnis einer normativen Gewichtungsvorgabe wird seine Relevanz für die Zulassungspraxis gestärkt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht

Klimaverträglichkeitsprüfung vor Gericht von Kling,  Anne
Es ist das Ergebnis einer Vielzahl einzelner Entscheidungen, das über die Einhaltung von Klimazielen bestimmt. Die Brücke von den Reduktionszielen zur Vorhabenebene kann eine Klimaverträglichkeitsprüfung schlagen. Anne Kling unternimmt die Ausarbeitung der sich aus der Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ergebenden Anforderungen im Rahmen der Vorhabenzulassung und adressiert ihre Einklagbarkeit vor Gericht. Die Konturierung der klimaschutzrechtlichen Berücksichtigungspflicht des § 13 KSG stellt eine Pionierarbeit dar, mit dem im Lichte des Klimabeschlusses gefundenen Ergebnis einer normativen Gewichtungsvorgabe wird seine Relevanz für die Zulassungspraxis gestärkt.
Aktualisiert: 2023-05-12
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