Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften

Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften von Bleutge,  Peter, Eisenmenger,  Sven, Fuchs,  Bärbel, Gelberg,  Hans Georg, Glückert,  Kirsten, Gotthardt,  Michael, Günther,  Thomas, Kahl,  Georg, Kollmer,  Norbert, Marcks,  Peter, Neumann,  Dirk, Pielow,  Christian, Schönleiter,  Ulrich, Stenger,  Anja, Wiebauer,  Bernd
Zum Grundwerk Das Recht der selbständigen Gewerbebetriebe ist eine Materie mit vielen Spezialgebieten und in der Praxis besonders wichtigen Durchführungsvorschriften. Der "Landmann/Rohmer, GewO, erläutert in Band I umfassend und praxisnah die Gewerbeordnung. Band II enthält die ergänzenden Regelungen zum Gewerberecht einschließlich der wichtigsten Verwaltungsvorschriften. Zielgruppe Für Gewerbeämter, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Gewerbebetriebe.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Vergütung für Sachverständige

Vergütung für Sachverständige von Bleutge,  Peter, Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V.
Nach sieben Jahren unveränderter Geltung ist das JVEG zum 01.01.2021 novelliert worden. Da auch die überarbeiteten und neu dazu gekommenen Gebührentatbestände überwiegend unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die auslegungsfähig und erklärungsbedürftig sind, benötigen die vom JVEG betroffenen Berufsgruppen jede Art von Hilfestellung zur optimalen Abrechnung. Zu diesem Zweck hat der DIHK die siebte Auflage seiner bewährten Broschüre „Vergütung für Sachverständige" - vormals "Gebühren für Gutachter'' - auf den Markt gebracht. Die 15 novellierten Gebührentatbestände werden darin verständlich dargestellt, mit Beispielen erläutert und jeweils mit kurz gefassten Anwendungsempfehlungen versehen. In gleicher Weisewerden die unverändert übernommenen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der seit der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Dabei konnte der Autor, Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, seine Praxiserfahrungen aus seiner langjährigen Seminar- und Kommentartätigkeit einbringen, was sich insbesondere an den beigefügten Musterschreiben, den beiden Musterrechnungen und seinen Erläuterungen zeigt. Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Auslegungen durch Gerichte und Kommentatoren unterbleiben. Nicht vergessen werden die Neuregelungen der Zeugenentschädigung, weil die Sachverständigen zunehmend als sachverständige Zeugen von den Gerichten herangezogen werden. Ein umfangreiches, weiterführendes Literaturverzeichnis rundet die Broschüre ab. Zielgruppen der Broschüre sind nicht nur die von den Bestellungskörperschaften öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, sondern alle von den im JVEG genannten Auftraggebern herangezogenen Berechtigten.
Aktualisiert: 2023-03-15
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Handbuch für den Bausachverständigen (E-Book)

Handbuch für den Bausachverständigen (E-Book) von Ansorge,  Dieter, Bleutge,  Peter, Boldt,  Antje, Fichtl,  Christian, Gartz,  Benjamin, Motzke,  Gerd, Rickert,  Axel, Schwarzmann,  Stephan, Seibel,  Mark, Seifert,  Werner, Staudt,  Michael, Theissen,  Rolf, Uddelohde,  Helge-Lorenz, Wietersheim,  Mark, Wirth,  Oliver, Wirth,  Stefan, Zöller,  Matthias
Der „Staudt/Seibel“ hat sich als das Werk des ersten Zugriffs bei allen rechtlichen und technischen Fragen rund um die Bausachverständigentätigkeit etabliert. Alle Beiträge der 4. Auflage wurden durchgängig überarbeitet und weiterentwickelt. Umfassend eingearbeitet ist das ab dem 1.1.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Dargestellt werden zudem die aktuellen Entwicklungen u.a. im Bauproduktenrecht (Stichwort: EU-BauProduktenVO), im Bereich des energiesparenden Bauens (EnEV 2013) und in der Bedeutung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ für die Baumangelbeurteilung. Die Ausführungen zur Vergütung berücksichtigen die umfangreichen JVEG-Änderungen 2013. Neu aufgenommen wurden zwei Beiträge zur „Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung“ und zu „Dachabdichtungen“. Das Standardwerk informiert selbstverständlich auch über alle weiteren praxisrelevanten Aspekte der Bausachverständigentätigkeit, wie z.B. Anforderungen an ein Gutachten, Durchführung eines Ortstermins, Beweissicherung, Gutachtenerläuterung vor Gericht, Grundzüge des privaten Baurechts, Schiedsgutachten, Haftung, Bauabnahme oder baubegleitende Qualitätsüberwachung. Das Buch eignet sich als Nachschlagewerk und ist als Fachbuch mit seinen vielen Praxishinweisen, Beispielen und Mustertexten ein unverzichtbares Hilfsmittel für die tägliche Arbeit des Bausachverständigen. Sämtliche Mustertexte – zur Korrespondenz mit dem Gericht, zur Ladung zum Ortstermin u.v.m. – finden sich nunmehr griffbereit en bloc in einem eigenen Kapitel. Dabei sind die Mustertexte direkt mit den betreffenden Kapiteln verknüpft, so dass im gesamten Buch ein sofortiger Zugriff auf die benötigten Mustertexte gewährleistet ist.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Handbuch für den Bausachverständigen

