Strassenverkehrsrecht

Strassenverkehrsrecht von Full,  Werner, Möhl,  Wolfgang, Rüth,  Karl
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Abkürzungsverzeichnis -- Fundstellenverzeichnis -- I. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) -- Inhaltsübersicht -- Vorbemerkung -- I. Allgemeine Verkehrsregeln -- § 1 – § 8 -- § 9 – § 35 -- II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen -- § 36 – § 43 -- III. Durchführungs-, Bußgeld- und SchluBvorschriften -- § 44 – § 53 -- II. Straßenverkehrsgesetz (StVG) -- Vorbemerkung -- Inhaltsübersicht -- I. Verkehrsvorschriften -- § 1 – § 6d -- II. Haftpflicht -- § 7 – § 11 -- § 12 – § 20 -- III. Straf- und Bußgeldvorschriften -- §21 – § 27 -- IV. Verkehrszentralregister -- § 28 – § 30 -- III. Haftpflichtgesetz -- Inhaltsübersicht -- Vorbemerkung vor § 1 -- § 1 – § 14 -- IV. Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) -- Inhaltsübersicht -- A. Personen -- I. Teilnahme am Verkehr im allgemeinen -- II. Führen von Kraftfahrzeugen -- III. Beförderung von Fahrgästen mit Kraftfahrzeugen -- B. Fahrzeuge -- Vorbemerkungen -- I. Zulassung von Fahrzeugen im allgemeinen -- II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger -- II a. Pflichtversicherung -- III. Bau- und Betriebsvorschriften -- C. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften -- § 68 – § 72 -- V. Auszug aus dem Strafgesetzbuch -- § 44 – §316 -- VI. Auszug aus der Strafprozeßordnung -- § 81a – § 111 a -- Sachregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Ergänzungsband zu Müller, Straßenverkehrsrecht

Ergänzungsband zu Müller, Straßenverkehrsrecht von Full,  Werner, Möhl,  Wolfgang, Rüth,  Karl
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- I. Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts -- 1. Allgemeines -- 2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) -- 3. Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Anlage zur Straßenverkehrsordnung -- 4. Verordnung über den Betrieb 4. Verordnung von Kraftfahrunternehmen (BOKraft) im Personenverkehr -- 5. Änderung von §21 der VO über Fahrlehrer im Kraftfahrzeugverkehr (Fahrlehrerverordnung) -- 6. Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Personenkraftwagen und Krafträdern -- 7. Verordnung über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigen-Verordnung) -- II. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung -- III. a, b) Zweites und drittes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 26. 6. 1959 und vom 27. 12. 1960 (Anhang 3 des Kommentars) -- VI. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -- V. Änderung der §§ 9 und 17 Bundesfernstraßengesetz durch § 183 Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 -- VI. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes -- VII. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr -- VIII. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) -- IX. Fünfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung -- X. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes -- Stichwortverzeichnis -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Ergänzungsband zu Müller, Straßenverkehrsrecht

Ergänzungsband zu Müller, Straßenverkehrsrecht von Full,  Werner, Möhl,  Wolfgang, Rüth,  Karl
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- I. Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts -- 1. Allgemeines -- 2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) -- 3. Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Anlage zur Straßenverkehrsordnung -- 4. Verordnung über den Betrieb 4. Verordnung von Kraftfahrunternehmen (BOKraft) im Personenverkehr -- 5. Änderung von §21 der VO über Fahrlehrer im Kraftfahrzeugverkehr (Fahrlehrerverordnung) -- 6. Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Personenkraftwagen und Krafträdern -- 7. Verordnung über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigen-Verordnung) -- II. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung -- III. a, b) Zweites und drittes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 26. 6. 1959 und vom 27. 12. 1960 (Anhang 3 des Kommentars) -- VI. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -- V. Änderung der §§ 9 und 17 Bundesfernstraßengesetz durch § 183 Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 -- VI. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes -- VII. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr -- VIII. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) -- IX. Fünfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung -- X. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes -- Stichwortverzeichnis -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht / Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht. Band 2

Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht / Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht. Band 2 von Full,  Werner, Möhl,  Wolfgang, Rüth,  Karl
Frontmatter -- Vorwort zum Band II der 22. Auflage -- Inhalt des zweiten Bandes -- Alphabetisches Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- Erläuterung -- III/1. Personenbeförderungesetz (PBefG) -- III/2. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) -- III/3. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung — BOStrab) -- IV. Verordnung über Garagen und Einsteilplätze -- V. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung -- VI. Gesetz über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sachschaden (SHG) -- VII/1a. Internationales Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 24. 4. 1926 -- VII/1b. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. März 1857 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen -- VII/1c. Übersicht über die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte -- VII/2. Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr -- VII/3. Internationales Abkommen über den Straßenverkehr -- VII/4. Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen -- VII/5. Zwischenstaatliche Vereinbarungen der Nordatlantikpakt-Mächte über die Rechtsstellung ihrer Truppen -- VII/5a. Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags vom 19. 6.1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. 8.1959 zu diesem Abkommen -- VII/5b. Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) und der Zusatz Vereinbarungen zu diesem Abkommen -- VII/5c. Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags vom 19. 6. 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) -- VII/5d. Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen -- VII/5e. Unterzeichnungsprotokoll zum Zusatzabkommen -- VII/6. Verkehrsordnung für die alliierten Streitkräfte (für Berlin West) -- VIII/1. Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes -- VIII/2. Gesetz zur Einführung von Bundesrecht im Saarland -- IX/1. Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs -- IX/2. Zweites Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs -- X. Verordnung über Fahrlehrer im Kraftfahrzeugverkehr (Fahrlehrer V) -- XI. Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeugen und Anhängern -- XII. Bundesfernstraßengesetz -- XIII. Verordnung über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigen-Verordnung) -- XIV. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr -- XV. Verordnung über Schichtenbücher für Kraftfahrer und Beifahrer -- XVI. Arbeitszeitordnung -- XVII. Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes -- XVIII. Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) -- XIX/1. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) -- XIX/2. Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) -- XIX/3. Bußgeldkataloge der Länder -- XIX/4. Verordnungen über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten -- Stichwort-Verzeichnis -- Front Matter 2 -- Vorwort -- I. Straßenverkehrsgesetz (StVG) -- II. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Aktualisiert: 2023-05-29
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Straßenverkehrsrecht. Kommentar

Straßenverkehrsrecht. Kommentar von Full,  Werner, Möhl,  Wolfgang, Rüth,  Karl
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- I. Die durch die Verordnung vom 21.7.1980 (BGBl. I 1060) geänderten Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StYO) -- II. Die durch Gesetz vom 6.4.1980 (BGBl. I 413) geänderten Bestimmungen des Straßenverkehrs-Gesetzes (StVG) -- III. Die durch die Verordnung vom 6.11.1979 (BGBl. I 1794) und vom 15.1.1980 (BGBl. I 37) geänderten und eingefügten Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) -- IV. Ergänzungen durch Änderungen während der Drucklegung
Aktualisiert: 2023-05-29
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Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht / Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht. Band 1

Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht / Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht. Band 1 von Full,  Werner, Möhl,  Wolfgang, Rüth,  Karl
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen -- Erläuterung -- I. Straßenverkehrsgesetz. PART 1 -- I. Straßenverkehrsgesetz. PART 2 -- I. Straßenverkehrsgesetz. PART 3 -- II. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Part 1 -- II. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Part 2 -- II. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Part 3 -- Register zum ersten Band -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Arbeit und Reichtum

