Der integrierte Staat.

Der integrierte Staat. von Nettesheim,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Der europäische Integrationsverbund besteht seit nunmehr knapp fünfzig Jahren. In dieser Zeit hat sich in Europa ein Mehrebenensystem herausgebildet, dessen Verbände zueinander nicht im Verhältnis der hierarchischen Unterordnung, sondern im Verhältnis des kooperativen Zusammenwirkens stehen. Es ist das vielleicht auffälligste Merkmal dieses Mehrebenensystems, daß ihm mit der EU ein Herrschaftsträger angehört, der historisch keine Vorbilder kennt. Weniger auffällig, im Laufe der Zeit aber zunehmend spürbar geworden sind jene Veränderungen, die die Mitgliedschaft im Integrationsverbund für die Mitgliedstaaten mit sich bringt. Mag auch der Souveränitätsanspruch der Staaten fortbestehen, und mag auch die äußere institutionelle Hülle der Staatlichkeit durch die Mitgliedschaft kaum berührt sein: Innerlich verändern sich die Staaten durch die Mitgliedschaft in der EU grundlegend und tiefgreifend. Die Beiträge gehen der Frage nach, wie sich der integrierte Staat durch die europäische Herausforderung verändert. Diese Fragestellung gewinnbringend zu beantworten bedeutet, Staatlichkeit und integrative Entwicklung in den Blick nehmen zu müssen. An die Seite von Untersuchungen, die sich vorrangig verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten integrativer Staatlichkeit widmen, treten daher auch Beiträge, die sich dem Veränderungsprozeß aus europäischer Perspektive nähern. Die Beiträge beruhen auf Referaten, die auf einer verfassungs- und europarechtlichen Tagung in Berlin gehalten worden sind. Es war das besondere Anliegen dieser Tagung (zugleich dem IX. Deutsch-Italienischen Verfassungsrechtscolloquium), den integrierten Staat von deutscher und italienischer Perspektive aus untersuchen zu lassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der integrierte Staat. von Nettesheim,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Der europäische Integrationsverbund besteht seit nunmehr knapp fünfzig Jahren. In dieser Zeit hat sich in Europa ein Mehrebenensystem herausgebildet, dessen Verbände zueinander nicht im Verhältnis der hierarchischen Unterordnung, sondern im Verhältnis des kooperativen Zusammenwirkens stehen. Es ist das vielleicht auffälligste Merkmal dieses Mehrebenensystems, daß ihm mit der EU ein Herrschaftsträger angehört, der historisch keine Vorbilder kennt. Weniger auffällig, im Laufe der Zeit aber zunehmend spürbar geworden sind jene Veränderungen, die die Mitgliedschaft im Integrationsverbund für die Mitgliedstaaten mit sich bringt. Mag auch der Souveränitätsanspruch der Staaten fortbestehen, und mag auch die äußere institutionelle Hülle der Staatlichkeit durch die Mitgliedschaft kaum berührt sein: Innerlich verändern sich die Staaten durch die Mitgliedschaft in der EU grundlegend und tiefgreifend. Die Beiträge gehen der Frage nach, wie sich der integrierte Staat durch die europäische Herausforderung verändert. Diese Fragestellung gewinnbringend zu beantworten bedeutet, Staatlichkeit und integrative Entwicklung in den Blick nehmen zu müssen. An die Seite von Untersuchungen, die sich vorrangig verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten integrativer Staatlichkeit widmen, treten daher auch Beiträge, die sich dem Veränderungsprozeß aus europäischer Perspektive nähern. Die Beiträge beruhen auf Referaten, die auf einer verfassungs- und europarechtlichen Tagung in Berlin gehalten worden sind. Es war das besondere Anliegen dieser Tagung (zugleich dem IX. Deutsch-Italienischen Verfassungsrechtscolloquium), den integrierten Staat von deutscher und italienischer Perspektive aus untersuchen zu lassen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der integrierte Staat. von Nettesheim,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Der europäische Integrationsverbund besteht seit nunmehr knapp fünfzig Jahren. In dieser Zeit hat sich in Europa ein Mehrebenensystem herausgebildet, dessen Verbände zueinander nicht im Verhältnis der hierarchischen Unterordnung, sondern im Verhältnis des kooperativen Zusammenwirkens stehen. Es ist das vielleicht auffälligste Merkmal dieses Mehrebenensystems, daß ihm mit der EU ein Herrschaftsträger angehört, der historisch keine Vorbilder kennt. Weniger auffällig, im Laufe der Zeit aber zunehmend spürbar geworden sind jene Veränderungen, die die Mitgliedschaft im Integrationsverbund für die Mitgliedstaaten mit sich bringt. Mag auch der Souveränitätsanspruch der Staaten fortbestehen, und mag auch die äußere institutionelle Hülle der Staatlichkeit durch die Mitgliedschaft kaum berührt sein: Innerlich