Absprachen im Verwaltungsrecht.

Absprachen im Verwaltungsrecht. von Kautz,  Steffen
Auf Absprachen kann in der Praxis offenbar nicht verzichtet werden. Andererseits sind die Mißbrauchsgefahren nicht zu leugnen, die daraus resultieren, daß die Wirkung von Absprachen nicht auf rechtlicher Bindungswirkung, sondern auf faktischen Wirkungszusammenhängen beruht. Dieses Spannungsverhältnis ist mit Niklas Luhmanns Begriff von der "brauchbaren Illegalität" treffend umschrieben. Im 1. Teil der Untersuchung arbeitet der Autor zunächst die rechtlich relevanten Eigenschaften von Absprachen heraus, von denen es abhängt, unter welchen Voraussetzungen informale Absprachen rechtmäßig sein können (Teil 2). Da Absprachen ein Instrument zur Abschichtung und zumindest teilweisen (Vor-)Verlagerung von Sachentscheidungen sind, kommt es zum einen darauf an, daß die Sachentscheidung mittels des Instruments der Absprache getroffen werden darf. Außerdem müssen alle inhaltlichen und formellen Voraussetzungen beachtet werden, die für diese Sachentscheidung gelten, soweit die Sachentscheidung nicht späteren Verfahrensschritten vorbehalten bleibt. Im 3. Teil untersucht Steffen Kautz, welche Folgen rechtmäßige und rechtswidrige Absprachen sowie deren Befolgung bzw. Nichtbefolgung haben. Der Inhalt einer Absprache darf in eine nachfolgende formale Entscheidung (Erlaß oder Unterbleiben einer rechtsförmigen Regelung) übernommen werden, wenn die Absprache rechtmäßig ist und die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich geändert hat. Hat eine Seite (insbesondere der Private) vorgeleistet, und verweigert die andere Seite ihre Gegenleistung, so besteht ein öffentlich-rechtlicher (Rück-)Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Zweckverfehlungskondiktion.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht. von Shirvani,  Foroud
Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den "kooperativen Staat", der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über "Privatisierung", "Selbstregulierung" und "Verantwortungsteilung" zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht. von Shirvani,  Foroud
Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den "kooperativen Staat", der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über "Privatisierung", "Selbstregulierung" und "Verantwortungsteilung" zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Absprachen im Verwaltungsrecht.

Absprachen im Verwaltungsrecht. von Kautz,  Steffen
Auf Absprachen kann in der Praxis offenbar nicht verzichtet werden. Andererseits sind die Mißbrauchsgefahren nicht zu leugnen, die daraus resultieren, daß die Wirkung von Absprachen nicht auf rechtlicher Bindungswirkung, sondern auf faktischen Wirkungszusammenhängen beruht. Dieses Spannungsverhältnis ist mit Niklas Luhmanns Begriff von der "brauchbaren Illegalität" treffend umschrieben. Im 1. Teil der Untersuchung arbeitet der Autor zunächst die rechtlich relevanten Eigenschaften von Absprachen heraus, von denen es abhängt, unter welchen Voraussetzungen informale Absprachen rechtmäßig sein können (Teil 2). Da Absprachen ein Instrument zur Abschichtung und zumindest teilweisen (Vor-)Verlagerung von Sachentscheidungen sind, kommt es zum einen darauf an, daß die Sachentscheidung mittels des Instruments der Absprache getroffen werden darf. Außerdem müssen alle inhaltlichen und formellen Voraussetzungen beachtet werden, die für diese Sachentscheidung gelten, soweit die Sachentscheidung nicht späteren Verfahrensschritten vorbehalten bleibt. Im 3. Teil untersucht Steffen Kautz, welche Folgen rechtmäßige und rechtswidrige Absprachen sowie deren Befolgung bzw. Nichtbefolgung haben. Der Inhalt einer Absprache darf in eine nachfolgende formale Entscheidung (Erlaß oder Unterbleiben einer rechtsförmigen Regelung) übernommen werden, wenn die Absprache rechtmäßig ist und die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich geändert hat. Hat eine Seite (insbesondere der Private) vorgeleistet, und verweigert die andere Seite ihre Gegenleistung, so besteht ein öffentlich-rechtlicher (Rück-)Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Zweckverfehlungskondiktion.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht. von Shirvani,  Foroud
Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den "kooperativen Staat", der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über "Privatisierung", "Selbstregulierung" und "Verantwortungsteilung" zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Absprachen im Verwaltungsrecht.

Absprachen im Verwaltungsrecht. von Kautz,  Steffen
Auf Absprachen kann in der Praxis offenbar nicht verzichtet werden. Andererseits sind die Mißbrauchsgefahren nicht zu leugnen, die daraus resultieren, daß die Wirkung von Absprachen nicht auf rechtlicher Bindungswirkung, sondern auf faktischen Wirkungszusammenhängen beruht. Dieses Spannungsverhältnis ist mit Niklas Luhmanns Begriff von der "brauchbaren Illegalität" treffend umschrieben. Im 1. Teil der Untersuchung arbeitet der Autor zunächst die rechtlich relevanten Eigenschaften von Absprachen heraus, von denen es abhängt, unter welchen Voraussetzungen informale Absprachen rechtmäßig sein können (Teil 2). Da Absprachen ein Instrument zur Abschichtung und zumindest teilweisen (Vor-)Verlagerung von Sachentscheidungen sind, kommt es zum einen darauf an, daß die Sachentscheidung mittels des Instruments der Absprache getroffen werden darf. Außerdem müssen alle inhaltlichen und formellen Voraussetzungen beachtet werden, die für diese Sachentscheidung gelten, soweit die Sachentscheidung nicht späteren Verfahrensschritten vorbehalten bleibt. Im 3. Teil untersucht Steffen Kautz, welche Folgen rechtmäßige und rechtswidrige Absprachen sowie deren Befolgung bzw. Nichtbefolgung haben. Der Inhalt einer Absprache darf in eine nachfolgende formale Entscheidung (Erlaß oder Unterbleiben einer rechtsförmigen Regelung) übernommen werden, wenn die Absprache rechtmäßig ist und die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich geändert hat. Hat eine Seite (insbesondere der Private) vorgeleistet, und verweigert die andere Seite ihre Gegenleistung, so besteht ein öffentlich-rechtlicher (Rück-)Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Zweckverfehlungskondiktion.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Luftverkehrsverwaltung im Auftrag des Bundes

