Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB.

Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB. von Feldmann,  Moritz
Wenige Rechtsgebiete werden derzeit so intensiv diskutiert wie dasjenige rund um die Sportwette. Moritz Feldmann beschäftigt sich in der vorliegenden Publikation mit der möglichen Strafbarkeit der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gemäß § 284 StGB. Dabei ist die Bestimmung des geschützten Rechtsguts und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 284 StGB im Hinblick auf Sportwetten keinesfalls eindeutig. Ist die Sportwette tatsächlich ein Glücksspiel iSd. § 284? Auch die Erfassung der Veranstaltung und Vermittlung insbesondere bei ausländischen Anbietern ist aktuell umstritten. Der Autor stellt diese Unklarheiten dar und stellt entsprechende Lösungen vor. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Probleme, die im Zusammenhang mit der - in erster Linie aus dem Umweltstrafrecht bekannten - Verwaltungsakzessorietät des § 284 StGB auftauchen: Erfasst sind nur öffentliche Glücksspiele "ohne behördliche Erlaubnis". Dabei stellen sich nach der Kassation des alten Sportwettenmonopols der Bundesländer durch das BVerfG und der Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrags nicht nur verfassungsrechtliche, sondern aufgrund der Urteile des EuGH in den Rechtssachen "Gambelli", "Placanica" und "Liga Portuguesa" im Rahmen des grenzüberschreitenden Angebots von Sportwetten auch europarechtliche Fragen. Die Kernfrage lautet: Wie verhält es sich mit der Anwendbarkeit und Bestrafung gemäß einer verwaltungsakzessorischen Strafnorm für den Fall, dass die in Bezug genommenen verwaltungsrechtlichen Regularien verfassungs- bzw. europarechtswidrig sind? Die hier gewonnenen Erkenntnisse können über den Fall des § 284 StGB hinaus allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Ungeklärt ist ferner die heutige Gültigkeit der sog. DDR-Lizenzen, die noch vor Abschluss der Wiedervereinigung im Jahre 1990 von DDR-Behörden einigen privaten Anbietern erteilt wurden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB.

Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB. von Feldmann,  Moritz
Wenige Rechtsgebiete werden derzeit so intensiv diskutiert wie dasjenige rund um die Sportwette. Moritz Feldmann beschäftigt sich in der vorliegenden Publikation mit der möglichen Strafbarkeit der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gemäß § 284 StGB. Dabei ist die Bestimmung des geschützten Rechtsguts und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 284 StGB im Hinblick auf Sportwetten keinesfalls eindeutig. Ist die Sportwette tatsächlich ein Glücksspiel iSd. § 284? Auch die Erfassung der Veranstaltung und Vermittlung insbesondere bei ausländischen Anbietern ist aktuell umstritten. Der Autor stellt diese Unklarheiten dar und stellt entsprechende Lösungen vor. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Probleme, die im Zusammenhang mit der - in erster Linie aus dem Umweltstrafrecht bekannten - Verwaltungsakzessorietät des § 284 StGB auftauchen: Erfasst sind nur öffentliche Glücksspiele "ohne behördliche Erlaubnis". Dabei stellen sich nach der Kassation des alten Sportwettenmonopols der Bundesländer durch das BVerfG und der Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrags nicht nur verfassungsrechtliche, sondern aufgrund der Urteile des EuGH in den Rechtssachen "Gambelli", "Placanica" und "Liga Portuguesa" im Rahmen des grenzüberschreitenden Angebots von Sportwetten auch europarechtliche Fragen. Die Kernfrage lautet: Wie verhält es sich mit der Anwendbarkeit und Bestrafung gemäß einer verwaltungsakzessorischen Strafnorm für den Fall, dass die in Bezug genommenen verwaltungsrechtlichen Regularien verfassungs- bzw. europarechtswidrig sind? Die hier gewonnenen Erkenntnisse können über den Fall des § 284 StGB hinaus allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Ungeklärt ist ferner die heutige Gültigkeit der sog. DDR-Lizenzen, die noch vor Abschluss der Wiedervereinigung im Jahre 1990 von DDR-Behörden einigen privaten Anbietern erteilt wurden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB.

Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB. von Feldmann,  Moritz
Wenige Rechtsgebiete werden derzeit so intensiv diskutiert wie dasjenige rund um die Sportwette. Moritz Feldmann beschäftigt sich in der vorliegenden Publikation mit der möglichen Strafbarkeit der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gemäß § 284 StGB. Dabei ist die Bestimmung des geschützten Rechtsguts und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 284 StGB im Hinblick auf Sportwetten keinesfalls eindeutig. Ist die Sportwette tatsächlich ein Glücksspiel iSd. § 284? Auch die Erfassung der Veranstaltung und Vermittlung insbesondere bei ausländischen Anbietern ist aktuell umstritten. Der Autor stellt diese Unklarheiten dar und stellt entsprechende Lösungen vor. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Probleme, die im Zusammenhang mit der - in erster Linie aus dem Umweltstrafrecht bekannten - Verwaltungsakzessorietät des § 284 StGB auftauchen: Erfasst sind nur öffentliche Glücksspiele "ohne behördliche Erlaubnis". Dabei stellen sich nach der Kassation des alten Sportwettenmonopols der Bundesländer durch das BVerfG und der Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrags nicht nur verfassungsrechtliche, sondern aufgrund der Urteile des EuGH in den Rechtssachen "Gambelli", "Placanica" und "Liga Portuguesa" im Rahmen des grenzüberschreitenden Angebots von Sportwetten auch europarechtliche Fragen. Die Kernfrage lautet: Wie verhält es sich mit der Anwendbarkeit und Bestrafung gemäß einer verwaltungsakzessorischen Strafnorm für den Fall, dass die in Bezug genommenen verwaltungsrechtlichen Regularien verfassungs- bzw. europarechtswidrig sind? Die hier gewonnenen Erkenntnisse können über den Fall des § 284 StGB hinaus allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Ungeklärt ist ferner die heutige Gültigkeit der sog. DDR-Lizenzen, die noch vor Abschluss der Wiedervereinigung im Jahre 1990 von DDR-Behörden einigen privaten Anbietern erteilt wurden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB.

Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB. von Feldmann,  Moritz
Wenige Rechtsgebiete werden derzeit so intensiv diskutiert wie dasjenige rund um die Sportwette. Moritz Feldmann beschäftigt sich in der vorliegenden Publikation mit der möglichen Strafbarkeit der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gemäß § 284 StGB. Dabei ist die Bestimmung des geschützten Rechtsguts und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 284 StGB im Hinblick auf Sportwetten keinesfalls eindeutig. Ist die Sportwette tatsächlich ein Glücksspiel iSd. § 284? Auch die Erfassung der Veranstaltung und Vermittlung insbesondere bei ausländischen Anbietern ist aktuell umstritten. Der Autor stellt diese Unklarheiten dar und stellt entsprechende Lösungen vor. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Probleme, die im Zusammenhang mit der - in erster Linie aus dem Umweltstrafrecht bekannten - Verwaltungsakzessorietät des § 284 StGB auftauchen: Erfasst sind nur öffentliche Glücksspiele "ohne behördliche Erlaubnis". Dabei stellen sich nach der Kassation des alten Sportwettenmonopols der Bundesländer durch das BVerfG und der Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrags nicht nur verfassungsrechtliche, sondern aufgrund der Urteile des EuGH in den Rechtssachen "Gambelli", "Placanica" und "Liga Portuguesa" im Rahmen des grenzüberschreitenden Angebots von Sportwetten auch europarechtliche Fragen. Die Kernfrage lautet: Wie verhält es sich mit der Anwendbarkeit und Bestrafung gemäß einer verwaltungsakzessorischen Strafnorm für den Fall, dass die in Bezug genommenen verwaltungsrechtlichen Regularien verfassungs- bzw. europarechtswidrig sind? Die hier gewonnenen Erkenntnisse können über den Fall des § 284 StGB hinaus allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Ungeklärt ist ferner die heutige Gültigkeit der sog. DDR-Lizenzen, die noch vor Abschluss der Wiedervereinigung im Jahre 1990 von DDR-Behörden einigen privaten Anbietern erteilt wurden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Neutralisiertes Strafrecht

