Es geht den Autoren darum, die Anfänge der heutigen Weltreligion Islam anhand von Quellen, die jedermann überprüfen kann, zu erarbeiten und zu analysieren, einfach um zu wissen, wie es damals tatsächlich war. Hierbei kommt dem Koran ein besonderer Schwerpunkt zu, weil aus den Kreisen seiner Produzenten und Anhänger schließlich, um das Jahr 800, der Islam als eigenständige Religion hervorgegangen ist.
Unsere bisherige Beschränkung auf die ersten drei oder vier Jahrhunderte islamischer Zeitrechnung muss allerdings ein wenig aufgelockert werden, weil die intensive Beschäftigung mit den Quellen immer deutlicher zeigt, dass viele Eigentümlichkeiten des Islam erst in viel späterer Zeit ihre Gestalt gefunden haben und erst seit Saladin von einem sunnitischen Islam, wie wir ihn heute kennen, die Rede sein kann.
Bei der Untersuchung der jeweils zeitgenössischen Quellen – Koran, Münzen, Inschriften, archäologische Zeugnisse, Literatur, Sprachgeschichte – zeigt sich immer deutlicher, dass die „reale“ Geschichte anders verlaufen ist, als dies die islamischen Legenden späterer Zeiten darstellen. Bei ihnen handelt es sich um retrospektive Konstruktionen einer „heiligen Geschichte“ (historia sacra), die wie alle solchen Geschichten einer Überprüfung mit den kritischen Methoden der Geschichtswissenschaft nicht standhalten. In der Geschichte ist alles – oder sehr vieles – ganz anders verlaufen, als bisher angenommen und in „fachwissenschaftlicher“ Literatur und per Internet verbreitet wird.
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Raymond Dequin,
Alba Fedeli,
Claude Gilliot,
Geneviève Gobillot,
Marcin Grodzki,
Markus Gross,
Robert Kerr,
Christoph Luxenberg,
Karl H Ohlig,
Volker Popp,
Elisabeth Puin,
Gerd R Puin,
Piotr O. Scholz,
Johannes Thomas,
Frank van der Velden
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Es geht den Autoren darum, die Anfänge der heutigen Weltreligion Islam anhand von Quellen, die jedermann überprüfen kann, zu erarbeiten und zu analysieren, einfach um zu wissen, wie es damals tatsächlich war. Hierbei kommt dem Koran ein besonderer Schwerpunkt zu, weil aus den Kreisen seiner Produzenten und Anhänger schließlich, um das Jahr 800, der Islam als eigenständige Religion hervorgegangen ist.
Unsere bisherige Beschränkung auf die ersten drei oder vier Jahrhunderte islamischer Zeitrechnung muss allerdings ein wenig aufgelockert werden, weil die intensive Beschäftigung mit den Quellen immer deutlicher zeigt, dass viele Eigentümlichkeiten des Islam erst in viel späterer Zeit ihre Gestalt gefunden haben und erst seit Saladin von einem sunnitischen Islam, wie wir ihn heute kennen, die Rede sein kann.
Bei der Untersuchung der jeweils zeitgenössischen Quellen – Koran, Münzen, Inschriften, archäologische Zeugnisse, Literatur, Sprachgeschichte – zeigt sich immer deutlicher, dass die „reale“ Geschichte anders verlaufen ist, als dies die islamischen Legenden späterer Zeiten darstellen. Bei ihnen handelt es sich um retrospektive Konstruktionen einer „heiligen Geschichte“ (historia sacra), die wie alle solchen Geschichten einer Überprüfung mit den kritischen Methoden der Geschichtswissenschaft nicht standhalten. In der Geschichte ist alles – oder sehr vieles – ganz anders verlaufen, als bisher angenommen und in „fachwissenschaftlicher“ Literatur und per Internet verbreitet wird.
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Raymond Dequin,
Alba Fedeli,
Claude Gilliot,
Geneviève Gobillot,
Marcin Grodzki,
Markus Gross,
Robert Kerr,
Christoph Luxenberg,
Karl H Ohlig,
Volker Popp,
Elisabeth Puin,
Gerd R Puin,
Piotr O. Scholz,
Johannes Thomas,
Frank van der Velden
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Der Sammelband zeigt, dass die Anfänge einer koranischen Bewegung einer spezifischen Form von Christentum entsprungen sind und aus Regionen weit östlich des Zweistromlandes stammen, nicht von der arabischen Halbinsel.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zum Werk
Das Werk bietet einen kompakten, aber wissenschaftlich fundierten Überblick über das staatliche Haushaltsrecht.
