Prospekthaftungsverhältnisse bei Wertpapieremissionen unter Berücksichtigung des neuen europäischen Prospektrechts

Prospekthaftungsverhältnisse bei Wertpapieremissionen unter Berücksichtigung des neuen europäischen Prospektrechts von Murr,  Matthias
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den möglichen zivilrechtlichen Prospekthaftungsverhältnissen bei Wertpapieremissionen. Sie unterscheidet zwischen der spezialgesetzlichen Prospekthaftung nach dem Wertpapierprospektgesetz und der seitens der Rechtsprechung entwickelten bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung. Die in den §§ 20 ff. Vermögensanlagengesetz geregelten Prospekthaftungstatbestände für Prospekte, mit denen Vermögensanlagen beworben werden, sowie der in § 306 Kapitalanlagegesetzbuch geregelte Prospekthaftungstatbestand für Prospekte, mit denen Anteile oder Aktien an dem Investmentvermögen eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder einem alternativen Investmentfond beworben werden, sind hingegen nicht Gegenstand dieser Arbeit. Die durch das am 21.07.2018 in Kraft getretene „Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze1“ und das am 21.07.2019 in Kraft getretene „Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ vorgenommenen Änderungen im WpPG sind in dieser Arbeit bereits berücksichtigt. Das durch das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze zunächst in den §§ 22a, 23a und 24a WpPG neu eingefügte und durch das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetz in die §§ 11, 13 und 15 WpPG verschobene Haftungsregime für Wertpapier-Informationsblätter ist jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Private Kapitalanlagen im Spannungsfeld von Produktvertrieb und Verbraucherschutz

Private Kapitalanlagen im Spannungsfeld von Produktvertrieb und Verbraucherschutz von Heinrich,  Jörn
Der Markt für private Kapitalanlagen ist geprägt von Informationsasymmetrien. Das systemimmanente Informationsgefälle zugunsten der Anbieterseite von Kapitalanlagen gegenüber der zumeist weniger gut informierten Nachfragerseite, also den Kapitalanlegern, schafft fortwährende Dissonanzen. Auch die gegenläufigen Interessen und Zielvorstellungen der handelnden Anspruchsgruppen erschweren die Eindämmung potenzieller Haftungsfragen. Die methodisch überwiegend theoretisch-konzeptionell ausgerichtete Untersuchung beleuchtet die Problemstellung teils aus ökonomischer, teils aus juristischer Perspektive. Neben der Feststellung des Status quo der gegebenen Finanzmarktarchitektur, skizziert die Abhandlung sämtliche maßgebende europäische und nationale kapitalmarktrechtliche Grundlagen und bewertet sie. Ferner wird unter Berücksichtigung der Anlageentscheidungsparameter – aus Sicht der Privatanleger – ein Überblick über systematische und produktspezifische Risiken gegeben. Auf Basis der bis dato herausgestellten Erkenntnisse der Untersuchung werden sukzessive haftungsauslösende Faktoren erörtert – einerseits vor dem Hintergrund der Anbieterhaftung, andererseits mit Blick auf die Anlegerentschädigung. Abgerundet wird die Analyse des untersuchten Spannungsfeldes durch eine systematische Aufstellung praktisch anwendbarer Handlungsempfehlungen, die das Ziel eines verbesserten Spannungsfeldes verfolgen. Herauszustellen ist, dass die Gestaltungsmöglichkeiten thematisch den einzelnen Anspruchsgruppen zugeordnet sind (Gesetzgebung, Finanzdienstleister, Privatanleger). Die Darstellung der aufgezeigten Gestaltungsmöglichkeiten wird zudem durch die von Dr. Heinrich entwickelte VENTE-Formel ergänzt, die seitens privater Kapitalanleger praktische Anwendung finden kann..
Aktualisiert: 2019-12-31
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Die Reichweite des Insiderverzeichnisses nach § 15b WpHG

