Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes – Art. 5 Nr. 1 EuGVVO.

Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes – Art. 5 Nr. 1 EuGVVO. von Wipping,  Florian
Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten beurteilt sich, sofern der Beklagte in der Europäischen Union ansässig ist, nach der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Diese trat 2002 in Kraft und löste das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) ab. Einer der wesentlichen inhaltlichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsakten ist die Ausgestaltung des Vertragsgerichtsstandes. Dessen Neufassung in Art. 5 Nr. 1 EuGVVO ist Gegenstand der Arbeit. Florian Wipping zeichnet die langjährige Auseinandersetzung über das zutreffende Verständnis der Vorgängerregelung in Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ nach und erläutert den Anlass für die Neufassung. Ausgangspunkt der Analyse ist die Vorgabe des europäischen Normgebers, der Erfüllungsort gem. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO sei ohne Rückgriff auf das Internationale Privatrecht anhand faktischer Kriterien zu bestimmen. Am Beispiel des Versendungskaufs arbeitet er heraus, dass eine interessengerechte Lösung der Zuständigkeitsfrage auf eine Betrachtung des Vertragsinhaltes und damit auf eine materiell-rechtliche Beurteilung nicht verzichten kann. Der Autor plädiert dafür, den Erfüllungsort für die Zwecke von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO dort anzunehmen, wo nach der vertraglichen Vereinbarung der Verantwortungsbereich des Schuldners endet. Der Aufbau der Kapitel zur Auslegung des geltenden Vertragsgerichtsstandes folgt den einzelnen Tatbestandsmerkmalen in einer Reihenfolge, in der auch der Rechtsanwender die Vorschrift gedanklich prüfen wird. Florian Wipping liefert nicht nur einen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte, sondern bietet auch Auslegungs- und Verständnishilfe für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes – Art. 5 Nr. 1 EuGVVO.

Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes – Art. 5 Nr. 1 EuGVVO. von Wipping,  Florian
Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten beurteilt sich, sofern der Beklagte in der Europäischen Union ansässig ist, nach der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Diese trat 2002 in Kraft und löste das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) ab. Einer der wesentlichen inhaltlichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsakten ist die Ausgestaltung des Vertragsgerichtsstandes. Dessen Neufassung in Art. 5 Nr. 1 EuGVVO ist Gegenstand der Arbeit. Florian Wipping zeichnet die langjährige Auseinandersetzung über das zutreffende Verständnis der Vorgängerregelung in Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ nach und erläutert den Anlass für die Neufassung. Ausgangspunkt der Analyse ist die Vorgabe des europäischen Normgebers, der Erfüllungsort gem. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO sei ohne Rückgriff auf das Internationale Privatrecht anhand faktischer Kriterien zu bestimmen. Am Beispiel des Versendungskaufs arbeitet er heraus, dass eine interessengerechte Lösung der Zuständigkeitsfrage auf eine Betrachtung des Vertragsinhaltes und damit auf eine materiell-rechtliche Beurteilung nicht verzichten kann. Der Autor plädiert dafür, den Erfüllungsort für die Zwecke von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO dort anzunehmen, wo nach der vertraglichen Vereinbarung der Verantwortungsbereich des Schuldners endet. Der Aufbau der Kapitel zur Auslegung des geltenden Vertragsgerichtsstandes folgt den einzelnen Tatbestandsmerkmalen in einer Reihenfolge, in der auch der Rechtsanwender die Vorschrift gedanklich prüfen wird. Florian Wipping liefert nicht nur einen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte, sondern bietet auch Auslegungs- und Verständnishilfe für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes – Art. 5 Nr. 1 EuGVVO.

Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes – Art. 5 Nr. 1 EuGVVO. von Wipping,  Florian
Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten beurteilt sich, sofern der Beklagte in der Europäischen Union ansässig ist, nach der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Diese trat 2002 in Kraft und löste das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) ab. Einer der wesentlichen inhaltlichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsakten ist die Ausgestaltung des Vertragsgerichtsstandes. Dessen Neufassung in Art. 5 Nr. 1 EuGVVO ist Gegenstand der Arbeit. Florian Wipping zeichnet die langjährige Auseinandersetzung über das zutreffende Verständnis der Vorgängerregelung in Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ nach und erläutert den Anlass für die Neufassung. Ausgangspunkt der Analyse ist die Vorgabe des europäischen Normgebers, der Erfüllungsort gem. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO sei ohne Rückgriff auf das Internationale Privatrecht anhand faktischer Kriterien zu bestimmen. Am Beispiel des Versendungskaufs arbeitet er heraus, dass eine interessengerechte Lösung der Zuständigkeitsfrage auf eine Betrachtung des Vertragsinhaltes und damit auf eine materiell-rechtliche Beurteilung nicht verzichten kann. Der Autor plädiert dafür, den Erfüllungsort für die Zwecke von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO dort anzunehmen, wo nach der vertraglichen Vereinbarung der Verantwortungsbereich des Schuldners endet. Der Aufbau der Kapitel zur Auslegung des geltenden Vertragsgerichtsstandes folgt den einzelnen Tatbestandsmerkmalen in einer Reihenfolge, in der auch der Rechtsanwender die Vorschrift gedanklich prüfen wird. Florian Wipping liefert nicht nur einen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte, sondern bietet auch Auslegungs- und Verständnishilfe für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes – Art. 5 Nr. 1 EuGVVO.

Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes – Art. 5 Nr. 1 EuGVVO. von Wipping,  Florian
Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten beurteilt sich, sofern der Beklagte in der Europäischen Union ansässig ist, nach der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Diese trat 2002 in Kraft und löste das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) ab. Einer der wesentlichen inhaltlichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsakten ist die Ausgestaltung des Vertragsgerichtsstandes. Dessen Neufassung in Art. 5 Nr. 1 EuGVVO ist Gegenstand der Arbeit. Florian Wipping zeichnet die langjährige Auseinandersetzung über das zutreffende Verständnis der Vorgängerregelung in Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ nach und erläutert den Anlass für die Neufassung. Ausgangspunkt der Analyse ist die Vorgabe des europäischen Normgebers, der Erfüllungsort gem. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO sei ohne Rückgriff auf das Internationale Privatrecht anhand faktischer Kriterien zu bestimmen. Am Beispiel des Versendungskaufs arbeitet er heraus, dass eine interessengerechte Lösung der Zuständigkeitsfrage auf eine Betrachtung des Vertragsinhaltes und damit auf eine materiell-rechtliche Beurteilung nicht verzichten kann. Der Autor plädiert dafür, den Erfüllungsort für die Zwecke von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO dort anzunehmen, wo nach der vertraglichen Vereinbarung der Verantwortungsbereich des Schuldners endet. Der Aufbau der Kapitel zur Auslegung des geltenden Vertragsgerichtsstandes folgt den einzelnen Tatbestandsmerkmalen in einer Reihenfolge, in der auch der Rechtsanwender die Vorschrift gedanklich prüfen wird. Florian Wipping liefert nicht nur einen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte, sondern bietet auch Auslegungs- und Verständnishilfe für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Forum Contractus

Forum Contractus von Quick,  Eva
Hinter dem Titel verbirgt sich eine Untersuchung über den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO, Art. 5 Nr. 1 EuGVVO) im 17. und 18. Jahrhundert. Heute bemüht sich die EU, eine gemeinsame Rechtsordnung für ihre Mitgliedstaaten zu entwickeln. Dieses Bemühen hat zum Beispiel in der EuGVVO seinen Niederschlag gefunden. Das Streben nach einer gemeinsamen Rechtsordnung ist nicht neu. Europa hatte bereits bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine gemeinsame Rechtsgrundlage: Das auf dem römischen Recht basierende ius commune. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen im 18. und 19. Jahrhundert abgelöst. Sowohl die EuGVVO als auch die ZPO regeln den oben genannten Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO, Art. 5 Nr. 1 EuGVVO). Das ius commune kannte ebenfalls einen solchen Gerichtsstand, das forum contractus (Gerichtsstand des Vertrages). Dieser gilt als Grundlage der heutigen § 29 ZPO und Art. 5 Nr. 1 EuGVVO. Bereits die unterschiedlichen Bezeichnungen "Gerichtsstand des Vertrages" und "Gerichtsstand des Erfüllungsortes" lassen vermuten, dass sich nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch Unterschiede zwischen beiden Gerichtsständen finden lassen. Diese Unterschiede führen zu der Frage, ob das forum contractus tatsächlich der Ursprung des heutigen Gerichtsstandes des Erfüllungsortes ist. Um diese Frage beantworten zu können, ist die Ausgestaltung des forum contractus im 17. und 18. Jahrhundert von besonderem Interesse. Die sich in dieser Zeit vollziehende Modernisierung des römischen Rechts soll sein Überleben bis ins 19. Jahrhundert und damit schließlich in die heutigen Rechtsordnungen gesichert haben. Das forum contractus des 17. und 18. Jahrhundert müsste also im Wesentlichen bereits die Züge der heutigen § 29 ZPO und Art. 5 Nr. 1 EuGVVO tragen. Das Werk wird aber ein anderes aufzeigen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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