Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht –

Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht – von Stosch,  Felix Graf von
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung. Beide Gesetzeswerke werden auf ihre verfahrensbeschleunigenden Vorschriften untersucht, wobei die Präklusionsnormen im Vordergrund stehen. Den Anstoß zu dieser Arbeit hat die in Deutschland geführte Diskussion über eine Reform des Rechtsmittelverfahrens geliefert. Die vor dem Hintergrund der richterlichen Überbelastung und der überlangen Verfahrensdauer ausgetragene Diskussion hat einen Vergleich mit der öZPO nahegelegt; schließlich zeichnet sich die österreichische Zivilprozeßordnung - nicht zuletzt wegen des Neuerungsverbots - durch ein besonders prozeßökonomisches Verfahren aus. Im ersten Abschnitt werden die Präklusion verspäteten Vorbringens und ihre Auswirkungen auf das erstinstanzliche Verfahren behandelt. Es werden die Vor- und Nachteile der in beiden Ländern bestehenden Regelungen dargestellt und Reformvorschläge unterbreitet, die auf ein effizienteres, kostengünstigeres und schnelleres Verfahren abzielen. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Erörterung des deutschen und österreichischen Rechtsmittelsystems. Dabei wird das System der vollen Berufung (dZPO) mit dem der beschränkten Berufung (öZPO) verglichen. Es wird untersucht, inwieweit die Prozeßökonomie den Abbau einer zweiten Tatsacheninstanz rechtfertigen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Grundsätze der Prozeßökonomie und der materiellen Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, daß die in der dZPO enthaltenen erstinstanzlichen Präklusionsnormen sowie die richterlichen Prozeßleitungspflichten ein effizientes Verfahren gewährleisten und keiner weiteren Verschärfung bedürfen. Dagegen ist die öZPO - trotz ihres ursprünglichen Modellcharakters für andere europäische Zivilprozeßordnungen - heute in bezug auf die Präklusionsvorschriften reformbedürftig. Anders stellt sich die Situation hinsichtlich des Neuerungsverbots dar. Dieses Rechtsinstitut hat sich im österreichischen Gerichtsalltag bewährt und bietet sich damit als effektives Mittel im Kampf für ein ökonomisches Zivilverfahren an. Daher wird die weitgehende Übernahme des Neuerungsverbots in die dZPO befürwortet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht –

Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht – von Stosch,  Felix Graf von
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung. Beide Gesetzeswerke werden auf ihre verfahrensbeschleunigenden Vorschriften untersucht, wobei die Präklusionsnormen im Vordergrund stehen. Den Anstoß zu dieser Arbeit hat die in Deutschland geführte Diskussion über eine Reform des Rechtsmittelverfahrens geliefert. Die vor dem Hintergrund der richterlichen Überbelastung und der überlangen Verfahrensdauer ausgetragene Diskussion hat einen Vergleich mit der öZPO nahegelegt; schließlich zeichnet sich die österreichische Zivilprozeßordnung - nicht zuletzt wegen des Neuerungsverbots - durch ein besonders prozeßökonomisches Verfahren aus. Im ersten Abschnitt werden die Präklusion verspäteten Vorbringens und ihre Auswirkungen auf das erstinstanzliche Verfahren behandelt. Es werden die Vor- und Nachteile der in beiden Ländern bestehenden Regelungen dargestellt und Reformvorschläge unterbreitet, die auf ein effizienteres, kostengünstigeres und schnelleres Verfahren abzielen. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Erörterung des deutschen und österreichischen Rechtsmittelsystems. Dabei wird das System der vollen Berufung (dZPO) mit dem der beschränkten Berufung (öZPO) verglichen. Es wird untersucht, inwieweit die Prozeßökonomie den Abbau einer zweiten Tatsacheninstanz rechtfertigen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Grundsätze der Prozeßökonomie und der materiellen Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, daß die in der dZPO enthaltenen erstinstanzlichen Präklusionsnormen sowie die richterlichen Prozeßleitungspflichten ein effizientes Verfahren gewährleisten und keiner weiteren Verschärfung bedürfen. Dagegen ist die öZPO - trotz ihres ursprünglichen Modellcharakters für andere europäische Zivilprozeßordnungen - heute in bezug auf die Präklusionsvorschriften reformbedürftig. Anders stellt sich die Situation hinsichtlich des Neuerungsverbots dar. Dieses Rechtsinstitut hat sich im österreichischen Gerichtsalltag bewährt und bietet sich damit als effektives Mittel im Kampf für ein ökonomisches Zivilverfahren an. Daher wird die weitgehende Übernahme des Neuerungsverbots in die dZPO befürwortet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht –

Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht – von Stosch,  Felix Graf von
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung. Beide Gesetzeswerke werden auf ihre verfahrensbeschleunigenden Vorschriften untersucht, wobei die Präklusionsnormen im Vordergrund stehen. Den Anstoß zu dieser Arbeit hat die in Deutschland geführte Diskussion über eine Reform des Rechtsmittelverfahrens geliefert. Die vor dem Hintergrund der richterlichen Überbelastung und der überlangen Verfahrensdauer ausgetragene Diskussion hat einen Vergleich mit der öZPO nahegelegt; schließlich zeichnet sich die österreichische Zivilprozeßordnung - nicht zuletzt wegen des Neuerungsverbots - durch ein besonders prozeßökonomisches Verfahren aus. Im ersten Abschnitt werden die Präklusion verspäteten Vorbringens und ihre Auswirkungen auf das erstinstanzliche Verfahren behandelt. Es werden die Vor- und Nachteile der in beiden Ländern bestehenden Regelungen dargestellt und Reformvorschläge unterbreitet, die auf ein effizienteres, kostengünstigeres und schnelleres Verfahren abzielen. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Erörterung des deutschen und österreichischen Rechtsmittelsystems. Dabei wird das System der vollen Berufung (dZPO) mit dem der beschränkten Berufung (öZPO) verglichen. Es wird untersucht, inwieweit die Prozeßökonomie den Abbau einer zweiten Tatsacheninstanz rechtfertigen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Grundsätze der Prozeßökonomie und der materiellen Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, daß die in der dZPO enthaltenen erstinstanzlichen Präklusionsnormen sowie die richterlichen Prozeßleitungspflichten ein effizientes Verfahren gewährleisten und keiner weiteren Verschärfung bedürfen. Dagegen ist die öZPO - trotz ihres ursprünglichen Modellcharakters für andere europäische Zivilprozeßordnungen - heute in bezug auf die Präklusionsvorschriften reformbedürftig. Anders stellt sich die Situation hinsichtlich des Neuerungsverbots dar. Dieses Rechtsinstitut hat sich im österreichischen Gerichtsalltag bewährt und bietet sich damit als effektives Mittel im Kampf für ein ökonomisches Zivilverfahren an. Daher wird die weitgehende Übernahme des Neuerungsverbots in die dZPO befürwortet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht –

Prozeßförderung durch das Mittel der Präklusion im österreichischen und deutschen Recht – von Stosch,  Felix Graf von
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist ein Rechtsvergleich zwischen der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung. Beide Gesetzeswerke werden auf ihre verfahrensbeschleunigenden Vorschriften untersucht, wobei die Präklusionsnormen im Vordergrund stehen. Den Anstoß zu dieser Arbeit hat die in Deutschland geführte Diskussion über eine Reform des Rechtsmittelverfahrens geliefert. Die vor dem Hintergrund der richterlichen Überbelastung und der überlangen Verfahrensdauer ausgetragene Diskussion hat einen Vergleich mit der öZPO nahegelegt; schließlich zeichnet sich die österreichische Zivilprozeßordnung - nicht zuletzt wegen des Neuerungsverbots - durch ein besonders prozeßökonomisches Verfahren aus. Im ersten Abschnitt werden die Präklusion verspäteten Vorbringens und ihre Auswirkungen auf das erstinstanzliche Verfahren behandelt. Es werden die Vor- und Nachteile der in beiden Ländern bestehenden Regelungen dargestellt und Reformvorschläge unterbreitet, die auf ein effizienteres, kostengünstigeres und schnelleres Verfahren abzielen. Im Mittelpunkt des zweiten Abschnitts steht die Erörterung des deutschen und österreichischen Rechtsmittelsystems. Dabei wird das System der vollen Berufung (dZPO) mit dem der beschränkten Berufung (öZPO) verglichen. Es wird untersucht, inwieweit die Prozeßökonomie den Abbau einer zweiten Tatsacheninstanz rechtfertigen kann. Zur Beantwortung dieser Frage werden die Grundsätze der Prozeßökonomie und der materiellen Gerechtigkeit gegeneinander abgewogen. Die Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, daß die in der dZPO enthaltenen erstinstanzlichen Präklusionsnormen sowie die richterlichen Prozeßleitungspflichten ein effizientes Verfahren gewährleisten und keiner weiteren Verschärfung bedürfen. Dagegen ist die öZPO - trotz ihres ursprünglichen Modellcharakters für andere europäische Zivilprozeßordnungen - heute in bezug auf die Präklusionsvorschriften reformbedürftig. Anders stellt sich die Situation hinsichtlich des Neuerungsverbots dar. Dieses Rechtsinstitut hat sich im österreichischen Gerichtsalltag bewährt und bietet sich damit als effektives Mittel im Kampf für ein ökonomisches Zivilverfahren an. Daher wird die weitgehende Übernahme des Neuerungsverbots in die dZPO befürwortet.
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