Isolierte Festsetzungen in weiträumigen Textbebauungsplänen.

Isolierte Festsetzungen in weiträumigen Textbebauungsplänen. von Dolderer,  Michael
Die städtebauliche Planung der Gemeinden vor allem durch den Erlaß von Bebauungsplänen nimmt seit langem eine zentrale Stellung im Recht der raumbezogenen Planung ein. Beleg dafür ist nicht zuletzt die mittlerweile nahezu unüberschaubare Fülle der Judikatur zum Stadtplanungsrecht. Auch Wissenschaft und Gesetzgebung widmen diesem rechtlich am besten durchgebildeten Zweig der Raumplanung - an der Schnittstelle zwischen Staat, Gemeinde und Bürger - traditionell besondere Aufmerksamkeit. Dabei ist zu beobachten, daß der Gesetzgeber die Instrumente des städtebaulichen Planungsrechts mehr und mehr inhaltlich erweitert und das der planenden Gemeinde zu Gebote stehende Planungsinstrumentarium kontinuierlich ausbaut. Besonders prägnant zeigt sich diese Entwicklung in der "Rüstung" des Bauleitplanungsrechts für den Einsatz auf dem Feld des (örtlichen) Umwelt- und Immissionsschutzes. Dies folgt der Erkenntnis, daß der Effizienz eines reagierenden "repressiven" Umwelt- und Immissionsschutzes durch den Einsatz ordnungsrechtlich geprägter Instrumentarien Grenzen gesetzt sind und dementsprechend ein wachsender Bedarf nach (prospektiv-) "agierendem" - planerischem - Umwelt- und Immissionsschutz besteht. Mit der Stärkung des Planungspotentials der Gemeinde verbindet sich allerdings als notwendige Konsequenz, daß auch das in der Konkurrenz zu anderen Planungsträgern und zu anderen Planungsinstrumenten begründete Konfliktpotential vermehrt wird. Daran knüpft die Untersuchung an. Sie behandelt eine Erscheinungsform planerischen Handelns der Gemeinden, die sich in besonders ausgeprägter Weise innerhalb dieses Konfliktpotentials bewegt: Es geht um die Beschränkung des von der Gemeinde als Satzung zu beschließenden Bebauungsplans auf einzelne planerische Elemente, im besonderen auf isolierte textliche Festsetzungen, wobei der Geltungsbereich des Plans regelmäßig - weiträumig - große Teile des Gemeindegebiets oder das Gemeindegebiet als Ganzes erfaßt. Aus der Sicht der gemeindlichen Planungspraxis bieten solche auf Einzelfragen "zugeschnittene" und sachlich-sektoral beschränkte (einfache) Bebauungspläne vielerlei Vorzüge. Ihr steht so ein Instrument zur Verfügung, das einfach zu handhaben ist, mit dem sie ohne allzu großen planerischen Aufwand (städtebauliche) Einzelprobleme lösen kann und das sie außerdem in die Lage versetzt, flexibel und schnell auf Veränderungen der tatsächlichen Planungsgrundlagen zu reagieren. Anwendungsbeispiele aus der gemeindlichen Planungspraxis finden sich etwa als einfache Textbebauungspläne, deren Inhalt sich darin erschöpft, bestimmte (unerwünschte) Arten baulicher Nutzungen oder baulicher Anlagen auszuschließen, oder die allein "Verwendungsverbote" für bestimmte Brennstoffe festsetzen und dabei weite Teile des Gemeindegebiets erfassen. Wo die Grenzen für den Einsatz dieser im Trend zur "planerischen Zurückhaltung" liegenden und deshalb zunehmend favorisierten (einfachen) Textbebauungspläne im einfachen Recht und im Verfassungsrecht verlaufen, soll die vorliegende Untersuchung klären.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Handlungsspielräume der Verwaltung.