Handbuch für den Bausachverständigen von Ansorge,  Dieter, Bleutge,  Peter, Boldt,  Antje, Fichtl,  Christian, Gartz,  Benjamin, Motzke,  Gerd, Rickert,  Axel, Schwarzmann,  Stephan, Seibel,  Mark, Seifert,  Werner, Staudt,  Michael, Theissen,  Rolf, Ubbelohde,  Helge-Lorenz, Wietersheim,  Mark, Wirth,  Oliver, Wirth,  Stefan, Zöller,  Matthias
Der „Staudt/Seibel“ hat sich als das Werk des ersten Zugriffs bei allen rechtlichen und technischen Fragen rund um die Bausachverständigentätigkeit etabliert. Alle Beiträge der 4. Auflage wurden durchgängig überarbeitet und weiterentwickelt. Umfassend eingearbeitet ist das ab dem 1.1.2018 geltende neue Bauvertragsrecht. Dargestellt werden zudem die aktuellen Entwicklungen u.a. im Bauproduktenrecht (Stichwort: EU-BauProduktenVO), im Bereich des energiesparenden Bauens (EnEV 2013) und in der Bedeutung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ für die Baumangelbeurteilung. Die Ausführungen zur Vergütung berücksichtigen die umfangreichen JVEG-Änderungen 2013. Neu aufgenommen wurden zwei Beiträge zur „Bedeutung von Herstellervorschriften für die Baumangelbeurteilung“ und zu „Dachabdichtungen“. Das Standardwerk informiert selbstverständlich auch über alle weiteren praxisrelevanten Aspekte der Bausachverständigentätigkeit, wie z.B. Anforderungen an ein Gutachten, Durchführung eines Ortstermins, Beweissicherung, Gutachtenerläuterung vor Gericht, Grundzüge des privaten Baurechts, Schiedsgutachten, Haftung, Bauabnahme oder baubegleitende Qualitätsüberwachung. Das Buch eignet sich als Nachschlagewerk und ist als Fachbuch mit seinen vielen Praxishinweisen, Beispielen und Mustertexten ein unverzichtbares Hilfsmittel für die tägliche Arbeit. Sämtliche Mustertexte – zur Korrespondenz mit dem Gericht, zur Ladung zum Ortstermin u.v.m. – finden sich nunmehr griffbereit en bloc in einem eigenen Kapitel. Dabei sind die Mustertexte direkt mit den betreffenden Kapiteln verknüpft, so dass im gesamten Buch ein sofortiger Zugriff auf die benötigten Mustertexte gewährleistet ist.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Mit Sachverstand werben

