Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG)

Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG) von Anker,  Kerstin, Deutsch,  Erwin, Koyuncu,  Adem, Lippert,  Hans-Dieter, Ratzel,  Rudolf, Tag,  Brigitte
Der Kommentar befindet sich nunmehr auf dem (fragilen) Stand der AMG-Novelle 2009. Außer dieser Novelle sind seit der Vorauflage zahlreiche weitere Gesetzesänderungen hinzugekommen. Sie mussten eingearbeitet und in der Kommentierung berücksichtigt werden. Die meisten der Änderungen gehen dabei auf das Konto europarechtlicher Richtlinien oder Verordnungen, aber auch auf nationale Änderungen wie etwa im Apothekenrecht.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Die Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken in nationaler und internationaler Beziehung

Die Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken in nationaler und internationaler Beziehung von Ehling,  Jan, Lorenz,  Egon
Gegenstand der Dissertation ist eine umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Praxis der Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken. Die Struktur der Arbeit orientiert sich dabei an den zwei speziellen Risikobereichen im Pharmasektor: den bereits auf dem Markt frei erhältlichen Arzneimitteln und denjenigen, welche sich noch im Erprobungsstadium befinden. Für beide Risiken gibt es in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen – die Pharmaprodukthaftpflichtversicherung sowie die Probandenversicherung. Die zum Teil pro versichertem Risiko sehr hohen Versicherungssummen stellen die Konsequenz aus vergangenen Arzneimittelkatastrophen wie derjenigen um Contergan dar. Angesichts dieser Problematik und dem hohen Risiko von Massen- oder Spätschäden, sind Arzneimittel eigentlich nicht versicherbar. Aus diesem Grund wurde in Deutschland der sogenannte Pharma-Pool gegründet, welcher eine Rückversicherungsinstitution besonderer rechtlicher Natur darstellt. In einem gesonderten Kapitel wird dieses Rückversicherungsgeschäft dargestellt und analysiert. Den zweiten wesentlichen Risikobereich, die klinische Prüfung von Arzneimitteln, deckt die Probandenversicherung ab. Sie stellt eine Unfallversicherung sui generis zugunsten der teilnehmenden Probanden dar. Hierzu hat die Versicherungswirtschaft allgemeine Versicherungsbedingungen entwickelt, deren Angemessenheit in der Literatur bereits mehrfach kritisiert wurde. Unter Berücksichtigung dieser Kritik werden die AVB einer Inhaltskontrolle unterzogen. In einem weiteren Abschnitt findet der Leser eine Darstellung des Internationalen Versicherungs- und Rückversicherungsrechts. Dabei wurde das seit Dezember 2009 geltende Recht der Rom I-VO berücksichtigt. Ihren Abschluss findet die Dissertation in der Darstellung und Lösung von praktischen Beispielen international-privatrechtlicher Konfliktsituationen im Pharmasektor. Diese Arbeit wurde von der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen mit dem Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Sie richtet sich jedoch nicht bloß an die Wissenschaft, sondern kann auch der Versicherungs- und Pharmawirtschaft als praktischer Leitfaden dienen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Arzneimittelgesetz (AMG)

Arzneimittelgesetz (AMG)
Zweck des Arzneimittelgesetzes ist es, die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherzustellen. Es umspannt daher einen weiten Bogen von der klinischen Prüfung und Zulassung, über die Herstellung, die Abgabe von Arzneimitteln, Arzneimittelrisiken, Besonderheiten bei Tierarzneimitteln, die Überwachung, die Ein- und Ausfuhr bis hin zur Haftung bei Arzneimittelschäden. Grundlegende Regelungen aus GMP-Sicht betreffen z.B. die Herstellungserlaubnis, den Nachweis der Sachkenntnis von Schlüsselpersonen, die Kennzeichnung von Arzneimitteln oder den Schutz vor Täuschung. Das AMG ist somit die gesetzliche Basis für alle, die mit Arzneimitteln zu tun haben. Wir aktualisieren regelmäßig dieses Buch, um Ihnen die aktuellste Fassung des AMGs zur Verfügung zu stellen. Inhalt: 1. Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich (§§ 1-4b) 2. Anforderungen an die Arzneimittel (§§ 5-12) 3. Herstellung von Arzneimitteln (§§ 13-20d) 4. Zulassung der Arzneimittel (§§ 21-37) 5. Registrierung von Arzneimitteln (§§ 38-39d) 6. Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung (§§ 40-42b) 7. Abgabe von Arzneimitteln (§§ 43-53) 8. Sicherung und Kontrolle der Qualität (§§ 54-55a) 9. Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden (§§ 56-61) 10. Pharmakovigilanz (§§ 62-63j) 11. Überwachung (§§ 64-69b) 12. Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz (§§ 70-71) 13. Einfuhr und Ausfuhr (§§ 72-74) 14. Informationsbeauftragter, Pharmaberater (§§ 74a-76) 15. Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen (§§ 77-83b) 16. Haftung für Arzneimittelschäden (§§ 84-94a) 17. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95-98a) 18. Überleitungs- und Übergangsvorschriften (§§ 99-146) Anhang Mit Stichwortverzeichnis!
Aktualisiert: 2019-10-16
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Unheilkunde