verändern sich die Staaten durch die Mitgliedschaft in der EU grundlegend und tiefgreifend. Die Beiträge gehen der Frage nach, wie sich der integrierte Staat durch die europäische Herausforderung verändert. Diese Fragestellung gewinnbringend zu beantworten bedeutet, Staatlichkeit und integrative Entwicklung in den Blick nehmen zu müssen. An die Seite von Untersuchungen, die sich vorrangig verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten integrativer Staatlichkeit widmen, treten daher auch Beiträge, die sich dem Veränderungsprozeß aus europäischer Perspektive nähern. Die Beiträge beruhen auf Referaten, die auf einer verfassungs- und europarechtlichen Tagung in Berlin gehalten worden sind. Es war das besondere Anliegen dieser Tagung (zugleich dem IX. Deutsch-Italienischen Verfassungsrechtscolloquium), den integrierten Staat von deutscher und italienischer Perspektive aus untersuchen zu lassen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der integrierte Staat. von Nettesheim,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Der europäische Integrationsverbund besteht seit nunmehr knapp fünfzig Jahren. In dieser Zeit hat sich in Europa ein Mehrebenensystem herausgebildet, dessen Verbände zueinander nicht im Verhältnis der hierarchischen Unterordnung, sondern im Verhältnis des kooperativen Zusammenwirkens stehen. Es ist das vielleicht auffälligste Merkmal dieses Mehrebenensystems, daß ihm mit der EU ein Herrschaftsträger angehört, der historisch keine Vorbilder kennt. Weniger auffällig, im Laufe der Zeit aber zunehmend spürbar geworden sind jene Veränderungen, die die Mitgliedschaft im Integrationsverbund für die Mitgliedstaaten mit sich bringt. Mag auch der Souveränitätsanspruch der Staaten fortbestehen, und mag auch die äußere institutionelle Hülle der Staatlichkeit durch die Mitgliedschaft kaum berührt sein: Innerlich verändern sich die Staaten durch die Mitgliedschaft in der EU grundlegend und tiefgreifend. Die Beiträge gehen der Frage nach, wie sich der integrierte Staat durch die europäische Herausforderung verändert. Diese Fragestellung gewinnbringend zu beantworten bedeutet, Staatlichkeit und integrative Entwicklung in den Blick nehmen zu müssen. An die Seite von Untersuchungen, die sich vorrangig verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten integrativer Staatlichkeit widmen, treten daher auch Beiträge, die sich dem Veränderungsprozeß aus europäischer Perspektive nähern. Die Beiträge beruhen auf Referaten, die auf einer verfassungs- und europarechtlichen Tagung in Berlin gehalten worden sind. Es war das besondere Anliegen dieser Tagung (zugleich dem IX. Deutsch-Italienischen Verfassungsrechtscolloquium), den integrierten Staat von deutscher und italienischer Perspektive aus untersuchen zu lassen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der europäische Integrationsverbund besteht seit nunmehr knapp fünfzig Jahren. In dieser Zeit hat sich in Europa ein Mehrebenensystem herausgebildet, dessen Verbände zueinander nicht im Verhältnis der hierarchischen Unterordnung, sondern im Verhältnis des kooperativen Zusammenwirkens stehen. Es ist das vielleicht auffälligste Merkmal dieses Mehrebenensystems, daß ihm mit der EU ein Herrschaftsträger angehört, der historisch keine Vorbilder kennt. Weniger auffällig, im Laufe der Zeit aber zunehmend spürbar geworden sind jene Veränderungen, die die Mitgliedschaft im Integrationsverbund für die Mitgliedstaaten mit sich bringt. Mag auch der Souveränitätsanspruch der Staaten fortbestehen, und mag auch die äußere institutionelle Hülle der Staatlichkeit durch die Mitgliedschaft kaum berührt sein: Innerlich verändern sich die Staaten durch die Mitgliedschaft in der EU grundlegend und tiefgreifend. Die Beiträge gehen der Frage nach, wie sich der integrierte Staat durch die europäische Herausforderung verändert. Diese Fragestellung gewinnbringend zu beantworten bedeutet, Staatlichkeit und integrative Entwicklung in den Blick nehmen zu müssen. An die Seite von Untersuchungen, die sich vorrangig verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten integrativer Staatlichkeit widmen, treten daher auch Beiträge, die sich dem Veränderungsprozeß aus europäischer Perspektive nähern. Die Beiträge beruhen auf Referaten, die auf einer verfassungs- und europarechtlichen Tagung in Berlin gehalten worden sind. Es war das besondere Anliegen dieser Tagung (zugleich dem IX. Deutsch-Italienischen Verfassungsrechtscolloquium), den integrierten Staat von deutscher und italienischer Perspektive aus untersuchen zu lassen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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