Der Trainer im Sport

Der Trainer im Sport von Monheim,  Dirk
Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers. Der Band widmet sich diesen Themenkreisen anhand von drei Vorträgen, die auf der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. – Konstanzer Arbeitskreis – vom 17. bis 18.4.2015 in Leipzig gehalten wurden: Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern. Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist. Wolf-Dietrich Walker widmet sich schließlich der Frage, ob Trainerarbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt sämtliche in der Praxis problemrelevanten Klauseln eines Trainerarbeitsvertrages dar. Er untersucht deren Wirksamkeit und zeigt auf, welche alternativen Formulierungen gewählt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Trainer im Sport

Der Trainer im Sport von Monheim,  Dirk
Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers. Der Band widmet sich diesen Themenkreisen anhand von drei Vorträgen, die auf der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. – Konstanzer Arbeitskreis – vom 17. bis 18.4.2015 in Leipzig gehalten wurden: Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern. Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist. Wolf-Dietrich Walker widmet sich schließlich der Frage, ob Trainerarbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt sämtliche in der Praxis problemrelevanten Klauseln eines Trainerarbeitsvertrages dar. Er untersucht deren Wirksamkeit und zeigt auf, welche alternativen Formulierungen gewählt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Trainer im Sport von Monheim,  Dirk
Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers. Der Band widmet sich diesen Themenkreisen anhand von drei Vorträgen, die auf der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. – Konstanzer Arbeitskreis – vom 17. bis 18.4.2015 in Leipzig gehalten wurden: Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern. Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist. Wolf-Dietrich Walker widmet sich schließlich der Frage, ob Trainerarbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt sämtliche in der Praxis problemrelevanten Klauseln eines Trainerarbeitsvertrages dar. Er untersucht deren Wirksamkeit und zeigt auf, welche alternativen Formulierungen gewählt werden können.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Trainer im Sport von Monheim,  Dirk
Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers. Der Band widmet sich diesen Themenkreisen anhand von drei Vorträgen, die auf der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. – Konstanzer Arbeitskreis – vom 17. bis 18.4.2015 in Leipzig gehalten wurden: Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern. Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist. Wolf-Dietrich Walker widmet sich schließlich der Frage, ob Trainerarbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt sämtliche in der Praxis problemrelevanten Klauseln eines Trainerarbeitsvertrages dar. Er untersucht deren Wirksamkeit und zeigt auf, welche alternativen Formulierungen gewählt werden können.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der Trainer im Sport von Monheim,  Dirk
Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers. Der Band widmet sich diesen Themenkreisen anhand von drei Vorträgen, die auf der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. – Konstanzer Arbeitskreis – vom 17. bis 18.4.2015 in Leipzig gehalten wurden: Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern. Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist. Wolf-Dietrich Walker widmet sich schließlich der Frage, ob Trainerarbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt sämtliche in der Praxis problemrelevanten Klauseln eines Trainerarbeitsvertrages dar. Er untersucht deren Wirksamkeit und zeigt auf, welche alternativen Formulierungen gewählt werden können.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der Trainer im Sport

Der Trainer im Sport von Monheim,  Dirk
Die Erfolge deutscher Mannschaften oder deutscher Einzelsportler sind in der Regel auch mit den dahinterstehenden Trainern eng verknüpft. Ganze Trainerstäbe begleiten Mannschaften oder Einzelsportler im Profibereich und akzeptieren die Sportwissenschaft als wertvolle Unterstützung. Mit der stetig wachsenden Kommerzialisierung des Profisports einher geht aber auch der Umstand, dass Verträge zwischen Trainern und Vereinen oder Sportlern einen anspruchsvolleren Inhalt haben, als früher. Daneben stellen sich Fragen zum Status des Trainers. Der Band widmet sich diesen Themenkreisen anhand von drei Vorträgen, die auf der Frühjahrstagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. – Konstanzer Arbeitskreis – vom 17. bis 18.4.2015 in Leipzig gehalten wurden: Christian Dahms stellt die trainingswissenschaftliche Arbeit des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) vor. Das IAT ist deutschlandweit die einzige außeruniversitäre trainingswissenschaftliche Forschungseinrichtung. Der Beitrag erläutert die Forschungsstrategie des IAT und behandelt die Arbeitsschwerpunkte in den einzelnen Fächern. Dirk Monheim beschäftigt sich mit der statusrechtlichen Einordnung des Trainers als selbständiger Übungsleiter oder Arbeitnehmer mit der Abgrenzung zum Ehrenamt. Außerdem beleuchtet das Referat die mögliche Haftung eines Trainers gegenüber Sportlern, Dritten oder auch dem Verein. Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch, inwieweit ein Haftungsausschluss möglich ist. Wolf-Dietrich Walker widmet sich schließlich der Frage, ob Trainerarbeitsverträge der AGB-Kontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt sämtliche in der Praxis problemrelevanten Klauseln eines Trainerarbeitsvertrages dar. Er untersucht deren Wirksamkeit und zeigt auf, welche alternativen Formulierungen gewählt werden können.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Probleme beim Zusammentreffen von Freistellung und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot bei Arbeitnehmern und Organmitgliedern