Handlungsspielräume der Verwaltung. von Ziekow,  Jan
Handlungsspielräume der Verwaltung lassen sich als Notwendigkeit für das funktionsgerechte Zusammenwirken der Verwaltung mit den anderen Staatsgewalten begreifen. Sie sind unverzichtbar für die Profilierung der Eigenständigkeit der Verwaltung und eine der wesentlichen Fragen der Verwaltungsmodernisierung in Bund, Ländern und Gemeinden. Bindungen der Verwaltung können zum einen normativer Natur, ebenso aber aus faktischen Gegebenheiten abzuleiten sein. Eine Verwaltung, die über keine personellen und sächlichen Ressourcen verfügt, ist nicht handlungsfähig. Die Überlastung mit zu erfüllenden Aufgaben reduziert die Handlungsfähigkeit ebenso wie eine Überregulierung. Ziel des an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführten Forums war es, Erweiterungen von Handlungsspielräumen der Verwaltung auf verschiedenen Steuerungsebenen zu diskutieren. Neben der rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Analyse wurden im Dialog von Wissenschaft und Praxis aktuelle Konzepte möglicher Veränderungen des Verwaltungshandelns erörtert. Die in dem vorliegenden Band wiedergegebenen Vorträge und Diskussionen stellen eine Zusammenfassung des gegenwärtigen Diskussionsstandes dar und entwickeln zukunftsgerichtete Perspektiven.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Handlungsspielräume der Verwaltung.

Handlungsspielräume der Verwaltung. von Ziekow,  Jan
Handlungsspielräume der Verwaltung lassen sich als Notwendigkeit für das funktionsgerechte Zusammenwirken der Verwaltung mit den anderen Staatsgewalten begreifen. Sie sind unverzichtbar für die Profilierung der Eigenständigkeit der Verwaltung und eine der wesentlichen Fragen der Verwaltungsmodernisierung in Bund, Ländern und Gemeinden. Bindungen der Verwaltung können zum einen normativer Natur, ebenso aber aus faktischen Gegebenheiten abzuleiten sein. Eine Verwaltung, die über keine personellen und sächlichen Ressourcen verfügt, ist nicht handlungsfähig. Die Überlastung mit zu erfüllenden Aufgaben reduziert die Handlungsfähigkeit ebenso wie eine Überregulierung. Ziel des an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführten Forums war es, Erweiterungen von Handlungsspielräumen der Verwaltung auf verschiedenen Steuerungsebenen zu diskutieren. Neben der rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Analyse wurden im Dialog von Wissenschaft und Praxis aktuelle Konzepte möglicher Veränderungen des Verwaltungshandelns erörtert. Die in dem vorliegenden Band wiedergegebenen Vorträge und Diskussionen stellen eine Zusammenfassung des gegenwärtigen Diskussionsstandes dar und entwickeln zukunftsgerichtete Perspektiven.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Kärntner Raumordnungs- und Gemeindeplanungsrecht

Kärntner Raumordnungs- und Gemeindeplanungsrecht von Kleewein,  Wolfgang
Das Buch will den Rechtsanwendern, seien sie Behördenorgane, betroffene Liegenschaftseigentümer oder rechtsfreundliche Vertreter, eine Hilfestellung bei der Lösung praktischer Fälle anbieten. Es enthält neben den beiden Zentralnormen Raumordnungs- und Gemeindeplanungsgesetz samt Erläuterungen, Anmerkungen und relevante höchstgerichtlichen Entscheidungen in Leitsätzen, das Umweltplanungsgesetz mit Erläuterungen, das Bodenbeschaffungsfondsgesetz sowie die für die Raumordnung und Gemeindeplanungwichtigsten Verordnungen zum Stichtag 1. Mai 2011. Der Schwerpunkt liegt auf den in den letzten 15 Jahren (seit der Wiederverlautbarung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes im Jahr 1995) ergangenen Entscheidungen der Höchstgerichte (VfGH, VwGH und OGH), die in Leitsätzen kurz und prägnant dargestellt werden. Wichtige ältere Judikate sind ebenfalls aufgenommen, im Jahr 2011 ergangene nach Möglichkeit noch berücksichtigt. Der Autor ist auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Prüfreferent in der Volksanwaltschaft immer wieder mit raumordnungsrechtlichen Fragen befasst! NUTZEN SIE DEN SUBSKRIPTIONSPREIS UND SPAREN EUR 20 ! (gültig bis 31.10.2011)
Aktualisiert: 2023-05-25
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Isolierte Festsetzungen in weiträumigen Textbebauungsplänen.

