Geschäftsgrundlage und Risikoverteilung

Geschäftsgrundlage und Risikoverteilung von Zhu,  Zhaohui
Die gegenwärtige Fassung und Auslegung des § 313 BGB ist von den mannigfachen Ausprägungen der Geschäftsgrundlagenlehre der deutschen Zivilrechtswissenschaft beeinflusst, die ihrerseits von grundlegenderen Rechtsgedanken beherrscht sind. Die theoretischen Linien lassen sich rechtsgeschichtlich in zwei Gruppen gliedern, nämlich die subjektiven und die objektiven Lehren. Die vielfachen Unterschiede beider Lehren werfen mit Blick auf § 313 BGB erhebliche tatbestandliche Unklarheiten auf. Infolge der Zurückdrängung ontologischer Debatten hebt die Untersuchung die vorgelagerte Rolle des Verantwortungs- und Verschuldensprinzips hervor und verengt damit unter Rückgriff auf Risikoverteilungsgedanken den Anwendungsbereich des § 313 BGB.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Verfahrensfragen bei der Anpassung von Verträgen nach § 313 BGB

Verfahrensfragen bei der Anpassung von Verträgen nach § 313 BGB von Bielefeld,  Benedikt
Dem Gesetzgeber war es bei der Kodifikation der Grundlagenstörung ein erklärtes Anliegen, die Parteien möglichst zur außergerichtlichen Vertragsanpassung zu bewegen. Die Arbeit bedient sich verschiedener Instrumente des Prozessrechts, um dieses Ziel zu fördern, anstatt mit dem BGH eine materiellrechtliche Neuverhandlungspflicht anzuerkennen. Probleme bereitet § 313 BGB mit Blick auf die materielle Rechtskraft: Da das Ziel der Anpassung nicht vorgegeben ist und meist mehrere Anpassungsvarianten in Betracht kommen, stellt sich die Frage, inwieweit ein rechtskräftiges Urteil, das über eine dieser Varianten entscheidet, späteren Anpassungsklagen anderen Inhalts entgegensteht. Die Arbeit geht dieser Frage nach und präsentiert ein Lösungsmodell.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Geschäftsgrundlage und Risikoverteilung

Geschäftsgrundlage und Risikoverteilung von Zhu,  Zhaohui
Die gegenwärtige Fassung und Auslegung des § 313 BGB ist von den mannigfachen Ausprägungen der Geschäftsgrundlagenlehre der deutschen Zivilrechtswissenschaft beeinflusst, die ihrerseits von grundlegenderen Rechtsgedanken beherrscht sind. Die theoretischen Linien lassen sich rechtsgeschichtlich in zwei Gruppen gliedern, nämlich die subjektiven und die objektiven Lehren. Die vielfachen Unterschiede beider Lehren werfen mit Blick auf § 313 BGB erhebliche tatbestandliche Unklarheiten auf. Infolge der Zurückdrängung ontologischer Debatten hebt die Untersuchung die vorgelagerte Rolle des Verantwortungs- und Verschuldensprinzips hervor und verengt damit unter Rückgriff auf Risikoverteilungsgedanken den Anwendungsbereich des § 313 BGB.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Geschäftsgrundlage und Risikoverteilung

Geschäftsgrundlage und Risikoverteilung von Zhu,  Zhaohui
Die gegenwärtige Fassung und Auslegung des § 313 BGB ist von den mannigfachen Ausprägungen der Geschäftsgrundlagenlehre der deutschen Zivilrechtswissenschaft beeinflusst, die ihrerseits von grundlegenderen Rechtsgedanken beherrscht sind. Die theoretischen Linien lassen sich rechtsgeschichtlich in zwei Gruppen gliedern, nämlich die subjektiven und die objektiven Lehren. Die vielfachen Unterschiede beider Lehren werfen mit Blick auf § 313 BGB erhebliche tatbestandliche Unklarheiten auf. Infolge der Zurückdrängung ontologischer Debatten hebt die Untersuchung die vorgelagerte Rolle des Verantwortungs- und Verschuldensprinzips hervor und verengt damit unter Rückgriff auf Risikoverteilungsgedanken den Anwendungsbereich des § 313 BGB.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Verfahrensfragen bei der Anpassung von Verträgen nach § 313 BGB

Verfahrensfragen bei der Anpassung von Verträgen nach § 313 BGB von Bielefeld,  Benedikt
Dem Gesetzgeber war es bei der Kodifikation der Grundlagenstörung ein erklärtes Anliegen, die Parteien möglichst zur außergerichtlichen Vertragsanpassung zu bewegen. Die Arbeit bedient sich verschiedener Instrumente des Prozessrechts, um dieses Ziel zu fördern, anstatt mit dem BGH eine materiellrechtliche Neuverhandlungspflicht anzuerkennen. Probleme bereitet § 313 BGB mit Blick auf die materielle Rechtskraft: Da das Ziel der Anpassung nicht vorgegeben ist und meist mehrere Anpassungsvarianten in Betracht kommen, stellt sich die Frage, inwieweit ein rechtskräftiges Urteil, das über eine dieser Varianten entscheidet, späteren Anpassungsklagen anderen Inhalts entgegensteht. Die Arbeit geht dieser Frage nach und präsentiert ein Lösungsmodell.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Voraussetzungen und Grenzen nachträglicher Sozialplanänderungen

Voraussetzungen und Grenzen nachträglicher Sozialplanänderungen von Huth,  Lena
Erweisen sich die bei der Aufstellung eines Sozialplans antizipierten Annahmen nachträglich als unzutreffend, stellt sich die Frage, ob und wie eine Änderung des Sozialplans erreicht werden kann. Voraussetzungen und Grenzen der Änderungsmöglichkeiten müssen den Interessen des Unternehmens, der verbleibenden Belegschaft und der im Zuge der Umstrukturierung ausscheidenden Arbeitnehmer gerecht werden sowie das spezifische Gefüge der Betriebsverfassung respektieren. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit schwerpunktmäßig mit der einseitig erzwingbaren Ablösbarkeit von Sozialplanregelungen gem. den §§ 313, 314 BGB. Im Zusammenhang mit den Grenzen möglicher Änderungen wird vor allem die Reichweite des aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG resultierenden Bestandsschutzes untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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