Testierfreiheit und Ehegattenschutz.

Testierfreiheit und Ehegattenschutz. von Goebel,  Joachim
In naher Zukunft werden bedeutende Vermögenswerte vererbt. Dabei steht nicht nur der Vermögenstransfer zwischen den Generationen in Rede. Von einem Todesfall ist häufig der überlebende Ehegatte besonders betroffen. Eine systematische monographische Untersuchung seines Schutzes war bislang ein Desiderat der Erbrechtsdogmatik, welches nunmehr mit der vorliegenden Studie geschlossen wird. In der Studie wird untersucht, wie die Vermögens- und insbesondere die Versorgungsinteressen und Persönlichkeitsrechte des überlebenden Ehegatte zugleich durch als auch vor Verfügungen von Todes wegen seines vorversterbenden Ehepartners geschützt werden können. Dazu werden nicht nur die bisherigen Diskussionen, Standpunkte und Meinungen systematisch dargestellt. Vielmehr werden auch die gerade für die Rechtspraxis wichtigen Wertungsgrundlagen zahlreicher erbrechtlicher Institute herausgearbeitet. Zugleich wird ein Beitrag dazu geleistet, rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung und rechtsdogmatische Überlegungen miteinander zu verbinden. Die Untersuchung ist zweigeteilt. Im ersten Teil werden der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Überlebenden sowie der Schutz seiner Vermögensinteressen diskutiert. Neben einem Blick auf die Dogmatik des gemeinschaftlichen Testaments und der Wiederverheiratungsklauseln sind erb- und familienrechtliche Versorgungsfragen ebenso erörtert wie die Dogmatik des gegenseitigen Erbvertrages und sittenwidriger Verfügungen. Demgegenüber widmet sich der zweite Teil vor allem der Versorgung des Überlebenden für den Fall, dass der Erstversterbende als Einzelhandelskaufmann oder als Personenhandelsgesellschafter tätig war. Hier werden interessengerechte Versorgungsmodi vorgestellt. Darüberhinaus werden auch die Probleme diskutiert, welche sich für den Ehepartner aus einem frühzeitigen Ableben des Unternehmers ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht.

Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht. von Goebel,  Joachim
Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten seit langem als geklärt. Das objektive Erbrecht wird weithin als genuines Vermögensrecht begriffen, welches zudem mit familiaristischen Wertungen durchschossen ist. Die Testierfreiheit wird dementsprechend als fortgesetzte Eigentümerfreiheit angesehen. Mit einer derartigen Konzeption sind indes gravierende dogmatische Nachteile verbunden. Denn mit ihr können die anerkannten Wertungen des geltenden Erbrechts (wie etwa die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments oder das erbrechtliche Willensdogma) nicht erklärt werden. Hier setzt der Verfasser an. Er versucht eine theoretische Neubegründung der Testierfreiheit. Die These ist, daß sie vornehmlich als ein Persönlichkeitsrecht begriffen werden muß, mit dem der einzelne seinen eigenen Tod verarbeiten und damit seine Individualität und Persönlichkeit ausprägen kann. Um diese These nachzuweisen, greift der Verfasser weit aus. Nachdem die Rückführung der Testierfreiheit auf Eigentum und Familie kritisiert wird, werden im Durchgang durch den kulturellen Diskurs zur Todesverarbeitung wichtige Aspekte zur Todesproblematik auf philosophischer sowie gesellschaftstheoretischer Ebene skizziert, um abzuklären, wie bislang Tod und Persönlichkeit zusammen gedacht worden sind. Von hier aus wird der Bogen geschlagen zu den anerkannten Wertungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Erbrechts. Es wird gezeigt, dass nur anhand einer persönlichkeitsrechtlichen Grundlegung der Testierfreiheit die anerkannten Wertentscheidungen des Erbrechts konsistent und kohärent erklärt werden können. Wegen dieses hohen Erklärungsgehalts ist ein persönlichkeitsrechtliches Verständnis der Testierfreiheit mithin nicht Frucht irgendwelcher Philosopheme, sondern liegt dem geltenden Erbrecht als bislang verborgenes Prinzip zugrunde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen.

Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen. von Goebel,  Joachim
Der Nießbrauch ist ein traditionsreiches Instrument der Privatrechtsordnung. Als dingliche Form der Nutzungsüberlassung gibt es für ihn in der Praxis mangels gleichwertiger Konstruktionsmöglichkeiten auch bei vollhaftenden Anteilen an einer Personengesellschaft keine Alternativen. Der Nießbrauch situiert hier im Schnittfeld nießbrauchs- und gesellschaftsrechtlicher Wertungen. Die Komplexität der Dogmatik wird dadurch enorm erhöht. Kaum ein Satz ist unbestritten. Dies beginnt bei der Frage nach der Zulässigkeit des Instituts, führt zu Schwierigkeiten in der Konstruktion des Nießbrauchstatbestands und endet bei einem Konglomerat diffiziler Rechtsfolgeprobleme. Es liegt daher nahe, monographisch die Voraussetzungen und Grenzen dieser Rechtsfigur näher zu studieren. Der Verfasser widmet sich dabei vor allem grundlegenden, bislang oft vernachlässigten Fragen der Dogmatik. Im Focus steht vor allem der Vorbehalts- und der Versorgungsnießbrauch und dort insbesondere die Verteilung der vermögensrechtlichen und mitverwaltungsrechtlichen Rechte, der mitgliedschaftlichen Pflichten, der Außenhaftung und der Verlusttragung. Ein Teil der Studie widmet sich dem Nachweis, daß der Nießbrauch hinsichtlich der Befriedigung der jeweiligen Interessen sehr viel flexibler angelegt ist, als es die bisherigen Deutungen dieses Rechtsinstituts nahelegen. Der Nießbrauch läßt sich durchaus als das bestgeeignetste dingliche Recht zur Sicherstellung einer Versorgung bezeichnen, welche an der unternehmerischen Ertragslage orientiert ist. Zugleich sichert er äußerst flexibel eine versorgungsorientierte Ausübung der Mitgliedschaftsrechte des belasteten Anteils. Gleiches gilt für den Vorbehaltsnießbrauch. Insgesamt gesehen, beantwortet der Autor die wichtigsten und zugleich schwierigsten Fragen aus dem Recht des Anteilsnießbrauchs.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Rechtsgespräch und kreativer Dissens.

Rechtsgespräch und kreativer Dissens. von Goebel,  Joachim
Dem Jehringschen "Kampf um's Recht" ist in der gegenwärtigen Dogmatik des Zivilprozesses eher ein Schattendasein beschieden. Zumeist wird das Streitige im zivilprozessualen Rechtsstreit nicht mehr ohne weiteres mit "Kampf" übersetzt - zu unrecht, wie Joachim Goebel anhand der Rechtsfigur "Rechtsgespräch" zeigen will. Es wird herausgearbeitet, daß das Rechtsgespräch nicht nur rechtlich vorgegeben ist, sondern daß es vom Gesetz als ein semantischer Kampf um das Recht konzipiert wird, in dem die Parteien in einem kreativen Dissens um das rechte Verständnis des Gesetzes ringen. Hierzu holt der Verfasser weit aus. Nachdem die sprachtheoretischen Grundlagen des Recht-Sprechens geklärt worden sind, setzt er sich mit den bisherigen Ansätzen zum Rechtsgespräch auseinander und thematisiert in sprachtheoretisch informierter Perspektive das Verhältnis von materiellem Recht und Prozeßrecht. Auf dieser Basis entwickelt er eine Theorie des Rechtsgesprächs. Mit dem Rechtsgespräch soll sowohl die Unparteilichkeit des Richters als auch das Rechtliche im Recht in der interpretativen Praxis des Prozesses gewahrt werden. Überlegungen zum Umfang und den Grenzen der richterlichen Verpflichtung zum Rechtsgespräch sowie zur Aufgabe der Rechtswissenschaft runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht.

Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht. von Goebel,  Joachim
Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten seit langem als geklärt. Das objektive Erbrecht wird weithin als genuines Vermögensrecht begriffen, welches zudem mit familiaristischen Wertungen durchschossen ist. Die Testierfreiheit wird dementsprechend als fortgesetzte Eigentümerfreiheit angesehen. Mit einer derartigen Konzeption sind indes gravierende dogmatische Nachteile verbunden. Denn mit ihr können die anerkannten Wertungen des geltenden Erbrechts (wie etwa die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments oder das erbrechtliche Willensdogma) nicht erklärt werden. Hier setzt der Verfasser an. Er versucht eine theoretische Neubegründung der Testierfreiheit. Die These ist, daß sie vornehmlich als ein Persönlichkeitsrecht begriffen werden muß, mit dem der einzelne seinen eigenen Tod verarbeiten und damit seine Individualität und Persönlichkeit ausprägen kann. Um diese These nachzuweisen, greift der Verfasser weit aus. Nachdem die Rückführung der Testierfreiheit auf Eigentum und Familie kritisiert wird, werden im Durchgang durch den kulturellen Diskurs zur Todesverarbeitung wichtige Aspekte zur Todesproblematik auf philosophischer sowie gesellschaftstheoretischer Ebene skizziert, um abzuklären, wie bislang Tod und Persönlichkeit zusammen gedacht worden sind. Von hier aus wird der Bogen geschlagen zu den anerkannten Wertungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Erbrechts. Es wird gezeigt, dass nur anhand einer persönlichkeitsrechtlichen Grundlegung der Testierfreiheit die anerkannten Wertentscheidungen des Erbrechts konsistent und kohärent erklärt werden können. Wegen dieses hohen Erklärungsgehalts ist ein persönlichkeitsrechtliches Verständnis der Testierfreiheit mithin nicht Frucht irgendwelcher Philosopheme, sondern liegt dem geltenden Erbrecht als bislang verborgenes Prinzip zugrunde.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Testierfreiheit und Ehegattenschutz.

Testierfreiheit und Ehegattenschutz. von Goebel,  Joachim
In naher Zukunft werden bedeutende Vermögenswerte vererbt. Dabei steht nicht nur der Vermögenstransfer zwischen den Generationen in Rede. Von einem Todesfall ist häufig der überlebende Ehegatte besonders betroffen. Eine systematische monographische Untersuchung seines Schutzes war bislang ein Desiderat der Erbrechtsdogmatik, welches nunmehr mit der vorliegenden Studie geschlossen wird. In der Studie wird untersucht, wie die Vermögens- und insbesondere die Versorgungsinteressen und Persönlichkeitsrechte des überlebenden Ehegatte zugleich durch als auch vor Verfügungen von Todes wegen seines vorversterbenden Ehepartners geschützt werden können. Dazu werden nicht nur die bisherigen Diskussionen, Standpunkte und Meinungen systematisch dargestellt. Vielmehr werden auch die gerade für die Rechtspraxis wichtigen Wertungsgrundlagen zahlreicher erbrechtlicher Institute herausgearbeitet. Zugleich wird ein Beitrag dazu geleistet, rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung und rechtsdogmatische Überlegungen miteinander zu verbinden. Die Untersuchung ist zweigeteilt. Im ersten Teil werden der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Überlebenden sowie der Schutz seiner Vermögensinteressen diskutiert. Neben einem Blick auf die Dogmatik des gemeinschaftlichen Testaments und der Wiederverheiratungsklauseln sind erb- und familienrechtliche Versorgungsfragen ebenso erörtert wie die Dogmatik des gegenseitigen Erbvertrages und sittenwidriger Verfügungen. Demgegenüber widmet sich der zweite Teil vor allem der Versorgung des Überlebenden für den Fall, dass der Erstversterbende als Einzelhandelskaufmann oder als Personenhandelsgesellschafter tätig war. Hier werden interessengerechte Versorgungsmodi vorgestellt. Darüberhinaus werden auch die Probleme diskutiert, welche sich für den Ehepartner aus einem frühzeitigen Ableben des Unternehmers ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen.

Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen. von Goebel,  Joachim
Der Nießbrauch ist ein traditionsreiches Instrument der Privatrechtsordnung. Als dingliche Form der Nutzungsüberlassung gibt es für ihn in der Praxis mangels gleichwertiger Konstruktionsmöglichkeiten auch bei vollhaftenden Anteilen an einer Personengesellschaft keine Alternativen. Der Nießbrauch situiert hier im Schnittfeld nießbrauchs- und gesellschaftsrechtlicher Wertungen. Die Komplexität der Dogmatik wird dadurch enorm erhöht. Kaum ein Satz ist unbestritten. Dies beginnt bei der Frage nach der Zulässigkeit des Instituts, führt zu Schwierigkeiten in der Konstruktion des Nießbrauchstatbestands und endet bei einem Konglomerat diffiziler Rechtsfolgeprobleme. Es liegt daher nahe, monographisch die Voraussetzungen und Grenzen dieser Rechtsfigur näher zu studieren. Der Verfasser widmet sich dabei vor allem grundlegenden, bislang oft vernachlässigten Fragen der Dogmatik. Im Focus steht vor allem der Vorbehalts- und der Versorgungsnießbrauch und dort insbesondere die Verteilung der vermögensrechtlichen und mitverwaltungsrechtlichen Rechte, der mitgliedschaftlichen Pflichten, der Außenhaftung und der Verlusttragung. Ein Teil der Studie widmet sich dem Nachweis, daß der Nießbrauch hinsichtlich der Befriedigung der jeweiligen Interessen sehr viel flexibler angelegt ist, als es die bisherigen Deutungen dieses Rechtsinstituts nahelegen. Der Nießbrauch läßt sich durchaus als das bestgeeignetste dingliche Recht zur Sicherstellung einer Versorgung bezeichnen, welche an der unternehmerischen Ertragslage orientiert ist. Zugleich sichert er äußerst flexibel eine versorgungsorientierte Ausübung der Mitgliedschaftsrechte des belasteten Anteils. Gleiches gilt für den Vorbehaltsnießbrauch. Insgesamt gesehen, beantwortet der Autor die wichtigsten und zugleich schwierigsten Fragen aus dem Recht des Anteilsnießbrauchs.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht.

Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht. von Goebel,  Joachim
Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten seit langem als geklärt. Das objektive Erbrecht wird weithin als genuines Vermögensrecht begriffen, welches zudem mit familiaristischen Wertungen durchschossen ist. Die Testierfreiheit wird dementsprechend als fortgesetzte Eigentümerfreiheit angesehen. Mit einer derartigen Konzeption sind indes gravierende dogmatische Nachteile verbunden. Denn mit ihr können die anerkannten Wertungen des geltenden Erbrechts (wie etwa die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments oder das erbrechtliche Willensdogma) nicht erklärt werden. Hier setzt der Verfasser an. Er versucht eine theoretische Neubegründung der Testierfreiheit. Die These ist, daß sie vornehmlich als ein Persönlichkeitsrecht begriffen werden muß, mit dem der einzelne seinen eigenen Tod verarbeiten und damit seine Individualität und Persönlichkeit ausprägen kann. Um diese These nachzuweisen, greift der Verfasser weit aus. Nachdem die Rückführung der Testierfreiheit auf Eigentum und Familie kritisiert wird, werden im Durchgang durch den kulturellen Diskurs zur Todesverarbeitung wichtige Aspekte zur Todesproblematik auf philosophischer sowie gesellschaftstheoretischer Ebene skizziert, um abzuklären, wie bislang Tod und Persönlichkeit zusammen gedacht worden sind. Von hier aus wird der Bogen geschlagen zu den anerkannten Wertungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Erbrechts. Es wird gezeigt, dass nur anhand einer persönlichkeitsrechtlichen Grundlegung der Testierfreiheit die anerkannten Wertentscheidungen des Erbrechts konsistent und kohärent erklärt werden können. Wegen dieses hohen Erklärungsgehalts ist ein persönlichkeitsrechtliches Verständnis der Testierfreiheit mithin nicht Frucht irgendwelcher Philosopheme, sondern liegt dem geltenden Erbrecht als bislang verborgenes Prinzip zugrunde.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rechtsgespräch und kreativer Dissens.