Die Reichweite des Insiderverzeichnisses nach § 15b WpHG von v. Neumann-Cosel,  Matthias S.
Mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz wurde Ende 2004 in § 15b WpHG die Pflicht eingeführt, ein Insiderverzeichnis zu führen. Darin sind alle Personen aufzunehmen, die mit Insiderinformationen in Kontakt kommen. Mit dieser Vorschrift, die auf eine Vorgabe in der Marktmissbrauchrichtlinie der EU zurückgeht, soll ein Verstoß gegen das Insiderhandelsverbot durch Sensibilisierung der betroffenen Personen vermieden werden, und nachträglich die Aufdeckung derartiger Vergehen erleichtert werden. Mit dieser Arbeit beleuchtet der Verfasser Normzweck, Tatbestand und Rechtsfolge der Norm, sowie deren Anwendbarkeit in Bezug auf derivative Anlagen. Insofern leistet die Arbeit einen Beitrag zu der Exegese des § 15b WpHG, die sich bisher auf Kommentarliteratur und einige Aufsatzbeiträge beschränkt.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Insiderhandel und Ad-hoc-Publizität nach Anlegerschutzverbesserungsgesetz

Insiderhandel und Ad-hoc-Publizität nach Anlegerschutzverbesserungsgesetz von Speier,  Torben
Die Kapitalmärkte kommen nicht zur Ruhe. Spektakuläre Fälle widerrechtlichen Verhaltens haben zu permanenter Gesetzgebungstätigkeit mit dem Ziel der Stärkung des Anlegervertrauens geführt. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz und seine europäischen Grundlagen gerieten auch das Insiderhandelsverbot und die Ad-hoc-Publizität in den Fokus. Die Veränderungen untersucht diese Abhandlung unter Berücksichtigung des Emittentenleitfadens der BaFin zunächst allgemein unter Abgleich mit der alten Rechtslage, um anschließend die Auswirkungen für besonders praxisrelevante Fallgestaltungen, z.B. für M&A-Transaktionen, zu beleuchten und Verhaltensvorschläge zur Vermeidung rechtlicher Nachteile zu entwickeln. Zudem werden dem Gesetzgeber präzise Empfehlungen für eine Reform der Reform unterbreitet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Zulässigkeit einer Due Diligence im Rahmen des Erwerbs von börsennotierten Gesellschaften nach Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG)

Die Zulässigkeit einer Due Diligence im Rahmen des Erwerbs von börsennotierten Gesellschaften nach Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) von Klie,  Markus
Als Due Diligence bezeichnet man die eingehende Untersuchung eines Unternehmens im Vorfeld einer Mergers & Acquistitions (M & A) Transaktion. Handelt es sich bei dem jeweiligen Zielunternehmen um eine börsennotierte Aktiengesellschaft, so sind regelmäßig auch Insiderinformationen Gegenstand derartiger Unternehmensprüfungen. Damit stellt sich zunächst die Frage, inwieweit derartige Informationen durch den Vorstand der Zielgesellschaft weitergegeben werden dürfen, ohne gleichzeitig gegen das insiderrechtliche Weitergabeverbot und die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen. Weiter muss geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Erwerber die im Rahmen einer Due Diligence erlangten Insiderinformationen verwenden darf, ohne dass es zu einem Verstoß gegen das Insiderhandelsverbot kommt. Die Arbeit versucht diese Fragestellungen, die sich im schwierigen Schnittfeld zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bewegen, vor dem Hintergrund der Neuregelung und Verschärfung des Insiderrechts durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) aufzulösen. In diesem Zusammenhang wird auch die Praxis der deutschen und europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Ad-hoc-Publizität bei öffentlichen Übernahmen