Mit Sachverstand werben von Bleutge,  Katharina, Bleutge,  Peter, Reppelmund,  Hildegard
Werbung ist auch am Gutachtenmarkt ein wichtiges Marktinstrument, damit sich öffentlich bestellte Sachverständige in der Öffentlichkeit bekannt machen und potentielle Auftraggeber zur Vergabe von Gutachtenaufträgen an sie veranlassen können. Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen schon lange keinem Werbeverbot mehr. Schwierigkeiten bereiten jedoch die juristischen Probleme der Lauterkeit und der Grenzen einer solchen Werbung. Um hier den Sachverständigen die notwendige juristische Sicherheit zu geben und ihnen zu sagen, was erlaubt und was verboten ist, hat das Institut für Sachverständigenwesen einen Leitfaden für die Werbetätigkeit von Sachverständigen herausgegeben. Darin werden anhand von Beispielen und in verständlicher Sprache die Möglichkeiten und Grenzen der Werbung für gutachtliche Dienstleistungen erläutert. In den einzelnen Kapiteln werden u.a. die Werbung mit der Zertifizierung, die Werbung von nicht bestellten Sachverständigen, die Werbung durch Dritte für den Sachverständigen sowie das Auftreten des einzelnen Sachverständigen, des angestellten Sachverständigen und der Sozietäten dargestellt. Die Autoren haben dabei den Mut, auch zukunftsweisend und über die ältere BGH-Rechtsprechung hinausgehend Werbemöglichkeiten im Zusammenhang mit der sonstigen beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen. Wie ein roter Faden zieht sich durch alle Kapitel der Broschüre die Aufforderung, ausschließlich sachliche Informationswerbung zu betreiben und marktschreierische und vordergründige Werbung zu vermeiden. Das Gutachten, die fachliche Beratung und die sonstigen Dienstleistungen eines Sachverständigen sind nun einmal keine Produkte, die über den Ladentisch oder auf dem Wochenmarkt verkauft werden.
Aktualisiert: 2021-12-31
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Die Ortsbesichtigung durch Sachverständige

Die Ortsbesichtigung durch Sachverständige von Bleutge,  Peter
Die Ortsbesichtigung durch vom Gericht beauftragte Sachverständige ist in der ZPO nicht gesetzlich geregelt. Dennoch unterliegen Einleitung, Durchführung und Auswertung einer Ortsbesichtigung bestimmten Regeln, die von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden sind. Diese Verfahrensregeln müssen Sachverständige kennen, wollen sie nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden und bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihren Vergütungsanspruch verlieren. Die Broschüre dient diesem Informationsbedürfnis. Sie setzt die kaum mehr überschaubare Rechtsprechung und Literatur in verständliche und kurz gefasste Leitsätze um und gibt Sachverständigen gleichzeitig Verhaltensregeln für die praktische Tagesarbeit vor. Zusätzlich finden Sachverständige im Anhang zahlreiche Musterschreiben und Checklisten, um ihnen die komplexe Rechtsmaterie in einer Art Schnellübersicht zu erklären und zugleich nutzbar zu machen. Hervorzuheben sind hier die Formulierung von Verhaltensregeln bei notwendigen Bauteil- und Konstruktionsöffnungen sowie Tipps zur Vermeidung von Befangenheitsanträgen, indem in Form von Warnhinweisen 13 Fallgestaltungen aufgezählt werden, die unbedingt vermieden werden sollten. Neu aufgenommen wurde ein Kapitel zum Thema „Anfordern von Unterlagen und Nutzung von Prüfgeräten in den Räumen einer Partei". Thematisiert wurden weiter Vorgaben für das Fotografieren während der Ortsbesichtigung, das Urheberrecht an Fotos und das Verhalten bei der unerwarteten Feststellung von Gefahren für Leib und Leben. Die Checkliste zum Verhalten bei einer erforderlichen Bauteil- und Konstruktionsöffnung wurde jüngerer Rechtsprechung und Literatur angepasst. Im Übrigen bringt die 8. Auflage dieser sehr erfolgreichen Broschüre die Rechtsmaterie der Ortsbesichtigung auf den neusten Stand. Eine umfangreiches Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen und ein aktualisiertes Literaturverzeichnis runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften

Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften von Bleutge,  Peter, Eisenmenger,  Sven, Fuchs,  Bärbel, Gelberg,  Hans Georg, Glückert,  Kirsten, Gotthardt,  Michael, Günther,  Thomas, Kahl,  Georg, Kollmer,  Norbert, Marcks,  Peter, Neumann,  Dirk, Pielow,  Christian, Schönleiter,  Ulrich, Stenger,  Anja, Wiebauer,  Bernd
Zum Grundwerk Das Recht der selbständigen Gewerbebetriebe ist eine Materie mit vielen Spezialgebieten und in der Praxis besonders wichtigen Durchführungsvorschriften. Der "Landmann/Rohmer, GewO, erläutert in Band I umfassend und praxisnah die Gewerbeordnung. Band II enthält die ergänzenden Regelungen zum Gewerberecht einschließlich der wichtigsten Verwaltungsvorschriften. Zielgruppe Für Gewerbeämter, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Gewerbebetriebe.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Guter Vertag – Weniger Haftung