Rechtsgespräch und kreativer Dissens. von Goebel,  Joachim
Dem Jehringschen "Kampf um's Recht" ist in der gegenwärtigen Dogmatik des Zivilprozesses eher ein Schattendasein beschieden. Zumeist wird das Streitige im zivilprozessualen Rechtsstreit nicht mehr ohne weiteres mit "Kampf" übersetzt - zu unrecht, wie Joachim Goebel anhand der Rechtsfigur "Rechtsgespräch" zeigen will. Es wird herausgearbeitet, daß das Rechtsgespräch nicht nur rechtlich vorgegeben ist, sondern daß es vom Gesetz als ein semantischer Kampf um das Recht konzipiert wird, in dem die Parteien in einem kreativen Dissens um das rechte Verständnis des Gesetzes ringen. Hierzu holt der Verfasser weit aus. Nachdem die sprachtheoretischen Grundlagen des Recht-Sprechens geklärt worden sind, setzt er sich mit den bisherigen Ansätzen zum Rechtsgespräch auseinander und thematisiert in sprachtheoretisch informierter Perspektive das Verhältnis von materiellem Recht und Prozeßrecht. Auf dieser Basis entwickelt er eine Theorie des Rechtsgesprächs. Mit dem Rechtsgespräch soll sowohl die Unparteilichkeit des Richters als auch das Rechtliche im Recht in der interpretativen Praxis des Prozesses gewahrt werden. Überlegungen zum Umfang und den Grenzen der richterlichen Verpflichtung zum Rechtsgespräch sowie zur Aufgabe der Rechtswissenschaft runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Testierfreiheit und Ehegattenschutz.

Testierfreiheit und Ehegattenschutz. von Goebel,  Joachim
In naher Zukunft werden bedeutende Vermögenswerte vererbt. Dabei steht nicht nur der Vermögenstransfer zwischen den Generationen in Rede. Von einem Todesfall ist häufig der überlebende Ehegatte besonders betroffen. Eine systematische monographische Untersuchung seines Schutzes war bislang ein Desiderat der Erbrechtsdogmatik, welches nunmehr mit der vorliegenden Studie geschlossen wird. In der Studie wird untersucht, wie die Vermögens- und insbesondere die Versorgungsinteressen und Persönlichkeitsrechte des überlebenden Ehegatte zugleich durch als auch vor Verfügungen von Todes wegen seines vorversterbenden Ehepartners geschützt werden können. Dazu werden nicht nur die bisherigen Diskussionen, Standpunkte und Meinungen systematisch dargestellt. Vielmehr werden auch die gerade für die Rechtspraxis wichtigen Wertungsgrundlagen zahlreicher erbrechtlicher Institute herausgearbeitet. Zugleich wird ein Beitrag dazu geleistet, rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung und rechtsdogmatische Überlegungen miteinander zu verbinden. Die Untersuchung ist zweigeteilt. Im ersten Teil werden der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Überlebenden sowie der Schutz seiner Vermögensinteressen diskutiert. Neben einem Blick auf die Dogmatik des gemeinschaftlichen Testaments und der Wiederverheiratungsklauseln sind erb- und familienrechtliche Versorgungsfragen ebenso erörtert wie die Dogmatik des gegenseitigen Erbvertrages und sittenwidriger Verfügungen. Demgegenüber widmet sich der zweite Teil vor allem der Versorgung des Überlebenden für den Fall, dass der Erstversterbende als Einzelhandelskaufmann oder als Personenhandelsgesellschafter tätig war. Hier werden interessengerechte Versorgungsmodi vorgestellt. Darüberhinaus werden auch die Probleme diskutiert, welche sich für den Ehepartner aus einem frühzeitigen Ableben des Unternehmers ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Wassersteine

