Vom Anwalt zur Anwalts-Kapitalgesellschaft

Vom Anwalt zur Anwalts-Kapitalgesellschaft von Sennhauser,  Norbert
Üben praktizierende Anwälte ihre Tätigkeit im Rahmen einer AG oder GmbH aus, spricht man von Anwalts-Kapitalgesellschaften. Bis vor wenigen Jahren war es praktisch undenkbar, dass Anwälte durch eine derartige Rechtsform ihrem Beruf angeblich die Freiheit rauben und ihn quasi offensichtlich - bereits über die Wahl der Rechtsform - in kommerzielle Bahnen lenken würden. Das BGFA enthält keine spezielle Regelung für Anwalts-Kapitalgesellschaften. Die Zulässigkeit solcher Gesellschaften wirft daher bereits im Grundsatz Fragen auf. Hinzu kommt, dass die Sicherstellung der anwaltlichen Berufspflichten eine besondere gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung erfordert, deren konkrete Umsetzung verschiedentlich für nicht oder kaum machbar gehalten wird. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wie die Praxis Lösungen für diese Probleme entwickelt hat, insbesondere auch unter Berücksichtigung der beiden kantonalen Leitentscheide aus dem Jahr 2006. Eine vertiefte Auseinandersetzung erfolgt sodann mit der bisher in der Schweiz zu Unrecht vernachlässigten Anwalts-GmbH. Gestützt auf Musterstatuten wird ein Modell einer gemischten Anwalts-GmbH rechtlich gewürdigt. Das Bundesgericht hat nunmehr die Zulässigkeit von Anwalts-Kapitalgesellschaften unter dem BGFA im Grundsatz bejaht, wobei es jedoch lediglich eine reine Anwalts-AG zu beurteilen hatte. Die Fragen in Zusammenhang mit der Beteiligung branchenfremder Partner an einer Anwalts-Kapitalgesellschaft harren noch einer höchstrichterlichen Antwort.
Aktualisiert: 2021-03-05
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36 Strategeme für Juristen

36 Strategeme für Juristen von von Senger,  Harro
Die Symbiose von Weisheit und List: Der Klassiker der chinesischen Lehre von den Listen erstmals für Juristen. Strategem bedeutet Kriegslist, Kunstgriff, Trick. In China ist das Durchschauen und Anwenden einer List hoch angesehen. Chinesen bedienen sich der Strategeme seit Jahrtausenden und haben sie im Laufe der Zeit immer weiter verfeinert. Sie ermöglichen kluges Planen und geschicktes Reagieren in alltäglichen und nichtalltäglichen juristischen und politischen Situationen. In den «36 Strategemen für Juristen» finden westliche Leser nicht nur Zugang zu einer bewährten Planungskunst der Chinesen, sondern sie können aus deren Umgang mit List auch viel für und über sich selbst lernen. «Die Bergpredigt ist nicht das Leitmotiv des täglichen Lebens. Sie ist kontrafaktisch. Der chinesische Katalog der 36 Strategeme dagegen arbeitet mit Tatsächlichkeiten. Gestützt auf die Listkunde aus dem Reich der Mitte zeigt das Buch die hierzulande nicht wahrgenommene Bandbreite von List in Recht und Politik auf. »
Aktualisiert: 2021-03-05
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36 Strategeme für Juristen

36 Strategeme für Juristen von von Senger,  Harro
Die Symbiose von Weisheit und List: Der Klassiker der chinesischen Lehre von den Listen erstmals für Juristen. Strategem bedeutet Kriegslist, Kunstgriff, Trick. In China ist das Durchschauen und Anwenden einer List hoch angesehen. Chinesen bedienen sich der Strategeme seit Jahrtausenden und haben sie im Laufe der Zeit immer weiter verfeinert. Sie ermöglichen kluges Planen und geschicktes Reagieren in alltäglichen und nichtalltäglichen juristischen und politischen Situationen. In den «36 Strategemen für Juristen» finden westliche Leser nicht nur Zugang zu einer bewährten Planungskunst der Chinesen, sondern sie können aus deren Umgang mit List auch viel für und über sich selbst lernen. «Die Bergpredigt ist nicht das Leitmotiv des täglichen Lebens. Sie ist kontrafaktisch. Der chinesische Katalog der 36 Strategeme dagegen arbeitet mit Tatsächlichkeiten. Gestützt auf die Listkunde aus dem Reich der Mitte zeigt das Buch die hierzulande nicht wahrgenommene Bandbreite von List in Recht und Politik auf. »
Aktualisiert: 2022-09-15
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Zwischen Recht und Gerechtigkeit

Zwischen Recht und Gerechtigkeit von Angehrn,  Evelyne, Ludewig,  Revital, Weislehner,  Kathleen
Der Beruf "Richterin" ist jung in der Schweiz. Die Wahl der ersten Bundesrichterin erfolgte 1974 und war erst dank der Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene im Jahr 1971 möglich. Was hat sich über die Zeit verändert und inwieweit liegen heute noch Unterschiede zwischen Richtern und Richterinnen vor? Im Buch werden die Erfahrungen, Arbeitsweisen, Berufsschwierigkeiten und Bewältigungsstrategien von drei Generationen Schweizer Richterinnen reflektiert. Werden Richterinnen in der Öffentlichkeit anders oder schärfer als Richter beurteilt? Wie gelingt es Richterinnen, Beruf und Familie zu vereinbaren? Das Buch umfasst persönliche Beiträge von Richterinnen und basiert auf einem Forschungsprojekt der Universität St.Gallen. Analysiert wird u.a., inwieweit Richterinnen berufsbezogene Moraldilemmata anders als ihre männlichen Kollegen erleben und verarbeiten sowie ob Richterinnen mediativer richten. Mit Beiträgen von den Richterinnen, Juristinnen und Rechtspsychologinnen Evelyne Angehrn, Margrith Bigler, Verena Bräm, Revital Ludewig, Annegret Katzenstein, Regula Maag, Angela Marfurt, Martha Niquille und Kathleen Weislehner.
Aktualisiert: 2018-01-03
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Vom Anwalt zur Anwalts-Kapitalgesellschaft

