Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht. von Lissack,  Gernot
Der Verfasser will zunächst dem Mangel an einer gesamtmonographischen Abhandlung zum Inhalt und zur Funktion des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gemäß Bayerischem Verfassungsrecht abhelfen. Hierbei geht es dem Verfasser darum, ein vollständiges Bild von der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. auch das Rechtsprechungsverzeichnis) zu bieten, wobei kontrastierend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenübergestellt wird. Angegriffen werden die Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, es handle sich beim Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden um ein »grundrechtsähnliches Recht«, und die Gemeinden seien grundrechtsfähig. Der Verfasser legt dar, daß weder die vorgebliche »Ursprünglichkeit« der Gemeinden (vgl. Art. 11 BV), noch die historische Entwicklung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zu einer solchen Sicht zwingen. Vielmehr widersprechen die oben erwähnten Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs einem personenbezogenen und auf die Menschenwürde hinauslaufenden Grundrechtsverständnis sowie einem Verständnis des kommunalen Selbstverwaltungsrechts als kompetenzieller Strukturgarantie.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803).

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803). von Hartmann,  Peter Claus
Der von Salzburg und Bayern geleitete Bayerische Kreis ist bisher nur jeweils kurz in Überblicksdarstellungen behandelt worden. Außerdem gibt es zwei wenig umfangreiche Dissertationen über seine Anfänge. Eine auf Archivquellen fußende, ausführliche Studie über den Kreis in den letzten Jahrzehnten des 16. sowie im 17. und 18. Jahrhundert fehlte bisher völlig. Gerade diese Forschungslücke will der vorliegende Band schließen. So versteht sich die Arbeit gleichsam als Grundlagenforschung, die den Rahmen der Entwicklung des Bayerischen Kreises in einem Zeitraum von etwa 300 Jahren steckt, die Verfassungsstrukturen und die großen Linien aufzeigt, die aber auch, wie im Text da und dort angedeutet wird, zu verschiedenen weiteren Detailstudien anregen will. Schließlich möchte die Studie ein Modell und Beispiel sein für eine Reichskreismonographie und somit für die Analyse einer Art Region des Alten Reiches in der frühen Neuzeit. Die Kreise spielten nämlich, und das zeigt die Studie über den Bayerischen Kreis, eine weitaus größere Rolle, als von der Forschung bisher angenommen wurde. Im einzelnen werden hier zunächst im Überblick die Entwicklung der zehn Reichskreise im Rahmen der Reichsverfassungsgeschichte, d. h. im einzelnen die Entstehung und die zunehmenden Kompetenzen der Kreise, ihre Funktionen als wichtigste Organe der Reichsexekutive, ihre geographische Lage, Einwohnerzahlen, Konfessionsverhältnisse und Institutionen behandelt. Hierauf wird die allgemeine Struktur des Bayerischen Kreises (Entwicklung des Mitgliederstandes vom Anfang des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, die einzelnen Kreisstände, die Kreisinstitutionen) präsentiert, während dann der Frage nachgegangen wird, wie der Bayerische Reichskreis im einzelnen funktionierte. Aufgrund konkreter Quellenbeispiele werden hier die Aufgaben der beiden Kreisausschreibenden Fürsten, das Einwirken des Kaisers und der Kreisstände auf die Verhandlungen und Diskussionen des Kreistages analysiert. Ferner werden ausführlich die Kreistage (Tagesordnung, Sitzordnung, Vertreter der Kreisstände, Direktorium, Ablauf, Protokollführung, Beschlußfassung, Zeremoniell usw.) und die Ausführung der Kreisbeschlüsse untersucht. Schließlich wird in großen Linien die Entwicklung und Politik des Bayerischen Kreises von 1500 bis 1803 behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht. von Lissack,  Gernot
Der Verfasser will zunächst dem Mangel an einer gesamtmonographischen Abhandlung zum Inhalt und zur Funktion des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gemäß Bayerischem Verfassungsrecht abhelfen. Hierbei geht es dem Verfasser darum, ein vollständiges Bild von der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. auch das Rechtsprechungsverzeichnis) zu bieten, wobei kontrastierend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenübergestellt wird. Angegriffen werden die Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, es handle sich beim Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden um ein »grundrechtsähnliches Recht«, und die Gemeinden seien grundrechtsfähig. Der Verfasser legt dar, daß weder die vorgebliche »Ursprünglichkeit« der Gemeinden (vgl. Art. 11 BV), noch die historische Entwicklung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zu einer solchen Sicht zwingen. Vielmehr widersprechen die oben erwähnten Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs einem personenbezogenen und auf die Menschenwürde hinauslaufenden Grundrechtsverständnis sowie einem Verständnis des kommunalen Selbstverwaltungsrechts als kompetenzieller Strukturgarantie.
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *

Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat

Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat von Seitz,  Jutta
Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-05-28
> findR *

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803).

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803). von Hartmann,  Peter Claus
Der von Salzburg und Bayern geleitete Bayerische Kreis ist bisher nur jeweils kurz in Überblicksdarstellungen behandelt worden. Außerdem gibt es zwei wenig umfangreiche Dissertationen über seine Anfänge. Eine auf Archivquellen fußende, ausführliche Studie über den Kreis in den letzten Jahrzehnten des 16. sowie im 17. und 18. Jahrhundert fehlte bisher völlig. Gerade diese Forschungslücke will der vorliegende Band schließen. So versteht sich die Arbeit gleichsam als Grundlagenforschung, die den Rahmen der Entwicklung des Bayerischen Kreises in einem Zeitraum von etwa 300 Jahren steckt, die Verfassungsstrukturen und die großen Linien aufzeigt, die aber auch, wie im Text da und dort angedeutet wird, zu verschiedenen weiteren Detailstudien anregen will. Schließlich möchte die Studie ein Modell und Beispiel sein für eine Reichskreismonographie und somit für die Analyse einer Art Region des Alten Reiches in der frühen Neuzeit. Die Kreise spielten nämlich, und das zeigt die Studie über den Bayerischen Kreis, eine weitaus größere Rolle, als von der Forschung bisher angenommen wurde. Im einzelnen werden hier zunächst im Überblick die Entwicklung der zehn Reichskreise im Rahmen der Reichsverfassungsgeschichte, d. h. im einzelnen die Entstehung und die zunehmenden Kompetenzen der Kreise, ihre Funktionen als wichtigste Organe der Reichsexekutive, ihre geographische Lage, Einwohnerzahlen, Konfessionsverhältnisse und Institutionen behandelt. Hierauf wird die allgemeine Struktur des Bayerischen Kreises (Entwicklung des Mitgliederstandes vom Anfang des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, die einzelnen Kreisstände, die Kreisinstitutionen) präsentiert, während dann der Frage nachgegangen wird, wie der Bayerische Reichskreis im einzelnen funktionierte. Aufgrund konkreter Quellenbeispiele werden hier die Aufgaben der beiden Kreisausschreibenden Fürsten, das Einwirken des Kaisers und der Kreisstände auf die Verhandlungen und Diskussionen des Kreistages analysiert. Ferner werden ausführlich die Kreistage (Tagesordnung, Sitzordnung, Vertreter der Kreisstände, Direktorium, Ablauf, Protokollführung, Beschlußfassung, Zeremoniell usw.) und die Ausführung der Kreisbeschlüsse untersucht. Schließlich wird in großen Linien die Entwicklung und Politik des Bayerischen Kreises von 1500 bis 1803 behandelt.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht. von Lissack,  Gernot
Der Verfasser will zunächst dem Mangel an einer gesamtmonographischen Abhandlung zum Inhalt und zur Funktion des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gemäß Bayerischem Verfassungsrecht abhelfen. Hierbei geht es dem Verfasser darum, ein vollständiges Bild von der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. auch das Rechtsprechungsverzeichnis) zu bieten, wobei kontrastierend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenübergestellt wird. Angegriffen werden die Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, es handle sich beim Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden um ein »grundrechtsähnliches Recht«, und die Gemeinden seien grundrechtsfähig. Der Verfasser legt dar, daß weder die vorgebliche »Ursprünglichkeit« der Gemeinden (vgl. Art. 11 BV), noch die historische Entwicklung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zu einer solchen Sicht zwingen. Vielmehr widersprechen die oben erwähnten Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs einem personenbezogenen und auf die Menschenwürde hinauslaufenden Grundrechtsverständnis sowie einem Verständnis des kommunalen Selbstverwaltungsrechts als kompetenzieller Strukturgarantie.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803).