Isolierte Festsetzungen in weiträumigen Textbebauungsplänen. von Dolderer,  Michael
Die städtebauliche Planung der Gemeinden vor allem durch den Erlaß von Bebauungsplänen nimmt seit langem eine zentrale Stellung im Recht der raumbezogenen Planung ein. Beleg dafür ist nicht zuletzt die mittlerweile nahezu unüberschaubare Fülle der Judikatur zum Stadtplanungsrecht. Auch Wissenschaft und Gesetzgebung widmen diesem rechtlich am besten durchgebildeten Zweig der Raumplanung - an der Schnittstelle zwischen Staat, Gemeinde und Bürger - traditionell besondere Aufmerksamkeit. Dabei ist zu beobachten, daß der Gesetzgeber die Instrumente des städtebaulichen Planungsrechts mehr und mehr inhaltlich erweitert und das der planenden Gemeinde zu Gebote stehende Planungsinstrumentarium kontinuierlich ausbaut. Besonders prägnant zeigt sich diese Entwicklung in der "Rüstung" des Bauleitplanungsrechts für den Einsatz auf dem Feld des (örtlichen) Umwelt- und Immissionsschutzes. Dies folgt der Erkenntnis, daß der Effizienz eines reagierenden "repressiven" Umwelt- und Immissionsschutzes durch den Einsatz ordnungsrechtlich geprägter Instrumentarien Grenzen gesetzt sind und dementsprechend ein wachsender Bedarf nach (prospektiv-) "agierendem" - planerischem - Umwelt- und Immissionsschutz besteht. Mit der Stärkung des Planungspotentials der Gemeinde verbindet sich allerdings als notwendige Konsequenz, daß auch das in der Konkurrenz zu anderen Planungsträgern und zu anderen Planungsinstrumenten begründete Konfliktpotential vermehrt wird. Daran knüpft die Untersuchung an. Sie behandelt eine Erscheinungsform planerischen Handelns der Gemeinden, die sich in besonders ausgeprägter Weise innerhalb dieses Konfliktpotentials bewegt: Es geht um die Beschränkung des von der Gemeinde als Satzung zu beschließenden Bebauungsplans auf einzelne planerische Elemente, im besonderen auf isolierte textliche Festsetzungen, wobei der Geltungsbereich des Plans regelmäßig - weiträumig - große Teile des Gemeindegebiets oder das Gemeindegebiet als Ganzes erfaßt. Aus der Sicht der gemeindlichen Planungspraxis bieten solche auf Einzelfragen "zugeschnittene" und sachlich-sektoral beschränkte (einfache) Bebauungspläne vielerlei Vorzüge. Ihr steht so ein Instrument zur Verfügung, das einfach zu handhaben ist, mit dem sie ohne allzu großen planerischen Aufwand (städtebauliche) Einzelprobleme lösen kann und das sie außerdem in die Lage versetzt, flexibel und schnell auf Veränderungen der tatsächlichen Planungsgrundlagen zu reagieren. Anwendungsbeispiele aus der gemeindlichen Planungspraxis finden sich etwa als einfache Textbebauungspläne, deren Inhalt sich darin erschöpft, bestimmte (unerwünschte) Arten baulicher Nutzungen oder baulicher Anlagen auszuschließen, oder die allein "Verwendungsverbote" für bestimmte Brennstoffe festsetzen und dabei weite Teile des Gemeindegebiets erfassen. Wo die Grenzen für den Einsatz dieser im Trend zur "planerischen Zurückhaltung" liegenden und deshalb zunehmend favorisierten (einfachen) Textbebauungspläne im einfachen Recht und im Verfassungsrecht verlaufen, soll die vorliegende Untersuchung klären.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Isolierte Festsetzungen in weiträumigen Textbebauungsplänen.

