Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes von Hoymann,  Tobias
1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen „Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. “ – Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe „Bildungsplanung“ im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes

Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes von Hoymann,  Tobias
1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen „Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. “ – Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe „Bildungsplanung“ im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
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1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen „Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. “ – Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe „Bildungsplanung“ im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
Aktualisiert: 2023-03-15
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1. 1 Thematische Einführung und Fragestellungen „Zum Bildungs- bzw. Hochschulbereich mussten wir also feststellen, dass das 1 Herstellen von Einvernehmlichkeit nicht möglich ist. “ – Mit dieser ernüchtern- 2 den Feststellung scheiterte 2004 die Arbeit der Bundesstaatskommission, die von Bundestag und Bundesrat mit der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beauftragt worden war. Eine Reform des Föderalismus war seinerzeit als notwendig angesehen worden, um die Verflechtung von Bundes- und L- derkompetenzen zu entzerren und so die Gesetzgebung zu erleichtern. Die L- der hatten hierzu unter anderem die Abschaffung des Bundeshochschulrahm- gesetzes und die Streichung von dessen Grundlage sowie der Gemeinschafts- 3 aufgabe „Bildungsplanung“ im Grundgesetz gefordert. Diese hatten dem Bund seit Jahrzehnten eine teils intensive Beteiligung an der Bildungs- und Ho- schulpolitik ermöglicht, weswegen der Bund in diesem Bereich auch nicht zu Zugeständnissen bereit gewesen und so auch insgesamt keine Einigung über eine Föderalismusreform zustande gekommen war. Die Kommissionsarbeit 4 musste daraufhin ergebnislos eingestellt werden. 1 Vorsitzender Franz Müntefering in der 11. Sitzung der KOMBO am 17. 12. 2004, StBer. , S. 279. 2 Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen O- nung. 3 Bund und Länder waren sich in der Kommission zwar grundsätzlich über die Abschaffung des HRG einig, jedoch nicht in der Frage, inwieweit dem Bund künftig noch Kompetenzen für die Abschlüsse und die Zulassung zu den Hochschulen bleiben sollten. Im Bereich der Bildun- planung bestand der Bund auf einer Beibehaltung seiner Kompetenzen; ggf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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