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803). von Hartmann,  Peter Claus
Der von Salzburg und Bayern geleitete Bayerische Kreis ist bisher nur jeweils kurz in Überblicksdarstellungen behandelt worden. Außerdem gibt es zwei wenig umfangreiche Dissertationen über seine Anfänge. Eine auf Archivquellen fußende, ausführliche Studie über den Kreis in den letzten Jahrzehnten des 16. sowie im 17. und 18. Jahrhundert fehlte bisher völlig. Gerade diese Forschungslücke will der vorliegende Band schließen. So versteht sich die Arbeit gleichsam als Grundlagenforschung, die den Rahmen der Entwicklung des Bayerischen Kreises in einem Zeitraum von etwa 300 Jahren steckt, die Verfassungsstrukturen und die großen Linien aufzeigt, die aber auch, wie im Text da und dort angedeutet wird, zu verschiedenen weiteren Detailstudien anregen will. Schließlich möchte die Studie ein Modell und Beispiel sein für eine Reichskreismonographie und somit für die Analyse einer Art Region des Alten Reiches in der frühen Neuzeit. Die Kreise spielten nämlich, und das zeigt die Studie über den Bayerischen Kreis, eine weitaus größere Rolle, als von der Forschung bisher angenommen wurde. Im einzelnen werden hier zunächst im Überblick die Entwicklung der zehn Reichskreise im Rahmen der Reichsverfassungsgeschichte, d. h. im einzelnen die Entstehung und die zunehmenden Kompetenzen der Kreise, ihre Funktionen als wichtigste Organe der Reichsexekutive, ihre geographische Lage, Einwohnerzahlen, Konfessionsverhältnisse und Institutionen behandelt. Hierauf wird die allgemeine Struktur des Bayerischen Kreises (Entwicklung des Mitgliederstandes vom Anfang des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, die einzelnen Kreisstände, die Kreisinstitutionen) präsentiert, während dann der Frage nachgegangen wird, wie der Bayerische Reichskreis im einzelnen funktionierte. Aufgrund konkreter Quellenbeispiele werden hier die Aufgaben der beiden Kreisausschreibenden Fürsten, das Einwirken des Kaisers und der Kreisstände auf die Verhandlungen und Diskussionen des Kreistages analysiert. Ferner werden ausführlich die Kreistage (Tagesordnung, Sitzordnung, Vertreter der Kreisstände, Direktorium, Ablauf, Protokollführung, Beschlußfassung, Zeremoniell usw.) und die Ausführung der Kreisbeschlüsse untersucht. Schließlich wird in großen Linien die Entwicklung und Politik des Bayerischen Kreises von 1500 bis 1803 behandelt.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat

Die landständische Verordnung in Bayern im Übergang von der altständischen Repräsentation zum modernen Staat von Seitz,  Jutta
Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-04-28
> findR *

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803).