Dabei bilden die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung die Basis der Kommentierung. Am Ende der Einzelkommentierungen finden sich jeweils Ausführungen zu den korrespondierenden Vorschriften der 16 Landeshaushaltsordnungen, wobei insbesondere auf inhaltliche Abweichungen hingewiesen wird. Auf Regelungen des für Bund und Länder verbindlichen Haushaltsgrundsätzegesetzes, aber auch auf maßgebliche Normen des Grundgesetzes und des Unionsrechts wird im jeweiligen Sachzusammenhang eingegangen. Bei § 55 BHO werden zudem die Grundzüge des öffentlichen Vergaberechts erläutert.
Die jeder Kommentierung vorangestellten Korrespondenzhinweise geben einen zusätzlichen Überblick über die vergleichbaren Vorschriften in BHO, LHO und HGrG, über die sachnahen Verfassungsvorschriften in Bund, Ländern und EU sowie über die dazugehörigen Regelung in der VV-BHO.
Vorteile auf einen Blick
- einziger aktueller, gebundener Kommentar
- kompakte und zugleich wissenschaftlich fundierte Kommentierung der BHO
- Vergleich der Regelungen der BHO mit allen 16 Landeshaushaltsordnungen
- Überblick über das gesamte staatliche Haushaltsrecht
Zur Neuauflage
Die 2. Auflage bringt Literatur und Rechtsprechung auf den Stand Mai 2018. Sie berücksichtigt die seit die Vorauflage ergangenen gesetzlichen Änderungen durch
- das Haushaltsbegleitgesetz 2011
- das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichs und der BHO
- das Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
- das im Zuge der Verfassungsreform 2017 ergangene Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 14.8.2017
Zielgruppe
Für Haushaltsplaner in Bund, Ländern und Kommunen, Mitglieder der Bundesrechnungshöfe, Hochschullehrer, Politiker, Politologen und Journalisten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Erst wenn akzeptiert würde, dass auch der Koran seine spezifische, sehr menschliche Entstehungsgeschichte und nicht wenige Autoren hat – und religionsgeschichtlich sowie kulturell bedingt ist, so dass nicht jede Passage göttliche Autorität beanspruchen kann – wird ein Dialog möglich sein; damit müsste nicht, ebenso wie auch nicht bei der Bibel, sein normativer Anspruch für gläubige Muslime gegenstandslos werden.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Es geht den Autoren darum, die Anfänge der heutigen Weltreligion Islam anhand von Quellen, die jedermann überprüfen kann, zu erarbeiten und zu analysieren, einfach um zu wissen, wie es damals tatsächlich war. Hierbei kommt dem Koran ein besonderer Schwerpunkt zu, weil aus den Kreisen seiner Produzenten und Anhänger schließlich, um das Jahr 800, der Islam als eigenständige Religion hervorgegangen ist.
Unsere bisherige Beschränkung auf die ersten drei oder vier Jahrhunderte islamischer Zeitrechnung muss allerdings ein wenig aufgelockert werden, weil die intensive Beschäftigung mit den Quellen immer deutlicher zeigt, dass viele Eigentümlichkeiten des Islam erst in viel späterer Zeit ihre Gestalt gefunden haben und erst seit Saladin von einem sunnitischen Islam, wie wir ihn heute kennen, die Rede sein kann.
Bei der Untersuchung der jeweils zeitgenössischen Quellen – Koran, Münzen, Inschriften, archäologische Zeugnisse, Literatur, Sprachgeschichte – zeigt sich immer deutlicher, dass die „reale“ Geschichte anders verlaufen ist, als dies die islamischen Legenden späterer Zeiten darstellen. Bei ihnen handelt es sich um retrospektive Konstruktionen einer „heiligen Geschichte“ (historia sacra), die wie alle solchen Geschichten einer Überprüfung mit den kritischen Methoden der Geschichtswissenschaft nicht standhalten. In der Geschichte ist alles – oder sehr vieles – ganz anders verlaufen, als bisher angenommen und in „fachwissenschaftlicher“ Literatur und per Internet verbreitet wird.
