Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit

Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit von Aselmann,  Maike
Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargelegt, dass der Beschuldigte das prozessuale Recht hat, vollständig, zeitweise und partiell zu den Tatvorwürfen zu schweigen, ihm jedoch kein Recht zu aktiver Manipulation der Sachverhaltsaufklärung zusteht. Die Schrift erörtert die Verwertbarkeit passiven und aktiven selbstbegünstigenden Prozessverhaltens im Rahmen der Beweiswürdigung und Strafzumessung und untersucht die Konsequenzen prozessualer Wertentscheidungen für die Auslegung einzelner Straftatbestände. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob dem materiellen Strafrecht eine allgemeine Wertentscheidung für die Privilegierung des Selbstbegünstigungsstrebens des Beschuldigten entnommen werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit

Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit von Aselmann,  Maike
Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargelegt, dass der Beschuldigte das prozessuale Recht hat, vollständig, zeitweise und partiell zu den Tatvorwürfen zu schweigen, ihm jedoch kein Recht zu aktiver Manipulation der Sachverhaltsaufklärung zusteht. Die Schrift erörtert die Verwertbarkeit passiven und aktiven selbstbegünstigenden Prozessverhaltens im Rahmen der Beweiswürdigung und Strafzumessung und untersucht die Konsequenzen prozessualer Wertentscheidungen für die Auslegung einzelner Straftatbestände. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob dem materiellen Strafrecht eine allgemeine Wertentscheidung für die Privilegierung des Selbstbegünstigungsstrebens des Beschuldigten entnommen werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit

Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit von Aselmann,  Maike
Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargelegt, dass der Beschuldigte das prozessuale Recht hat, vollständig, zeitweise und partiell zu den Tatvorwürfen zu schweigen, ihm jedoch kein Recht zu aktiver Manipulation der Sachverhaltsaufklärung zusteht. Die Schrift erörtert die Verwertbarkeit passiven und aktiven selbstbegünstigenden Prozessverhaltens im Rahmen der Beweiswürdigung und Strafzumessung und untersucht die Konsequenzen prozessualer Wertentscheidungen für die Auslegung einzelner Straftatbestände. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob dem materiellen Strafrecht eine allgemeine Wertentscheidung für die Privilegierung des Selbstbegünstigungsstrebens des Beschuldigten entnommen werden kann.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten

Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten von Thorlacius,  Gudmundur
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Strafverfahren ist in Deutschland in § 52 StPO in der Weise geregelt, dass die «Angehörigen», denen dieses Recht zusteht, in einem abschließenden Katalog aufgeführt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persönliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einräumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusätzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemäß sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwürfen und Reformvorschlägen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der möglichen Lösungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie näher zu analysieren und als möglichen Lösungsvorrat für die Diskussion in Deutschland zu nutzen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten

Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten von Thorlacius,  Gudmundur
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Strafverfahren ist in Deutschland in § 52 StPO in der Weise geregelt, dass die «Angehörigen», denen dieses Recht zusteht, in einem abschließenden Katalog aufgeführt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persönliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einräumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusätzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemäß sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwürfen und Reformvorschlägen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der möglichen Lösungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie näher zu analysieren und als möglichen Lösungsvorrat für die Diskussion in Deutschland zu nutzen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten

Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten von Thorlacius,  Gudmundur
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Strafverfahren ist in Deutschland in § 52 StPO in der Weise geregelt, dass die «Angehörigen», denen dieses Recht zusteht, in einem abschließenden Katalog aufgeführt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persönliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einräumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusätzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemäß sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwürfen und Reformvorschlägen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der möglichen Lösungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie näher zu analysieren und als möglichen Lösungsvorrat für die Diskussion in Deutschland zu nutzen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten

Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten von Eisenhardt,  Urte
Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten

Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten von Eisenhardt,  Urte
Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten

Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten von Eisenhardt,  Urte
Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Grenzen medialer Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft

Grenzen medialer Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft von Strebel,  Elisabeth
In der modernen Informationsgesellschaft umfasst die Berichterstattung der Medien über Strafverfahren auch – und gerade – das Stadium des Vorverfahrens. Das Vorverfahren ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich, sondern unterliegt dem Grundsatz der Geheimhaltung (Art. 73 StPO). Dieser Grundsatz wird allerdings dann durchbrochen, wenn die Staatsanwaltschaft unter gewissen Bedingungen zu einer Orientierung der Öffentlichkeit verpflichtet ist. Unter welchen Voraussetzungen ist die Staatsanwaltschaft zu einer Orientierung der Öffentlichkeit nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet? Welche materiellrechtlichen und prozessualen Konsequenzen kann eine Missachtung der für die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft verbindlichen Grenzen haben und mit welchen Mitteln können sich Betroffene gegen etwaige Grenzüberschreitungen der Staatsanwaltschaft wehren? analysiert die Grenzen, welche der Medienarbeit der Staatsanwaltschaft durch die Verpflichtung zur Wahrung der Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsrechte beschuldigter Personen gesetzt werden.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Befragung des Beschuldigten im Strafprozess

Die Befragung des Beschuldigten im Strafprozess von Reinhart,  Peter
In der vorliegenden Studie wird in einem ersten Kapitel die Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren und die Bedeutung seiner Aussagen als Beweismittel in diesem Verfahren dargestellt. Sodann wird gezeigt, dass der Beschuldigte im modernen rechtsstaatlichen Strafprozess zwar die Pflicht hat, vor den Strafverfolgungsorganen zu erscheinen, dass er jedoch das Recht hat, die Aussage zu verweigern. Anschliessend erörtert der Autor Ablauf und Probleme der praktischen Durchführung der Beschuldigtenbefragung. Dabei wird vor allem auch gezeigt, dass heute das Schwergewicht der Voruntersuchung wegen Überlastung der Untersuchungsrichter beim polizeilichen Ermittlungsverfahren liegt. Diese Sachlage steht in offenem Widerspruch zum klaren Wortlaut der meisten Verfahrungsordnungen. Aufgabe und Grundhaltung der Polizeiorgane bilden eine ungünstige Grundlage für die Wahrung rechtstaatlicher Grundsätze.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Vernehmung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren

Die Vernehmung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren von Gundlach,  Rainer
Die Vernehmung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ist von ausserordentlicher Bedeutung für die spätere Hauptverhandlung. Die Frage, wann der Betroffene zum Beschuldigten wird, in welchen Kommunikationsformen die Vernehmung abläuft und insbesondere, wie ihr Ergebnis Eingang in die Hauptverhandlung findet, ist oft bereits prägend für die Entscheidung. Insbesondere im Hinblick auf eine derzeit häufige Praxis sollen Kritikpunkte aufgezeigt und Lösungswege erwogen werden.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit

Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit von Aselmann,  Maike
Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargelegt, dass der Beschuldigte das prozessuale Recht hat, vollständig, zeitweise und partiell zu den Tatvorwürfen zu schweigen, ihm jedoch kein Recht zu aktiver Manipulation der Sachverhaltsaufklärung zusteht. Die Schrift erörtert die Verwertbarkeit passiven und aktiven selbstbegünstigenden Prozessverhaltens im Rahmen der Beweiswürdigung und Strafzumessung und untersucht die Konsequenzen prozessualer Wertentscheidungen für die Auslegung einzelner Straftatbestände. Darüber hinaus geht es um die Frage, ob dem materiellen Strafrecht eine allgemeine Wertentscheidung für die Privilegierung des Selbstbegünstigungsstrebens des Beschuldigten entnommen werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Schweigen als Indiz der Schuld

