Die Anerkennung von Gesellschaften unter Artikel XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954

Die Anerkennung von Gesellschaften unter Artikel XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954 von Kaulen,  Dorothee
Die Anerkennung von Gesellschaften richtet sich im deutsch-US-amerikanischen Verhältnis nach Art. XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954. Diese Vorschrift ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs so zu verstehen, dass im deutsch-US-amerikanischen Verhältnis das Gesellschaftsstatut nach der Gründungstheorie zu bestimmen ist. Dieser nicht unbestrittenen Auffassung wird in dieser Arbeit aufgrund einer umfassenden Auslegung der Vorschrift nach völkerrechtlichen Regeln gefolgt. Daran schließen sich zahlreiche Fragestellungen an. Insbesondere gilt es, ein eindeutiges Anknüpfungsmoment für die Gründungstheorie zu bestimmen. Zudem sind die Auswirkungen dieser Auslegung auf das deutsch-US-amerikanische Gesellschaftskollisionsrecht festzustellen. Schließlich ist zu überlegen, ob die Anerkennung in bestimmten Fällen aus Schutzgedanken zu begrenzen ist. Da damit zu rechnen ist, dass sich das deutsche internationale Gesellschaftsrecht zukünftig endgültig von der Sitztheorie abwendet, könnten die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse auch über den Freundschaftsvertrag hinaus Bedeutung erlangen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte

Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte von Röpke,  Katarina
Durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Herkunftslandprinzip) auch im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften etabliert. Den Rechtsnachfragern steht es damit nunmehr grundsätzlich frei, aus dem Angebot der Mitgliedstaaten der EU dasjenige Gesellschaftsrecht zu wählen, das ihren Präferenzen am besten entspricht. Hierdurch entsteht ein Regulierungswettbewerb zwischen den Gesellschaftsrecht anbietenden Staaten. An der gesellschaftsrechtlichen Rechtswahl grundsätzlich nicht beteiligt sind jedoch die Akteure der Außenbeziehungen eines Unternehmens, namentlich die Gläubiger. Deren Interessen können allerdings insofern negativ betroffen sein, als durch die Wahlfreiheit auch zwingende gesellschaftsrechtliche Regelungen zur Disposition stehen, die eine Rechtsordnung im Hinblick auf den Dritt- beziehungsweise Gläubigerschutz geschaffen hat. Ein wichtiges Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher zu untersuchen, welche Wirkungen die Rechtswahlfreiheit bzw. die Regulierungswettbewerb für diese externen Transaktionspartner eines Unternehmens haben.  
Aktualisiert: 2023-05-29
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Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte

Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte von Röpke,  Katarina
Durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Herkunftslandprinzip) auch im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften etabliert. Den Rechtsnachfragern steht es damit nunmehr grundsätzlich frei, aus dem Angebot der Mitgliedstaaten der EU dasjenige Gesellschaftsrecht zu wählen, das ihren Präferenzen am besten entspricht. Hierdurch entsteht ein Regulierungswettbewerb zwischen den Gesellschaftsrecht anbietenden Staaten. An der gesellschaftsrechtlichen Rechtswahl grundsätzlich nicht beteiligt sind jedoch die Akteure der Außenbeziehungen eines Unternehmens, namentlich die Gläubiger. Deren Interessen können allerdings insofern negativ betroffen sein, als durch die Wahlfreiheit auch zwingende gesellschaftsrechtliche Regelungen zur Disposition stehen, die eine Rechtsordnung im Hinblick auf den Dritt- beziehungsweise Gläubigerschutz geschaffen hat. Ein wichtiges Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher zu untersuchen, welche Wirkungen die Rechtswahlfreiheit bzw. die Regulierungswettbewerb für diese externen Transaktionspartner eines Unternehmens haben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Ad-hoc-Publizitätshaftung im Internationalen Privatrecht

