Arbeitsvertragsrecht

Arbeitsvertragsrecht von Groß,  Willi
Das Arbeitsvertragsrecht ist em für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler, für Praktiker und Studenten und nicht zuletzt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wich tiges Rechtsgebiet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die vielfältigen und zum Teil schwierigen Fragen dieses Rechtsgebiets darzustellen. Allen gemeinsam ist, daß im Arbeitsrecht eine erhebliche Menge Wissensstoff vermittelt werden muß und daß dies, zumindest für den Nicht juristen, in einer verständlichen und interessanten Kurzdarstellung geschehen soll. Das vorliegende Buch ist kein Lehrbuch; es soll vielmehr dem Studenten und dem Praktiker in induktiver Weise ermöglichen, sein Wissen im Arbeitsvertragsrecht zu überprüfen, abzurunden, zu erweitern bzw. auf dem Laufenden zu halten. Der systematische Aufbau des Buchs soll die Verbindung zur zusammenhängenden Dar stellung des Arbeitsrechts in den üblichen Lehrbüchern herstellen; er ermöglicht zugleich, daß das Buch auch von Anfängern zum Erlernen des Arbeitsrechts benutzt werden kann, deren Interesse durch die praktischen Fragen vielleicht eher angeregt werden mag als durch eine lehrbuchhafte, rein systematische Stoffdarstellung. Bei den Fragen und Antworten wurde Wert auf Praxisnähe und Grundlagenwis sen gelegt, auf die Erörterung von streitigen Lehrmeinungen und Spezialfragen wurde - soweit sie nicht praktische Bedeutung haben oder prüfungsrelevant sin- bewußt verzichtet. Dementsprechend wurden Rechtsprechungs- und Literaturhin weise nur in geringem Umfang und ohne Anspruch auf Vollständigkeit gegeben, wobei vor allem neuere Entscheidungen und Veröffentlichungen zitiert wurden, die dem Praktiker und dem Studenten ohne große Schwierigkeiten zugänglich sind. Willi Gross Inhalt Erstes Kapitel: Grundbegriffe des Arbeitsrechts Fragen 1- 6 I. Begriff und Stellung des Arbeitsrechts 7- 23 11. Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte ..
Aktualisiert: 2023-04-01
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Bürgerliches Recht 3

Bürgerliches Recht 3 von Groß,  Willi, Söhnlein,  Walter
Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem "Recht der Schuldverhältnisse" befaßt. Das Gesetz gibt in den §§ 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor schriften über "einzelne Schuldverhältnisse". Sie stehen nicht unter einem ge meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach verhalte. Eine Gruppe umfaßt die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine große Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son dern erlaubt es den Parteien gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, daß die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Arbeitsrecht 2

Arbeitsrecht 2 von Groß,  Willi
Dieses Buch möchte nicht nur als Lehrbuch für alle verstanden sein, die ein Grundwissen im Arbeitsrecht für ihr rechtswissenschaftliches, volkswirtschaftli ches oder betriebswirtschaftliches Studium und für Prüfungen benötigen, sondern will auch dem Praktiker im Arbeitsrecht helfen, ein arbeitsrechtliches Problem schnell nachschlagen zu können. Dieser Zielsetzung trägt bereits die Gestaltung des Buches Rechnung: Alle Aus führungen im Normaldruck sind so gehalten, daß sie für sich selbst verständlich sind; sie ermöglichen es, sich über das wesentliche Grundwissen in konzentrierter Form zu informieren. Daneben enthalten deutlich abgehobene Teile im Klein druck zusätzliche Informationen zur Vertiefung, die Erörterung von Einzelfragen oder Lembeispiele. Das pädagogische Ziel erfordert eine gewisse Beschränkung des Stoffs auf die praktisch wichtigen Probleme. So wird bewußt nur dann auf Streitfragen näher eingegangen, wenn sie erhebliche praktische Bedeutung haben. Dem angestrebten Ziel entspricht andererseits die Betonung der Systematik. Die systematische Darstellung wird durch viele erklärende Hinweise, praktische Beispiele und Querverweise aufgelockert. Zur Erleichterung des Lemens, des Verstehens und des Behaltens wird der Drei schritt ,,Fall-Systematische Sachdarstellung - Lösung" verwendet. Zur Einführung in die Probleme eines Sachgebiets dienen jeweils Fälle vor den entsprechenden Abschnitten. Sie sollen das praktische Interesse des Lernenden anregen und ihm zugleich als Gedächtnisstütze dienen. In der auf die Einführungsfälle folgenden systematischen Darstellung wird der Lehrstoff vermittelt. Am Ende jedes Kapitels finden sich Lösungshinweise für die obenbezeichneten Einführungsfälle.
Aktualisiert: 2023-01-31
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Arbeitsrecht 1