Guter Vertag – Weniger Haftung von Bleutge,  Katharina, Bleutge,  Peter
Wie schließe ich einen Vertrag, welche Pflichten haben beide Vertragspartner, welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten, was sollte in einen Vertrag hineingeschrieben werden und wie kann ich mein Haftungsrisiko durch Vertragsklauseln in fairer Weise abfedern? Diese und ähnliche Fragen stellt sich jeder Sachverständige, der im außergerichtlichen Bereich einen Auftrag erledigen muss. Der Sachverständigenvertrag ist im BGB nicht geregelt; der Bundesgerichtshof wendet bei Erstattung eines Gutachtens ergänzend das Werkvertragsrecht an. Jeder Sachverständige sollte sich über die Fragen rund um den Vertrag informieren und dabei auch die Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsbeschränkung kennen, wobei die Haftung bereits bei der Auftragsbeschreibung beginnt. Verträge können nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich, am Telefon, per Fax oder per Mail geschlossen werden; auch dazu enthält die Broschüre Warnhinweise, was die Rechtswirksamkeit und Beweisbarkeit angeht. Dazu gehört insbesondere die Empfehlung, die erforderliche Widerrufsbelehrung nicht zu vergessen. Im Eingangskapitel werden dem Sachverständigen 12 gebräuchliche Rechtsbegriffe erläutert. Das neue Bauvertragsrecht wurde, soweit davon der Sachverständige betroffen ist, ein-gearbeitet, ebenso wurde das Widerrufsrecht ausführlich mit Belehrungsmuster abgehandelt. Ausformulierte Vertragsklauseln, deren Rechtswirksamkeit sich an den gesetzlichen Vorgaben zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im BGB orientieren, für einen Grundvertrag sowie weitere Klauseln für alternative oder zusätzliche Vertragsregelungen erleichtern dem Sachverständigen seine Vertragsgestaltung. Dabei kann nicht garantiert werden, dass alle Klauseln auch tatsächlich gerichtsfest sind, weil die BGH-Rechtsprechung in diesem Bereich ständig im Fluss ist. Den Sachverständigen soll jedoch ein Gefühl für die optimale und faire Vertragsgestaltung vermittelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Darstellung der Haftung des Sachverständigen gelegt. Nur wer Inhalt und Umfang der vertraglichen und gesetzlichen Haftung kennt, kann sein Haftungsrisiko abschätzen, es im Kontext seines Vertrags berücksichtigen und in einer ständig zu überprüfenden Berufshaftpflichtversicherung neuen Gegebenheiten anpassen. Die in den Vertragsmustern enthaltenen Formulierungsvorschläge können nur Empfehlungen und Denkanstöße sein; sie sind auf keinen Fall verbindlich oder für alle Arten von gutachtlichen Tätigkeiten geeignet und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Sachverständige sollte daher diese Vorschläge nicht blind übernehmen, sondern sich zuvor juristisch beraten lassen und dabei die Eigentümlichkeiten seines Sachgebiets berücksichtigen und die Klauseln inhaltlich darauf abstimmen. Je nach Marktmacht kann natürlich auch der Auftraggeber mit eigenen AGB den Vertragsinhalt bestimmen. Ein ausführliches Literaturverzeichnis zu allen Rechtsbereichen der Vertragsgestaltung und der Haftung sowie Checklisten zur Formulierung einer Auftragsbestätigung und des notwendigen Vertragsinhalts runden die Broschüre ab.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Gebühren für Gutachter

Gebühren für Gutachter von Bleutge,  Peter
Alle von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden beauftragten Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer müssen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ihre Honorare und ihre Auslagen abrechnen. Nach neun Jahren unveränderter Geltung ist das JVEG zum 01.8.2013 novelliert worden. Da auch die überarbeiteten und neu dazu gekommenen Gebührentatbestände überwiegend unbestimmte Rechtsbegriffen enthalten, die auslegungsfähig und erklärungsbedürftig sind, benötigen die vom JVEG betroffenen Berufsgruppen jede Art von Hilfestellung zur optimalen Abrechnung. Zu diesem Zweck hat der DIHK bereits kurz nach Inkrafttreten des JVEG die sechste Auflage seiner bewährten Broschüre "Gebühren für Gutachter" auf den Markt gebracht. Die 20 überarbeiteten Gebührentatbestände werden darin verständlich dargestellt, mit Beispielen erläutert und jeweils mit Anwendungsempfehlungen versehen. In gleicher Weise werden die unverändert übernommenen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der seit der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Dabei konnte der Autor, Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, seine Praxiserfahrungen aus seiner langjährigen Seminar- und Kommentartätigkeit einbringen, was sich insbesondere an den beigefügten Musterschreiben, den beiden Musterrechnungen und seinen Erläuterungen des neuen § 8a JVEG zeigt, der acht Verlust- und zwei Kürzungstatbestände zum Nachteil der Sachverständigen normiert. Nicht vergessen werden die Neuregelungen der Zeugenentschädigung, weil die Sachverständigen zunehmend als sachverständige Zeugen von den Gerichten herangezogen werden. Ein umfangreiches, weiterführendes Literaturverzeichnis rundet die Broschüre ab.
Aktualisiert: 2021-02-09
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Abgelehnt wegen Befangenheit

