Sozialverwaltung im Reformprozeß.

Sozialverwaltung im Reformprozeß. von Merten,  Detlef, Pitschas,  Rainer
Im Zuge der Diskussion um den »schlanken Staat« in der Bundesrepublik Deutschland wandelt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundesländer entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamtstaatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu entfalten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden im folgenden näher entfaltet. Aus dem Vorwort der Verfasser
Aktualisiert: 2023-06-15
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Handel und Entwicklung im Zeichen der WTO – ein entwicklungspolitisches Dilemma.

Handel und Entwicklung im Zeichen der WTO – ein entwicklungspolitisches Dilemma. von Pitschas,  Rainer
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur internationalen Handlungspolitik und zum Welthandelsrecht steht der Versuch, bestandssichere Aussagen über die Zukunft der Welthandelsorganisation (WTO) zu treffen. Ihr ist es angesichts tiefgreifender Konflikte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern sowie in der Auseinandersetzung unter diesen über den richtigen Weg wirtschaftlicher Reformen bisher nicht gelungen, die Schwungkraft der "Uruguay-Runde" beizubehalten und das voraussichtliche Scheitern der gegenwärtigen "Doha-Runde" nach deren Suspendierung am 24. Juli 2004 abzuwenden. Darüber hinaus verfolgt der Band den Zweck, die Fragen von Nichtregierungsorganisationen nach einer institutionellen Reform und Weiterentwicklung der WTO aufzugreifen und darauf auch aus der Sicht von Entwicklungsökonomie, Entwicklungsverwaltungsrecht und internationalem Wirtschaftsrecht professionelle Antworten zu geben. Dies scheint um so wichtiger, als mit kaum einer anderen internationalen Organisation vergleichbar hohe Erwartungen an ihre Arbeit verbunden werden. Keine andere steht auch ähnlich im Kreuzfeuer der Kritik. Mitverantwortlich hierfür zeichnet, dass die WTO für die Defizite der "Globalisierung" neben anderen Institutionen haftbar gemacht wird. Das macht sie zum Widersacher der Gegner dieses weltweiten wirtschaftlichen und zu einer internationalen Wirtschaftsrechtsordnung führenden Prozesses. Dementsprechend enthalten alle in dem vorliegenden Tagungsband versammelten Referate und Diskussionsbeiträge Vorschläge dazu, wie bei einer nicht auszuschließenden Fortsetzung der "Doha-Runde" die Lage der Entwicklungs- und Industrieländer unter Beachtung ihrer "inneren Vielfalt" sowie der Position der WTO doch noch zu verbessern wäre. Wer sich darüber und zu den aktuellen Problemen der rechtlichen und institutionellen Weiterentwicklung der WTO informieren möchte, sollte diesen Band lesen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wege gelebter Verfassung in Recht und Politik.