Aktualisiert: 2020-01-29
Autor:
Raymond Dequin,
Alba Fedeli,
Claude Gilliot,
Geneviève Gobillot,
Marcin Grodzki,
Markus Gross,
Robert Kerr,
Christoph Luxenberg,
Karl H Ohlig,
Volker Popp,
Elisabeth Puin,
Gerd R Puin,
Piotr O. Scholz,
Johannes Thomas,
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Der Sammelband zeigt, dass die Anfänge einer koranischen Bewegung einer spezifischen Form von Christentum entsprungen sind und aus Regionen weit östlich des Zweistromlandes stammen, nicht von der arabischen Halbinsel.
Aktualisiert: 2022-01-21
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Zum Werk
Das Werk bietet einen kompakten, aber wissenschaftlich fundierten Überblick über das staatliche Haushaltsrecht.
Dabei bilden die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung die Basis der Kommentierung. Am Ende der Einzelkommentierungen finden sich jeweils Ausführungen zu den korrespondierenden Vorschriften der 16 Landeshaushaltsordnungen, wobei insbesondere auf inhaltliche Abweichungen hingewiesen wird. Auf Regelungen des für Bund und Länder verbindlichen Haushaltsgrundsätzegesetzes, aber auch auf maßgebliche Normen des Grundgesetzes und des Unionsrechts wird im jeweiligen Sachzusammenhang eingegangen. Bei § 55 BHO werden zudem die Grundzüge des öffentlichen Vergaberechts erläutert.
Die jeder Kommentierung vorangestellten Korrespondenzhinweise geben einen zusätzlichen Überblick über die vergleichbaren Vorschriften in BHO, LHO und HGrG, über die sachnahen Verfassungsvorschriften in Bund, Ländern und EU sowie über die dazugehörigen Regelung in der VV-BHO.
Vorteile auf einen Blick
- einziger aktueller, gebundener Kommentar
- kompakte und zugleich wissenschaftlich fundierte Kommentierung der BHO
- Vergleich der Regelungen der BHO mit allen 16 Landeshaushaltsordnungen
- Überblick über das gesamte staatliche Haushaltsrecht
Zu den Autoren
Bearbeitet von Prof. Dr. Christoph Gröpl, Univ. des Saarlandes, RA Dr. Markus Groß, Saarbrücken, Prof. Dr. Heinz Kussmaul, Univ. des Saarlandes, Dr. Stephan Meyering, Univ. des Saarlandes, Prof. Dr. Matthias Rossi, Univ. Augsburg, Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Univ. Würzburg, Wiss Ass. Dr. Henning Tappe, Univ. Münster, Prof. Dr. Rainer Wernsmann, Univ. Passau.
Zielgruppe
Für Haushaltsplaner in Bund, Ländern und Kommunen, Mitglieder der Bundesrechnungshöfe, Hochschullehrer, Politiker, Politologen und Journalisten
Aktualisiert: 2018-10-10
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Schon vor seiner Geburtsstunde zu Beginn des Jahres 1974 hat der Stadtverband Saarbrücken als „Kommunale Gebietskörperschaft sui generis“ die politische und jurisitische Diskussion über die Gestaltung von Stadt-Umland-Verwaltungen mitgeprägt. Damals, wie auch im Zuge der Verwaltungsreform des Jahres 2007, standen unterschiedlichste Reformmodelle zur Debatte, die im historischen Vergleich allesamt eine verblüffende Ähnlichkeit aufweisen.
Mindestens genauso verblüffend ist die jeweils festzustellende große Zurückhaltung bei der exakten verfassungsrechtlichen Analyse der ernsthaft in Erwägung gezogenen Reformmodelle. Dieser Aufgabe widmet sich die vorliegende Untersuchung. Die zu beachtenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe werden aus dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung hergeleitet und auf die aktuell diskutierten Reformmodelle angewandt. Im Zentrum der Betrachtung stehen der Stadtkreis Saarbrücken, der durch das sog. Hesse-Gutachten vorgeschlagen wurde, und der heute zu geltendem Recht gewordene Regionalverband Saarbrücken.
Aktualisiert: 2018-04-08
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