Die dreifache Ungültigkeit der neuen Bischofsweihe
Johannes Rothkranz
Die Ungültigkeit der „neuen Bischofsweihe“ ist wissenschaftlich definitiv nachgewiesen!
Seit Ostersonntag 1969 praktiziert die neue „Kirche des II. Vatikanums“ nur noch den unter Paul VI. radikal „reformierten“ Ritus der Bischofsweihe.
Doch dieser Ritus wurde von den Reformern bewußt so „gestaltet“, daß er das Sakrament überhaupt nicht mehr zustandekommen läßt!
Für die Gültigkeit der heiligen Sakramente gibt es genaue Kriterien. Dazu gehören nach sicherer, unumstößlicher Lehre der wahren römisch-katholischen Kirche insbesondere die folgenden:
1.) Der sakramentale Ritus muß die sakramentale Gnade, die er bewirken soll, auch anzeigen, d.h. durch entsprechende Worte und zugehörige Handlung(en) klar zum Ausdruck bringen.
2.) Die entscheidenden Worte (die sogenannte „Form“) und die entscheidende Handlung (die sogenannte „Materie“) müssen zeitlich mindestens teilweise zusammenfallen.
3.) Die Gebete des Ritus, insbesondere aber die entscheidenden Worte (die „Form“) müssen sich an den dreifaltigen Gott des verbindlichen römisch-katholischen Glaubens richten.
Die genaue Untersuchung zeigt nun: Keinem einzigen dieser drei Kriterien, die sämtlich erfüllt sein müssen, damit ein Sakrament gültig gespendet wird, wird der Ritus der „neuen Bischofsweihe“ gerecht!