Arbeit und Reichtum von Möhl,  Wolfgang, Wirth,  Margaret
Alle brauchen Arbeit – viele finden keine. Man kann das für ein soziales Problem halten und sich vorstellen, „Beschäftigungsförderung“ wäre die passende Antwort, mit staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und einer Senkung der Lohnnebenkosten, mit der „Schaffung von neuen Arbeitsplätzen“ durch Teilzeit- und Leiharbeit, oder wie auch immer. Über eine gewisse Absurdität muss man sich dabei allerdings schon hinwegsetzen: Wenn es nicht mehr so viel zu tun gibt, das Nötige von weniger Leuten in kürzerer Zeit zu erledigen ist – warum braucht dann überhaupt jeder Arbeit und so viele vollgepackte Arbeitsstunden, um leben zu können? Dass weniger Arbeit ersparte Mühe bedeutet: Warum gilt die Gleichung nicht? Es liegt eben doch noch etwas anderes vor als eine „soziale Problemlage“, und jeder weiß auch was: Dass so viele Leute keine Arbeit finden, liegt an einem ökonomischen Problem. Arbeit unterbleibt, wenn sie nicht rentabel ist, wenn sie dem Unternehmen, in dem und für das sie stattfindet, nicht genügend Geldertrag einbringt. Wenn das so ist, dann findet Arbeit aber auch nur deswegen statt, weil und damit sie einem Unternehmen Gelderträge verschafft. Aus keinem anderen Grund unterbleibt sie dann eben auch, wenn sie nämlich nicht genügend Geld bringt. Man sollte deswegen auch nicht die Rede vom sozialen Problem „Arbeitslosigkeit“ für die Sache nehmen und mehr Anstrengungen für „Beschäftigung“ einklagen. Die Absurdität des Systems, der Grund seiner Schädlichkeit für die Masse seiner Insassen, liegt nicht darin, dass Arbeit nicht stattfindet, wenn sie nicht rentabel ist, sondern dass sie stattfindet, weil es um Rentabilität geht. Seine soziale Gemeinheit beginnt nicht damit, dass die Leute, die Arbeit brauchen, oft keine finden; sie besteht schon darin, dass sie eine bezahlte Arbeit brauchen. Dass sie dann noch nicht einmal sicher sein können, eine zu finden, folgt daraus von ganz allein.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Arbeit und Reichtum

Arbeit und Reichtum von Möhl,  Wolfgang, Wirth,  Margaret
Alle brauchen Arbeit – viele finden keine. Man kann das für ein soziales Problem halten und sich vorstellen, „Beschäftigungsförderung“ wäre die passende Antwort, mit staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und einer Senkung der Lohnnebenkosten, mit der „Schaffung von neuen Arbeitsplätzen“ durch Teilzeit- und Leiharbeit, oder wie auch immer. Über eine gewisse Absurdität muss man sich dabei allerdings schon hinwegsetzen: Wenn es nicht mehr so viel zu tun gibt, das Nötige von weniger Leuten in kürzerer Zeit zu erledigen ist – warum braucht dann überhaupt jeder Arbeit und so viele vollgepackte Arbeitsstunden, um leben zu können? Dass weniger Arbeit ersparte Mühe bedeutet: Warum gilt die Gleichung nicht? Es liegt eben doch noch etwas anderes vor als eine „soziale Problemlage“, und jeder weiß auch was: Dass so viele Leute keine Arbeit finden, liegt an einem ökonomischen Problem. Arbeit unterbleibt, wenn sie nicht rentabel ist, wenn sie dem Unternehmen, in dem und für das sie stattfindet, nicht genügend Geldertrag einbringt. Wenn das so ist, dann findet Arbeit aber auch nur deswegen statt, weil und damit sie einem Unternehmen Gelderträge verschafft. Aus keinem anderen Grund unterbleibt sie dann eben auch, wenn sie nämlich nicht genügend Geld bringt. Man sollte deswegen auch nicht die Rede vom sozialen Problem „Arbeitslosigkeit“ für die Sache nehmen und mehr Anstrengungen für „Beschäftigung“ einklagen. Die Absurdität des Systems, der Grund seiner Schädlichkeit für die Masse seiner Insassen, liegt nicht darin, dass Arbeit nicht stattfindet, wenn sie nicht rentabel ist, sondern dass sie stattfindet, weil es um Rentabilität geht. Seine soziale Gemeinheit beginnt nicht damit, dass die Leute, die Arbeit brauchen, oft keine finden; sie besteht schon darin, dass sie eine bezahlte Arbeit brauchen. Dass sie dann noch nicht einmal sicher sein können, eine zu finden, folgt daraus von ganz allein.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Arbeit und Reichtum