Die Luftverkehrsverwaltung im Auftrag des Bundes von Thiery,  Samira Helena
Die Luftverkehrsverwaltung wird in Deutschland durch die Länder im Auftrag des Bundes geführt. Samira Helena Thiery stellt die Praxis dieser trägerübergreifenden Verwaltung anhand einer Analyse des Einsatzes von verfassungsrechtlichen und informalen Steuerungsmechanismen sowie der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Gremien in den Mittelpunkt. An geeigneten Stellen zieht sie Parallelen zu anderen Sachmaterien in trägerübergreifender Verwaltung. Die jeweilige Praxis weist im Einzelnen erhebliche Unterschiede zur formalrechtlichen Luftverkehrsverwaltung auf. Die bundesseitig umfangreich eingesetzten informalen, kooperativen Instrumente stellen die Verwaltungspraxis im Luftverkehr insbesondere hinsichtlich des europäischen Rechts vor spezifische Vollzugsprobleme. Mit Blick auf die weiter zunehmende Europäisierung des Luftrechts schlägt die Autorin schließlich eine Modifizierung der verfassungsrechtlichen Aufsichtsinstrumente vor.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Luftverkehrsverwaltung im Auftrag des Bundes

Die Luftverkehrsverwaltung im Auftrag des Bundes von Thiery,  Samira Helena
Die Luftverkehrsverwaltung wird in Deutschland durch die Länder im Auftrag des Bundes geführt. Samira Helena Thiery stellt die Praxis dieser trägerübergreifenden Verwaltung anhand einer Analyse des Einsatzes von verfassungsrechtlichen und informalen Steuerungsmechanismen sowie der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Gremien in den Mittelpunkt. An geeigneten Stellen zieht sie Parallelen zu anderen Sachmaterien in trägerübergreifender Verwaltung. Die jeweilige Praxis weist im Einzelnen erhebliche Unterschiede zur formalrechtlichen Luftverkehrsverwaltung auf. Die bundesseitig umfangreich eingesetzten informalen, kooperativen Instrumente stellen die Verwaltungspraxis im Luftverkehr insbesondere hinsichtlich des europäischen Rechts vor spezifische Vollzugsprobleme. Mit Blick auf die weiter zunehmende Europäisierung des Luftrechts schlägt die Autorin schließlich eine Modifizierung der verfassungsrechtlichen Aufsichtsinstrumente vor.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht. von Shirvani,  Foroud
Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den "kooperativen Staat", der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über "Privatisierung", "Selbstregulierung" und "Verantwortungsteilung" zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Absprachen im Verwaltungsrecht.

Absprachen im Verwaltungsrecht. von Kautz,  Steffen
Auf Absprachen kann in der Praxis offenbar nicht verzichtet werden. Andererseits sind die Mißbrauchsgefahren nicht zu leugnen, die daraus resultieren, daß die Wirkung von Absprachen nicht auf rechtlicher Bindungswirkung, sondern auf faktischen Wirkungszusammenhängen beruht. Dieses Spannungsverhältnis ist mit Niklas Luhmanns Begriff von der "brauchbaren Illegalität" treffend umschrieben. Im 1. Teil der Untersuchung arbeitet der Autor zunächst die rechtlich relevanten Eigenschaften von Absprachen heraus, von denen es abhängt, unter welchen Voraussetzungen informale Absprachen rechtmäßig sein können (Teil 2). Da Absprachen ein Instrument zur Abschichtung und zumindest teilweisen (Vor-)Verlagerung von Sachentscheidungen sind, kommt es zum einen darauf an, daß die Sachentscheidung mittels des Instruments der Absprache getroffen werden darf. Außerdem müssen alle inhaltlichen und formellen Voraussetzungen beachtet werden, die für diese Sachentscheidung gelten, soweit die Sachentscheidung nicht späteren Verfahrensschritten vorbehalten bleibt. Im 3. Teil untersucht Steffen Kautz, welche Folgen rechtmäßige und rechtswidrige Absprachen sowie deren Befolgung bzw. Nichtbefolgung haben. Der Inhalt einer Absprache darf in eine nachfolgende formale Entscheidung (Erlaß oder Unterbleiben einer rechtsförmigen Regelung) übernommen werden, wenn die Absprache rechtmäßig ist und die Sach- und Rechtslage sich zwischenzeitlich nicht maßgeblich geändert hat. Hat eine Seite (insbesondere der Private) vorgeleistet, und verweigert die andere Seite ihre Gegenleistung, so besteht ein öffentlich-rechtlicher (Rück-)Erstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Zweckverfehlungskondiktion.
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