Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht

Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht von Haunold,  Peter, Lang,  Michael
Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs in der Praxis Stand Bankauskünften in Österreich, Schweiz, Liechtenstein und in anderen Staaten bisher noch das Bankgeheimnis entgegen, entwickelte sich der automatische Informationsaustausch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen zum international anerkannten Standard. Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg werden ab 2016 dem automatischen Informationsaustausch, der mit dem FATCA der USA seinen Ausgang nahm, beitreten. Die Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs werden in diesem Buch sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Praxis behandelt. Im Fokus stehen dabei: FATCA und seine Umsetzung in Österreich Neue automatische Informationsaustausch nach dem Meldestandard der OECD Zusammenspiel von Informationsaustausch und Geldwäschevorschriften Zukunft der Rubik-Abkommen mit Schweiz und Liechtenstein Bankgeheimnis nach dem Bankenpaket 2015
Aktualisiert: 2023-05-25
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Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz von Beke,  Mark, Fassl,  Benjamin, Naderer,  Anke, Obermair,  Christoph, Strobach,  Thomas, Windhager,  Thomas
Der neue Kommentar zum Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz („GMSG“) beschäftigt sich mit der Umsetzung des Common Reporting Standards der OECD. Dieser Standard ist die vorläufig letzte Stufe in einer nunmehr schon langjährigen Entwicklung im internationalen Steuerrecht.Ziel ist die Offenlegung der Finanzkonten von natürlichen Personen und von bestimmten Rechtsträgern inklusive der dahinterstehenden wirtschaftlich Berechtigten gegenüber ihren Heimatfinanzbehörden. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die meldenden Banken und Versicherungen ein. Insgesamt dient das Melden der Erhöhung der Steuerehrlichkeit und damit der Verhinderung der Steuerhinterziehung.Dieser Kommentar hilft den Finanzinstituten, den Meldestandard praxisorientiert umzusetzen und dabei offene Fragen zu klären. Er ist auch für Steuerberater, Rechtsanwälte und Vermögensberater zur zielgerichteten Informationen ihrer Klienten geeignet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Systematik und die Entwicklungen der Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen

Die Systematik und die Entwicklungen der Abkommen zum Informationsaustausch in Steuersachen von Kummer,  Vanessa
Eine Folge der Globalisierung ist die zunehmende Verbreitung von in- und ausländischen Einkünftestrukturen, die auf unterschiedliche Entwicklungen, wie beispielsweise der Kapital- oder der Personalmobilität, zurückzuführen sind. Zeitgleich ist eine Zunahme der Zusammenarbeit der Finanzbehörden unterschiedlicher Staaten zu beobachten, die eine Transparenzsteigerung durch eine vermehrte Bereitstellung von Informationen in Bezug auf spezifische Steuerpflichtige erreichen möchten. Durch den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen kann beispielsweise eine Überprüfung der Angaben im Veranlagungsverfahren einfacher erfolgen. Neben der Verifizierung von Angaben besteht auch die Möglichkeit der Aufdeckung von bislang unbekannten Steuerstraftaten, sodass dem Tatbestand Steuerhinterziehung wirksamer entgegengetreten werden kann. Insgesamt wird mit der zunehmenden Zusammenarbeit somit eine informationsbezogene Transparenzsteigerung zu erwarten sein. Die Umsetzung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches wird durch unterschiedliche Abkommen realisiert, die ihrerseits einer steten Weiterentwicklung unterlegen haben. So sind neben den DBA, dem FATCA und den TIEA auch der CRS und korrespondierend dazu die Entwicklungen der EU-Amtshilferichtlinie zu nennen. Die unterschiedlichen Ausprägungsformen des Informationsaustausches und insbesondere die Einführung des automatischen Informationsaustausches sind als wegweisend anzusehen. Neben der inhaltlichen Darstellung der unterschiedlichen Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch sind angrenzende potentielle Problemfelder, wie die Einhaltung des Datenschutzes und die strukturellen technischen Gegebenheiten zur Erhebung, zur Übermittlung, zum Empfang und zur Weiterverarbeitung von Daten nicht aus dem Blick zu verlieren. Im Folgenden wird daher das Zusammenspiel der Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch, der Datenschutzgrundverordnung sowie dem Bundesdatenschutzgesetz und den technischen Herausforderungen im Rahmen des KONSENS-Projektes näher betrachtet.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das neue „Qualified Intermediary Agreement“