Arbeitsrecht 1 von Groß,  Willi
Dieses Buch möchte nicht nur als Lehrbuch für alle verstanden sein, die ein Grund wissen im Arbeitsrecht für ihr rechtswissenschaftliches, volkswirtschaftliches oder betriebswirtschaftliches Studium und für Prüfungen benötigen, sondern will auch dem Praktiker im Arbeitsrecht helfen, ein arbeitsrechtliches Problem schnell nach schlagen zu können. Dieser Zielsetzung trägt bereits die Gestaltung des Buches Rechnung: Alle Aus führungen im Normaldruck sind so gehalten, daß sie für sich selbst verständlich sind; sie ermöglichen es, sich über das wesentliche Grundwissen in konzentrierter Form zu informieren. Daneben enthalten deutlich abgehobeneTeile im Kleindruck zusätzliche Informationen zur Vertiefung, die Erörterung von Einzelfragen oder Lernbeispiele. Das pädagogische Ziel erfordert eine gewisse Beschränkung des Stoffs auf die praktisch wichtigen Probleme. So wird bewußt nur dann auf Streitfragen näher eingegangen, wenn sie erhebliche praktische Bedeutung haben. Dem angestrebten Ziel entspricht andererseits die Betonung der Systematik. Die systematische Darstellung wird durch viele erklärende Hinweise, praktische Beispiele und Querverweise aufgelockert. Zur Erleichterung des Lemens, des Verstehens und des Behaltens wird der Drei schritt ,,Fall-Systematische Darstellung-Lösung" verwendet. Zur Einführung in die Probleme eines Sachgebiets dienen jeweils Fälle vor den entsprechenden Abschnit ten. Sie sollen das praktische Interesse des Lernenden anregen und ihm zugleich als Gedächtnisstütze dienen. In der auf die Einführungsfälle folgenden systemati schen Darstellung wird der Lehrstoff vermittelt. Am Ende jedes Kapitels finden sich Lösungshinweise für die obenbezeichneten Einführungsfälle.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Handelsrecht