Wege gelebter Verfassung in Recht und Politik. von Aulehner,  Josef, Pitschas,  Rainer, Uhle,  Arnd
Rupert Scholz vollendet am 23. Mai 2007 sein 70. Lebensjahr. Die ihm zu diesem Datum dargebrachte Festschrift will einen Gelehrten feiern, der zugleich als ein politischer Professor den Weg in die aktive Politik gefunden hat. Mit dieser Kennzeichnung einer langjährigen Tätigkeit in der Einheit von Geist, Recht und Politik tritt dem Leser der Festschrift ein besonderer Typus des Hochschullehrers im Öffentlichen Recht entgegen, dessen wissenschaftliches und politisches Wirken in seiner Wechselbeziehung zahlreiche Lebensstationen umfasst und viele Jahre die Zeitgeschichte Deutschlands geprägt hat. Das wissenschaftliche Rüstzeug hierfür hatte Rupert Scholz nach den beiden juristischen Staatsprüfungen und Assistentenjahren in Berlin sowie der anschließenden Habilitation in München bei Peter Lerche in ausgreifenden rechtsdogmatischen und politischen Studien über die kommunale Daseinsvorsorge und Unternehmenswirtschaft sowie zur Koalitionsfreiheit und grundgesetzlichen Wirtschaftsverfassung erworben. Diese sowie die daran anschließenden frühen Arbeiten über Wettbewerb und Konzentrationskontrolle, Paritätische Mitbestimmung und Grundgesetz, über die Lage der gespaltenen Nation oder auch zur Pressefreiheit und Arbeitsverfassung bzw. zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, aber auch die Rechtsprechungsanalyse und Kommentierung im damals schon herausragenden Grundgesetzkommentar von Maunz-Dührig-Herzog-Scholz zeugen ebenso wie die aktuellen staatsrechtlichen Arbeiten von der einzigartigen wissenschaftlichen Begabung des Autors, tatsächliche Entwicklungen in umstrittenen Politikfeldern aufzunehmen, diese zu analysieren und deren (verfassungs-)rechtliche Deutung zu entfalten. Doch kommt auch das Verwaltungsrecht in den in der Festschrift versammelten Beiträgen nicht zu kurz, denn Rupert Scholz hat sich diesem großen Gebiet immer wieder konkretisierend zugewandt. Dies gilt vor allem für das rechtliche Gehäuse der Verwaltungsverantwortung, das moderne Infrastruktur- und Regulierungsverwaltungsrecht, namentlich in seiner wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Ausdeutung sowie wettbewerbsrechtlichen Fassung und gemeinschaftsrechtlichen Dimension. Dem Arbeitsverfassungsrechtler Scholz gewidmet sind die Beiträge zum Steuer-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Die Aufsätze zum Staatskirchenrecht erscheinen derzeit im Zusammenhang mit einer möglichen Hinwendung zum laizistischen Staat von besonderer Bedeutung. Insgesamt spiegelt die Festschrift mit der außerordentlichen Spannweite der darin versammelten Beiträge den Gedankenreichtum wider, den der Jubilar in seinen Publikationen an den Tag gelegt hat. Die Schüler von Rupert Scholz wollen damit den politischen Professor, der ihnen stets vertrauter Lehrer blieb, ehren und zugleich für viele Jahre der Betreuung Dank sagen. Wie könnte dies besser als durch ein solches inhaltsschweres Werk geschehen!
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wege gelebter Verfassung in Recht und Politik.

Wege gelebter Verfassung in Recht und Politik. von Aulehner,  Josef, Pitschas,  Rainer, Uhle,  Arnd
Rupert Scholz vollendet am 23. Mai 2007 sein 70. Lebensjahr. Die ihm zu diesem Datum dargebrachte Festschrift will einen Gelehrten feiern, der zugleich als ein politischer Professor den Weg in die aktive Politik gefunden hat. Mit dieser Kennzeichnung einer langjährigen Tätigkeit in der Einheit von Geist, Recht und Politik tritt dem Leser der Festschrift ein besonderer Typus des Hochschullehrers im Öffentlichen Recht entgegen, dessen wissenschaftliches und politisches Wirken in seiner Wechselbeziehung zahlreiche Lebensstationen umfasst und viele Jahre die Zeitgeschichte Deutschlands geprägt hat. Das wissenschaftliche Rüstzeug hierfür hatte Rupert Scholz nach den beiden juristischen Staatsprüfungen und Assistentenjahren in Berlin sowie der anschließenden Habilitation in München bei Peter Lerche in ausgreifenden rechtsdogmatischen und politischen Studien über die kommunale Daseinsvorsorge und Unternehmenswirtschaft sowie zur Koalitionsfreiheit und grundgesetzlichen Wirtschaftsverfassung erworben. Diese sowie die daran anschließenden frühen Arbeiten über Wettbewerb und Konzentrationskontrolle, Paritätische Mitbestimmung und Grundgesetz, über die Lage der gespaltenen Nation oder auch zur Pressefreiheit und Arbeitsverfassung bzw. zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, aber auch die Rechtsprechungsanalyse und Kommentierung im damals schon herausragenden Grundgesetzkommentar von Maunz-Dührig-Herzog-Scholz zeugen ebenso wie die aktuellen staatsrechtlichen Arbeiten von der einzigartigen wissenschaftlichen Begabung des Autors, tatsächliche Entwicklungen in umstrittenen Politikfeldern aufzunehmen, diese zu analysieren und deren (verfassungs-)rechtliche Deutung zu entfalten. Doch kommt auch das Verwaltungsrecht in den in der Festschrift versammelten Beiträgen nicht zu kurz, denn Rupert Scholz hat sich diesem großen Gebiet immer wieder konkretisierend zugewandt. Dies gilt vor allem für das rechtliche Gehäuse der Verwaltungsverantwortung, das moderne Infrastruktur- und Regulierungsverwaltungsrecht, namentlich in seiner wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Ausdeutung sowie wettbewerbsrechtlichen Fassung und gemeinschaftsrechtlichen Dimension. Dem Arbeitsverfassungsrechtler Scholz gewidmet sind die Beiträge zum Steuer-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Die Aufsätze zum Staatskirchenrecht erscheinen derzeit im Zusammenhang mit einer möglichen Hinwendung zum laizistischen Staat von besonderer Bedeutung. Insgesamt spiegelt die Festschrift mit der außerordentlichen Spannweite der darin versammelten Beiträge den Gedankenreichtum wider, den der Jubilar in seinen Publikationen an den Tag gelegt hat. Die Schüler von Rupert Scholz wollen damit den politischen Professor, der ihnen stets vertrauter Lehrer blieb, ehren und zugleich für viele Jahre der Betreuung Dank sagen. Wie könnte dies besser als durch ein solches inhaltsschweres Werk geschehen!
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vergaberecht im Wandel.