Ad-hoc-Publizitätshaftung im Internationalen Privatrecht von Hühn,  Matthias
Unter anderem ausgehend von der Entwicklung im europäischen Kartellrecht hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass zivilrechtliche Haftungsansprüche nicht nur den Ausgleich individueller Schäden zum Ziel haben, sondern auch als Regulierungsinstrument genutzt werden können („regulation through litigation“). In der Folge der Finanz- und Wirtschaftsskandale der letzten Jahrzehnte sind insofern auch zivilrechtliche Haftungsansprüche, die an die Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten anknüpfen, insbesondere die Pflicht zur Veröffentlichung kursrelevanter Informationen (Ad-Hoc-Publizität), in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Finanzmärkte stellt sich dabei auch immer wieder die Frage, welches Recht auf solche Haftungsansprüche anwendbar ist. Während das vereinheitlichte europäische Kollisionsrecht für den Bereich des Kartellrechts eine eigene Sonderkollisionsnorm bereithält, die den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt, fehlt es im Bereich des Kapitalmarktrechts an einer ausdrücklichen Regelung. In seiner Arbeit untersucht der Autor, ob das europäische Kollisionsrecht für den Bereich der Ad-hoc-Publizitätshaftung dennoch eine interessengerechte Lösung bereithält und zeigt Möglichkeiten auf, wie Anlegerschutz auf der einen und Schutz des Marktes auf der anderen Seite im Kollisionsrecht besser in Einklang gebracht werden könnten.
Aktualisiert: 2021-10-31
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Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte

Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte von Röpke,  Katarina
Durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Herkunftslandprinzip) auch im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften etabliert. Den Rechtsnachfragern steht es damit nunmehr grundsätzlich frei, aus dem Angebot der Mitgliedstaaten der EU dasjenige Gesellschaftsrecht zu wählen, das ihren Präferenzen am besten entspricht. Hierdurch entsteht ein Regulierungswettbewerb zwischen den Gesellschaftsrecht anbietenden Staaten. An der gesellschaftsrechtlichen Rechtswahl grundsätzlich nicht beteiligt sind jedoch die Akteure der Außenbeziehungen eines Unternehmens, namentlich die Gläubiger. Deren Interessen können allerdings insofern negativ betroffen sein, als durch die Wahlfreiheit auch zwingende gesellschaftsrechtliche Regelungen zur Disposition stehen, die eine Rechtsordnung im Hinblick auf den Dritt- beziehungsweise Gläubigerschutz geschaffen hat. Ein wichtiges Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher zu untersuchen, welche Wirkungen die Rechtswahlfreiheit bzw. die Regulierungswettbewerb für diese externen Transaktionspartner eines Unternehmens haben.  
Aktualisiert: 2023-03-27
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Internationales Gesellschaftsrecht

Internationales Gesellschaftsrecht von Heckschen,  Heribert
In einer globalisierten Wirtschafts- und Unternehmenswelt ist die Kenntnis des Internationalen Gesellschaftsrechts von großer Bedeutung; das Internationale Gesellschaftsrecht hat auch verstärkt Auswirkungen auf nationales Gesellschaftsrecht. Das Buch zeigt das heutige Recht sowie die heutige Rechtsanwendung auf und erörtert die Fälle, die beim Aufeinandertreffen verschiedener nationaler Gesellschaftsrechtsordnungen entstehen oder bei Kollisionen mit europäischem oder anderweitigem internationalen Recht. Vorliegendes Buch bietet einen konzisen Überblick über das Themengebiet und eignet sich somit besonders für Studierende, Praktiker und Juristen, die sich rasch über die komplexe Materie informieren möchten.
Aktualisiert: 2021-02-17
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Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte

Gläubigerschutzregime im europäischen Wettbewerb der Gesellschaftsrechte von Röpke,  Katarina
Durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Herkunftslandprinzip) auch im Bereich der Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften etabliert. Den Rechtsnachfragern steht es damit nunmehr grundsätzlich frei, aus dem Angebot der Mitgliedstaaten der EU dasjenige Gesellschaftsrecht zu wählen, das ihren Präferenzen am besten entspricht. Hierdurch entsteht ein Regulierungswettbewerb zwischen den Gesellschaftsrecht anbietenden Staaten. An der gesellschaftsrechtlichen Rechtswahl grundsätzlich nicht beteiligt sind jedoch die Akteure der Außenbeziehungen eines Unternehmens, namentlich die Gläubiger. Deren Interessen können allerdings insofern negativ betroffen sein, als durch die Wahlfreiheit auch zwingende gesellschaftsrechtliche Regelungen zur Disposition stehen, die eine Rechtsordnung im Hinblick auf den Dritt- beziehungsweise Gläubigerschutz geschaffen hat. Ein wichtiges Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher zu untersuchen, welche Wirkungen die Rechtswahlfreiheit bzw. die Regulierungswettbewerb für diese externen Transaktionspartner eines Unternehmens haben.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Finanzverfassung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland

Die Finanzverfassung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland von Koke,  Cornelius
Die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) trat am 8. Oktober 2004 in Kraft. Die verabschiedete Verordnung ist jedoch weit davon entfernt, ein vollständiges Gesellschaftsstatut zu sein. So ist auch die Finanzverfassung der SE Gegenstand einer umfassenden Verweisung auf das Recht des Sitzstaates. Die Verknüpfung der Vorschriften des europäischen Gesetzgebers mit den nationalen Gesetzen führt zu einer Vielzahl von Rechtsproblemen. Die Studie zeigt diese Probleme für den Bereich der Finanzverfassung der SE auf und arbeitet das ergänzend anwendbare Recht heraus.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Anwendbares Recht und Sonderanknüpfungen unter der Gründungstheorie

Anwendbares Recht und Sonderanknüpfungen unter der Gründungstheorie von Lanzius,  Tim
Die herrschende Meinung in Deutschland bestimmte bisher das Gesellschaftsstatut nach der Sitztheorie. Nach den EuGH-Entscheidungen in Sachen und wird nunmehr aus europarechtlichen Gründen für EG-Gesellschaften die Gründungstheorie angewendet, d. h. auf das Recht des Gründungsstaates abgestellt. Der Autor untersucht die Frage, wie diese Gesellschaften rechtlich zu behandeln sind und wie auf die drohende Umgehung deutscher Schutzvorschriften zu reagieren ist. Er entwickelt eine Form der Gründungstheorie, die den europarechtlichen Vorgaben genügt und den Schutzinteressen des Rechtsverkehrs gerecht wird. Da die Sitztheorie allgemein Schwächen aufweist, wird diese Form der Gründungstheorie auch auf Gesellschaften aus Drittstaaten erstreckt. Die Untersuchung beschränkt sich auf die Bereiche «Gläubigerschutz» und «unternehmerische Mitbestimmung».
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Anerkennung von Gesellschaften unter Artikel XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954

Die Anerkennung von Gesellschaften unter Artikel XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954 von Kaulen,  Dorothee
Die Anerkennung von Gesellschaften richtet sich im deutsch-US-amerikanischen Verhältnis nach Art. XXV Abs. 5 S. 2 des deutsch-US-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags von 1954. Diese Vorschrift ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs so zu verstehen, dass im deutsch-US-amerikanischen Verhältnis das Gesellschaftsstatut nach der Gründungstheorie zu bestimmen ist. Dieser nicht unbestrittenen Auffassung wird in dieser Arbeit aufgrund einer umfassenden Auslegung der Vorschrift nach völkerrechtlichen Regeln gefolgt. Daran schließen sich zahlreiche Fragestellungen an. Insbesondere gilt es, ein eindeutiges Anknüpfungsmoment für die Gründungstheorie zu bestimmen. Zudem sind die Auswirkungen dieser Auslegung auf das deutsch-US-amerikanische Gesellschaftskollisionsrecht festzustellen. Schließlich ist zu überlegen, ob die Anerkennung in bestimmten Fällen aus Schutzgedanken zu begrenzen ist. Da damit zu rechnen ist, dass sich das deutsche internationale Gesellschaftsrecht zukünftig endgültig von der Sitztheorie abwendet, könnten die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse auch über den Freundschaftsvertrag hinaus Bedeutung erlangen.
Aktualisiert: 2023-04-19
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