Probleme beim Zusammentreffen von Freistellung und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot bei Arbeitnehmern und Organmitgliedern von Schmid,  Michael
Die Studie beschäftigt sich mit den praxisrelevanten Fragen zur Freistellung und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot bei Arbeitnehmern und Organmitgliedern. Viele noch offene und ungeklärte Punkte in diesen beiden Bereichen werden vom Autor im Rahmen der Problematik, wie sich die beiden Regelungen gegenseitig beeinflussen, untersucht. Dies ist deshalb bedeutend, da die kumulative Anwendung von beiden Regelungen zu einer zeitlich nicht unerheblichen Beeinträchtigung des davon betroffenen Arbeitnehmers bzw. Organmitgliedes führt, die über die maximale Höchstdauer für nachvertragliche Wettbewerbsverbote von zwei Jahren hinausgehen kann. Zunächst werden beide Regelungen separat hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und ihrer Rechtsfolgen beleuchtet. Den Beginn macht dabei die Freistellung, in deren Rahmen die Existenz eines Beschäftigungsanspruches bei Arbeitnehmern und Organmitgliedern untersucht wird. Gerade die Freistellung bei Organmitgliedern erweist sich dabei als bisher wenig erforschtes Gebiet, das in dieser Studie systematisch aufgearbeitet wird. Eingehend werden die Voraussetzungen und die Grenzen einer Freistellung gegenüber Arbeitnehmern und Organmitgliedern herausgestellt. Dabei wird auch darauf eingegangen, inwieweit Freistellungsklauseln die Freistellungsmöglichkeiten erweitern können, wobei sowohl Einzelvereinbarungen als auch eine Regelung mittels AGB untersucht wird. Im daran anschließenden Teil werden die Rechtsfolgen der Freistellung, insbesondere der Umfang des Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbotes beleuchtet. Im Rahmen der an diesen Komplex anschließenden Behandlung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten liegt der Schwerpunkt auf den Organmitgliedern. Dabei wird unter anderem die Frage der maximalen Laufzeit einer solchen Beschränkung und der Rechtsfolgen einer Überschreitung untersucht. Nach dieser grundlegenden Darstellung werden dann die Freistellung und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot einander gegenüber gestellt und ausführlich verglichen. Dies dient dazu, beide Regelungen kategorisieren zu können und eine Lösung des Problems beim Zusammentreffen herleiten zu können. Zur Abrundung werden noch Praxistipps und Formulierungsvorschläge angeboten, wie sich ausgehend von den gefundenen Ergebnissen eine optimale Gestaltung der Freistellung und des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes realisieren lässt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Vertragsgestaltung und AGB im Arbeitsrecht

Vertragsgestaltung und AGB im Arbeitsrecht von Lakies,  Thomas
: In dem vorliegenden Werk werden praxisnah und fundiert die einschlägigen Rechtsfragen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der AGB-Kontrolle dargestellt. Die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes werden hierbei ebenfalls berücksichtigt. Mit der Neuauflage wird das Thema auf den neuesten Stand gebracht.
Aktualisiert: 2019-01-24
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Vertragsgestaltung beim Betriebsübergang

Vertragsgestaltung beim Betriebsübergang von Mueller,  Julia
Die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber – beispielsweise im Wege eines Unternehmenskaufs – kann einen Betriebsübergang auslösen. Es gelten dann die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a BGB. Der neue Betriebsinhaber tritt in sämtliche Rechte und Pflichten aus den im übertragenen Betrieb(steil) bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Demgegenüber haftet der bisherige Arbeitgeber nur noch in beschränktem Umfang gegenüber den Arbeitnehmern weiter. Die Haftung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber regelt das Gesetz nur rudimentär: § 613a Abs. 2 BGB ordnet ein Gesamtschuldverhältnis an. Die Unternehmer sind daher in erster Linie darauf verwiesen, ihre Ansprüche untereinander vertraglich zu regeln. Die Autorin untersucht Möglichkeiten und Grenzen, die den Vertragspartnern hierbei zur Verfügung stehen. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf dem Unternehmenskauf. Untersucht werden sowohl individualvertraglich als auch kollektivrechtlich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer und deren Auswirkungen auf die Gestaltung des Übernahmevertrages. Außerdem werden die vom Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB ausgehenden Beschränkungen für vertragliche Vereinbarungen zwischen bisherigem und neuem Betriebsinhaber diskutiert. Die gemeinsame Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer über den Betriebsübergang zu unterrichten, birgt ebenfalls Risiken für die Vertragsparteien. Dies gilt vor allem dann, wenn die Unterrichtung unrichtig ist und die Frist der Arbeitnehmer, dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse zu widersprechen, nicht beginnt. Auch diesbezüglich sind umfassende Regelungen im Unternehmenskaufvertrag sinnvoll und ratsam. Neben dem Unternehmenskauf wirft die Arbeit auch einen Blick auf solche Konstellationen, in denen dem Betriebsübergang ein Pachtvertrag oder eine öffentliche Auftragsvergabe zugrunde liegt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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