Das neue „Qualified Intermediary Agreement“ von Dr. Küpper,  Karl, Dr. von Schweinitz,  Oliver
Aus dem Vorwort: Am 27. Juni 20141 hat die US-Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS), die Revenue Procedure 2014-39 verkündet. Kernstück der Revenue Procedure 2014-39 ist das lang erwartete Final Qualified Intermediary Agreement (im Folgenden „QI-Vertrag“ genannt). Damit wurde das seit 2001 mit Modifikationen bestehende QI-Recht auf den Rechtsstand zur Einführung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) gebracht. Seit dem 1. Juli 2014 müssen erste Teilbereiche der FATCA-Legislation nach den Final Regulations bzw. den einzelnen FATCA-Regierungsabkommen (sog. Intergovernmental Agreements, IGAs) umgesetzt sein; hierzu zählt insbesondere der neue und modifizierte Steuereinbehalt auf Zahlungen aus US-Quellen. Die Verkündung des überarbeiteten QI-Vertrags kam also formal gerade noch rechtzeitig, ließ den Qualified Intermediaries (QIs) aber letztlich kaum hinreichend Überlegungs- und Umsetzungszeit. Im Wesentlichen werden hierdurch die Steuereinbehaltungspflichten und daraus resultierende Berichtspflichten unter FATCA und QI sowie etwaige Konkurrenzklauseln einheitlich geregelt. Im Vergleich zur vorherigen Fassung bleiben aber viele Dinge vertraut: die Unterscheidung zwischen reportable payments und reportable amounts, die Fragen zur Bestimmung, ob eine Zahlung aus den USA stammt (sourcing) sowie die Unterscheidung zwischen documentation und documentary evidence, die nach den anerkannten KYC-Regeln für die QI-Zahlungsabwicklung erheblichen Erleichterungen unterliegen.2 Auch nach den FATCARegierungsabkommen ergeben sich durch den Verweis auf die sogenannten „Country Attachments“ jedenfalls für natürliche Personen ohne US-Indizien erhebliche Erleichterungen (sog. documentary evidence), die alternativ zu den W-Formularen in Anspruch genommen werden können. Es bleibt weiter bei den Reporting-Formularen 945, 1042, 1042-S sowie 1099. Das neue FATCAFormular 8966 wird in IGA-1-Lokationen durch die Meldung an die „lokalen“ Steuerbehörden, in Deutschland also das Bundeszentralamt für Steuern, ersetzt.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht

Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht von Haunold,  Peter, Lang,  Michael
Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs in der Praxis Stand Bankauskünften in Österreich, Schweiz, Liechtenstein und in anderen Staaten bisher noch das Bankgeheimnis entgegen, entwickelte sich der automatische Informationsaustausch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen zum international anerkannten Standard. Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg werden ab 2016 dem automatischen Informationsaustausch, der mit dem FATCA der USA seinen Ausgang nahm, beitreten. Die Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs werden in diesem Buch sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Praxis behandelt. Im Fokus stehen dabei: FATCA und seine Umsetzung in Österreich Neue automatische Informationsaustausch nach dem Meldestandard der OECD Zusammenspiel von Informationsaustausch und Geldwäschevorschriften Zukunft der Rubik-Abkommen mit Schweiz und Liechtenstein Bankgeheimnis nach dem Bankenpaket 2015
Aktualisiert: 2020-12-22
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Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht

Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht von Haunold,  Peter, Lang,  Michael
Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs in der Praxis Stand Bankauskünften in Österreich, Schweiz, Liechtenstein und in anderen Staaten bisher noch das Bankgeheimnis entgegen, entwickelte sich der automatische Informationsaustausch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen zum international anerkannten Standard. Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg werden ab 2016 dem automatischen Informationsaustausch, der mit dem FATCA der USA seinen Ausgang nahm, beitreten. Die Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs werden in diesem Buch sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Praxis behandelt. Im Fokus stehen dabei: FATCA und seine Umsetzung in Österreich Neue automatische Informationsaustausch nach dem Meldestandard der OECD Zusammenspiel von Informationsaustausch und Geldwäschevorschriften Zukunft der Rubik-Abkommen mit Schweiz und Liechtenstein Bankgeheimnis nach dem Bankenpaket 2015
Aktualisiert: 2020-12-22
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Unternehmensbezogener Geheimnisschutz im internationalen Steuerverfahren

