Band 23: Artikel 92 bis 96, Teilband I: Vor Artikel 92, Artikel 92 und 93

Band 23: Artikel 92 bis 96, Teilband I: Vor Artikel 92, Artikel 92 und 93 von Schneider,  Hans P, Schuckart,  Reiner
Der Band 23 umfaßt in zwei Halbbänden die Debatte über das Gewicht und die Stellung der Rechtspflege im System der staatlichen Gewaltenteilung (Art. 92); über die Kompetenzen, die Bedeutung und personelle Besetzung des Bundesverfassungegerichts (Art. 93 und 94); über die Schaffung eines Obersten Bundesgerichts zur Wahrung der Einheit der Rechtspflege (Art. 95) und über die Errichtung oberer Bundesgerichte auf den Gebieten der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Art. 96). Außerdem dokumentiert er in einem gesonderten Kapitel die Debatte über die Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen Bundesverfassungsgericht und dem damals noch vorgesehenen Obersten Bundesgericht. Band 23/I enthält die Einleitung, die Artikel vor Artikel 92 sowie die Artikel 92 und 93. Band 23/II umfaßt bei fortlaufender Seitenzählung die Artikel 94, 95, 96 und die Register.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 25: Artikel 105 bis 107

Band 25: Artikel 105 bis 107 von Lensch,  Reinhard, Schneider,  Hans P
Band 25 dokumentiert die Entstehung der Artikel 105 bis 107 und behandelt demnach die Kernfragen der finanziellen Beziehungen zwischen Bundesstaat und Gliedstaaten. Mit der Steuergesetzgebung (Artikel 105) und dem Finanzausgleich (Artikel 106) wird über die Verfügbarkeit von öffentlichen Finanzmitteln und somit über die föderative Gewichtsverteilung zwischen Bund und Ländern unmittelbar entschieden. Artikel 107 vertagt die endgültige Festlegung der in Artikel 106 Abs.1 und 2 vorgenommenen vorläufigen Verteilung der Ertragshoheit zwischen Bund und Ländern auf einen späteren Zeitpunkt.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 18: Artikel 74 und 75, Teilband II: Artikel 74 Nr. 17 bis Nr. 23 und Artikel 75

Band 18: Artikel 74 und 75, Teilband II: Artikel 74 Nr. 17 bis Nr. 23 und Artikel 75 von Bachmann,  Ulrich, Kremer,  Jutta, Schneider,  Hans P
Band 18 dokumentiert die Entstehung der Artikel 74 und 75 GG und enthält damit aus dem VII. Abschnitt des Grundgesetzes über „Die Gesetzgebung des Bundes“ die Kataloge der sog. konkurrierenden Gesetzgebung und der Rahmengesetzgebung des Bundes. Wegen der Vielzahl der in Artikel 74 genannten Materien musste, um den Umfang eines Bandes in Grenzen zu halten, die gesamte ca. 2400 Seiten umfassende Textmasse auf zwei Halbbände verteilt werden, wobei sich der Schnitt nach Artikel 74 Nr. 16 anbot. Beide Halbbände gehören daher zusammen und geben die äußerst spannenden, bisweilen sogar dramatischen Debatten auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat über Art und Ausmaß der dem Bund – entgegen der prinzipiellen Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder in Artikel 70 – einzuräumenden Gesetzgebungsbefugnisse wieder. Damit bieten gerade diese Bände ein Paradebeispiel für das Ringen um eine ausgewogene Machtverteilung zwischen Bund und Ländern, bei dem die notwendigen Kompromisse zwischen Föderalisten und Zentralisten durch eine Vielzahl massiver Interventionen der Alliierten nicht unerheblich erschwert worden sind.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 23: Artikel 92 bis 96, Teilband II: Artikel 94, 95 und 96

Band 23: Artikel 92 bis 96, Teilband II: Artikel 94, 95 und 96 von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans P
Der Band 23 umfaßt in zwei Halbbänden die Debatte über das Gewicht und die Stellung der Rechtspflege im System der staatlichen Gewaltenteilung (Art. 92); über die Kompetenzen, die Bedeutung und personelle Besetzung des Bundesverfassungsgerichts (Art. 93 und 94); über die Schaffung eines Obersten Bundesgerichts zur Wahrung der Einheit der Rechtspflege (Art. 95) und über die Errichtung oberer Bundesgerichte auf den Gebieten der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (Art. 96). Außerdem dokumentiert er in einem gesonderten Kapitel die Debatte über die Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen Bundesverfassungsgericht und dem damals noch vorgesehenen Obersten Bundesgericht. Band 23/I enthält die Einleitung, die Artikel vor Artikel 92 sowie die Artikel 92 und 93. Band 23/II umfaßt bei fortlaufender Seitenzählung die Artikel 94, 95, 96 und die Register.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 26: Artikel 108 bis 115

