Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK.

Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK. von Gaede,  Karsten
Das Recht auf ein faires Strafverfahren darf keine beliebige Option, sondern muss in der Prozessrealität praktisch wirksam sein. Ausgehend von dieser These des EGMR arbeitet Karsten Gaede in seiner Dissertation den bis in das Jahr 2005 hinein entstandenen Rechtsprechungskorpus zu Art. 6 EMRK auf. In der vorliegenden Abhandlung werden vor allem auch die Entscheidungen berücksichtigt, die im deutschsprachigen Raum bislang nicht publiziert worden sind. Der Autor zeigt, zu welchen Maßstäben und Verteidigungschancen die Judikatur des EGMR heute führt. Diese Maßstäbe sind nicht nur für das europäische Strafverfahrensrecht etwa der EU existentiell, sondern sie haben ein Niveau erreicht, das auch deutschsprachige Staaten zunehmend herausfordert. Der Verfasser berücksichtigt die deutsche, englische, österreichische und schweizerische Judikatur sowie das für die Entwicklung einer europäischen Fairnessdogmatik in Deutschland, in England und in der Schweiz verfügbare strafrechtliche und rechtsphilosophische Schrifttum. Ziel der Untersuchung ist es, das Recht auf ein faires Verfahren und seine Teilrechte im Anschluss an den EGMR als Recht auf Teilhabe durch Verteidigung zu systematisieren und zu bestimmen sowie dessen Entwicklungspotentiale aufzuzeigen. Ebenso wird die insbesondere für die Auslegung des Art. 6 EMRK bedeutsame Methodik des EGMR erschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden unter anderem Untersuchungen zur Gesamtbetrachtung des Art. 6 EMRK, zur freien Verteidigung, zur Waffengleichheit, zu Verwertungsverboten und zum Konfrontationsrecht. Bezogen auf das zentral behandelte Recht auf Verteidigerbeistand wird – auch unter Rekurs auf den U.S. Supreme Court – eine neue Sichtweise der Unabhängigkeit des Verteidigers begründet und veranschaulicht, dass eine vermehrte Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren unabweisbar ist und dass der Angeklagte verstärkt vor Verteidigerfehlern bewahrt werden muss. Ausgezeichnet mit dem »Jahrespreis der Universität Zürich 2006«.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK.

Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK. von Gaede,  Karsten
Das Recht auf ein faires Strafverfahren darf keine beliebige Option, sondern muss in der Prozessrealität praktisch wirksam sein. Ausgehend von dieser These des EGMR arbeitet Karsten Gaede in seiner Dissertation den bis in das Jahr 2005 hinein entstandenen Rechtsprechungskorpus zu Art. 6 EMRK auf. In der vorliegenden Abhandlung werden vor allem auch die Entscheidungen berücksichtigt, die im deutschsprachigen Raum bislang nicht publiziert worden sind. Der Autor zeigt, zu welchen Maßstäben und Verteidigungschancen die Judikatur des EGMR heute führt. Diese Maßstäbe sind nicht nur für das europäische Strafverfahrensrecht etwa der EU existentiell, sondern sie haben ein Niveau erreicht, das auch deutschsprachige Staaten zunehmend herausfordert. Der Verfasser berücksichtigt die deutsche, englische, österreichische und schweizerische Judikatur sowie das für die Entwicklung einer europäischen Fairnessdogmatik in Deutschland, in England und in der Schweiz verfügbare strafrechtliche und rechtsphilosophische Schrifttum. Ziel der Untersuchung ist es, das Recht auf ein faires Verfahren und seine Teilrechte im Anschluss an den EGMR als Recht auf Teilhabe durch Verteidigung zu systematisieren und zu bestimmen sowie dessen Entwicklungspotentiale aufzuzeigen. Ebenso wird die insbesondere für die Auslegung des Art. 6 EMRK bedeutsame Methodik des EGMR erschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden unter anderem Untersuchungen zur Gesamtbetrachtung des Art. 6 EMRK, zur freien Verteidigung, zur Waffengleichheit, zu Verwertungsverboten und zum Konfrontationsrecht. Bezogen auf das zentral behandelte Recht auf Verteidigerbeistand wird – auch unter Rekurs auf den U.S. Supreme Court – eine neue Sichtweise der Unabhängigkeit des Verteidigers begründet und veranschaulicht, dass eine vermehrte Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren unabweisbar ist und dass der Angeklagte verstärkt vor Verteidigerfehlern bewahrt werden muss. Ausgezeichnet mit dem »Jahrespreis der Universität Zürich 2006«.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK.

Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK. von Gaede,  Karsten
Das Recht auf ein faires Strafverfahren darf keine beliebige Option, sondern muss in der Prozessrealität praktisch wirksam sein. Ausgehend von dieser These des EGMR arbeitet Karsten Gaede in seiner Dissertation den bis in das Jahr 2005 hinein entstandenen Rechtsprechungskorpus zu Art. 6 EMRK auf. In der vorliegenden Abhandlung werden vor allem auch die Entscheidungen berücksichtigt, die im deutschsprachigen Raum bislang nicht publiziert worden sind. Der Autor zeigt, zu welchen Maßstäben und Verteidigungschancen die Judikatur des EGMR heute führt. Diese Maßstäbe sind nicht nur für das europäische Strafverfahrensrecht etwa der EU existentiell, sondern sie haben ein Niveau erreicht, das auch deutschsprachige Staaten zunehmend herausfordert. Der Verfasser berücksichtigt die deutsche, englische, österreichische und schweizerische Judikatur sowie das für die Entwicklung einer europäischen Fairnessdogmatik in Deutschland, in England und in der Schweiz verfügbare strafrechtliche und rechtsphilosophische Schrifttum. Ziel der Untersuchung ist es, das Recht auf ein faires Verfahren und seine Teilrechte im Anschluss an den EGMR als Recht auf Teilhabe durch Verteidigung zu systematisieren und zu bestimmen sowie dessen Entwicklungspotentiale aufzuzeigen. Ebenso wird die insbesondere für die Auslegung des Art. 6 EMRK bedeutsame Methodik des EGMR erschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden unter anderem Untersuchungen zur Gesamtbetrachtung des Art. 6 EMRK, zur freien Verteidigung, zur Waffengleichheit, zu Verwertungsverboten und zum Konfrontationsrecht. Bezogen auf das zentral behandelte Recht auf Verteidigerbeistand wird – auch unter Rekurs auf den U.S. Supreme Court – eine neue Sichtweise der Unabhängigkeit des Verteidigers begründet und veranschaulicht, dass eine vermehrte Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren unabweisbar ist und dass der Angeklagte verstärkt vor Verteidigerfehlern bewahrt werden muss. Ausgezeichnet mit dem »Jahrespreis der Universität Zürich 2006«.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Neue Tendenzen im Strafprozessrecht – Deutschland, Polen und die Ukraine

Neue Tendenzen im Strafprozessrecht – Deutschland, Polen und die Ukraine von de Vries,  Tina, Schroeder,  Friedrich-Christian
Es werden neue adversatorische Tendenzen im Strafprozessrecht Osteuropas erörtert. Die Ukrainische StPO von 2012 wird vorgestellt und mit dem Recht Polens und Deutschlands, insb. im Bereich der Verteidigung, der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen sowie den Möglichkeiten zur konsensualen Verfahrenserledigung (Vereinbarungen im Strafprozess) verglichen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Neue Tendenzen im Strafprozessrecht – Deutschland, Polen und die Ukraine

Neue Tendenzen im Strafprozessrecht – Deutschland, Polen und die Ukraine von de Vries,  Tina, Schroeder,  Friedrich-Christian
Es werden neue adversatorische Tendenzen im Strafprozessrecht Osteuropas erörtert. Die Ukrainische StPO von 2012 wird vorgestellt und mit dem Recht Polens und Deutschlands, insb. im Bereich der Verteidigung, der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen sowie den Möglichkeiten zur konsensualen Verfahrenserledigung (Vereinbarungen im Strafprozess) verglichen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Neue Tendenzen im Strafprozessrecht – Deutschland, Polen und die Ukraine

Neue Tendenzen im Strafprozessrecht – Deutschland, Polen und die Ukraine von de Vries,  Tina, Schroeder,  Friedrich-Christian
Es werden neue adversatorische Tendenzen im Strafprozessrecht Osteuropas erörtert. Die Ukrainische StPO von 2012 wird vorgestellt und mit dem Recht Polens und Deutschlands, insb. im Bereich der Verteidigung, der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen sowie den Möglichkeiten zur konsensualen Verfahrenserledigung (Vereinbarungen im Strafprozess) verglichen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Neue Tendenzen im Strafprozessrecht – Deutschland, Polen und die Ukraine

Neue Tendenzen im Strafprozessrecht – Deutschland, Polen und die Ukraine von de Vries,  Tina, Schroeder,  Friedrich-Christian
Es werden neue adversatorische Tendenzen im Strafprozessrecht Osteuropas erörtert. Die Ukrainische StPO von 2012 wird vorgestellt und mit dem Recht Polens und Deutschlands, insb. im Bereich der Verteidigung, der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen sowie den Möglichkeiten zur konsensualen Verfahrenserledigung (Vereinbarungen im Strafprozess) verglichen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Erklärungen der Verteidigung