Isolierte Festsetzungen in weiträumigen Textbebauungsplänen. von Dolderer,  Michael
Die städtebauliche Planung der Gemeinden vor allem durch den Erlaß von Bebauungsplänen nimmt seit langem eine zentrale Stellung im Recht der raumbezogenen Planung ein. Beleg dafür ist nicht zuletzt die mittlerweile nahezu unüberschaubare Fülle der Judikatur zum Stadtplanungsrecht. Auch Wissenschaft und Gesetzgebung widmen diesem rechtlich am besten durchgebildeten Zweig der Raumplanung - an der Schnittstelle zwischen Staat, Gemeinde und Bürger - traditionell besondere Aufmerksamkeit. Dabei ist zu beobachten, daß der Gesetzgeber die Instrumente des städtebaulichen Planungsrechts mehr und mehr inhaltlich erweitert und das der planenden Gemeinde zu Gebote stehende Planungsinstrumentarium kontinuierlich ausbaut. Besonders prägnant zeigt sich diese Entwicklung in der "Rüstung" des Bauleitplanungsrechts für den Einsatz auf dem Feld des (örtlichen) Umwelt- und Immissionsschutzes. Dies folgt der Erkenntnis, daß der Effizienz eines reagierenden "repressiven" Umwelt- und Immissionsschutzes durch den Einsatz ordnungsrechtlich geprägter Instrumentarien Grenzen gesetzt sind und dementsprechend ein wachsender Bedarf nach (prospektiv-) "agierendem" - planerischem - Umwelt- und Immissionsschutz besteht. Mit der Stärkung des Planungspotentials der Gemeinde verbindet sich allerdings als notwendige Konsequenz, daß auch das in der Konkurrenz zu anderen Planungsträgern und zu anderen Planungsinstrumenten begründete Konfliktpotential vermehrt wird. Daran knüpft die Untersuchung an. Sie behandelt eine Erscheinungsform planerischen Handelns der Gemeinden, die sich in besonders ausgeprägter Weise innerhalb dieses Konfliktpotentials bewegt: Es geht um die Beschränkung des von der Gemeinde als Satzung zu beschließenden Bebauungsplans auf einzelne planerische Elemente, im besonderen auf isolierte textliche Festsetzungen, wobei der Geltungsbereich des Plans regelmäßig - weiträumig - große Teile des Gemeindegebiets oder das Gemeindegebiet als Ganzes erfaßt. Aus der Sicht der gemeindlichen Planungspraxis bieten solche auf Einzelfragen "zugeschnittene" und sachlich-sektoral beschränkte (einfache) Bebauungspläne vielerlei Vorzüge. Ihr steht so ein Instrument zur Verfügung, das einfach zu handhaben ist, mit dem sie ohne allzu großen planerischen Aufwand (städtebauliche) Einzelprobleme lösen kann und das sie außerdem in die Lage versetzt, flexibel und schnell auf Veränderungen der tatsächlichen Planungsgrundlagen zu reagieren. Anwendungsbeispiele aus der gemeindlichen Planungspraxis finden sich etwa als einfache Textbebauungspläne, deren Inhalt sich darin erschöpft, bestimmte (unerwünschte) Arten baulicher Nutzungen oder baulicher Anlagen auszuschließen, oder die allein "Verwendungsverbote" für bestimmte Brennstoffe festsetzen und dabei weite Teile des Gemeindegebiets erfassen. Wo die Grenzen für den Einsatz dieser im Trend zur "planerischen Zurückhaltung" liegenden und deshalb zunehmend favorisierten (einfachen) Textbebauungspläne im einfachen Recht und im Verfassungsrecht verlaufen, soll die vorliegende Untersuchung klären.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Handlungsspielräume der Verwaltung.

Handlungsspielräume der Verwaltung. von Ziekow,  Jan
Handlungsspielräume der Verwaltung lassen sich als Notwendigkeit für das funktionsgerechte Zusammenwirken der Verwaltung mit den anderen Staatsgewalten begreifen. Sie sind unverzichtbar für die Profilierung der Eigenständigkeit der Verwaltung und eine der wesentlichen Fragen der Verwaltungsmodernisierung in Bund, Ländern und Gemeinden. Bindungen der Verwaltung können zum einen normativer Natur, ebenso aber aus faktischen Gegebenheiten abzuleiten sein. Eine Verwaltung, die über keine personellen und sächlichen Ressourcen verfügt, ist nicht handlungsfähig. Die Überlastung mit zu erfüllenden Aufgaben reduziert die Handlungsfähigkeit ebenso wie eine Überregulierung. Ziel des an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführten Forums war es, Erweiterungen von Handlungsspielräumen der Verwaltung auf verschiedenen Steuerungsebenen zu diskutieren. Neben der rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Analyse wurden im Dialog von Wissenschaft und Praxis aktuelle Konzepte möglicher Veränderungen des Verwaltungshandelns erörtert. Die in dem vorliegenden Band wiedergegebenen Vorträge und Diskussionen stellen eine Zusammenfassung des gegenwärtigen Diskussionsstandes dar und entwickeln zukunftsgerichtete Perspektiven.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Radverkehr in der Kommune , Handbuch