Vergaberecht im Wandel. von Pitschas,  Rainer, Ziekow,  Jan
Das öffentliche Beschaffungswesen und seine rechtliche Ordnung im Zeichen des wettbewerbsoffenen europäischen Binnenmarktes bezeichnet eines der zentralen Schnittfelder zwischen öffentlichem Handeln und privater Wirtschaft. Die Gestaltung des einschlägigen Vergaberechts ist deshalb von erheblicher Bedeutung für die Beteiligten. Hierbei greifen völkerrechtliche, gemeinschaftsrechtliche und mitgliedstaatliche Normen eng ineinander. Auf europäischer Ebene ist die Neuordnung des Vergaberechts durch den Erlass einer einheitlichen Koordinierungsrichtlinie der Gemeinschaft von besonderem Interesse. Deren Inhalt und Reichweite wurde im Rahmen des diesem Tagungsband zugrundeliegenden 4. Speyerer Wirtschaftsforums durch entsprechende Referate ebenso nachgegangen wie den durch die Richtlinie für das deutsche Recht erzeugten Umsetzungsbedarfen. Seitens der Bundesregierung gleichzeitig bestehende Überlegungen, das Kaskadenprinzip durch eine Konzentration der vergaberechtlichen Vorschriften oberhalb der Ebene der Verdingungsordnungen abzulösen, wurden einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Daneben galt es, das gesamte Regelungswerk zu analysieren und die Bedeutung der wichtigsten Neuregelungen für die Praxis zu kommentieren. Die hierzu ergangenen Referate finden sich ebenfalls abgedruckt. Zur Verdeutlichung der praktischen Reichweite und internationalen Dimension des Themas treten ferner Beiträge aus dem Finanzsektor sowie über den Stand der vergaberechtlichen Entwicklung auf völkerrechtlicher Ebene und in anderen europäischen Staaten am Beispiel Polens hinzu.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Internationalisierung von Staat und Verfassung im Spiegel des deutschen und japanischen Staats- und Verwaltungsrechts.