Arbeit und Reichtum von Möhl,  Wolfgang, Wirth,  Margaret
Alle brauchen Arbeit – viele finden keine. Man kann das für ein soziales Problem halten und sich vorstellen, „Beschäftigungsförderung“ wäre die passende Antwort, mit staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und einer Senkung der Lohnnebenkosten, mit der „Schaffung von neuen Arbeitsplätzen“ durch Teilzeit- und Leiharbeit, oder wie auch immer. Über eine gewisse Absurdität muss man sich dabei allerdings schon hinwegsetzen: Wenn es nicht mehr so viel zu tun gibt, das Nötige von weniger Leuten in kürzerer Zeit zu erledigen ist – warum braucht dann überhaupt jeder Arbeit und so viele vollgepackte Arbeitsstunden, um leben zu können? Dass weniger Arbeit ersparte Mühe bedeutet: Warum gilt die Gleichung nicht? Es liegt eben doch noch etwas anderes vor als eine „soziale Problemlage“, und jeder weiß auch was: Dass so viele Leute keine Arbeit finden, liegt an einem ökonomischen Problem. Arbeit unterbleibt, wenn sie nicht rentabel ist, wenn sie dem Unternehmen, in dem und für das sie stattfindet, nicht genügend Geldertrag einbringt. Wenn das so ist, dann findet Arbeit aber auch nur deswegen statt, weil und damit sie einem Unternehmen Gelderträge verschafft. Aus keinem anderen Grund unterbleibt sie dann eben auch, wenn sie nämlich nicht genügend Geld bringt. Man sollte deswegen auch nicht die Rede vom sozialen Problem „Arbeitslosigkeit“ für die Sache nehmen und mehr Anstrengungen für „Beschäftigung“ einklagen. Die Absurdität des Systems, der Grund seiner Schädlichkeit für die Masse seiner Insassen, liegt nicht darin, dass Arbeit nicht stattfindet, wenn sie nicht rentabel ist, sondern dass sie stattfindet, weil es um Rentabilität geht. Seine soziale Gemeinheit beginnt nicht damit, dass die Leute, die Arbeit brauchen, oft keine finden; sie besteht schon darin, dass sie eine bezahlte Arbeit brauchen. Dass sie dann noch nicht einmal sicher sein können, eine zu finden, folgt daraus von ganz allein.
Aktualisiert: 2021-12-29
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Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht / Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht. Band 2

Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht / Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht. Band 2 von Full,  Werner, Möhl,  Wolfgang, Rüth,  Karl
Frontmatter -- Vorwort zum Band II der 22. Auflage -- Inhalt des zweiten Bandes -- Alphabetisches Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- Erläuterung -- III/1. Personenbeförderungesetz (PBefG) -- III/2. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) -- III/3. Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung — BOStrab) -- IV. Verordnung über Garagen und Einsteilplätze -- V. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung -- VI. Gesetz über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sachschaden (SHG) -- VII/1a. Internationales Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 24. 4. 1926 -- VII/1b. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. März 1857 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen -- VII/1c. Übersicht über die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte -- VII/2. Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr -- VII/3. Internationales Abkommen über den Straßenverkehr -- VII/4. Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen -- VII/5. Zwischenstaatliche Vereinbarungen der Nordatlantikpakt-Mächte über die Rechtsstellung ihrer Truppen -- VII/5a. Gesetz zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags vom 19. 6.1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. 8.1959 zu diesem Abkommen -- VII/5b. Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) und der Zusatz Vereinbarungen zu diesem Abkommen -- VII/5c. Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags vom 19. 6. 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) -- VII/5d. Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen -- VII/5e. Unterzeichnungsprotokoll zum Zusatzabkommen -- VII/6. Verkehrsordnung für die alliierten Streitkräfte (für Berlin West) -- VIII/1. Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes -- VIII/2. Gesetz zur Einführung von Bundesrecht im Saarland -- IX/1. Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs -- IX/2. Zweites Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs -- X. Verordnung über Fahrlehrer im Kraftfahrzeugverkehr (Fahrlehrer V) -- XI. Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeugen und Anhängern -- XII. Bundesfernstraßengesetz -- XIII. Verordnung über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigen-Verordnung) -- XIV. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr -- XV. Verordnung über Schichtenbücher für Kraftfahrer und Beifahrer -- XVI. Arbeitszeitordnung -- XVII. Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes -- XVIII. Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) -- XIX/1. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) -- XIX/2. Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG) -- XIX/3. Bußgeldkataloge der Länder -- XIX/4. Verordnungen über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten -- Stichwort-Verzeichnis -- Front Matter 2 -- Vorwort -- I. Straßenverkehrsgesetz (StVG) -- II. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Aktualisiert: 2023-03-27
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Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht / Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht. Band 1

Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht / Fritz Müller: Straßenverkehrsrecht. Band 1 von Full,  Werner, Möhl,  Wolfgang, Rüth,  Karl
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen -- Erläuterung -- I. Straßenverkehrsgesetz. PART 1 -- I. Straßenverkehrsgesetz. PART 2 -- I. Straßenverkehrsgesetz. PART 3 -- II. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Part 1 -- II. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Part 2 -- II. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Part 3 -- Register zum ersten Band -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-03-27
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Das Geld

Das Geld von Möhl,  Wolfgang, Wentzke,  Theo
Geld muss man haben, nicht erklären; das versteht sich von selbst für lebenskluge Zeitgenossen. Wenn es am Geld etwas zu erklären gibt, dann, wie man am besten an möglichst viel davon herankommt; damit hat die praktische Vernunft des aufgeklärten Erwerbsbürgers auf alle Fälle schon genug zu tun. Das ist fatal. Denn wer dem unausweichlichen Zwang, Geld zu verdienen, nur die Ermunterung entnimmt, ihm erfolgreich nachzukommen, der bleibt nicht nur in ein Zwangssystem der gesellschaftlichen Arbeitsteilung verstrickt, das mit hochprozentiger Sicherheit auf seine Kosten geht. Der macht außerdem den gar nicht so unvermeidlichen Fehler, sich dazu kritik- und begriffslos affirmativ zu stellen. Da helfen dann auch kein Ärger und keine Beschwerden mehr über die unausbleiblichen Konsequenzen: über Stress beim Geldverdienen, über spärliche Verdienste, über hohe Preise und überhaupt über Mangel hier und obszönen Reichtum dort. Wer sich das Geld nicht erklären will, soll über dessen ungleiche Verteilung nicht jammern. Wer sich das Ding erklären will, das auf die bekannte totalitäre Weise und durchaus nicht zum Nutzen der großen Mehrheit das Handeln, Trachten und Denken der Insassen des globalen marktwirtschaftlichen Irrenhauses beherrscht, der wird von der einschlägigen Wissenschaft schlecht bedient. Die steht so entschieden auf dem Standpunkt, der Geldwirtschaft sei ihr quasi selbsttätiges Funktionieren hoch anzurechnen, dass sie dem Geld die Funktion des universellen Vermittlers aller funktionalen Bestandteile der Geldwirtschaft attestiert und überhaupt nicht versteht, was es außer dieser Tautologie noch zu erklären geben könnte an einer Wirtschaftsweise, die alles Produzieren und Konsumieren, den Lebensprozess der Gesellschaft insgesamt, dem Sachzwang des Geldverdienens unterwirft. Weiterhelfen kann hier, ungeachtet ihres ehrwürdigen Alters von bald anderthalb Jahrhunderten, Marx’ Kritik der politischen Ökonomie. Der Mann hat nicht bestritten, dass die kapitalistische Wirtschaft funktioniert; er hat das bloß nicht für einen Grund gehalten, sich die Überlegung zu ersparen, was da funktioniert. Dass ihm dann der Begriff des allgemeinen Äquivalents, das den Warenaustausch vermittelt, zur Kritik dieses ökonomischen Gegenstands geraten ist, liegt am Gegenstand: daran, dass das Geld ein gesellschaftliches Gewaltverhältnis vergegenständlicht und quantifiziert, dem die gesellschaftliche Arbeit unterworfen ist.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Arbeit und Reichtum