Neutralisiertes Strafrecht von Saliger,  Frank, Tsambikakis,  Michael
Die Studie behandelt die Frage, ob sich die Verantwortlichen bei EU-lizensierten Anbietern von Online-Casinospielen ohne inländische Erlaubnis wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glückspiels gemäß § 284 StGB strafbar machen. Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, wie man die Unrechtsstruktur der Strafnorm interpretiert. Versteht man die Strafnorm zutreffend verwaltungsrechtsakzessorisch, so wird ihre Anwendung abhängig von der Unionrechts- und Verfassungskonformität des nationalen Glücksspielverwaltungsrechts. Da die Unionsrechtskonformität des Verbots von Online-Casinos nach deutschem Glücksspielverwaltungsrecht derzeit unklar ist, ist § 284 StGB seit 2006 auf EU-lizensierte Anbieter von Online-Casinos nicht anwendbar. Ein derart neutralisiertes Strafrecht wird dann problematisch, wenn es wie § 284 StGB zur Dauererscheinung avanciert. Die Studie wendet sich an alle, die an Fragen des Glücksspielrechts interessiert sind, sowie an Strafjuristen und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Neutralisiertes Strafrecht

Neutralisiertes Strafrecht von Saliger,  Frank, Tsambikakis,  Michael
Die Studie behandelt die Frage, ob sich die Verantwortlichen bei EU-lizensierten Anbietern von Online-Casinospielen ohne inländische Erlaubnis wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glückspiels gemäß § 284 StGB strafbar machen. Die Antwort auf diese Frage richtet sich danach, wie man die Unrechtsstruktur der Strafnorm interpretiert. Versteht man die Strafnorm zutreffend verwaltungsrechtsakzessorisch, so wird ihre Anwendung abhängig von der Unionrechts- und Verfassungskonformität des nationalen Glücksspielverwaltungsrechts. Da die Unionsrechtskonformität des Verbots von Online-Casinos nach deutschem Glücksspielverwaltungsrecht derzeit unklar ist, ist § 284 StGB seit 2006 auf EU-lizensierte Anbieter von Online-Casinos nicht anwendbar. Ein derart neutralisiertes Strafrecht wird dann problematisch, wenn es wie § 284 StGB zur Dauererscheinung avanciert. Die Studie wendet sich an alle, die an Fragen des Glücksspielrechts interessiert sind, sowie an Strafjuristen und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB.

Die Strafbarkeit privater Sportwettenanbieter gemäß § 284 StGB. von Feldmann,  Moritz
Wenige Rechtsgebiete werden derzeit so intensiv diskutiert wie dasjenige rund um die Sportwette. Moritz Feldmann beschäftigt sich in der vorliegenden Publikation mit der möglichen Strafbarkeit der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gemäß § 284 StGB. Dabei ist die Bestimmung des geschützten Rechtsguts und die Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 284 StGB im Hinblick auf Sportwetten keinesfalls eindeutig. Ist die Sportwette tatsächlich ein Glücksspiel iSd. § 284? Auch die Erfassung der Veranstaltung und Vermittlung insbesondere bei ausländischen Anbietern ist aktuell umstritten. Der Autor stellt diese Unklarheiten dar und stellt entsprechende Lösungen vor. Den Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Probleme, die im Zusammenhang mit der - in erster Linie aus dem Umweltstrafrecht bekannten - Verwaltungsakzessorietät des § 284 StGB auftauchen: Erfasst sind nur öffentliche Glücksspiele "ohne behördliche Erlaubnis". Dabei stellen sich nach der Kassation des alten Sportwettenmonopols der Bundesländer durch das BVerfG und der Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrags nicht nur verfassungsrechtliche, sondern aufgrund der Urteile des EuGH in den Rechtssachen "Gambelli", "Placanica" und "Liga Portuguesa" im Rahmen des grenzüberschreitenden Angebots von Sportwetten auch europarechtliche Fragen. Die Kernfrage lautet: Wie verhält es sich mit der Anwendbarkeit und Bestrafung gemäß einer verwaltungsakzessorischen Strafnorm für den Fall, dass die in Bezug genommenen verwaltungsrechtlichen Regularien verfassungs- bzw. europarechtswidrig sind? Die hier gewonnenen Erkenntnisse können über den Fall des § 284 StGB hinaus allgemeine Gültigkeit beanspruchen. Ungeklärt ist ferner die heutige Gültigkeit der sog. DDR-Lizenzen, die noch vor Abschluss der Wiedervereinigung im Jahre 1990 von DDR-Behörden einigen privaten Anbietern erteilt wurden.
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