Internationalisierung von Staat und Verfassung im Spiegel des deutschen und japanischen Staats- und Verwaltungsrechts. von Kisa,  Shigeo, Pitschas,  Rainer
In den letzten Jahren ist es zwischen der Europäischen Union und Ostasien zu einem dynamisch wachsenden Dialog und Interaktionsprozess gekommen, der nicht zuletzt in der neuen asiatisch-europäischen Zusammenarbeit in Gestalt des "Asia-Europe-Meeting" (ASEM) seine spezifische Ausdrucksform findet. Unter den Mitgliedstaaten dieser interregionalen Kooperation sind vor allem Deutschland und Japan seit langem in besonderen Beziehungen miteinander verbunden. Dies gilt auch für die Bereiche von Recht und Verwaltung. Unschwer lässt sich über viele Jahrzehnte hinweg ein gewichtiger Einfluss des deutschen Rechts- und Verfassungsdenkens auf die Entwicklung des modernen japanischen Staates erkennen. Eine herausragende Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Rechtstransfer von Deutschland nach Japan auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Entwicklung der Verwaltungsstrukturen. Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hatte daran schon alsbald nach ihrer Gründung einen beträchtlichen Anteil. Heute wirkt sie auch institutionell an der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in zahlreichen ostasiatischen Staaten im Rahmen der internationalen Strukturpolitik mit. Eine wertvolle Frucht dieser Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit ist der hier vorgelegte Sammelband. In gemeinsamer deutsch-japanischer Herausgeberschaft vereinigt er eine Reihe Referate, die Ende Oktober 1999 auf einer Konferenz in Speyer zum gemeinsamen Rechts- und Verwaltungsvergleich unter Beteiligung namhafter Experten aus Korea und Singapur erstattet worden sind. Die Autoren wenden sich vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des alten Kontinents, des Globalisierungsprozesses und der Internationalisierung von Staat und Verwaltung einerseits und in zentralen Problemfeldern dem Verfassungsvergleich zu. Auf der anderen Seite wird der Umbruch des Verwaltungsrechts in Japan und Deutschland diskutiert. Die abgedruckten Beiträge sind aus einschlägigen Vorträgen auf der vorbezeichneten Tagung hervorgegangen und dann aktualisiert worden. Sie spiegeln den gegenwärtigen Rechts- und Streitstand wider. Ihnen allen ist zu entnehmen, dass beide Staaten inmitten ihrer jeweiligen regionalen Verankerung vor ähnlichen Herausforderungen der Staats- und Verwaltungsmodernisierung stehen, die sie indessen rechtlich und verwaltungspraktisch teilweise durchaus unterschiedlich zu bewältigen suchen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Parlamentarische Demokratie in der Bewährung.

Parlamentarische Demokratie in der Bewährung. von Pitschas,  Rainer, Scholz,  Rupert, Uhle,  Arnd
Am 23. Mai 2012 vollendet Rupert Scholz sein fünfundsiebzigstes Lebensjahr. Aus diesem Anlass vereinigt der von Rainer Pitschas und Arnd Uhle herausgegebene Sammelband Abhandlungen, die Rupert Scholz in einem Zeitraum von mehr als drei Jahrzehnten zu Strukturfragen, Entwicklungstendenzen und Bewährungsproben der parlamentarischen Demokratie verfasst hat. Die vorgelegte Auswahl umfasst Beiträge, die die Legitimität der repräsentativen Demokratie behandeln, ihre Funktionsbedingungen und inneren Lebensgesetze nachzeichnen, die in ihr bestehenden institutionellen Beziehungsgeflechte erörtern und die hieraus resultierenden Konfliktlagen analysieren. Gemeinsam ist den Abhandlungen der Umstand, dass sie nicht nur aus dem Horizont des Staatsrechtlers verfasst, sondern zugleich von vielfältigen politischen Erfahrungen in Parlament wie Gubernative durchdrungen sind. Das führt zu einer einzigartigen Verbindung von wissenschaftlicher Erkenntnis und praktisch-politischer Einsicht. Angesichts dessen ist die Bedeutung der in den vorliegenden Band aufgenommenen Beiträge bis heute ungebrochen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht.

Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht. von Pitschas,  Rainer
Am 1. Mai 2002 ist das »Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht« in Kraft getreten. Das Regelwerk hat den Weg für die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht durch Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel vorbereitet. Wirtschafts- und Bankenaufsicht in Deutschland erhalten dadurch eine neue Qualität: Die Einrichtung der sektorübergreifenden Aufsicht will nicht allein die Effizienz einer Allfinanzsteuerung durch Verbundvorteile stärken und einem verbesserten Anleger- bzw. Versichertenschutz dienen; es sind auch und vor allem europäische Belange sowie die Sorge um die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland, die den nationalen Gesetzgeber an supra- und internationale Entwicklungslinien der Finanzmarktaufsicht anknüpfen lassen. Der somit bewirkte Funktionswandel nationaler Bankenaufsicht stellt zunächst einen wesentlichen Beitrag zur gegenwärtigen Staatsmodernisierung dar. Er spiegelt darüber hinaus die mit der Verabredung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion immer stärker einhergehende Notwendigkeit wider, in Deutschland und in der Europäischen Union mittelfristig zu einer integrierten Allfinanzaufsicht vorzustoßen. Einbezogen wird schließlich die künftige Beaufsichtigung nationaler und gemeinschaftsweiter Kreditgeschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse zu »Basel II«. Mit den dadurch im einzelnen aufgeworfenen ökonomischen, bank- und mittelstandspolitischen sowie (Verfassungs-)Rechtsfragen befassen sich die Autoren des hier vorgelegten Sammelbands. In ihm sind die auf dem Speyerer Wirtschaftsforum 2001 zum Thema »Bankensystem und Bankenaufsicht vor den Herausforderungen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion« gehaltenen Referate abgedruckt. Einbezogen wurden die zwei auf dem Forum von namhaften Experten aus Japan und Korea gehaltenen rechtsvergleichenden Vorträge zu den Entwicklungen der Bankenaufsicht in diesen asiatischen Staaten angesichts eines wachsenden Allfinanzsektors bzw. tiefgreifender Finanzkrisen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. von Pitschas,  Rainer
Dem schlanken und aktiven Staat ist bei seinem Eintritt in das 21. Jahrhundert der Verwaltungsrechtsschutz als ein »Standortrisiko« höchst verdächtig. Denn er verzögert (angeblich) die aus ökonomischen Gründen gewünschte Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mehr noch: Nach Ansicht vieler soll die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns die originäre Verwaltungsverantwortung für die effiziente Steuerung der Gesellschaft beeinträchtigen. Man spricht vom »Jurisdiktionsstaat«. Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren immer wieder das Verwaltungsprozeßrecht geändert, um die vorausgesagten Belastungen der Verwaltungsgerichte durch den seinerseits in den vergangenen Jahren bevorzugten, aber verfehlten Rückschnitt von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht (dazu: Blümel/Pitschas, Hrsg., Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen, Duncker & Humblot 1997) »aufzufangen«. Effektive und effiziente rechtsstaatliche Verwaltung ist indessen ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht denkbar. Der soziale und demokratische Rechtsstaat bedarf seiner Sicherung durch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Art. 19 Abs. 4 GG bringt diesen Zusammenhang in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2, 92 GG beispielhaft zum Ausdruck. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrollfunktion der Verwaltungsrechtsprechung obliegt freilich dem Gesetzgeber; sie ist innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmengebung flexibel. Wie die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des staatlichen Handelns näherhin geregelt wird, hängt dabei auch - aber eben nicht nur - von der Rolle des Staates am Beginn eines neuen Jahrtausends ab: Die gegenwärtige Staats- und Verwaltungsmodernisierung läßt keinen Zweifel daran, daß sie funktionale Wandlungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge haben wird. Der Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt befindet sich somit im Umbruch. Diesen kritisch zu begleiten, war die Aufgabe einer Verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung des Forschungsinstituts für Öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die im Spätherbst 1997 unter Teilnahme zahlreicher Verwaltungsrichter stattfand. Die im Verlauf der Tagung gehaltenen Referate und die anschließend geführten Diskussionen finden sich in diesem Tagungsband abgedruckt bzw. berichtet. Zugleich werden die deutschen Reformbemühungen in einen Zusammenhang mit den Rechtsschutzstandards in den anderen Mitgliedstaaten der heutigen und künftigen Europäischen Union gerückt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen.

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen. von Blümel,  Willi, Pitschas,  Rainer
Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleichwohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhältnis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu »beschleunigen« und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu »entlasten«. Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Verwaltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte »Neue Steuerungsmodell« auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu übertragen. Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, eingschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auf dem Weg in einen „neuen Rechtsstaat“.

Auf dem Weg in einen „neuen Rechtsstaat“. von Pitschas,  Rainer, Stolzlechner,  Harald
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechtsstaates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Gestaltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis. Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht.

Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht. von Hill,  Hermann, Pitschas,  Rainer
Für den Prozess der wechselseitigen Durchdringung von EG-Recht und nationalen Verwaltungsrechtsordnungen übernimmt das Verfahrensrecht eine zentrale Funktion. Es sichert einerseits den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu den Mitgliedstaaten bei dem Verwaltungsvollzug, vermag allerdings auch und andererseits den sachgegebenen Eigenheiten des jeweiligen nationalen Vollzugsinteresses hinreichend flexibel Rechnung zu tragen. Die "Europäisierung" des Verwaltungsverfahrensrechts bildet deshalb den Kern der weiteren Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt der entsprechenden Bemühungen müssen vor allem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit unter den Gemeinschaftsstaaten sowie zwischen diesen und der Europäischen Kommission stehen. Doch fehlt es noch immer an einem solchen verfahrenssteuernden Verwaltungskooperationsrecht. Mögliche Strukturen eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts auszuzeichnen war deshalb das Ziel der 70. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die vorgelegten Länderberichte und Referate aus der Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie der Verwaltungspraxis führen in diesem Sinne die von der Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft initiierte Entfaltung und Strukturbildung einer europäischen Perspektive des Verwaltungsverfahrensrechts fort. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines wirklichen europäischen Verwaltungsrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kommunalwirtschaft im Europa der Regionen.

Kommunalwirtschaft im Europa der Regionen. von Pitschas,  Rainer, Ziekow,  Jan
Im Zuge der Entwicklung zu einem Europa der Regionen stellen sich für das wirtschaftliche Handeln der Kommunen zahlreiche neue Herausforderungen. Das am Selbstverwaltungsgedanken orientierte Verständnis von Regionalisierung erzwingt einerseits immer stärker eigeninitiatives und verflochtenes ökonomisches Handeln unter Einbezug entsprechender umwelt- und arbeitsmarktpolitischer Folgen. Ein Beispiel solcher regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen ist der öffentliche Personennahverkehr. Seine Ausgestaltung ist ebenso gemeinschaftsrechtlich vorgeprägt wie andere für die Kommunen bedeutsame Handlungsfelder. Auf der anderen Seite kommt es zu einer Neuordnung der kommunalen Unternehmenswirtschaft im regionalen Wettbewerb, die mit der Frage nach der Privatisierung kommunaler Dienstleistungen, dem Handeln in Public Private Partnerships sowie der Ausgestaltung von Grenzen eigenwirtschaftlichen Handelns verbunden ist. Dabei ist auch das europarechtlich determinierte Vergaberecht zu beachten. Der vorliegende Band greift aus diesen Zusammenhängen aktuelle Probleme heraus und zeigt vor dem Hintergrund der kommunalen Entwicklung in einem sich regionalisierenden Europa unterschiedliche Lösungsalternativen auf.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dezentralisierung im Vergleich – Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Südostasien am Beginn des 21. Jahrhunderts – Decentralization in Comparison – Local Governance in Germany and South East Asia in the Beginning of the 21st Century.

Dezentralisierung im Vergleich – Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und Südostasien am Beginn des 21. Jahrhunderts – Decentralization in Comparison – Local Governance in Germany and South East Asia in the Beginning of the 21st Century. von Pitschas,  Rainer
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur "politischen" Dezentralisierung steht rechts- und verwaltungsvergleichend der Facettenreichtum der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser erschließt sich einerseits als Ausprägung einer veränderten Staatlichkeit jenseits ihrer bekannten nationalstaatlichen Deutung und Funktionszuweisungen in neuer Strahlkraft vor dem Hintergrund der Entstehung lokaler und regionaler "Governance" sowie andererseits ausgreifender Globalisierungsprozesse mit weltweit zunehmender Regulierung. Die abgedruckten Vorträge und Berichte künden von der Vielfalt der Ansatzpunkte und Möglichkeiten einer "politischen" Dezentralisierung mit messbaren Erträgen für die Realverfassung eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens sowohl in Deutschland und der EU als auch in Staaten wie Indien, Sri Lanka, der Volksrepublik China, Japan und Korea. Thematisch setzen sie sich häufig mit der Stadtentwicklung auseinander, in deren Zusammenhang und mit Blick auf die deutsche Situation, vor allem die hiesigen jüngeren Förderprogramme "Soziale Stadt" und "Stadtumbau" auf neue Herausforderungen reagiert haben. Die öffentliche Hand sieht sich zunehmend (Stichwort "Public Private Partnership") als Partner privater Akteure. "Dezentralisierung" offenbart sich als Agens politischer Mobilisierung und der Bildung von Citizenship in einer heranwachsenden Zivilgesellschaft. Dies gilt auch und gerade für Süd- und Ostasien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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