Radverkehr in der Kommune , Handbuch von Graf,  Laura, Graf,  Thiemo
Die Wahl des Verkehrsmittels wird wesentlich von psychologischen Prozessen beeinflusst: subjektiven Empfindungen, Gewohnheiten und Routinen sowie der Wahrnehmung von Umwelt und Raum. Das Handbuch zeigt anschaulich und praxisnah auf, was Menschen vom Radfahren abhält und mit welchen Maßnahmen Kommunen den Modal Split-Anteil des Radverkehrs nachhaltig erhöhen können. Dafür werden vier klassische Nutzertypen mit ihren jeweiligen Bedürfnissen beschrieben sowie die kommunalen Handlungsfelder in den einzelnen Fachbereichen verständlich aufbereitet (interdisziplinäre Perspektive). Grundlage ist das vom Institut für innovative Städte auf Basis wissenschaftlicher Studien und umfassender Praxiserfahrungen entwickelte Hygge-Modell mit seinem integrativen Ansatz. Ein besonderes Augenmerk legt der Autor auf das Sicherheitsgefühl und beantwortet die Frage, wann die Führung des Radverkehrs im Seitenraum der Führung auf der Fahrbahn überlegen ist. Der Leser ist anschließend in der Lage zu erkennen, welche Faktoren im Radverkehr Stress erzeugen und wie eine attraktive, nutzerorientierte Radverkehrsförderung gestaltet werden kann. Insofern dient das Handbuch als ideale Ergänzung zu bestehenden Regelwerken wie der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) und macht es zu einem Standardwerk für Stadt- und Verkehrsplaner sowie Entscheider aus Politik und Verwaltung. Eine abwechslungsreiche Mischung aus Best-Practice-Beispielen, Fallstudien, Gastbeiträgen, Parallelen zu anderen Lebensbereichen und eine umfassende Bildersammlung aus dem In- und Ausland lassen das Handbuch zu einem spannenden und leicht lesbaren Nachschlagewerk werden.
Aktualisiert: 2022-08-08
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Gut gebaut

Gut gebaut
In „Gut gebaut“ stellen Architekturschaffende aus dem Landkreis Miesbach ihre Meisterwerke der Baukunst des Voralpenlandes vor. Sie beschreiben, wie die überlieferten Grundsätze der alpenländischen Tradition modern interpretiert werden – mit vielen einheimischen Materialien. Alle dargestellten Werke eint die Wechselwirkung zwischen Menschen, Gebäuden und Landschaft. Der Mensch formt schon seit Jahrhunderten die wunderbare Landschaft des Oberlandes mit Bergen und Seen; aber auch die natürlichen Gegebenheiten der Landschaft bestimmen, wie die Menschen leben und arbeiten. In dem Buch stehen Seite an Seite Einfamilienhäuser, die modern und traditionell sind; Fabrikgebäude, die trotzdem alpenländische Architektur verkörpern oder der Neubau, der ein uraltes Kloster wieder vervollständigt, ohne zu historisieren. Geprägt wird das Buch von den großen Fotos der profilierten Architektur-Fotografin Petra Steiner. Der Kabarettist Gerhard Polt – wohnhaft in der Gemeinde Schliersee im Landkreis Miesbach – kommentiert das Schema des Buches in einem Vorwort. Und um das Ganze abzurunden, kommt das Papier des prächtigen Bildbandes aus der Papierfabrik in Gmund am Tegernsee,
Aktualisiert: 2022-01-25
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Handlungsspielräume der Verwaltung.

