Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich.

Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich. von Nitschke,  Hartmut
Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Personengesellschaftsrecht herauszuarbeiten. Eine eingehende Beschäftigung mit diesem Teilbereich des Gesellschaftsrechts lohnt nicht zuletzt deshalb, weil mit dem Fortschreiten der europäischen Integration auch das Bedürfnis wächst, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung und Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen. Der Verfasser vergleicht zunächst die Gesellschaftsbegriffe des französischen und des deutschen Rechts. Sodann widmet er sich den unterschiedlichen Konzepten der Vermögenszuordnung. Er erläutert, weshalb beide Rechtsordnungen bei der Anerkennung der Personengesellschaften als Rechtssubjekte unterschiedliche Wege gegangen sind und stellt die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen dar. Im Anschluss untersucht er, ob die sonstigen Unterschiede im Recht der deutschen und französischen Personengesellschaften auf der unterschiedlichen Entscheidung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit beruhen oder anderen Ursachen zuzuschreiben sind. Dabei berücksichtigt er zahlreiche aktuelle Rechtsfragen beider Rechtsordnungen und legt einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Rolle der handelsrechtlichen Gesellschaften. Angesichts der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der im französischen und deutschen Recht verfügbaren Gesellschaftsformen regt der Verfasser abschließend an, die bisher übliche Zuordnung einander entsprechender Gesellschaftstypen zu überdenken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die GmbH & Co. KG im niederländischen Gesellschaftsrecht.

Die GmbH & Co. KG im niederländischen Gesellschaftsrecht. von Westerdijk,  Arjen S.
Zentrale Frage dieser Bearbeitung war es, die Verbindung zwischen der »commanditaire vennootschap (cv)« - einer Personengesellschaft - mit der »besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (bv)« - einer Kapitalgesellschaft - als (einzigem) Komplementär zu untersuchen. Obwohl die deutsche GmbH & Co. KG häufiger vorkommt, ist auch ihr niederländisches Äquivalent («bv-cv«) nicht nur in steuerrechtlicher, sondern insbesondere auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine interessante Mischform. Problematisch sind vor allem die bereits seit langem umstrittene Verneinung eines abgesonderten Vermögens bei der »cv« mit einem Komplementär sowie die unbeschränkte Haftung des Kommanditisten bei einem Verstoß gegen das ihm obliegende Handlungsverbot. Eine zu weitgehende Auslegung dieses Verbots gefährdet die in der »bv-cv« umstrittene - jedoch im deutschen Recht durchaus übliche - Doppelfunktion. Die in diesem Rahmen erlassenen Anti-Mißbrauchsgesetze - Haftung der (faktischen) Geschäftsführer - haben ihr Ziel nur teilweise erreicht. Die Anonymität des Kommanditisten ist im niederländischen Recht besser gewahrt, da sein Name nicht eingetragen wird. Da aber - anders als im deutschen Recht - gleichzeitig ein Firmenzusatz für die »bv-cv« nicht erforderlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Die Einbeziehung der »bv-cv« in die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen und die daraus folgende Verhinderung des Mißbrauchs ist teilweise gelungen, etwa in der Strukturregelung oder im Jahresabschlußrecht. Gleichwohl sind noch zahlreiche Lücken vorhanden, insbesondere beim Recht zur Untersuchung, einem Recht, das aber ansonsten erheblich präziser und einheitlicher ist als das deutsche Sonderprüfungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. von Terlau,  Matthias
Der Verfasser hat die Diskussion der deutschen Schuldrechtsreform, die international angestellten Überlegungen zu einer zweckmäßigen Gesellschaftsform für Berufsausübungsgesellschaften und die in vielen Rechtsordnungen ungelöste Frage der Anknüpfung von Joint Ventures und Konsortien zum Anlaß genommen, das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts umfassend darzustellen. In einem rechtsvergleichenden Teil werden zunächst die unterschiedlichen Kollisionsrechte in Italien, Frankreich, U.S.A. und der Schweiz ausführlich dargestellt. Sodann widmet sich die Arbeit den Einflüssen des Europarechts auf das Internationale Gesellschaftsrecht. Im Hauptteil der Arbeit geht es um die Anknüpfung der einzelnen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, insbesondere die Vertretung, die Haftung, das Innenverhältnis und den Statutenwechsel. Die Abhandlung wird dabei mit umfangreichen Ausführungen zum in- und ausländischen Gesellschaftsrecht untermauert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht.

Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht. von Schneider,  Wolfgang
Im Mittelpunkt des vorliegenden Werkes steht der gesamte Problemkreis der rechtlichen Behandlung einer entstehenden GmbH in Polen und Deutschland. Ausgehend von einer positivrechtlich fast identischen Ausgangslage aufgrund der starken Orientierung des polnischen Gesellschaftsrechts an deutschen Modellen bei Schaffung des polnischen Handelsgesetzbuches (Kodeks handlowy) im Jahre 1934, sind innerhalb der betreffenden Thematik die Wege in Polen und Deutschland in der Zwischenzeit sehr unterschiedlich verlaufen. Gleichwohl gab und gibt es zahlreiche Berührungspunkte sowie eine Rezeption deutscher Lösungen in Polen. Wolfgang Schneider behandelt zunächst die »Vorgründungsgesellschaft« und sodann ausführlich die »Vor-GmbH« (in Polen: »sp. z o.o. w organizacji«). Das Wesen der Vor-GmbH nach polnischem und deutschem Verständnis wird herausgearbeitet. Der Verfasser ordnet hierbei die Vielzahl der in Polen vertretenen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung und teilt sie in Kategorien ein, die mit den deutschen Lösungen verglichen werden. Daneben findet vor allen Dingen die Haftungsverfassung der Vorgesellschaft nach den einzelnen Modellen, insbesondere den von der jeweiligen Rechtsprechung gewählten, detaillierte Erörterung. In diesem Zusammenhang wird auch das »neue Haftungskonzept des BGH« in Deutschland erläutert. Der Verfasser geht darüber hinaus ausführlich auf das polnische Gesetzesreformprojekt zum Handels- und Gesellschaftsrecht ein, das die bislang auf der Grundlage des Kodeks handlowy von 1934 geltende Rechtslage nachhaltig verändert. Im neuen Kodeks spóƚek handlowych wird u. a. die Vor-GmbH in Polen erstmals explizit gesetzlich geregelt. Schneider schildert die mit den Neuregelungen einhergehenden rechtlichen Konsequenzen. Weiterhin werden Sonderfragen in bezug auf die Ein-Mann-Vorgesellschaft sowie aus dem Bereich des Umwandlungs- und Steuerrechts nach bisherigem wie nach neuem Recht berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht.

Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht. von Schneider,  Wolfgang
Im Mittelpunkt des vorliegenden Werkes steht der gesamte Problemkreis der rechtlichen Behandlung einer entstehenden GmbH in Polen und Deutschland. Ausgehend von einer positivrechtlich fast identischen Ausgangslage aufgrund der starken Orientierung des polnischen Gesellschaftsrechts an deutschen Modellen bei Schaffung des polnischen Handelsgesetzbuches (Kodeks handlowy) im Jahre 1934, sind innerhalb der betreffenden Thematik die Wege in Polen und Deutschland in der Zwischenzeit sehr unterschiedlich verlaufen. Gleichwohl gab und gibt es zahlreiche Berührungspunkte sowie eine Rezeption deutscher Lösungen in Polen. Wolfgang Schneider behandelt zunächst die »Vorgründungsgesellschaft« und sodann ausführlich die »Vor-GmbH« (in Polen: »sp. z o.o. w organizacji«). Das Wesen der Vor-GmbH nach polnischem und deutschem Verständnis wird herausgearbeitet. Der Verfasser ordnet hierbei die Vielzahl der in Polen vertretenen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung und teilt sie in Kategorien ein, die mit den deutschen Lösungen verglichen werden. Daneben findet vor allen Dingen die Haftungsverfassung der Vorgesellschaft nach den einzelnen Modellen, insbesondere den von der jeweiligen Rechtsprechung gewählten, detaillierte Erörterung. In diesem Zusammenhang wird auch das »neue Haftungskonzept des BGH« in Deutschland erläutert. Der Verfasser geht darüber hinaus ausführlich auf das polnische Gesetzesreformprojekt zum Handels- und Gesellschaftsrecht ein, das die bislang auf der Grundlage des Kodeks handlowy von 1934 geltende Rechtslage nachhaltig verändert. Im neuen Kodeks spóƚek handlowych wird u. a. die Vor-GmbH in Polen erstmals explizit gesetzlich geregelt. Schneider schildert die mit den Neuregelungen einhergehenden rechtlichen Konsequenzen. Weiterhin werden Sonderfragen in bezug auf die Ein-Mann-Vorgesellschaft sowie aus dem Bereich des Umwandlungs- und Steuerrechts nach bisherigem wie nach neuem Recht berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich.

Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich. von Nitschke,  Hartmut
Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Personengesellschaftsrecht herauszuarbeiten. Eine eingehende Beschäftigung mit diesem Teilbereich des Gesellschaftsrechts lohnt nicht zuletzt deshalb, weil mit dem Fortschreiten der europäischen Integration auch das Bedürfnis wächst, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung und Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen. Der Verfasser vergleicht zunächst die Gesellschaftsbegriffe des französischen und des deutschen Rechts. Sodann widmet er sich den unterschiedlichen Konzepten der Vermögenszuordnung. Er erläutert, weshalb beide Rechtsordnungen bei der Anerkennung der Personengesellschaften als Rechtssubjekte unterschiedliche Wege gegangen sind und stellt die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen dar. Im Anschluss untersucht er, ob die sonstigen Unterschiede im Recht der deutschen und französischen Personengesellschaften auf der unterschiedlichen Entscheidung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit beruhen oder anderen Ursachen zuzuschreiben sind. Dabei berücksichtigt er zahlreiche aktuelle Rechtsfragen beider Rechtsordnungen und legt einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Rolle der handelsrechtlichen Gesellschaften. Angesichts der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der im französischen und deutschen Recht verfügbaren Gesellschaftsformen regt der Verfasser abschließend an, die bisher übliche Zuordnung einander entsprechender Gesellschaftstypen zu überdenken.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die GmbH & Co. KG im niederländischen Gesellschaftsrecht.

Die GmbH & Co. KG im niederländischen Gesellschaftsrecht. von Westerdijk,  Arjen S.
Zentrale Frage dieser Bearbeitung war es, die Verbindung zwischen der »commanditaire vennootschap (cv)« - einer Personengesellschaft - mit der »besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (bv)« - einer Kapitalgesellschaft - als (einzigem) Komplementär zu untersuchen. Obwohl die deutsche GmbH & Co. KG häufiger vorkommt, ist auch ihr niederländisches Äquivalent («bv-cv«) nicht nur in steuerrechtlicher, sondern insbesondere auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine interessante Mischform. Problematisch sind vor allem die bereits seit langem umstrittene Verneinung eines abgesonderten Vermögens bei der »cv« mit einem Komplementär sowie die unbeschränkte Haftung des Kommanditisten bei einem Verstoß gegen das ihm obliegende Handlungsverbot. Eine zu weitgehende Auslegung dieses Verbots gefährdet die in der »bv-cv« umstrittene - jedoch im deutschen Recht durchaus übliche - Doppelfunktion. Die in diesem Rahmen erlassenen Anti-Mißbrauchsgesetze - Haftung der (faktischen) Geschäftsführer - haben ihr Ziel nur teilweise erreicht. Die Anonymität des Kommanditisten ist im niederländischen Recht besser gewahrt, da sein Name nicht eingetragen wird. Da aber - anders als im deutschen Recht - gleichzeitig ein Firmenzusatz für die »bv-cv« nicht erforderlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Die Einbeziehung der »bv-cv« in die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen und die daraus folgende Verhinderung des Mißbrauchs ist teilweise gelungen, etwa in der Strukturregelung oder im Jahresabschlußrecht. Gleichwohl sind noch zahlreiche Lücken vorhanden, insbesondere beim Recht zur Untersuchung, einem Recht, das aber ansonsten erheblich präziser und einheitlicher ist als das deutsche Sonderprüfungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht.

Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht. von Schneider,  Wolfgang
Im Mittelpunkt des vorliegenden Werkes steht der gesamte Problemkreis der rechtlichen Behandlung einer entstehenden GmbH in Polen und Deutschland. Ausgehend von einer positivrechtlich fast identischen Ausgangslage aufgrund der starken Orientierung des polnischen Gesellschaftsrechts an deutschen Modellen bei Schaffung des polnischen Handelsgesetzbuches (Kodeks handlowy) im Jahre 1934, sind innerhalb der betreffenden Thematik die Wege in Polen und Deutschland in der Zwischenzeit sehr unterschiedlich verlaufen. Gleichwohl gab und gibt es zahlreiche Berührungspunkte sowie eine Rezeption deutscher Lösungen in Polen. Wolfgang Schneider behandelt zunächst die »Vorgründungsgesellschaft« und sodann ausführlich die »Vor-GmbH« (in Polen: »sp. z o.o. w organizacji«). Das Wesen der Vor-GmbH nach polnischem und deutschem Verständnis wird herausgearbeitet. Der Verfasser ordnet hierbei die Vielzahl der in Polen vertretenen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung und teilt sie in Kategorien ein, die mit den deutschen Lösungen verglichen werden. Daneben findet vor allen Dingen die Haftungsverfassung der Vorgesellschaft nach den einzelnen Modellen, insbesondere den von der jeweiligen Rechtsprechung gewählten, detaillierte Erörterung. In diesem Zusammenhang wird auch das »neue Haftungskonzept des BGH« in Deutschland erläutert. Der Verfasser geht darüber hinaus ausführlich auf das polnische Gesetzesreformprojekt zum Handels- und Gesellschaftsrecht ein, das die bislang auf der Grundlage des Kodeks handlowy von 1934 geltende Rechtslage nachhaltig verändert. Im neuen Kodeks spóƚek handlowych wird u. a. die Vor-GmbH in Polen erstmals explizit gesetzlich geregelt. Schneider schildert die mit den Neuregelungen einhergehenden rechtlichen Konsequenzen. Weiterhin werden Sonderfragen in bezug auf die Ein-Mann-Vorgesellschaft sowie aus dem Bereich des Umwandlungs- und Steuerrechts nach bisherigem wie nach neuem Recht berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die GmbH & Co. KG im niederländischen Gesellschaftsrecht.

Die GmbH & Co. KG im niederländischen Gesellschaftsrecht. von Westerdijk,  Arjen S.
Zentrale Frage dieser Bearbeitung war es, die Verbindung zwischen der »commanditaire vennootschap (cv)« - einer Personengesellschaft - mit der »besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (bv)« - einer Kapitalgesellschaft - als (einzigem) Komplementär zu untersuchen. Obwohl die deutsche GmbH & Co. KG häufiger vorkommt, ist auch ihr niederländisches Äquivalent («bv-cv«) nicht nur in steuerrechtlicher, sondern insbesondere auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine interessante Mischform. Problematisch sind vor allem die bereits seit langem umstrittene Verneinung eines abgesonderten Vermögens bei der »cv« mit einem Komplementär sowie die unbeschränkte Haftung des Kommanditisten bei einem Verstoß gegen das ihm obliegende Handlungsverbot. Eine zu weitgehende Auslegung dieses Verbots gefährdet die in der »bv-cv« umstrittene - jedoch im deutschen Recht durchaus übliche - Doppelfunktion. Die in diesem Rahmen erlassenen Anti-Mißbrauchsgesetze - Haftung der (faktischen) Geschäftsführer - haben ihr Ziel nur teilweise erreicht. Die Anonymität des Kommanditisten ist im niederländischen Recht besser gewahrt, da sein Name nicht eingetragen wird. Da aber - anders als im deutschen Recht - gleichzeitig ein Firmenzusatz für die »bv-cv« nicht erforderlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Die Einbeziehung der »bv-cv« in die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen und die daraus folgende Verhinderung des Mißbrauchs ist teilweise gelungen, etwa in der Strukturregelung oder im Jahresabschlußrecht. Gleichwohl sind noch zahlreiche Lücken vorhanden, insbesondere beim Recht zur Untersuchung, einem Recht, das aber ansonsten erheblich präziser und einheitlicher ist als das deutsche Sonderprüfungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. von Terlau,  Matthias
Der Verfasser hat die Diskussion der deutschen Schuldrechtsreform, die international angestellten Überlegungen zu einer zweckmäßigen Gesellschaftsform für Berufsausübungsgesellschaften und die in vielen Rechtsordnungen ungelöste Frage der Anknüpfung von Joint Ventures und Konsortien zum Anlaß genommen, das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts umfassend darzustellen. In einem rechtsvergleichenden Teil werden zunächst die unterschiedlichen Kollisionsrechte in Italien, Frankreich, U.S.A. und der Schweiz ausführlich dargestellt. Sodann widmet sich die Arbeit den Einflüssen des Europarechts auf das Internationale Gesellschaftsrecht. Im Hauptteil der Arbeit geht es um die Anknüpfung der einzelnen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, insbesondere die Vertretung, die Haftung, das Innenverhältnis und den Statutenwechsel. Die Abhandlung wird dabei mit umfangreichen Ausführungen zum in- und ausländischen Gesellschaftsrecht untermauert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich.

Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich. von Nitschke,  Hartmut
Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Personengesellschaftsrecht herauszuarbeiten. Eine eingehende Beschäftigung mit diesem Teilbereich des Gesellschaftsrechts lohnt nicht zuletzt deshalb, weil mit dem Fortschreiten der europäischen Integration auch das Bedürfnis wächst, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung und Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen. Der Verfasser vergleicht zunächst die Gesellschaftsbegriffe des französischen und des deutschen Rechts. Sodann widmet er sich den unterschiedlichen Konzepten der Vermögenszuordnung. Er erläutert, weshalb beide Rechtsordnungen bei der Anerkennung der Personengesellschaften als Rechtssubjekte unterschiedliche Wege gegangen sind und stellt die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen dar. Im Anschluss untersucht er, ob die sonstigen Unterschiede im Recht der deutschen und französischen Personengesellschaften auf der unterschiedlichen Entscheidung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit beruhen oder anderen Ursachen zuzuschreiben sind. Dabei berücksichtigt er zahlreiche aktuelle Rechtsfragen beider Rechtsordnungen und legt einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Rolle der handelsrechtlichen Gesellschaften. Angesichts der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der im französischen und deutschen Recht verfügbaren Gesellschaftsformen regt der Verfasser abschließend an, die bisher übliche Zuordnung einander entsprechender Gesellschaftstypen zu überdenken.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die GmbH & Co. KG im niederländischen Gesellschaftsrecht.

Die GmbH & Co. KG im niederländischen Gesellschaftsrecht. von Westerdijk,  Arjen S.
Zentrale Frage dieser Bearbeitung war es, die Verbindung zwischen der »commanditaire vennootschap (cv)« - einer Personengesellschaft - mit der »besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (bv)« - einer Kapitalgesellschaft - als (einzigem) Komplementär zu untersuchen. Obwohl die deutsche GmbH & Co. KG häufiger vorkommt, ist auch ihr niederländisches Äquivalent («bv-cv«) nicht nur in steuerrechtlicher, sondern insbesondere auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine interessante Mischform. Problematisch sind vor allem die bereits seit langem umstrittene Verneinung eines abgesonderten Vermögens bei der »cv« mit einem Komplementär sowie die unbeschränkte Haftung des Kommanditisten bei einem Verstoß gegen das ihm obliegende Handlungsverbot. Eine zu weitgehende Auslegung dieses Verbots gefährdet die in der »bv-cv« umstrittene - jedoch im deutschen Recht durchaus übliche - Doppelfunktion. Die in diesem Rahmen erlassenen Anti-Mißbrauchsgesetze - Haftung der (faktischen) Geschäftsführer - haben ihr Ziel nur teilweise erreicht. Die Anonymität des Kommanditisten ist im niederländischen Recht besser gewahrt, da sein Name nicht eingetragen wird. Da aber - anders als im deutschen Recht - gleichzeitig ein Firmenzusatz für die »bv-cv« nicht erforderlich ist, entsteht Rechtsunsicherheit. Die Einbeziehung der »bv-cv« in die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen und die daraus folgende Verhinderung des Mißbrauchs ist teilweise gelungen, etwa in der Strukturregelung oder im Jahresabschlußrecht. Gleichwohl sind noch zahlreiche Lücken vorhanden, insbesondere beim Recht zur Untersuchung, einem Recht, das aber ansonsten erheblich präziser und einheitlicher ist als das deutsche Sonderprüfungsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht.

Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH im polnischen und deutschen Recht. von Schneider,  Wolfgang
Im Mittelpunkt des vorliegenden Werkes steht der gesamte Problemkreis der rechtlichen Behandlung einer entstehenden GmbH in Polen und Deutschland. Ausgehend von einer positivrechtlich fast identischen Ausgangslage aufgrund der starken Orientierung des polnischen Gesellschaftsrechts an deutschen Modellen bei Schaffung des polnischen Handelsgesetzbuches (Kodeks handlowy) im Jahre 1934, sind innerhalb der betreffenden Thematik die Wege in Polen und Deutschland in der Zwischenzeit sehr unterschiedlich verlaufen. Gleichwohl gab und gibt es zahlreiche Berührungspunkte sowie eine Rezeption deutscher Lösungen in Polen. Wolfgang Schneider behandelt zunächst die »Vorgründungsgesellschaft« und sodann ausführlich die »Vor-GmbH« (in Polen: »sp. z o.o. w organizacji«). Das Wesen der Vor-GmbH nach polnischem und deutschem Verständnis wird herausgearbeitet. Der Verfasser ordnet hierbei die Vielzahl der in Polen vertretenen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung und teilt sie in Kategorien ein, die mit den deutschen Lösungen verglichen werden. Daneben findet vor allen Dingen die Haftungsverfassung der Vorgesellschaft nach den einzelnen Modellen, insbesondere den von der jeweiligen Rechtsprechung gewählten, detaillierte Erörterung. In diesem Zusammenhang wird auch das »neue Haftungskonzept des BGH« in Deutschland erläutert. Der Verfasser geht darüber hinaus ausführlich auf das polnische Gesetzesreformprojekt zum Handels- und Gesellschaftsrecht ein, das die bislang auf der Grundlage des Kodeks handlowy von 1934 geltende Rechtslage nachhaltig verändert. Im neuen Kodeks spóƚek handlowych wird u. a. die Vor-GmbH in Polen erstmals explizit gesetzlich geregelt. Schneider schildert die mit den Neuregelungen einhergehenden rechtlichen Konsequenzen. Weiterhin werden Sonderfragen in bezug auf die Ein-Mann-Vorgesellschaft sowie aus dem Bereich des Umwandlungs- und Steuerrechts nach bisherigem wie nach neuem Recht berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich.

Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich. von Nitschke,  Hartmut
Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Personengesellschaftsrecht herauszuarbeiten. Eine eingehende Beschäftigung mit diesem Teilbereich des Gesellschaftsrechts lohnt nicht zuletzt deshalb, weil mit dem Fortschreiten der europäischen Integration auch das Bedürfnis wächst, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung und Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen. Der Verfasser vergleicht zunächst die Gesellschaftsbegriffe des französischen und des deutschen Rechts. Sodann widmet er sich den unterschiedlichen Konzepten der Vermögenszuordnung. Er erläutert, weshalb beide Rechtsordnungen bei der Anerkennung der Personengesellschaften als Rechtssubjekte unterschiedliche Wege gegangen sind und stellt die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen dar. Im Anschluss untersucht er, ob die sonstigen Unterschiede im Recht der deutschen und französischen Personengesellschaften auf der unterschiedlichen Entscheidung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit beruhen oder anderen Ursachen zuzuschreiben sind. Dabei berücksichtigt er zahlreiche aktuelle Rechtsfragen beider Rechtsordnungen und legt einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Rolle der handelsrechtlichen Gesellschaften. Angesichts der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der im französischen und deutschen Recht verfügbaren Gesellschaftsformen regt der Verfasser abschließend an, die bisher übliche Zuordnung einander entsprechender Gesellschaftstypen zu überdenken.
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Das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. von Terlau,  Matthias
Der Verfasser hat die Diskussion der deutschen Schuldrechtsreform, die international angestellten Überlegungen zu einer zweckmäßigen Gesellschaftsform für Berufsausübungsgesellschaften und die in vielen Rechtsordnungen ungelöste Frage der Anknüpfung von Joint Ventures und Konsortien zum Anlaß genommen, das Internationale Privatrecht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts umfassend darzustellen. In einem rechtsvergleichenden Teil werden zunächst die unterschiedlichen Kollisionsrechte in Italien, Frankreich, U.S.A. und der Schweiz ausführlich dargestellt. Sodann widmet sich die Arbeit den Einflüssen des Europarechts auf das Internationale Gesellschaftsrecht. Im Hauptteil der Arbeit geht es um die Anknüpfung der einzelnen Rechtsverhältnisse der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, insbesondere die Vertretung, die Haftung, das Innenverhältnis und den Statutenwechsel. Die Abhandlung wird dabei mit umfangreichen Ausführungen zum in- und ausländischen Gesellschaftsrecht untermauert.
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