Band 26: Artikel 108 bis 115 von Lensch,  Reinhard, Schneider,  Hans P
Band 26 enthält die Materialien zur Entstehung des Artikels 108 über die Finanzverwaltung und der Artikel 109 bis 115 über das Haushaltswesen des Bundes. Er schließt an Band 25 (mit den Artikeln 105 bis 107) an und die Dokumentation des X. Abschnitts des Grundgesetzes über das „Finanzwesen“ ab. Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzungen über die Frage, ob die Verwaltung der Steuern und Zölle dem Bund oder den Ländern zugewiesen werden soll. Sie legen ein beredtes Zeugnis von den politischen Spannungen ab, die im Parlamentarischen Rat sowohl zwischen den dort vertretenen Gruppierungen als auch zwischen der Mehrheitsposition einerseits und den Vorstellungen der Besatzungsmächte andererseits geherrscht haben. Vor allem wird dabei die sog. April-Krise im einzelnen nachgezeichnet, die 1949 durch Forderungen der Alliierten nach einer Beschränkung der Bundesfinanzverwaltung auf die vom Bund für seine Zwecke benötigten Steuern ausgelöst wurde und an der das zu schaffende Grundgesetz fast gescheitert wäre. Die Vorschriften über das Haushaltswesen waren dagegen kaum umstritten, wenn man von der Regelung in Artikel 109 über die getrennte Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern absieht, von der man befürchtete, dass sie den notwendigen Finanzausgleich blockieren könnte.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 10: Artikel 30 bis 37 sowie gestrichener Artikel 40 „Innerdeutsche Vereinbarungen der Länder“

Band 10: Artikel 30 bis 37 sowie gestrichener Artikel 40 „Innerdeutsche Vereinbarungen der Länder“ von Bachmann,  Ulrich, Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans P
Das Grundgesetz hat, obwohl es zunächst als Provisorium konzipiert wurde, längst den Charakter einer "wirklichen" Verfassung erlangt. Während jedoch in anderen westlichen Staaten die Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Verfassung hervorragend aufgearbeitet und leicht zugänglich sind, fehlte es in der Bundesrepublik Deutschland bisher an einer solchen Dokumentation. Das auf 32 Bände konzipierte Werk "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung" schließt diese Lücke. Es übernimmt die Artikelfolge des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949. Jedem Anikel ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Genese der einzelnen Norm nachzeichnet. In Einzelfällen (z. B. bei Art. 33 GG) ist eine noch feinere, absatzweise Untergliederung vorgenommen worden. Das Gesamtwerk wird insgesamt etwa 28.000 Seiten umfassen. Pro Jahr erscheinen 2 bis 3 Bände. Band 10 dokumentiert die Entstehung der Artikel 30 bis 37 sowie eines im Herrenchiemseer Entwurf noch vorgesehenen, vom parlamentarischen Rat aber nicht übernommenen Artikel 40 ("Innerdeutsche Vereinbarungen der Länder"). Es handelt sich dabei im wesentlichen um die im Abschnitt II "Der Bund und die Länder" zusammengefaßten Vorschriften zur Ausgestaltung der bundesstaatlichen Ordnung. Davon weichen lediglich der Artikel 33 Absatz 2 bis 5 über den öffentlichen Dienst und der Artikel 34 über die Staatshaftung ab, wenngleich auch diese Bestimmungen einen entfernten Bezug zur Bundesstaatlichkeit aufweisen.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 18: Artikel 74 und 75, Teilband I: Artikel 74 Nr. 1 bis Nr. 16

Band 18: Artikel 74 und 75, Teilband I: Artikel 74 Nr. 1 bis Nr. 16 von Bachmann,  Ulrich, Krämer,  Jutta, Kremer,  Jutta, Schneider,  Hans P
Band 18 dokumentiert die Entstehung der Artikel 74 und 75 GG und enthält damit aus dem VII. Abschnitt des Grundgesetzes über „Die Gesetzgebung des Bundes“ die Kataloge der sog. konkurrierenden Gesetzgebung und der Rahmengesetzgebung des Bundes. Wegen der Vielzahl der in Artikel 74 genannten Materien musste, um den Umfang eines Bandes in Grenzen zu halten, die gesamte ca. 2400 Seiten umfassende Textmasse auf zwei Halbbände verteilt werden, wobei sich der Schnitt nach Artikel 74 Nr. 16 anbot. Beide Halbbände gehören daher zusammen und geben die äußerst spannenden, bisweilen sogar dramatischen Debatten auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat über Art und Ausmaß der dem Bund – entgegen der prinzipiellen Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder in Artikel 70 – einzuräumenden Gesetzgebungsbefugnisse wieder. Damit bieten gerade diese Bände ein Paradebeispiel für das Ringen um eine ausgewogene Machtverteilung zwischen Bund und Ländern, bei dem die notwendigen Kompromisse zwischen Föderalisten und Zentralisten durch eine Vielzahl massiver Interventionen der Alliierten nicht unerheblich erschwert worden sind.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Zukunftsfähige Finanzpolitik