Unheilkunde von Wiesendanger,  Harald
Falls uns eine sogenannte „psychische Störung“ ereilt: Sind wir dann am besten bei Psychiatern aufgehoben? Bestürzende Vorgeschichten, die Hunderte von seelisch Belasteten in die Therapiecamps der Stiftung Auswege mitbringen, wecken Zweifel daran. Erst dort, geduldig, aufmerksam und liebevoll betreut von empathischen Psychoamateuren, finden die meisten, worauf sie zuvor in Arztpraxen und Kliniken jahre-, manchmal jahrzehntelang vergeblich gehofft hatten: wirkungsvolle Hilfe, die nicht bloß Symptomträgern mit „zerebralen Stoffwechsel­störungen“ gilt, sondern ganzen Personen mit Geist und Seele. Warum hatte ihnen die Schulmedizin im wesentlichen bloß Bezugsscheine für synthetische Drogen zu ­bieten? Weil das Lehrgebäude der Psychiatrie auf zwölf ­Märchen aufbaut, die sie von der Propagandamaschine der Pharmaindustrie übernimmt und an Hilfesuchende ­weiterreicht. Übergroßer Respekt vor der Autorität des ­Doktors und „der Wissenschaft“, auf die er sich beruft, ­hindert Patienten und ihre Angehörigen daran, ­die richtigen Fragen zu stellen.
Aktualisiert: 2022-12-30
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Teufelszeug

Teufelszeug von Wiesendanger,  Harald
Seelischen Erkrankungen lässt sich am besten mit synthetischer Chemie beikommen, versichern uns Psychiater. Dass Psycho­pharmaka „wirksam, sicher und gut verträglich“ sind, sei wissenschaftlich bewiesen. Dieses Märchen entspringt den Marketing­abteilungen von Arzneimittelherstellern: Sie sorgen dafür, dass der Nutzen ihrer hochgiftigen Drogen übertrieben, Nebenwirkungen und Gefahren heruntergespielt und verschwiegen werden.
Aktualisiert: 2022-12-30
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Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG)

Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG) von Anker,  Kerstin, Deutsch,  Erwin, Koyuncu,  Adem, Lippert,  Hans-Dieter, Ratzel,  Rudolf, Tag,  Brigitte
Der Kommentar befindet sich nunmehr auf dem (fragilen) Stand der AMG-Novelle 2009. Außer dieser Novelle sind seit der Vorauflage zahlreiche weitere Gesetzesänderungen hinzugekommen. Sie mussten eingearbeitet und in der Kommentierung berücksichtigt werden. Die meisten der Änderungen gehen dabei auf das Konto europarechtlicher Richtlinien oder Verordnungen, aber auch auf nationale Änderungen wie etwa im Apothekenrecht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken in nationaler und internationaler Beziehung

Die Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken in nationaler und internationaler Beziehung von Ehling,  Jan, Lorenz,  Egon
Gegenstand der Dissertation ist eine umfassende Analyse der rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Praxis der Versicherung und Rückversicherung von Pharmarisiken. Die Struktur der Arbeit orientiert sich dabei an den zwei speziellen Risikobereichen im Pharmasektor: den bereits auf dem Markt frei erhältlichen Arzneimitteln und denjenigen, welche sich noch im Erprobungsstadium befinden. Für beide Risiken gibt es in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen – die Pharmaprodukthaftpflichtversicherung sowie die Probandenversicherung. Die zum Teil pro versichertem Risiko sehr hohen Versicherungssummen stellen die Konsequenz aus vergangenen Arzneimittelkatastrophen wie derjenigen um Contergan dar. Angesichts dieser Problematik und dem hohen Risiko von Massen- oder Spätschäden, sind Arzneimittel eigentlich nicht versicherbar. Aus diesem Grund wurde in Deutschland der sogenannte Pharma-Pool gegründet, welcher eine Rückversicherungsinstitution besonderer rechtlicher Natur darstellt. In einem gesonderten Kapitel wird dieses Rückversicherungsgeschäft dargestellt und analysiert. Den zweiten wesentlichen Risikobereich, die klinische Prüfung von Arzneimitteln, deckt die Probandenversicherung ab. Sie stellt eine Unfallversicherung sui generis zugunsten der teilnehmenden Probanden dar. Hierzu hat die Versicherungswirtschaft allgemeine Versicherungsbedingungen entwickelt, deren Angemessenheit in der Literatur bereits mehrfach kritisiert wurde. Unter Berücksichtigung dieser Kritik werden die AVB einer Inhaltskontrolle unterzogen. In einem weiteren Abschnitt findet der Leser eine Darstellung des Internationalen Versicherungs- und Rückversicherungsrechts. Dabei wurde das seit Dezember 2009 geltende Recht der Rom I-VO berücksichtigt. Ihren Abschluss findet die Dissertation in der Darstellung und Lösung von praktischen Beispielen international-privatrechtlicher Konfliktsituationen im Pharmasektor. Diese Arbeit wurde von der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen mit dem Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Sie richtet sich jedoch nicht bloß an die Wissenschaft, sondern kann auch der Versicherungs- und Pharmawirtschaft als praktischer Leitfaden dienen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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