Umsatzsteuergesetz 88. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: März 2020
Zur Ergänzungslieferung
Die 88. Ergänzungslieferung enthält die neuen Vorschriften (u. a. §§6b, 25f, 12 Nr. 14) und zahlreichen Änderungen des UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019), das 3. Bürokratieentlastungsgesetz, des 2. Datenschutzanpassungsgesetzes und weitere kleinere Änderungen.
Zielgruppe
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanzverwaltung, Betriebe, Rechtsanwälte, Richter.