Unternehmensbezogener Geheimnisschutz im internationalen Steuerverfahren von Ebner,  Stephan M.
Nach seiner Grundkonzeption soll der steuerliche Auskunftsverkehr den Finanzbehörden weltweit eine gleichmäßige Besteuerung unter Wahrung der maßgeblichen Steuergesetze sichern. Dabei dürfen Steuerinformationen seitens der deutschen Verwaltung anerkanntermaßen nur dann in das Ausland übermittelt werden, wenn dadurch insbesondere keine grundgesetzlich geschützten Rechtspositionen verletzt werden. Die Finanzverwaltung stellt sich auf den Standpunkt, dass es ihr die gegenwärtige Rechtslage auch vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ermögliche, in nahezu allen Fällen Informationen in verfassungskonformer Art und Weise in das Ausland zu übermitteln. Nur bei berechtigten Zweifeln würden die deutschen Behörden von sich aus Steuerdaten nicht mit dem Ausland austauschen. Der Verfasser kritisiert diese von der Finanzverwaltung kommunizierte weitgehende „Verharmlosung“ der bisherigen Auskunftspraxis. Er stellt klar, dass deutsche Behörden nach der Datenübermittlung in das Ausland grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf eine grundrechtskonforme Nutzung der Informationen haben. Schon deshalb kann die deutsche Finanzverwaltung nicht garantieren, dass durch den Datenaustausch keine Verletzung von Grundrechten der betroffenen Unternehmer eintreten könnte. Zur Verbesserung der Situation schlägt der Autor die Anwendung eines im Zuge der Untersuchung entwickelten „Concept of Trust“ in Kombination mit der Errichtung einer internationalen Steuerbehörde zwischen den USA, Großbritannien und Deutschland vor. Im Rahmen dieser Untersuchung konnten Richter und Praktiker – beispielsweise aus dem 2. Senat des Finanzgerichts Köln, der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und dem Bundeszentralamt für Steuern – befragt werden. Aus Anlass seines Promotionsprojektes hatte sich der Verfasser ferner für die Visiting Researcher-Programme an der Saint Louis University School of Law in den USA und der University of Warwick School of Law (England) erfolgreich bewerben und dort Forschungsaufenthalte verbringen können. Zudem gestattete ihm ein großzügiges Vollstipendium der Saint Louis University School of Law das LL.M.-Studium im Jahr 2012/13, wo er sich parallel als Research Assistant vertieft mit Fragen des internationalen Steuerrechts vor dem Hintergrund des US-Rechts befasste. Überdies konnte der Autor die während seines Referendariats am Kammergericht Berlin im Fachreferat IV B 6 (Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich) des Bundesfinanzministeriums und im Fachbereich WD 4 Haushalt und Finanzen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zu Fragen des internationalen Auskunftsverkehrs in Steuersachen gesammelten Erfahrungen in die Dissertation einfließen lassen. Diesen „praktischen Blick auf das Recht“ rundete eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Groß-/Steuerkanzlei ab. The international mutual exchange of tax information between two or more countries usually is very time consuming. More dangerously, it could also be seen as a potential threat to corporate secrets. Needless to say, the protection of such data is important for the efficient functioning of highly developed economies. A simplification and therefore an amelioration of this tax-related exchange procedure could back up the US and UK as well as German economy, considerable costs should be avoided in this vein. Such benefit might be achieved if German officials were allowed to lower constitutional standards in practice. Thus, under current law, German fiscal authorities must not transfer any tax information to a foreign country if it is not (absolutely) certain whether the receiving country does supply a constitutional level of the rule of law which is – at least comparable – to German standards. Theoretically, in every single exchange act, tax officials have to balance the relevance of the requested tax information with the impact on fundamental rights of a company (e. g. "Informationelle Selbstbestimmung, Artt. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 Grundgesetz") and the data security level within the foreign country’s respective financial authority system. Nevertheless, German tax authorities presently fully answer almost every tax information request from abroad. This although German officials do not have any opportunity to influence the use of data after the information has been transmitted to another country, of course. As a more adequate legal justification for this in the time of globalization, the author recommends the application of a "Concept of Trust" combined with establishing a joined tax authority between the USA, UK and Germany. As a part of this doctoral project, the writer could manage to interview practitioners of the 2nd Senate of the Tax Court Cologne, the international law firm Freshfields Bruckhaus Deringer LLP and of the Federal Central Tax Office. He has also participated in the Visiting Researcher Programs of Saint Louis University School of Law (United States of America) and the University of Warwick School of Law in England. Thanks to a generous Dean’s Scholarship of Saint Louis University School of Law, he was able to strengthen his dissertation while completing SLU LAW’s LL.M. Program for Foreign Lawyers as well as being engaged in international tax law as a research assistant there. Last but not least, the author has incorporated his practical experience into this thesis working at Germany’s Federal Ministry of Finance and at the Research Services of the German Federal Parliament while counseling at the Berlin office of a leading tax law firm.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz von Beke,  Mark, Fassl,  Benjamin, Naderer,  Anke, Obermair,  Christoph, Strobach,  Thomas, Windhager,  Thomas
Der neue Kommentar zum Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz („GMSG“) beschäftigt sich mit der Umsetzung des Common Reporting Standards der OECD. Dieser Standard ist die vorläufig letzte Stufe in einer nunmehr schon langjährigen Entwicklung im internationalen Steuerrecht.Ziel ist die Offenlegung der Finanzkonten von natürlichen Personen und von bestimmten Rechtsträgern inklusive der dahinterstehenden wirtschaftlich Berechtigten gegenüber ihren Heimatfinanzbehörden. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die meldenden Banken und Versicherungen ein. Insgesamt dient das Melden der Erhöhung der Steuerehrlichkeit und damit der Verhinderung der Steuerhinterziehung.Dieser Kommentar hilft den Finanzinstituten, den Meldestandard praxisorientiert umzusetzen und dabei offene Fragen zu klären. Er ist auch für Steuerberater, Rechtsanwälte und Vermögensberater zur zielgerichteten Informationen ihrer Klienten geeignet.
Aktualisiert: 2020-12-22
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Der internationale Informationsaustausch in Steuersachen