Vom Anwalt zur Anwalts-Kapitalgesellschaft von Sennhauser,  Norbert
Üben praktizierende Anwälte ihre Tätigkeit im Rahmen einer AG oder GmbH aus, spricht man von Anwalts-Kapitalgesellschaften. Bis vor wenigen Jahren war es praktisch undenkbar, dass Anwälte durch eine derartige Rechtsform ihrem Beruf angeblich die Freiheit rauben und ihn quasi offensichtlich – bereits über die Wahl der Rechtsform – in kommerzielle Bahnen lenken würden. Das BGFA enthält keine spezielle Regelung für Anwalts-Kapitalgesellschaften. Die Zulässigkeit solcher Gesellschaften wirft daher bereits im Grundsatz Fragen auf. Hinzu kommt, dass die Sicherstellung der anwaltlichen Berufspflichten eine besondere gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung erfordert, deren konkrete Umsetzung verschiedentlich für nicht oder kaum machbar gehalten wird. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wie die Praxis Lösungen für diese Probleme entwickelt hat, insbesondere auch unter Berücksichtigung der beiden kantonalen Leitentscheide aus dem Jahr 2006. Eine vertiefte Auseinandersetzung erfolgt sodann mit der bisher in der Schweiz zu Unrecht vernachlässigten Anwalts-GmbH. Gestützt auf Musterstatuten wird ein Modell einer gemischten Anwalts-GmbH rechtlich gewürdigt. Das Bundesgericht hat nunmehr die Zulässigkeit von Anwalts-Kapitalgesellschaften unter dem BGFA im Grundsatz bejaht, wobei es jedoch lediglich eine reine Anwalts-AG zu beurteilen hatte. Die Fragen in Zusammenhang mit der Beteiligung branchenfremder Partner an einer Anwalts-Kapitalgesellschaft harren noch einer höchstrichterlichen Antwort.
Aktualisiert: 2023-02-01
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Juristinnen in der Schweiz: Anders!

Juristinnen in der Schweiz: Anders!
Quali professioni svolgono le donne che hanno studiato diritto? Alcune socie di Giuriste Svizzera descrivono le sfide con le quali sono confrontate e lo sviluppo della loro attività professionale. Geradlinig oder verschlungen, die Juristerei im Zentrum oder eher an der Peripherie, Vollzeit und Teilzeit – vielfältig sind die Möglichkeiten. Qu'elles travaillent dans le domaine économique ou scientifique, au sein d'une ONG, de l'administration publique ou qu'elles aient choisi la profession d'avocate, de juge ou encore la voie de l'indépendance – ces professionnelles engagées et inspirées ont le profil de l'emploi.
Aktualisiert: 2018-07-12
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Aktuelle Anwaltspraxis 2007/La pratique de l’avocat 2007

Aktuelle Anwaltspraxis 2007/La pratique de l’avocat 2007 von Fellmann,  Walter, Poledna,  Thomas
Umfassende Fortbildung trotz Termindruck? Die Aktuelle Anwaltspraxis 2007 machts möglich. Praxiserprobte Autoren arbeiten in 27 Tätigkeitsgebieten die Rechtsentwicklung der letzten zwei Jahre auf, besprechen Urteile, neue Gesetze und aktuelle Literatur. Die Aktuelle Anwaltspraxis 2007 knüpft an die Tagungsbände 2005, 2003 und 2001 zumSchweizerischen Anwaltskongress an. Kurz und prägnant erschliessen die 4 Bände dem Praktiker nun 8 Jahre Rechtsentwicklung!. Formation continue complète malgré la pression par rapport aux délais? C’est possible avec la pratique de l’avocat 2007. Des auteurs expérimentés dans la pratique passent en revue l’évolution du droit des deux dernières années dans vingt-sept domaines d’activité, discutent des arrêts, les nouvelles lois et la doctrine actuelle. La pratique de l’avocat 2007 s’ajoute aux volumes 2005, 2003 et 2001 publiés à l’occasion du Congrès Suisse des Avocats. Concis et percutants, les quatre volumes renferment huit années d’évolution du droit pour le praticien!.
Aktualisiert: 2018-01-03
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Die Abretung von Forderungen geheimhaltungspflichtiger Gläubiger

Die Abretung von Forderungen geheimhaltungspflichtiger Gläubiger von Steiner,  Christoph
Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich Rechtsanwälte durch den Verkauf von Honorarforderungen Liquidität verschaffen und sich Banken über Securitisation-Transaktionen refinanzieren. Mit der Abwicklung einer Zession erlangt der Zessionar Informationen über den Schuldner sowie die Höhe der Forderung. Dieser Informationsfluss ist nichts Neues, sondern notwendige Voraussetzung bzw. Konsequenz des Instituts der Zession. Zedieren Rechtsanwälte oder Banken ihre Forderungen, so können diese Abtretungen mit zivil- und strafrechtlichen Normen, welche die Geheimnisse von Klienten und Bankkunden schützen, in Konflikt geraten. Die vorliegende Arbeit verschafft einen Überblick über diese Konflikte und untersucht die möglichen Folgen auf die Wirksamkeit der betroffenen Abtretungen.
Aktualisiert: 2019-07-25
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