Zukunftsfähige Finanzpolitik von Bofinger,  Peter, Lenk,  Thomas, Schneider,  Hans P
Nach Abschluss der Föderalismusreform I im Juni 2006, deren Ziel es war, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und politische Verantwortlichkeiten transparenter zu gestalten, setzten Bundestag und Bundesrat im Dezember 2006 eine weitere Kommission (Föderalismusreform II) ein. Der Prüfungsauftrag der Föderalismuskommission II wurde nach dem vielzitierten Scheitern der Föderalismuskommission I erheblich erweitert und auch um finanzverfassungsrechtliche Fragen ergänzt. So soll die Kommission "Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit dem Ziel erarbeiten, diese den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen". Ziel der Konzepte ist es, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken. Das vorliegende Gutachten schlägt neben der Schaffung nachhaltiger Schuldenregeln Modelle für einen ganzheitlichen Ansatz zur Verbesserung einer tragfähigen Entwicklung der öffentlichen Haushalte vor. So sind die in der Diskussion über die in der Föderalismuskommission II bisher vorgelegten Reformvorschläge nicht geeignet, den Erfordernissen einer zukunftsfähigen und zugleich flexiblen Fiskalpolitik in Deutschland Rechnung zu tragen. Dem Leser werden daher ausgehend von der Problematik steigender Staatsverschuldung zunächst Argumente für eine fiskalische Regelbindung und allgemeine Anforderungen an fiskalische Regelungen vorgestellt. Zudem erfolgten nach kritischer Diskussion der bestehenden Lösungsvorschläge eigene Modellansätze zur Verbesserung einer tragfähigen Finanzpolitik.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Band 17: Artikel 70 bis 73

Band 17: Artikel 70 bis 73 von Kremer,  Jutta, Schneider,  Hans P
Band 17 dokumentiert die Entstehung der Artikel 70 bis 73 GG und enthält damit die ersten Vorschriften des VII. Abschnitts über "Die Gesetzgebung des Bundes", dessen Ausgestaltung besonders stark von den Alliierten beeinflußt wurde. Artikel 70 wiederholt lediglich den Normgehalt des Artikels 30, wonach die Ausübung der staatlichen Befugnisse vorbehaltlich anderer Regelungen im Grundgesetz Sache der Länder ist, für den Bereich der Gesetzgebung und hat deshalb im Parlamentarischen Rat eine Grundsatzdebatte über seine Entbehrlichkeit ausgelöst. Neuland betrat man indes mit den Artikeln 71 und 72, die nähere Bestimmungen zu den beiden Kompetenzformen der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes enthalten. Während erstere nur definiert und mit einer Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber versehen wurde (Art. 71), werden bei letzterer zugleich ihre die Kriterien für ihre Inanspruchnahme durch den Bund festgelegt (Art. 72 Abs.2). Im Katalog des Artikel 73 sind die elf Gegenstände der ausschließlichen Bundesgesetzgebung enumerativ aufgelistet.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 9: Artikel 29 und 118 sowie gestrichener Artikel 24 „Gebietsabtretungen“

Band 9: Artikel 29 und 118 sowie gestrichener Artikel 24 „Gebietsabtretungen“ von Abel,  Carmen, Schneider,  Hans P
Das Grundgesetz hat, obwohl es zunächst als Provisorium konzipiert wurde, längst den Charakter einer "wirklichen" Verfassung erlangt. Während jedoch in anderen westlichen Staaten die Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Verfassung hervorragend aufgearbeitet und leicht zugänglich sind, fehlte es in der Bundesrepublik Deutschland bisher an einer solchen Dokumentation. Das auf 32 Bände konzipierte Werk "Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung" schließt diese Lücke. Es übernimmt die Artikelfolge des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949. Jedem Anikel ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Genese der einzelnen Norm nachzeichnet. In Einzelfällen (z. B. bei Art. 33 GG) ist eine noch feinere, absatzweise Untergliederung vorgenommen worden.
Aktualisiert: 2021-01-28
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