Logistik-AGB 2019
(Praktiker-Kommentar)
Becker, Belger, Karaus, Salzmann, Wieske
Die fachkundigen Autoren, die teilweise bereits am Entstehungsprozess der ersten Fassung im Jahr 2006 mitgewirkt haben, erläutern in diesem Kommentar die einzelnen Ziffern der so genannten vorformulierten Vertragsbedingungen für logistische (Zusatz-)Leistungen und berücksichtigen dabei alle Neuerungen. Praxisorientiert und kompakt erklären sie, wann die AGB verwendet werden sollten, wie diese in einen Vertrag mit einbezogen werden können und welche Fallstricke bestehen.
Neu in den AGB 2019:
Anpassung an ADSp 2017
Definition einheitlicher Standards für die Auftragserteilung und -abwicklung
Bestimmungen zu Compliance-Regelungen und Datenschutz
Erhöhung der Auftragnehmerhaftung für Schäden
Regelung für Fälle des Betriebsübergangs
Neuregelung des Freistellungsanspruches des Auftragnehmers
Die Logistik-AGB 2019, die unter Mitwirkung des Instituts für Logistikrecht und Risikomanagement (ILRM) entstanden sind, werden zur Anwendung seit dem 1. Juli 2019 vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und vom Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) empfohlen.