Ad-hoc-Publizität bei öffentlichen Übernahmen von Decker,  Andreas
Die Zahl der in Deutschland durchgeführten öffentlichen Übernahmen steigt kontinuierlich an. Dieses Phänomen wird von einer immer dichteren und vielfältigeren Vereinheitlichung des europäischen Kapitalmarktrechts flankiert. Die Studie widmet sich der Frage, welche Auswirkungen die europäische Marktmissbrauchsrichtlinie und das darauf gründende Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) auf die Ad-hoc-Publizität bei öffentlichen Übernahmen haben und welche Probleme sich aus dem Zusammenspiel von Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und Wertpapierhandelsrecht (WpHG) ergeben. Zunächst geht der Verfasser auf die Grundlagen der Thematik ein, zu denen eine kurze Darstellung der Regelungen des WpÜG, deren Verhältnis zum Insiderrecht des WpHG sowie die durch das Übernahmerichtlinie- Umsetzungsgesetz eingetretenen Änderungen gehören. Insbesondere wird versucht darzulegen, welche insiderrechtlich relevanten Schutzlücken im Vorfeld von öffentlichen Angeboten bestehen und auf das Erfordernis einer Anwendung des wertpapierhandelsrechtlichen Insiderrechts hingewiesen. Die Einführung schließt mit einer Darstellung der ökonomischen Grundlagen der Ad-hoc-Publizität. Dem folgend wird zunächst auf die Ad-hoc-Publizitätspflicht des Bieters bei öffentlichen Angeboten eingegangen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Darstellung zunächst auf der Regelung des § 10 WpÜG. Einzelne Tatbestandsmerkmale werden dahingehend untersucht, ob durch die Änderungen des AnSVG Auswirkungen auch auf diese Veröffentlichungspflicht zu verzeichnen sind. Die sich daran anschließenden Ausführungen wenden sich der Frage zu, wann eine ergänzende Ad-hoc-Publizitätspflicht im Vorfeld der Entscheidung nach § 15 WpHG in Betracht kommt. Darauf aufbauend werden die Voraussetzungen dieser Veröffentlichungspflicht und die durch das AnSVG eingetretenen Veränderungen dargestellt. Insbesondere wird versucht die Frage zu klären, wann berechtigte Interessen einen Aufschub der Veröffentlichung rechtfertigen. In einem letzten Schritt geht Andreas Decker auf die Veröffentlichungspflicht der Zielgesellschaft ein. Dabei wird unter Zugrundelegung der zuvor gesammelten Erkenntnisse im Wesentlichen unterstrichen, wann die Zielgesellschaft von einer Information unmittelbar betroffen ist und diese Information für sie ein Kursbeeinflussungspotential aufweist. Auch hier wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, wann der Zielgesellschaft ein Aufschub der Veröffentlichung auf der Grundlage des § 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG möglich ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Prospekthaftung am Grauen Kapitalmarkt nach dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz

Die Prospekthaftung am Grauen Kapitalmarkt nach dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz von Korth,  Charlotte
Am 1. Juli 2004 hat der Bundestag das Anlegerschutzverbesserungsgesetz beschlossen. Neben einer Stärkung des organisierten Kapitalmarktes sieht dieses Gesetz auch einen regulierenden Eingriff in den sogenannten Grauen Kapitalmarkt vor. Dementsprechend beinhaltet es eine Novellierung des Verkaufsprospektgesetzes dahingehend, dass seit dem 1. Juli 2005 eine Prospektpflicht auch für nicht wertpapiermäßig verbriefte Anlagebeteiligungen des Grauen Kapitalmarktes gilt. Daraus folgt, dass für fehlerhafte Prospekte nunmehr gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz gehaftet wird. Ein Rückgriff auf die allgemeine zivilrechtliche Prospekthaftung ist in der Regel nicht mehr nötig bzw. nicht mehr möglich. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Prospekthaftung für fehlende Prospekte in § 13a Verkaufsprospektgesetz eingeführt. Mit diesen Änderungen des Verkaufsprospektgesetzes und insbesondere den Auswirkungen auf die zivilrechtliche Prospekthaftung befasst sich diese Arbeit.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die Prospekthaftung am grauen Kapitalmarkt

Die Prospekthaftung am grauen Kapitalmarkt von Haarmann,  Christian
Durch das zum 1.7.2005 in Kraft getretene Anlegerschutzverbesserungsgesetz wollte der Gesetzgeber Anleger am grauen Kapitalmarkt besser schützen. Zu diesem Zweck führte er erstmals eine spezialgesetzlich verankerte Prospektpflicht und Prospekthaftung für nicht in Wertpapieren verbriefte Anlagen ein. Allerdings beachtete der Gesetzgeber hierbei die Besonderheiten des grauen Kapitalmarktes nicht und verwies für die Prospekthaftung pauschal auf die Regelungen des Börsengesetzes. Der Verfasser behandelt die daraus resultierenden, zum Teil äußerst gravierenden Probleme. Insbesondere vergleicht Christian Haarmann die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Prospekthaftungsanspruchs nach der zuvor geltenden allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung mit denjenigen der neuen Spezialregelung. Dabei zeigt sich, dass die Neuregelung unter anderem im Bereich des Verschuldensmaßstabes zu Verschlechterungen für die Anleger geführt hat. Des Weiteren droht durch die Verweisung auf die in § 44 BörsG enthaltene sechsmonatige Ausschlussfrist eine erhebliche Schutzlücke für die Anleger. Der Autor weist nach, dass es sich hierbei um ein Versehen des Gesetzgebers handeln muss und zeigt einen Weg auf, wie diese Schutzlücke de lege lata und de lege ferenda geschlossen werden kann. Ein gesondertes Kapitel beschäftigt sich mit der Tatsache, dass nunmehr auch die den Prospekt herausgebende Gesellschaft in den Kreis der Prospekthaftenden aufgenommen wurde. Dies führte zu schwerwiegenden, aber nicht unlösbaren gesellschaftsrechtlichen Folgeproblemen. Zum Teil wird deshalb in der Literatur vertreten, ein Anspruch des geschädigten Anlegers gegen die Gesellschaft könne aus verschiedenen dogmatischen Gesichtspunkten nicht bestehen. Der Autor zeigt hier auf, wie dem Willen des Gesetzgebers trotz der vorhandenen Schwierigkeiten entsprochen werden kann. Weitere Kapitel behandeln unter anderem die interessanten Fragen der Prospektprüfung, der Konkurrenz zwischen Prospekthaftungs- und sonstigen Ansprüchen und der prozessualen Durchsetzbarkeit von Prospekthaftungsansprüchen im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG

Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG von Lienenkämper,  Mona
Die Integrität der Wertpapiermärkte und die Ermöglichung eines normalen Funktionierens der Märkte sind eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Vertrauen der Investoren. Diese Voraussetzungen können allerdings nur durch ein faires und effizientes Verhalten der Marktteilnehmer sowie durch ausreichende Schutzmechanismen vor Marktmissbrauch erfüllt werden. Manipulationen durch Einflussnahme auf die Preisbildungsprozesse an den Börsen sind eine seit langem bekannte Erscheinung und gehören zu den ältesten anlegerschädigenden Praktiken im Börsenhandel. Insbesondere in den letzten Jahren gab es spektakuläre Fälle von illegaler Einflussnahme auf die Kursentwicklung von börsennotierten Wertpapieren, wodurch das Vertrauen vor allem der privaten Anleger in die Marktintegrität grundlegend enttäuscht wurde. Um das Investorenvertrauen zu stabilisieren und den privaten und auch den institutionellen Anlegerschutz gegenüber betrügerischem und marktmissbräuchlichem Verhalten zu stärken, sind sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene diverse Regelungen im Hinblick auf das Verbot der Marktmanipulation getroffen worden, mit denen sich die Untersuchung beschäftigt. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die Einhaltung dieser neu geschaffenen Regelungen effektiv überwacht wird. Die Zuständigkeit für eine solche Überwachung wurde ab Einführung des § 20a WpHG in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als oberster Marktaufsichtsbehörde übertragen. Die Übertragung der Zuständigkeit bezüglich der Überwachung an die BaFin führte zu einer Zentralisierung der staatlichen Kontrolle, womit der Gesetzgeber eine Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden geschaffen hat, was aufgrund der oft sogar ins internationale Ausland übergreifenden Marktmanipulation von großer Bedeutung ist und einen weiteren Fortschritt bei der Bekämpfung dieser Marktmanipulation darstellte.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Strafbarkeit der Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG

Die Strafbarkeit der Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG von Schönhöft,  Andreas
Die in den letzten Jahren relativ stetig zunehmende Akzeptanz von Aktien bei Privatanlegern führte dazu, dass vermehrt Anleger auf den Kapitalmarkt drängten, die das Anlagerisiko nicht richtig einschätzen konnten. Neben Verstößen gegen das Insiderhandelsverbot erschütterten in jüngster Vergangenheit vor allem Marktmanipulationen das Vertrauen dieser Anleger in den Kapitalmarkt und gefährden damit das Funktionieren dieses wesentlichen Bereichs der Wirtschaftsordnung. Zur Bekämpfung von Marktmanipulationen werden nunmehr verstärkt strafrechtliche Sanktionsnormen herangezogen, die in der Vergangenheit eher ein Schattendasein führten. Mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Bekämpfung von Marktmanipulationen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) und der Umgestaltung des Manipulationsverbots gemäß § 20a WpHG nimmt der strafrechtliche Schutz vor Marktmanipulationen eine neue Dimension an, die die Praxis und die Rechtslehre vor große Herausforderungen stellt. Diesen Herausforderungen möchte sich diese Arbeit stellen, die sich kritisch der gesetzgeberischen Umsetzung des als strafrechtliche Blankettnorm ausgestalteten Marktmanipulationsverbots des § 20a WpHG widmet.
Aktualisiert: 2023-04-12
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