Die Erklärungen der Verteidigung von Eder,  Florian
Aus dem Geleitwort: "Die vorliegende Abhandlung gibt einen Überblick über die Rechte der Verteidigung Erklärungen abzugeben, deren Grundlagen und praktischen Nutzen. Die Arbeit ("-) wird dem Leser ein wertvoller Leitfaden zur Theorie und Praxis der Erklärungsrechte der Verteidigung sein." Prof. Dr. Arndt Sinn Das Werk beruht auf der Erkenntnis, dass bestimmte Erklärungsmöglichkeiten bzw. -rechte seitens der Strafverteidigung im Rahmen der Hauptverhandlung nicht in ausreichender Form wahrgenommen werden. Neben den klassischen Verteidigungsrechten, wie beispielsweise Fragerecht, Beweisantragsrecht und Schlussplädoyer, sollten die weiteren Möglichkeiten der Verteidigung herangezogen werden, soweit es für eine effektive Verteidigung erforderlich ist. Zwei Vertreter dieser Effektuierungsmittel sind im Eröffnungsplädoyer und im Erklärungsrecht gem. § 257 Abs. 2 StPO zu erblicken. Diese Erklärungsmöglichkeiten bieten sowohl zu Anfang der Hauptverhandlung, wie auch während des Prozesses die Möglichkeit, wesentliche Anknüpfungspunkte herauszustellen, die aus Sicht der Verteidigung für das Strafverfahren relevant sind. Die dadurch gewährte Chance eines lenkenden Eingriffs in die Hauptverhandlung ist eine nicht zu unterschätzende Weichenstellung, die der visierte Strafverteidiger nutzen sollte! Diese Abhandlung soll deshalb einen kleinen Beitrag leisten, um die praktische Bedeutung eines Eröffnungsplädoyers und des Erklärungsrechtes gem. § 257 Abs. 2 StPO hervorzuheben und soll ferner dazu dienen, dass der Strafverteidiger diese Erklärungsmöglichkeiten in sein Standartrepertoire prozessualer Gestaltungsmittel aufnimmt. Die Darstellung wurde konzeptionell so gehalten, dass man sich zügig einarbeiten kann. Sofern sich einzelne Problemfelder auftun, können diese an den entsprechenden Stellen nachvollzogen werden. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, ein vollumfängliches Nachschlagewerk zu präsentieren. Eine vertiefte Auseinandersetzung soll aber anhand der ausführlichen Fundstellen ermöglicht werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK.

Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK. von Gaede,  Karsten
Das Recht auf ein faires Strafverfahren darf keine beliebige Option, sondern muss in der Prozessrealität praktisch wirksam sein. Ausgehend von dieser These des EGMR arbeitet Karsten Gaede in seiner Dissertation den bis in das Jahr 2005 hinein entstandenen Rechtsprechungskorpus zu Art. 6 EMRK auf. In der vorliegenden Abhandlung werden vor allem auch die Entscheidungen berücksichtigt, die im deutschsprachigen Raum bislang nicht publiziert worden sind. Der Autor zeigt, zu welchen Maßstäben und Verteidigungschancen die Judikatur des EGMR heute führt. Diese Maßstäbe sind nicht nur für das europäische Strafverfahrensrecht etwa der EU existentiell, sondern sie haben ein Niveau erreicht, das auch deutschsprachige Staaten zunehmend herausfordert. Der Verfasser berücksichtigt die deutsche, englische, österreichische und schweizerische Judikatur sowie das für die Entwicklung einer europäischen Fairnessdogmatik in Deutschland, in England und in der Schweiz verfügbare strafrechtliche und rechtsphilosophische Schrifttum. Ziel der Untersuchung ist es, das Recht auf ein faires Verfahren und seine Teilrechte im Anschluss an den EGMR als Recht auf Teilhabe durch Verteidigung zu systematisieren und zu bestimmen sowie dessen Entwicklungspotentiale aufzuzeigen. Ebenso wird die insbesondere für die Auslegung des Art. 6 EMRK bedeutsame Methodik des EGMR erschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden unter anderem Untersuchungen zur Gesamtbetrachtung des Art. 6 EMRK, zur freien Verteidigung, zur Waffengleichheit, zu Verwertungsverboten und zum Konfrontationsrecht. Bezogen auf das zentral behandelte Recht auf Verteidigerbeistand wird – auch unter Rekurs auf den U.S. Supreme Court – eine neue Sichtweise der Unabhängigkeit des Verteidigers begründet und veranschaulicht, dass eine vermehrte Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren unabweisbar ist und dass der Angeklagte verstärkt vor Verteidigerfehlern bewahrt werden muss. Ausgezeichnet mit dem »Jahrespreis der Universität Zürich 2006«.
Aktualisiert: 2023-04-15
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