Der Bayerische Reichskreis (1500 bis 1803). von Hartmann,  Peter Claus
Der von Salzburg und Bayern geleitete Bayerische Kreis ist bisher nur jeweils kurz in Überblicksdarstellungen behandelt worden. Außerdem gibt es zwei wenig umfangreiche Dissertationen über seine Anfänge. Eine auf Archivquellen fußende, ausführliche Studie über den Kreis in den letzten Jahrzehnten des 16. sowie im 17. und 18. Jahrhundert fehlte bisher völlig. Gerade diese Forschungslücke will der vorliegende Band schließen. So versteht sich die Arbeit gleichsam als Grundlagenforschung, die den Rahmen der Entwicklung des Bayerischen Kreises in einem Zeitraum von etwa 300 Jahren steckt, die Verfassungsstrukturen und die großen Linien aufzeigt, die aber auch, wie im Text da und dort angedeutet wird, zu verschiedenen weiteren Detailstudien anregen will. Schließlich möchte die Studie ein Modell und Beispiel sein für eine Reichskreismonographie und somit für die Analyse einer Art Region des Alten Reiches in der frühen Neuzeit. Die Kreise spielten nämlich, und das zeigt die Studie über den Bayerischen Kreis, eine weitaus größere Rolle, als von der Forschung bisher angenommen wurde. Im einzelnen werden hier zunächst im Überblick die Entwicklung der zehn Reichskreise im Rahmen der Reichsverfassungsgeschichte, d. h. im einzelnen die Entstehung und die zunehmenden Kompetenzen der Kreise, ihre Funktionen als wichtigste Organe der Reichsexekutive, ihre geographische Lage, Einwohnerzahlen, Konfessionsverhältnisse und Institutionen behandelt. Hierauf wird die allgemeine Struktur des Bayerischen Kreises (Entwicklung des Mitgliederstandes vom Anfang des 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, die einzelnen Kreisstände, die Kreisinstitutionen) präsentiert, während dann der Frage nachgegangen wird, wie der Bayerische Reichskreis im einzelnen funktionierte. Aufgrund konkreter Quellenbeispiele werden hier die Aufgaben der beiden Kreisausschreibenden Fürsten, das Einwirken des Kaisers und der Kreisstände auf die Verhandlungen und Diskussionen des Kreistages analysiert. Ferner werden ausführlich die Kreistage (Tagesordnung, Sitzordnung, Vertreter der Kreisstände, Direktorium, Ablauf, Protokollführung, Beschlußfassung, Zeremoniell usw.) und die Ausführung der Kreisbeschlüsse untersucht. Schließlich wird in großen Linien die Entwicklung und Politik des Bayerischen Kreises von 1500 bis 1803 behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach bayerischem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht. von Lissack,  Gernot
Der Verfasser will zunächst dem Mangel an einer gesamtmonographischen Abhandlung zum Inhalt und zur Funktion des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gemäß Bayerischem Verfassungsrecht abhelfen. Hierbei geht es dem Verfasser darum, ein vollständiges Bild von der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vgl. auch das Rechtsprechungsverzeichnis) zu bieten, wobei kontrastierend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenübergestellt wird. Angegriffen werden die Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, es handle sich beim Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden um ein »grundrechtsähnliches Recht«, und die Gemeinden seien grundrechtsfähig. Der Verfasser legt dar, daß weder die vorgebliche »Ursprünglichkeit« der Gemeinden (vgl. Art. 11 BV), noch die historische Entwicklung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zu einer solchen Sicht zwingen. Vielmehr widersprechen die oben erwähnten Thesen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs einem personenbezogenen und auf die Menschenwürde hinauslaufenden Grundrechtsverständnis sowie einem Verständnis des kommunalen Selbstverwaltungsrechts als kompetenzieller Strukturgarantie.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher zum Thema Bayern /Staatsrecht, Verfassungsrecht

Sie suchen ein Buch über Bayern /Staatsrecht, Verfassungsrecht? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum Thema Bayern /Staatsrecht, Verfassungsrecht. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher zum Thema Bayern /Staatsrecht, Verfassungsrecht im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Bayern /Staatsrecht, Verfassungsrecht einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.

Bayern /Staatsrecht, Verfassungsrecht - Große Auswahl Bücher bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum Thema Bayern /Staatsrecht, Verfassungsrecht, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Unter Bayern /Staatsrecht, Verfassungsrecht und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.