Arbeit und Reichtum von Möhl,  Wolfgang, Wirth,  Margaret
Alle brauchen Arbeit – viele finden keine. Man kann das für ein soziales Problem halten und sich vorstellen, „Beschäftigungsförderung“ wäre die passende Antwort, mit staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und einer Senkung der Lohnnebenkosten, mit der „Schaffung von neuen Arbeitsplätzen“ durch Teilzeit- und Leiharbeit, oder wie auch immer. Über eine gewisse Absurdität muss man sich dabei allerdings schon hinwegsetzen: Wenn es nicht mehr so viel zu tun gibt, das Nötige von weniger Leuten in kürzerer Zeit zu erledigen ist – warum braucht dann überhaupt jeder Arbeit und so viele vollgepackte Arbeitsstunden, um leben zu können? Dass weniger Arbeit ersparte Mühe bedeutet: Warum gilt die Gleichung nicht? Es liegt eben doch noch etwas anderes vor als eine „soziale Problemlage“, und jeder weiß auch was: Dass so viele Leute keine Arbeit finden, liegt an einem ökonomischen Problem. Arbeit unterbleibt, wenn sie nicht rentabel ist, wenn sie dem Unternehmen, in dem und für das sie stattfindet, nicht genügend Geldertrag einbringt. Wenn das so ist, dann findet Arbeit aber auch nur deswegen statt, weil und damit sie einem Unternehmen Gelderträge verschafft. Aus keinem anderen Grund unterbleibt sie dann eben auch, wenn sie nämlich nicht genügend Geld bringt. Man sollte deswegen auch nicht die Rede vom sozialen Problem „Arbeitslosigkeit“ für die Sache nehmen und mehr Anstrengungen für „Beschäftigung“ einklagen. Die Absurdität des Systems, der Grund seiner Schädlichkeit für die Masse seiner Insassen, liegt nicht darin, dass Arbeit nicht stattfindet, wenn sie nicht rentabel ist, sondern dass sie stattfindet, weil es um Rentabilität geht. Seine soziale Gemeinheit beginnt nicht damit, dass die Leute, die Arbeit brauchen, oft keine finden; sie besteht schon darin, dass sie eine bezahlte Arbeit brauchen. Dass sie dann noch nicht einmal sicher sein können, eine zu finden, folgt daraus von ganz allein.
Aktualisiert: 2021-12-26
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Arbeit und Reichtum

Arbeit und Reichtum von Möhl,  Wolfgang, Wirth,  Margaret
Alle brauchen Arbeit – viele finden keine. Man kann das für ein soziales Problem halten und sich vorstellen, „Beschäftigungsförderung“ wäre die passende Antwort, mit staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und einer Senkung der Lohnnebenkosten, mit der „Schaffung von neuen Arbeitsplätzen“ durch Teilzeit- und Leiharbeit, oder wie auch immer. Über eine gewisse Absurdität muss man sich dabei allerdings schon hinwegsetzen: Wenn es nicht mehr so viel zu tun gibt, das Nötige von weniger Leuten in kürzerer Zeit zu erledigen ist – warum braucht dann überhaupt jeder Arbeit und so viele vollgepackte Arbeitsstunden, um leben zu können? Dass weniger Arbeit ersparte Mühe bedeutet: Warum gilt die Gleichung nicht? Es liegt eben doch noch etwas anderes vor als eine „soziale Problemlage“, und jeder weiß auch was: Dass so viele Leute keine Arbeit finden, liegt an einem ökonomischen Problem. Arbeit unterbleibt, wenn sie nicht rentabel ist, wenn sie dem Unternehmen, in dem und für das sie stattfindet, nicht genügend Geldertrag einbringt. Wenn das so ist, dann findet Arbeit aber auch nur deswegen statt, weil und damit sie einem Unternehmen Gelderträge verschafft. Aus keinem anderen Grund unterbleibt sie dann eben auch, wenn sie nämlich nicht genügend Geld bringt. Man sollte deswegen auch nicht die Rede vom sozialen Problem „Arbeitslosigkeit“ für die Sache nehmen und mehr Anstrengungen für „Beschäftigung“ einklagen. Die Absurdität des Systems, der Grund seiner Schädlichkeit für die Masse seiner Insassen, liegt nicht darin, dass Arbeit nicht stattfindet, wenn sie nicht rentabel ist, sondern dass sie stattfindet, weil es um Rentabilität geht. Seine soziale Gemeinheit beginnt nicht damit, dass die Leute, die Arbeit brauchen, oft keine finden; sie besteht schon darin, dass sie eine bezahlte Arbeit brauchen. Dass sie dann noch nicht einmal sicher sein können, eine zu finden, folgt daraus von ganz allein.
Aktualisiert: 2021-12-26
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