Schweigen als Indiz der Schuld von Rau,  Philipp
Die Arbeit behandelt die Schweigegarantie des Beschuldigten im deutschen und englischen Recht. Hierbei wird– neben der dogmatischen Ableitung des Rechts – speziell die Frage der richterlichen Würdigung des Schweigens untersucht. Die Arbeit ist dreiteilig aufgebaut: im ersten Teil wird die deutsche Rechtslage behandelt, im zweiten die englische und in einem dritten Teil werden die Ansätze beider Rechtsordnungen verglichen. Die Analyse zeigt, dass (ungeachtet der Unterschiedlichkeit der Rechtssysteme) erhebliche Strukturparallelen bestehen. In beiden Rechtsordnungen ist das Schweigerecht aus der Würde des einzelnen abzuleiten. Zudem ergibt sich, dass jede Form der Interpretation des Schweigens aus normativen Gründen (Unschuldsvermutung, Fairness) unzulässig ist. Die Abhandlung berücksichtigt zudem die europäische Perspektive (Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den englischen Regelungen).
Aktualisiert: 2019-12-19
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Beweisverbote als Belastungsverbote aus Sicht des Beschuldigten?

Beweisverbote als Belastungsverbote aus Sicht des Beschuldigten? von Brandis,  Tobias
Beweisverbote waren in den vergangenen Jahren Gegenstand zahlreicher strafprozessualer Abhandlungen und Urteile. Ausgangspunkt war dabei in erster Linie der Schutz des Beschuldigten. Tatsächlich können sich Beweisverbote jedoch auch belastend für den Beschuldigten auswirken, wie bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts betont hat. In jüngerer Zeit hat sich die Diskussion um belastende Auswirkungen von Beweisverboten auf Einzelprobleme wie beispielsweise den Lügendetektortest beschränkt. In dieser Arbeit wird ausgehend von der Funktion der Beweisverbote im Strafprozeß untersucht, in welchen Fallgestaltungen eine materielle oder prozessuale Belastung des Beschuldigten durch Beweisverbote grundsätzlich zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Rechtsmittelverzicht und Rechtsmittelzurücknahme des Beschuldigten im Strafprozeß

Rechtsmittelverzicht und Rechtsmittelzurücknahme des Beschuldigten im Strafprozeß von Kleinbauer,  Klaus
Diese Arbeit untersucht zwei für die Verfahrenspraxis bedeutsame Prozeßhandlungen: den Verzicht auf Rechtsmittel und die Zurücknahme eines Rechtsmittels. Es wird sowohl den Motiven als auch den Voraussetzungen für die beachtliche Erklärung dieser beiden Prozeßhandlungen nachgegangen. Einen Schwerpunkt der Untersuchung stellt die Frage nach der ausnahmsweisen Unbeachtlichkeit eines Verzichts beziehungsweise einer Rücknahme dar. Als Anknüpfungspunkt für die Annahme einer Unbeachtlichkeit wird die Verletzung der strafprozessualen Fürsorgepflicht befürwortet. Dabei werden die relevanten Konstellationen unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Fürsorgepflichtverstoßes analysiert. Des Weiteren werden die Folgen einer Fürsorgepflichtverletzung sowie die mögliche Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand thematisiert. Ergänzend werden die Besonderheiten der Rücknahme eines Rechtsmittels untersucht und eine Lösung für die Problematik bei der unbeachtlichen Rücknahme entwickelt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Grenzen medialer Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft

Grenzen medialer Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft von Strebel,  Elisabeth
In der modernen Informationsgesellschaft umfasst die Berichterstattung der Medien über Strafverfahren auch – und gerade – das Stadium des Vorverfahrens. Das Vorverfahren ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich, sondern unterliegt dem Grundsatz der Geheimhaltung (Art. 73 StPO). Dieser Grundsatz wird allerdings dann durchbrochen, wenn die Staatsanwaltschaft unter gewissen Bedingungen zu einer Orientierung der Öffentlichkeit verpflichtet ist. Unter welchen Voraussetzungen ist die Staatsanwaltschaft zu einer Orientierung der Öffentlichkeit nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet? Welche materiellrechtlichen und prozessualen Konsequenzen kann eine Missachtung der für die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft verbindlichen Grenzen haben und mit welchen Mitteln können sich Betroffene gegen etwaige Grenzüberschreitungen der Staatsanwaltschaft wehren? analysiert die Grenzen, welche der Medienarbeit der Staatsanwaltschaft durch die Verpflichtung zur Wahrung der Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsrechte beschuldigter Personen gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Das Recht des Beschuldigten auf konfrontative Befragung der Belastungszeugen