Handlungsspielräume der Verwaltung. von Ziekow,  Jan
Handlungsspielräume der Verwaltung lassen sich als Notwendigkeit für das funktionsgerechte Zusammenwirken der Verwaltung mit den anderen Staatsgewalten begreifen. Sie sind unverzichtbar für die Profilierung der Eigenständigkeit der Verwaltung und eine der wesentlichen Fragen der Verwaltungsmodernisierung in Bund, Ländern und Gemeinden. Bindungen der Verwaltung können zum einen normativer Natur, ebenso aber aus faktischen Gegebenheiten abzuleiten sein. Eine Verwaltung, die über keine personellen und sächlichen Ressourcen verfügt, ist nicht handlungsfähig. Die Überlastung mit zu erfüllenden Aufgaben reduziert die Handlungsfähigkeit ebenso wie eine Überregulierung. Ziel des an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführten Forums war es, Erweiterungen von Handlungsspielräumen der Verwaltung auf verschiedenen Steuerungsebenen zu diskutieren. Neben der rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Analyse wurden im Dialog von Wissenschaft und Praxis aktuelle Konzepte möglicher Veränderungen des Verwaltungshandelns erörtert. Die in dem vorliegenden Band wiedergegebenen Vorträge und Diskussionen stellen eine Zusammenfassung des gegenwärtigen Diskussionsstandes dar und entwickeln zukunftsgerichtete Perspektiven.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Handbuch Siedlungsökologie

Handbuch Siedlungsökologie
Der Siedlungsraum weist eine überraschend grosse Vielfalt an Wildtieren und -pflanzen auf. Auch hoch spezialisierte und seltene Arten finden im überbauten Gebiet Ersatzlebensräume. Oftmals bildet das Milieu der Siedlungen bessere Lebensbedingungen für die Natur als die Agrarlandschaft. Im Planungsalltag findet die Thematik der Sieldungsökologie allerdings noch selten Beücksichtigung. Meist stehen rein planerische Aspekte oder die Architektur und die Gestaltung im Vordergrund. Das Buch zeigt die konkrete und effiziente Aktivierung der ökologischen Potenziale bei der Sieldungsgestaltung für 31 verschiedene Siedlungstypen auf (dichtes Kerngebiet, Blockbebauung, öffentlicher Park etc.). Ein umfassender Katalog beschreibt pro Siedlungstyp das ökologische Potenzial und gibt Auskunft über die Aufwertungsmassnahmen sowie die massgeblichen Akteure. Grafische Darstellungen zeigen die Träger (Gebäude, Gehölze, Grünflächen etc.) des ökologischen Potenzials.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Im Dienst an der Gemeinde

Im Dienst an der Gemeinde von Anhelm,  Fritz Erich
Janbernd Oebbecke Kommunen und Kirchen: rechtliche Grundlagen Herbert Schmalstieg Nach 50 Jahren Wie aktuell ist der Loccumer Vertrag für die Zusammenarbeit von Kommunen und Kirchengemeinden? Wolfhard Pohlmann Was behindert Kooperation? Was fördert sie? Wolfgang Puschmann Erfahrungen in der Kooperation zwischen Stadt und Kirche am Beispiel Hannovers Reinhard Sliwka Soziale Verbundstrukturen schaffen oder Konkurrenz um jeden Preis Andreas Schmidt "The Future under control" Karin Berkemann Gedanken-Räume. Konzeptionelle Wege zur zukunftsoffenen Kirchennutzung Matthias Ludwig Kirche. Kommune. Kommerz? Zur Erhaltung und Nutzung von Kirchen im ländlichen Raum Jürgen Drechsler Kooperation und Trägerschaft zwischen Kirche und Kommune. Rechtliche Voraussetzungen Martin Lechler Finanzierungsmodelle mit Synergieeffekten für Kirche und Kommune Klaus-Peter Johner Finanzierungsmodelle mit Synergieeffekten für Kirche und Kommune Jörg-Holger Behrens Unterscheidungen und Vereinbarungen: Das politische und das kirchliche Mandat vor der Aufgabe kooperativer Entwicklungsplanung Bernhard Reuter Das politische und das kirchliche Mandat vor der Aufgabe kooperativer Entwicklungsplanung
Aktualisiert: 2023-01-16
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