Handelsrecht von Groß,  Willi
Das Handelsrecht ist in der Praxis für den Wirtschaftler ebenso wichtig wie für den Juristen. Daher muß nicht nur der Jurist, sondern auch der Betriebswirt, Volkswirt und Wirtschaftsingenieur sowie jeder sonst in leitender Stellung in der Wirtschaft Tätige über Kenntnisse im Handelsrecht verfügen. Dieses Buch möchte als Lernbuch für alle verstanden sein, die ein Grundwissen im Handelsrecht für ihr Studium, für Prüfungen oder für ihre kaufmännische Tätigkeit benötigen. Dieser Zielsetzung trägt die Gestaltung des Buches Rechnung: Alle Ausführungen im Normaldruck sind so gehalten, daß sie es ermöglichen, sich über das wesentliche Grundwissen in konzentrierter Form zu informieren. Daneben enthalten deutlich abgehobene Teile im Kleindruck zusätzliche Informationen zur Vertiefung, die Erörterungen von Einzelfragen oder Lernbeispiele. Das pädagogische Ziel erfordert eine gewisse Beschränkung des Stoffs auf die prak tisch wichtigen Probleme. So wird, um den Lernenden nicht durch unüberschaubare Vielfalt zu verwirren, bewußt nur dann auf Streitfragen näher eingegangen, wenn sie erhebliche praktische Bedeutung haben. Dem angestrebten Ziel entspricht andererseits die Betonung der Systematik, da diese wohl am ehesten dem Lernenden eine Leitlinie sein kann, um seine Kenntnisse ein zuordnen und die Zusammenhänge zwischen bürgerlichem Recht und Handelsrecht zu erfassen. Die systematische Darstellung wird durch viele erklärende Hinweise, praktische Beispiele, Schaubilder, Schemata und Querverweisungen aufgelockert. Zur Erleichterung des Lernens, des Verstehens und des Behaltens wird der Drei schritt "Fall - Systematische Sachdarstellung - Lösung" verwendet.
Aktualisiert: 2022-10-21
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Arbeitsvertragsrecht

Arbeitsvertragsrecht von Groß,  Willi
Das Arbeitsvertragsrecht ist em für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler, für Praktiker und Studenten und nicht zuletzt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wich tiges Rechtsgebiet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die vielfältigen und zum Teil schwierigen Fragen dieses Rechtsgebiets darzustellen. Allen gemeinsam ist, daß im Arbeitsrecht eine erhebliche Menge Wissensstoff vermittelt werden muß und daß dies, zumindest für den Nicht juristen, in einer verständlichen und interessanten Kurzdarstellung geschehen soll. Das vorliegende Buch ist kein Lehrbuch; es soll vielmehr dem Studenten und dem Praktiker in induktiver Weise ermöglichen, sein Wissen im Arbeitsvertragsrecht zu überprüfen, abzurunden, zu erweitern bzw. auf dem Laufenden zu halten. Der systematische Aufbau des Buchs soll die Verbindung zur zusammenhängenden Dar stellung des Arbeitsrechts in den üblichen Lehrbüchern herstellen; er ermöglicht zugleich, daß das Buch auch von Anfängern zum Erlernen des Arbeitsrechts benutzt werden kann, deren Interesse durch die praktischen Fragen vielleicht eher angeregt werden mag als durch eine lehrbuchhafte, rein systematische Stoffdarstellung. Bei den Fragen und Antworten wurde Wert auf Praxisnähe und Grundlagenwis sen gelegt, auf die Erörterung von streitigen Lehrmeinungen und Spezialfragen wurde - soweit sie nicht praktische Bedeutung haben oder prüfungsrelevant sin- bewußt verzichtet. Dementsprechend wurden Rechtsprechungs- und Literaturhin weise nur in geringem Umfang und ohne Anspruch auf Vollständigkeit gegeben, wobei vor allem neuere Entscheidungen und Veröffentlichungen zitiert wurden, die dem Praktiker und dem Studenten ohne große Schwierigkeiten zugänglich sind. Willi Gross Inhalt Erstes Kapitel: Grundbegriffe des Arbeitsrechts Fragen 1- 6 I. Begriff und Stellung des Arbeitsrechts 7- 23 11. Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte ..
Aktualisiert: 2023-04-04
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Arbeitsrecht 1