Das Recht des Beschuldigten auf konfrontative Befragung der Belastungszeugen von Mahler,  Franziska
Die Arbeit widmet sich dem Konfrontationsrecht des Beschuldigten im Strafprozess mit den Belastungszeugen. Ziel der Arbeit war es, dieses in der StPO nicht geregelte Recht in Übereinstimmung mit dessen Normierung im Strafverfahrensrecht der Vereinigten Staaten von Amerika und in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der diesbezüglichen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs für Strafsachen zu implementieren. Das Konfrontationsrecht ist für den US-amerikanischen Strafprozess im Sechsten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten geregelt. Es wird vom Supreme Court seit der Entscheidung Crawford versus Washington derart verstanden, dass nur solche Aussagen, die als tatsächliche Zeugenaussagen qualifiziert werden können, dem Konfrontationsrecht unterfallen. Ist es in diesen Fällen zu keiner Konfrontation mit den Belastungszeugen gekommen, ist eine Verwertung der Zeugenaussagen im Hauptverfahren ausgeschlossen. Der EGMR schließt eine derartige Verwertung nicht kategorisch aus, sondern lässt sie im Einzelfall zu, wenn eine Gesamtwürdigung der konkreten Umstände ergibt, dass die Rechte der Verteidigung ausreichend gewahrt wurden. Ebenso verhält es sich mit der Lösung des BGH: eine Zulassung der Zeugenaussage ist möglich, doch muss diese angesichts der unmöglichen Befragung des Zeugen durch den Beschuldigten oder seinen Verteidiger besonders vorsichtig gewürdigt werden. Die Verfasserin hält die Lösung angesichts der elementaren Bedeutung des Anspruchs des Beschuldigten auf Verfahrensfairness für unzureichend und legt dar, dass in Übereinstimmung mit der Lösung des Supreme Court und wohl auch des EGMR ein Beweisverwertungsverbot in diesen Fällen die angemessenere Lösung darstellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten

Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten von Eisenhardt,  Urte
Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Rechtsstellung des Beschuldigten im Rahmen der Europäisierung des Strafverfahrens

Die Rechtsstellung des Beschuldigten im Rahmen der Europäisierung des Strafverfahrens von Heine,  Henriette
Die europäische Integration macht nicht vor dem Bereich des Strafrechts Halt. Das Buch zeigt die mit der fortschreitenden Europäisierung des Strafverfahrens einhergehenden Veränderungen für die Rechtsstellung eines Beschuldigten in einem transnationalen Strafverfahren auf. Nach einem Blick auf die bisherige Situation und einer Übersicht über die Entwicklung des Strafrechts auf europäischer Ebene analysiert die Autorin anhand des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung, der Grundrechte sowie der europäischen Institutionen der Strafverfolgung die sich ergebenen Veränderungen für die Situation eines Beschuldigten. Hierbei wird neben bereits bestehenden Instrumenten/Institutionen, wie dem Europäischen Haftbefehl, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder Europol, auch ausführlich auf geplante Rechtsakte, wie der Europäischen Beweisanordnung, bestimmten Verfahrensrechten oder einer Europäischen Staatsanwaltschaft eingegangen. Auch der Vertrag von Lissabon wird in die Abhandlung miteinbezogen. Die Autorin beurteilt die momentane Entwicklung kritisch und plädiert für eine Besinnung auf die europäischen Grundwerte.
Aktualisiert: 2019-12-19
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