Der internationale Informationsaustausch in Steuersachen von Altenburger,  Peter R
Vom sakrosankten Bankgeheimnis bis hin zum automatischen Informationsaustausch liegt ein weiter Weg. Innerhalb kurzer Zeit hat ein ganz grundlegender Paradigmenwechsel stattgefunden. Während langen Jahren stellte die Schweiz sich auf dem Standpunkt, dass der Schutz der Geheimsphäre dem Anspruch ausländischer Staaten auf Besteuerung von in der Schweiz gelegenen Vermögenswerten vorgeht. Was waren die Ursachen, die zu diesem Paradigmenwechsel geführt haben, der namentlich deshalb derart so rasant verlief, weil es für die nicht ordnungsgemäss deklarierten Vermögen dieser Welt keine für sie streitende Lobby gibt, und die Staatengemeinschaft ungehindert durchmarschieren konnte? Der 'globale Standard', gemeint ist gemeinhin das, was die andern zum Thema zu sagen haben, ist zur oft zitierten Metapher und der automatische Informationsaustausch zu einer 'erga omnes'-Angelegenheit geworden. In naher Zukunft wird es gleich mehrere Systeme geben, die den automatischen Informationsaustausch vorsehen. Die USA werden FATCA implementieren, und die OECD wird losgelöst davon ihr 'Multilateral Competent Authority Agreement' durchsetzen. Die OECD hat gewissermassen der EU den Vortritt gewährt, so dass von dieser Seite die als EU-FATCA bekannt gewordene Gesetzesvorlage als drittes System implementiert werden wird. Gemeinhin wird angenommen, dass es nichts Einfacheres zu regeln gibt als einen automatischen Informationsaustausch. Wer jedoch im Detail und für ein 'global' anwendbares System der Frage nachgehen will, 'wer' 'wem' 'was' zu melden hat, der sieht sich mit einem Regelwerk von beispielsloser Komplexität konfrontiert. Die Grundzüge dieser Systeme in groben Zügen beleuchten zu wollen, ist das Ziel dieses 'Nutshells'.
Aktualisiert: 2019-10-29
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Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht

Transparenz – Eine neue Ära im Steuerrecht von Haunold,  Peter, Lang,  Michael
Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs in der Praxis Stand Bankauskünften in Österreich, Schweiz, Liechtenstein und in anderen Staaten bisher noch das Bankgeheimnis entgegen, entwickelte sich der automatische Informationsaustausch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen zum international anerkannten Standard. Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg werden ab 2016 dem automatischen Informationsaustausch, der mit dem FATCA der USA seinen Ausgang nahm, beitreten. Die Auswirkungen des automatischen Informationsaustauschs werden in diesem Buch sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Praxis behandelt. Im Fokus stehen dabei: FATCA und seine Umsetzung in Österreich Neue automatische Informationsaustausch nach dem Meldestandard der OECD Zusammenspiel von Informationsaustausch und Geldwäschevorschriften Zukunft der Rubik-Abkommen mit Schweiz und Liechtenstein Bankgeheimnis nach dem Bankenpaket 2015
Aktualisiert: 2020-12-22
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FATCA – Das Kompendium

FATCA – Das Kompendium von Beier,  Nico, Schulte,  Martin
Die Veröffentlichung der FATCA-Regularien im März 2010 hat die Finanzwelt in Aufregung versetzt. Gut zwei Jahre später zeichnet sich ab, dass dieser - anfangs geradezu utopisch anmutende - Plan der US-Regierung eines der bisher aufwendigsten und kompliziertesten Compliance-Projekte ist, das die Finanzindustrie in den kommenden Jahren umsetzen muss. Schon jetzt wird FATCA als Blueprint eines weltweiten Standards zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung gehandelt. Das Buch erklärt die für die Umsetzung erforderlichen Schritte ausführlich, praxisnah und in verständlicher Sprache. Zudem werden die Hintergründe und Motive - auch mit Blick auf die bereits wirksamen US-Quellensteuerregime - beleuchtet.
Aktualisiert: 2018-07-12
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