IDW, 69. Erg.-Lief. IDW Prüfungsstandards Februar 2019
In der 69. Ergänzungslieferung findet der Leser weitere ISA DE; Fünf übersetzte International Standards on Auditing wurden auch diesmal um Textziffern zu deutschen Besonderheiten ergänzt, die jetzt im Entwurf vorliegen: – Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen (ISA E-DE 240)
– Planung einer Abschlussprüfung (ISA E-DE 300)
– Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aus dem Verständnis von der Einheit und ihrem Umfeld (ISA E-DE 315)
– Wesentlichkeit bei der Planung und Durchführung einer Abschlussprüfung (ISA E-DE 320)
– Reaktionen des Abschlussprüfers auf beurteilte Risiken (ISA E-DE 330)
Zu den neuen Entwürfen bei den IDW PS zählt der IDW EPS 650 n.F., der sich mit dem erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern befasst. Im IDW ERS BFA 7 geht es um die Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken bei Instituten („Pauschalwertberichtigungen“).Bei Makler- und Bauträgerprüfungen nach § 16 Abs. 1 MaBV gilt ab dem 01.01.2020 IDW PS 830 n.F. Bei Finanzanlagenvermittlern greift IDW PS 840 n.F. bei Prüfungen ab 2018. In der Reihe der IDW Prüfungshinweise zu Bestätigungs-(Vermerken) finden Sie: – IDW PH 9.400.1 zu Krankenhäusern,
– IDW PH 9.400.2 zum Jahresbericht eines Sondervermögens nach KAGB,
– IDW PH 9.400.3 zu kommunalen Wirtschaftsbetrieben,
– IDW PH 9.400.7 zum Auflösungsbericht eines Sondervermögens nach KAGB
– IDW PH 9.400.12 zum Zwischenbericht eines Sondervermögens nach KAGB
– IDW PH 9.400.14 zum Abwicklungsbericht eines Sondervermögens nach KAGB
– IDW PH 9.400.15 zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentkommanditgesellschaft und
– IDW PH 9.400.16 zum Jahresabschluss und Lagebericht eines Emittenten von Vermögensanlagen
Mehrere IDW PH thematisieren die Besonderheiten verschiedener Prüfungen nach der Konzessionsabgabenverordnung, dazu zählen IDW PH 9.970.60, IDW PH 9.970.61 und IDW PH 9.970.63. Überarbeitet wurde der IDW RS HFA 45 zur Darstellung von Finanzinstrumenten nach IAS 32. IDW RH 1.012 klärt Fragen zu Rechnungslegungspflichten von Unternehmen in der Insolvenz.