Abgelehnt wegen Befangenheit von Bleutge,  Peter
Unparteilichkeit ist eine der herausragenden Pflichten von Sachverständigen. Die Besorgnis der Befangenheit kann zur Ablehnung und in schwerwiegenden Fällen zum Verlust der Vergütung führen. Ablehnungsanträge sind in Gerichtsverfahren fast schon zur Regel geworden. Die Rechtsprechung lässt oft keinen roten Faden erkennen. Die Sachverständigen sind – meist unverschuldet – die Leidtragenden. Wie können Sachverständige einer Ablehnung vorbeugen? Und was können sie tun, wenn der Ablehnungsantrag auf dem Tisch liegt? Die überarbeitete vierte Auflage der IfS-Broschüre „Abgelehnt wegen Befangenheit“ bietet Lösungswege und konkrete Hilfen für die Praxis an. Die Broschüre stellt die Rechtslage in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs dar, erläutert die Fallgruppen in alphabetischer Reihenfolge und gibt Sachverständigen gleichzeitig Tipps und Ratschläge, wie sie das Risiko einer Ablehnung vermeiden oder -zumindest mindern können; dazu werden zehn Gebote zur Neutralität vorgestellt, deren Einhaltung sich der Sachverständige bei jedem Gutachtenauftrag zur Pflicht machen sollte. In der alphabetisch geordneten Darstellung der einzelnen Sachverhalte, die zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit führen können, werden einige prägnante Gerichtsentscheidungen in Form von Leitsätzen beispielhaft zitiert. Bei den Themenbereichen „Verlust der Vergütung bei grober Fahrlässigkeit“ und „Befangenheitsfallen bei der Ortsbesichtigung“ wurde auf eine umfassendere Wiedergabe der Gerichtsentscheidungen geachtet, weil diese Informationen für Sachverständige von erheblicher finanzieller Bedeutung sind – im Streitfall kann dann die einschlägige Rechtsprechung zitiert werden. Es werden insgesamt 250 Gerichtsentscheidungen vorgestellt. Weitere Entscheidungen zur Ablehnungsproblematik der letzten 20 Jahre finden sich in den „IfS-Informationen“ und können aus dem „IfS-Wissensforum“ herunter geladen werden.
Aktualisiert: 2019-02-28
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Der Sachverständige als Schiedsgutachter

Der Sachverständige als Schiedsgutachter von Bleutge,  Peter
Die Broschüre hat das Ziel, die in diesem Rechtsbereich gebräuchlichen juristischen Begriffe zu erläutern, die einzelnen Rechtsverhältnisse auseinander zu halten, die Aufgabenstellung von Schiedsgutachtern zu umschreiben und Empfehlungen für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags zu formulieren. Dabei werden juristische Probleme nur insoweit aufgezeigt, als ihre Kenntnis unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsmäßige Erledigung des einzelnen Schiedsgutachterauftrags ist. Es werden auch für solche Fragen praktische Lösungen angeboten, die in Rechtsprechung und Literatur noch nicht abschließend ausdiskutiert und teilweise auch streitig sind. Die 5. Auflage dieser IfS-Broschüre konzentriert sich auf knappe Darstellungen in Thesenform und verweist zur Vertiefung auf einschlägige Kommentare, Monographien und Aufsätze, die sie nicht ersetzen kann. Im Mittelpunkt steht die Leistungsbestimmung durch ein Schiedsgutachten; selbstverständlich kann ein Schiedsgutachter auch auf andere Weise eine Leistungsbestimmung nach §§ 317, 319 BGB erbringen.
Aktualisiert: 2019-02-28
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