Wassersteine von Gienger,  Michael, Goebel,  Joachim
Sardonyxwasser gegen Tinnitus, Chrysopraswasser zur Entgiftung und Entschlackung, Smaragdwasser bei Entzündungen, Aquamarinwasser bei Allergien... Nach einigen Grundlagen - in aller Kürze! - werden vorab die Edelsteine genannt, die wegen ihrer giftigen oder gesundheitlich abträglichen Absonderungen keinesfalls verwendet werden dürfen, anschließend werden 96 Wassersteine von A - Z und ihre spezifischen Wirkungen vorgestellt. Ein Buch, das die Leser des Grundwerkes "Edelsteinwasser" derselben Autoren nicht unbedingt brauchen, aber hoffentlich vielen, denen es für den Einstieg zu gewichtig war, einen leichten und gleichwohl fundierten Einstieg erlaubt. Die Liste der Edelsteinwasser, die erfolgreich bei Beschwerden und Erkrankungen unterschiedlichster Art eingesetzt werden, ist lang - und wird ständig länger! Nachdem die äußere Anwendung, das Tragen und Auflegen von Heilsteinen, in der Steinheilkunde lange Zeit dominierend war, wenden sich viele Menschen heute der inneren Einnahme in Form von Edelsteinelixieren und Edelsteinwasser zu. Auch zur Trinkwasserverbesserung werden Edelsteine inzwischen gerne verwendet. In vielen Haushalten finden sich Wasserkrüge mit der einstmals in einer "Fliege-Talkshow" propagierten "Grundmischung" aus Amethyst, Bergkristall und Rosenquarz. Beliebt ist auch die Mischung bunter Calcite, welche die Verdauung fördern soll.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Wassersteine

Wassersteine von Gienger,  Michael, Goebel,  Joachim
Sardonyxwasser gegen Tinnitus, Chrysopraswasser zur Entgiftung und Entschlackung, Smaragdwasser bei Entzündungen, Aquamarinwasser bei Allergien... Nach einigen Grundlagen - in aller Kürze! - werden vorab die Edelsteine genannt, die wegen ihrer giftigen oder gesundheitlich abträglichen Absonderungen keinesfalls verwendet werden dürfen, anschließend werden 96 Wassersteine von A - Z und ihre spezifischen Wirkungen vorgestellt. Ein Buch, das die Leser des Grundwerkes "Edelsteinwasser" derselben Autoren nicht unbedingt brauchen, aber hoffentlich vielen, denen es für den Einstieg zu gewichtig war, einen leichten und gleichwohl fundierten Einstieg erlaubt. Die Liste der Edelsteinwasser, die erfolgreich bei Beschwerden und Erkrankungen unterschiedlichster Art eingesetzt werden, ist lang - und wird ständig länger! Nachdem die äußere Anwendung, das Tragen und Auflegen von Heilsteinen, in der Steinheilkunde lange Zeit dominierend war, wenden sich viele Menschen heute der inneren Einnahme in Form von Edelsteinelixieren und Edelsteinwasser zu. Auch zur Trinkwasserverbesserung werden Edelsteine inzwischen gerne verwendet. In vielen Haushalten finden sich Wasserkrüge mit der einstmals in einer "Fliege-Talkshow" propagierten "Grundmischung" aus Amethyst, Bergkristall und Rosenquarz. Beliebt ist auch die Mischung bunter Calcite, welche die Verdauung fördern soll.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Edelsteinwasser

Edelsteinwasser von Blersch,  Ines, Gienger,  Michael, Goebel,  Joachim
Edelsteinwasser sind durchaus nichts Neues, ihre Tradition reicht weit in die Antike zurück. Erfahrungen liegen daher reichhaltig vor. Und glücklicherweise können wir dank der modernen Wasserforschung viele dieser Erfahrungen verstehen und erklären. Das macht uns den Zugang und den richtigen Umgang mit Edelsteinwassern leichter. Die Erkenntnis, dass Wasser eine Art 'Gedächtnis' besitzt, ist inzwischen weit verbreitet und durch viele Untersuchungen belegt. Wasser als Informationsträger ist nichts Mystisches mehr, sondern vorstellbar und erklärbar. Damit sind auch Edelsteinwasser plötzlich eine greifbare Realität. Zudem wünschen sich viele Menschen ein qualitativ besseres Trinkwasser, und auch da scheinen Edelsteine eine Möglichkeit zur Wasserbehandlung zu sein.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen.

Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen. von Goebel,  Joachim
Der Nießbrauch ist ein traditionsreiches Instrument der Privatrechtsordnung. Als dingliche Form der Nutzungsüberlassung gibt es für ihn in der Praxis mangels gleichwertiger Konstruktionsmöglichkeiten auch bei vollhaftenden Anteilen an einer Personengesellschaft keine Alternativen. Der Nießbrauch situiert hier im Schnittfeld nießbrauchs- und gesellschaftsrechtlicher Wertungen. Die Komplexität der Dogmatik wird dadurch enorm erhöht. Kaum ein Satz ist unbestritten. Dies beginnt bei der Frage nach der Zulässigkeit des Instituts, führt zu Schwierigkeiten in der Konstruktion des Nießbrauchstatbestands und endet bei einem Konglomerat diffiziler Rechtsfolgeprobleme. Es liegt daher nahe, monographisch die Voraussetzungen und Grenzen dieser Rechtsfigur näher zu studieren. Der Verfasser widmet sich dabei vor allem grundlegenden, bislang oft vernachlässigten Fragen der Dogmatik. Im Focus steht vor allem der Vorbehalts- und der Versorgungsnießbrauch und dort insbesondere die Verteilung der vermögensrechtlichen und mitverwaltungsrechtlichen Rechte, der mitgliedschaftlichen Pflichten, der Außenhaftung und der Verlusttragung. Ein Teil der Studie widmet sich dem Nachweis, daß der Nießbrauch hinsichtlich der Befriedigung der jeweiligen Interessen sehr viel flexibler angelegt ist, als es die bisherigen Deutungen dieses Rechtsinstituts nahelegen. Der Nießbrauch läßt sich durchaus als das bestgeeignetste dingliche Recht zur Sicherstellung einer Versorgung bezeichnen, welche an der unternehmerischen Ertragslage orientiert ist. Zugleich sichert er äußerst flexibel eine versorgungsorientierte Ausübung der Mitgliedschaftsrechte des belasteten Anteils. Gleiches gilt für den Vorbehaltsnießbrauch. Insgesamt gesehen, beantwortet der Autor die wichtigsten und zugleich schwierigsten Fragen aus dem Recht des Anteilsnießbrauchs.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wassersteine

Wassersteine von Gienger,  Michael, Goebel,  Joachim
Sardonyxwasser gegen Tinnitus, Chrysopraswasser zur Entgiftung und Entschlackung, Smaragdwasser bei Entzündungen, Aquamarinwasser bei Allergien… Die Liste der Edelsteinwasser, die erfolgreich bei Beschwerden und Erkrankungen unterschiedlichster Art eingesetzt werden, ist lang - und wird ständig länger! Nachdem die äußere Anwendung, das Tragen und Auflegen von Heilsteinen, in der Steinheilkunde lange Zeit dominierend war, wenden sich viele Menschen heute der inneren Einnahme in Form von Edelsteinelixieren und Edelsteinwasser zu. Auch zur Trinkwasserverbesserung werden Edelsteine inzwischen gerne verwendet. In vielen Haushalten finden sich Wasserkrüge mit der einstmals in einer 'Fliege-Talkshow' propagierten 'Grundmischung' aus Amethyst, Bergkristall und Rosenquarz. Beliebt ist auch die Mischung bunter Calcite, welche die Verdauung fördern soll. Nach einigen Grundlagen - in aller Kürze! - werden vorab die Edelsteine genannt, die wegen ihrer giftigen oder gesundheitlich abträglichen Absonderungen keinesfalls verwendet dürfen, anschließend werden 96 Wassersteine von A - Z und ihre spezifischen Wirkungen vorgestellt. Ein Buch, das die Leser des Grundwerkes 'Edelsteinwasser' derselben Autoren nicht unbedingt brauchen, aber hoffentlich vielen, denen das für den Einstieg zu gewichtig war, einen leichten und gleichwohl fundierten Einstieg erlauben.
Aktualisiert: 2023-03-14
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