Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland.

Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. von Listl,  Joseph, Pirson,  Dietrich
Das erstmals in den Jahren 1974/1975 von den Staatsrechtslehrern Ernst Friesenhahn und Ulrich Scheuner in Verbindung mit Joseph Listl herausgegebene zweibändige Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland hat binnen kurzer Zeit in der Fachwelt allseits ein hohes und unverwechselbares Ansehen gewonnen. Das Werk, das sowohl die Wissenschaft als auch die Rechtspraxis erkennbar beeinflußt hat, war seit langer Zeit vergriffen und liegt nunmehr komplett in der zweiten, grundlegend neubearbeiteten Auflage vor. Während der vergangenen 20 Jahre hat sich das Staatskirchenrecht in der Bundesrepublik Deutschland in Gesetzgebung und Rechtsprechung in vieler Hinsicht weiterentwickelt. Die grundlegend neubearbeitete, von Joseph Listl und Dietrich Pirson besorgte zweite Auflage berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen und neuen Entwicklungen. Die Wiedervereinigung Deutschlands und die Wiedererrichtung einer staatskirchenrechtlichen Ordnung in den neuen Bundesländern stellen auch das Staatskirchenrecht vor neue Aufgaben. Die der ersten Auflage zugrundeliegende bewährte Konzeption wurde für die Bearbeitung der gesamten Materie im wesentlichen beibehalten. Neben wenigen einleitenden Beiträgen, welche die systematische Komponente des Staatskirchenrechts herausstellen und in einen größeren historischen und rechtstheoretischen Zusammenhang einzuordnen suchen, steht eine Fülle von Beiträgen zu einzelnen typischen Institutionen des deutschen Staatskirchenrechts. Die Zahl der Beiträge wurde gegenüber der ersten Auflage erheblich vermehrt. Sie beträgt nunmehr 74. Wiederum ist es gelungen, zahlreiche angesehene Rechtslehrer und erfahrene Fachleute aus der staatlichen und kirchlichen Verwaltungspraxis als Mitarbeiter am Handbuch zu gewinnen. Der abschließende zweite Band des Handbuchs enthält in der Tradition der ersten Auflage ein ausführliches Sachwortregister sämtlicher in beiden Bänden behandelten Rechtsmaterien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland. von Listl,  Joseph
Das Staatskirchenvertragsrecht, das die Konkordate, die evangelischen Kirchenverträge und die in neuester Zeit auch zwischen einzelnen Bundesländern und kleineren Religionsgemeinschaften abgeschlossenen Vereinbarungen umfaßt, hat sich unter der Herrschaft des Grundgesetzes in einem früher nicht voraussehbaren Umfang entwickelt. Auf Grund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der in ihr begründeten Kulturhoheit der Länder, ist jedes Bundesland zum Abschluß von Konkordaten mit dem Heiligen Stuhl und von Kirchenverträgen mit den evangelischen Landeskirchen und anderen Religionsgemeinschaften legitimiert. Die Fülle der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen ist gegenwärtig kaum mehr überschaubar. In keinem Staat der Welt ist in der Gegenwart das Staatskirchenvertragsrecht in so starkem Maße ausgebaut wie in der Bundesrepublik Deutschland. Die vorliegende Textausgabe enthält den Gesamtbestand der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Staatskirchenverträge, beginnend mit dem Bayerischen Konkordat vom 29. März 1924 und den Verträgen des Bayerischen Staates mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins sowie der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz (Pfälzischen Landeskirche) vom 15. November 1924. Die Edition, die den Stand vom 1. Juli 1987 wiedergibt, stellt sich die Aufgabe, gleichermaßen den Bedürfnissen der Wissenschaft und der Rechts- und Verwaltungspraxis zu dienen. Sämtliche Staatskirchenverträge sind in ihrem vollen Wortlaut abgedruckt worden. Konkordate, deren deutscher und italienischer Text stets gleiche Kraft haben, wurden in ihrem deutschen und italienischen Wortlaut wiedergegeben. Soweit zu den Gesetzen, durch die die Staatskirchenverträge bestätigt worden sind, und zu den Verträgen selbst Regierungsbegründungen veröffentlicht worden sind, wurden diese ebenfalls in ihrem vollen Wortlaut in diese Sammlung aufgenommen. Ferner wurden die Bekanntmachungen über das Inkrafttreten der Verträge in den staatlichen Gesetzblättern und ebenso die in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlichten Protokolle über die Ratifikation und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Konkordate abgedruckt. Dabei wurde dem lateinischen oder italienischen Originalwortlaut der in den Acta Apostolicae Sedis promulgierten Protokolle jeweils eine deutsche Übersetzung beigefügt. Einer Kommentierung der Texte der Konkordate und Kirchenverträge hat sich der Herausgeber aus grundsätzlichen Erwägungen enthalten. Es soll in dieser Textausgabe nur der objektive Wortlaut der Vertragstexte geboten werden. Die bei den einzelnen Dokumenten angeführte Literatur ist zwar umfangreich, sie erhebt aber nicht den Anspruch auf absolute Vollständigkeit. Die Literaturhinweise sollen dem Benutzer des Werkes, vor allem auch den studierenden der Rechtswissenschaft, der Theologie und der Geschichte, Hinweise und Hilfen zu einem leichteren und tieferen Eindringen in die nicht selten komplexen Vertragsmaterien und deren jeweilige historische Zusammenhänge bieten. In diese Textausgabe konnten nur Staatskirchenverträge aufgenommen werden, denen eine größere Bedeutung zukommt und die von allgemeinerem Interesse sind. Auf die Aufnahme kleinerer vertraglicher Abmachungen und von Nebenverträgen, in denen oft nur eine Einzelfrage von relativ untergeordneter Bedeutung geregelt wurde, mußte verzichtet werden. Aufrichtigen Dank schuldet der Herausgeber den Leitern und Mitarbeitern zahlreicher staatlicher und kirchlicher evangelischer und katholischer Behörden und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie ferner vielen Kollegen, die ihm mit großer Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit in zahlreichen Fällen Dokumente und Vertragstexte zur Verfügung gestellt und Einzelauskünfte erteilt haben. Nur dank dieser Hilfen war es möglich, die vorliegende Textsammlung in dieser Form und Vollständigkeit vorzulegen. Aus dem Vorwort und der Einleitung des Herausgebers Prof. Dr. Joseph Listl
Aktualisiert: 2023-05-25
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Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland.

Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. von Listl,  Joseph, Pirson,  Dietrich
Das erstmals in den Jahren 1974/1975 von den Staatsrechtslehrern Ernst Friesenhahn und Ulrich Scheuner in Verbindung mit Joseph Listl herausgegebene zweibändige Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland hat binnen kurzer Zeit in der Fachwelt allseits ein hohes und unverwechselbares Ansehen gewonnen. Das Werk, das sowohl die Wissenschaft als auch die Rechtspraxis erkennbar beeinflußt hat, war seit langer Zeit vergriffen und liegt nunmehr komplett in der zweiten, grundlegend neubearbeiteten Auflage vor. Während der vergangenen 20 Jahre hat sich das Staatskirchenrecht in der Bundesrepublik Deutschland in Gesetzgebung und Rechtsprechung in vieler Hinsicht weiterentwickelt. Die grundlegend neubearbeitete, von Joseph Listl und Dietrich Pirson besorgte zweite Auflage berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen und neuen Entwicklungen. Die Wiedervereinigung Deutschlands und die Wiedererrichtung einer staatskirchenrechtlichen Ordnung in den neuen Bundesländern stellen auch das Staatskirchenrecht vor neue Aufgaben. Die der ersten Auflage zugrundeliegende bewährte Konzeption wurde für die Bearbeitung der gesamten Materie im wesentlichen beibehalten. Neben wenigen einleitenden Beiträgen, welche die systematische Komponente des Staatskirchenrechts herausstellen und in einen größeren historischen und rechtstheoretischen Zusammenhang einzuordnen suchen, steht eine Fülle von Beiträgen zu einzelnen typischen Institutionen des deutschen Staatskirchenrechts. Die Zahl der Beiträge wurde gegenüber der ersten Auflage erheblich vermehrt. Sie beträgt nunmehr 74. Wiederum ist es gelungen, zahlreiche angesehene Rechtslehrer und erfahrene Fachleute aus der staatlichen und kirchlichen Verwaltungspraxis als Mitarbeiter am Handbuch zu gewinnen. Der abschließende zweite Band des Handbuchs enthält in der Tradition der ersten Auflage ein ausführliches Sachwortregister sämtlicher in beiden Bänden behandelten Rechtsmaterien.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland.

Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. von Listl,  Joseph, Pirson,  Dietrich
Das erstmals in den Jahren 1974/1975 von den Staatsrechtslehrern Ernst Friesenhahn und Ulrich Scheuner in Verbindung mit Joseph Listl herausgegebene zweibändige Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland hat binnen kurzer Zeit in der Fachwelt allseits ein hohes und unverwechselbares Ansehen gewonnen. Das Werk, das sowohl die Wissenschaft als auch die Rechtspraxis erkennbar beeinflußt hat, war seit langer Zeit vergriffen und liegt nunmehr komplett in der zweiten, grundlegend neubearbeiteten Auflage vor. Während der vergangenen 20 Jahre hat sich das Staatskirchenrecht in der Bundesrepublik Deutschland in Gesetzgebung und Rechtsprechung in vieler Hinsicht weiterentwickelt. Die grundlegend neubearbeitete, von Joseph Listl und Dietrich Pirson besorgte zweite Auflage berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen und neuen Entwicklungen. Die Wiedervereinigung Deutschlands und die Wiedererrichtung einer staatskirchenrechtlichen Ordnung in den neuen Bundesländern stellen auch das Staatskirchenrecht vor neue Aufgaben. Die der ersten Auflage zugrundeliegende bewährte Konzeption wurde für die Bearbeitung der gesamten Materie im wesentlichen beibehalten. Neben wenigen einleitenden Beiträgen, welche die systematische Komponente des Staatskirchenrechts herausstellen und in einen größeren historischen und rechtstheoretischen Zusammenhang einzuordnen suchen, steht eine Fülle von Beiträgen zu einzelnen typischen Institutionen des deutschen Staatskirchenrechts. Die Zahl der Beiträge wurde gegenüber der ersten Auflage erheblich vermehrt. Sie beträgt nunmehr 74. Wiederum ist es gelungen, zahlreiche angesehene Rechtslehrer und erfahrene Fachleute aus der staatlichen und kirchlichen Verwaltungspraxis als Mitarbeiter am Handbuch zu gewinnen. Der abschließende zweite Band des Handbuchs enthält in der Tradition der ersten Auflage ein ausführliches Sachwortregister sämtlicher in beiden Bänden behandelten Rechtsmaterien.
Aktualisiert: 2023-05-15
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