Arbeitsrecht 1 von Groß,  Willi
Dieses Buch möchte nicht nur als Lehrbuch für alle verstanden sein, die ein Grund wissen im Arbeitsrecht für ihr rechtswissenschaftliches, volkswirtschaftliches oder betriebswirtschaftliches Studium und für Prüfungen benötigen, sondern will auch dem Praktiker im Arbeitsrecht helfen, ein arbeitsrechtliches Problem schnell nach schlagen zu können. Dieser Zielsetzung trägt bereits die Gestaltung des Buches Rechnung: Alle Aus führungen im Normaldruck sind so gehalten, daß sie für sich selbst verständlich sind; sie ermöglichen es, sich über das wesentliche Grundwissen in konzentrierter Form zu informieren. Daneben enthalten deutlich abgehobeneTeile im Kleindruck zusätzliche Informationen zur Vertiefung, die Erörterung von Einzelfragen oder Lernbeispiele. Das pädagogische Ziel erfordert eine gewisse Beschränkung des Stoffs auf die praktisch wichtigen Probleme. So wird bewußt nur dann auf Streitfragen näher eingegangen, wenn sie erhebliche praktische Bedeutung haben. Dem angestrebten Ziel entspricht andererseits die Betonung der Systematik. Die systematische Darstellung wird durch viele erklärende Hinweise, praktische Beispiele und Querverweise aufgelockert. Zur Erleichterung des Lemens, des Verstehens und des Behaltens wird der Drei schritt ,,Fall-Systematische Darstellung-Lösung" verwendet. Zur Einführung in die Probleme eines Sachgebiets dienen jeweils Fälle vor den entsprechenden Abschnit ten. Sie sollen das praktische Interesse des Lernenden anregen und ihm zugleich als Gedächtnisstütze dienen. In der auf die Einführungsfälle folgenden systemati schen Darstellung wird der Lehrstoff vermittelt. Am Ende jedes Kapitels finden sich Lösungshinweise für die obenbezeichneten Einführungsfälle.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Arbeitsrecht 2

Arbeitsrecht 2 von Groß,  Willi
Dieses Buch möchte nicht nur als Lehrbuch für alle verstanden sein, die ein Grundwissen im Arbeitsrecht für ihr rechtswissenschaftliches, volkswirtschaftli ches oder betriebswirtschaftliches Studium und für Prüfungen benötigen, sondern will auch dem Praktiker im Arbeitsrecht helfen, ein arbeitsrechtliches Problem schnell nachschlagen zu können. Dieser Zielsetzung trägt bereits die Gestaltung des Buches Rechnung: Alle Aus führungen im Normaldruck sind so gehalten, daß sie für sich selbst verständlich sind; sie ermöglichen es, sich über das wesentliche Grundwissen in konzentrierter Form zu informieren. Daneben enthalten deutlich abgehobene Teile im Klein druck zusätzliche Informationen zur Vertiefung, die Erörterung von Einzelfragen oder Lembeispiele. Das pädagogische Ziel erfordert eine gewisse Beschränkung des Stoffs auf die praktisch wichtigen Probleme. So wird bewußt nur dann auf Streitfragen näher eingegangen, wenn sie erhebliche praktische Bedeutung haben. Dem angestrebten Ziel entspricht andererseits die Betonung der Systematik. Die systematische Darstellung wird durch viele erklärende Hinweise, praktische Beispiele und Querverweise aufgelockert. Zur Erleichterung des Lemens, des Verstehens und des Behaltens wird der Drei schritt ,,Fall-Systematische Sachdarstellung - Lösung" verwendet. Zur Einführung in die Probleme eines Sachgebiets dienen jeweils Fälle vor den entsprechenden Abschnitten. Sie sollen das praktische Interesse des Lernenden anregen und ihm zugleich als Gedächtnisstütze dienen. In der auf die Einführungsfälle folgenden systematischen Darstellung wird der Lehrstoff vermittelt. Am Ende jedes Kapitels finden sich Lösungshinweise für die obenbezeichneten Einführungsfälle.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bürgerliches Recht 3

Bürgerliches Recht 3 von Groß,  Willi, Söhnlein,  Walter
Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem "Recht der Schuldverhältnisse" befaßt. Das Gesetz gibt in den §§ 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor schriften über "einzelne Schuldverhältnisse". Sie stehen nicht unter einem ge meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach verhalte. Eine Gruppe umfaßt die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine große Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son dern erlaubt es den Parteien gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, daß die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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