Das Privatrecht im Kaukasus und in Zentralasien

Das Privatrecht im Kaukasus und in Zentralasien von Chanturia,  Lado, Knieper,  Rolf, Schramm,  Hans-Joachim
Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Privatrecht im Kaukasus und in Zentralasien

Das Privatrecht im Kaukasus und in Zentralasien von Chanturia,  Lado, Knieper,  Rolf, Schramm,  Hans-Joachim
Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Privatrecht im Kaukasus und in Zentralasien

Das Privatrecht im Kaukasus und in Zentralasien von Chanturia,  Lado, Knieper,  Rolf, Schramm,  Hans-Joachim
Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Das Privatrecht im Kaukasus und in Zentralasien

Das Privatrecht im Kaukasus und in Zentralasien von Chanturia,  Lado, Knieper,  Rolf, Schramm,  Hans-Joachim
Die Transformation der Nachfolgestaaten der ehemals kommunistischen Welt in Richtung auf eine rechtsstaatliche, demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung gehört zu den herausragenden Ereignissen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jedoch neben den ostasiatischen Staaten vor allem die westlichen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Dem gegenüber ist das Wissen über die neu entstandenen Staaten des Kaukasus und Zentralasiens trotz ihrer strategischen Bedeutung und ihrer Mittlerfunktion zwischen West und Ost eher begrenzt. Mit Unterstützung der VolkswagenStiftung haben es sich daher die Autoren auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Rechtsberater und in Zusammenarbeit mit Spezialisten aus der Region zur Aufgabe gemacht, einen Bericht über den aktuellen Stand der Entwicklung des Zivilrechts in diesen Ländern zu erstellen. Er soll Aufschluss geben über das Erreichte, aber auch über Defizite und offene Fragen. Dabei folgen die Autoren keinem länderspezifischen Ansatz, sondern die Arbeit ist themenbezogen gegliedert, wodurch es möglich wird, in einem größeren Maße die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsentwicklung herauszuarbeiten. Zu den untersuchten Themen gehören zunächst die klassischen Gebiete des Zivilrechts wie etwa die juristischen Personen, das Schuld- und Sachenrecht sowie das Kreditsicherungsrecht. Darüber hinaus werden aber auch Fragen aufgegriffen, die für die Rechtsentwicklung insgesamt von Bedeutung sind, wie etwa Privatisierung und Juristenausbildung. Die wesentlichen Ergebnisse liegen in der Erkenntnis, dass die Rechtsordnungen dieser Staaten am ehesten dem kontinentaleuropäischen Rechtskreis zugeordnet werden können, ohne dass ein bedeutender Einfluss anderer Rechtsordnungen, insbesondere auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet, damit in Abrede gestellt werden soll. Aber die Übernahme einer Methode, die an die kontinentaleuropäischen Prinzipien bei der Schaffung und der Anwendung kodifizierten Rechts anknüpft, ist offenkundig. Der Grund hierfür liegt in der fortdauernden Wirkkraft des russischen Rechts, über das viele Gedanken und Institute aus dem Recht Kontinentaleuropas ihren Weg bis nach Zentralasien gefunden haben. Weitere Erkenntnisse beziehen sich einerseits auf die Schnelligkeit, mit der die Rechtsentwicklung voranschreitet, andererseits aber auch auf die partiell fortbestehende Divergenz von ‚geschriebenem‘ und ‚gelebtem Recht‘. Das Buch bietet daher nicht nur einen erstmaligen systematischen Überblick über das Zivilrecht dieser Länder, sondern auch eine Fülle von Erkenntnissen zu den allgemeinen Fragen der Transformation einer Rechtsordnung und den Zusammenhängen von Recht und Entwicklung.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Privatsiedlungen in den USA und Deutschland als Herausforderung an die Zivilrechtsordnung

Privatsiedlungen in den USA und Deutschland als Herausforderung an die Zivilrechtsordnung von Garbers,  Marco
Die Arbeit untersucht den zivilrechtlichen Rahmen für die Organisation und die Kontrolle von privaten Wohnsiedlungen. Hintergrund ist eine neuere Tendenz in der deutschen Immobilienwirtschaft, komplette Siedlungen zu entwickeln und durch einen privaten Träger zu verwalten. Der Träger soll Dienstleistungen für die Bewohner erbringen und das Zusammenleben regeln. Vorbild sind die zahlreichen Privatsiedlungen in den USA. Diese Entwicklung stellt das deutsche Zivilrecht vor die Aufgabe, eine geeignete Organisationsform zu finden und die Rechtsposition der Bewohner gegenüber dem Siedlungsträger zu schützen. Um die erforderliche Rechtsfortbildung vorzubereiten, untersucht der Verfasser das Phänomen der Privatsiedlungen in den USA und betrachtet dabei die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken. Zudem werden die gesetzlichen Vorgaben, die rechtsgestalterische Praxis und die Rechtsprechung ausgewertet. Für Deutschland entwickelt die Arbeit auf dieser Basis ein Trägervereinsmodell mit dinglicher Verankerung. Es wird angeregt, den Siedlungsträger auf Grundlage des § 315 BGB unter Berücksichtigung des Treuhand-, Vereins- und Wohnungseigentumsrechts zu kontrollieren.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein

Eine Zivilrechtsordnung für Liechtenstein von Berger,  Elisabeth
Bekannt ist, daß Liechtenstein 1812 der erste Staat war, der die österreichische Zivilrechtskodifikation, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811, rezipierte. Kaum bekannt ist dagegen, daß das Fürstentum ab 1808 auf dem Weg zu einer eigenen Privatrechtsordnung war, mit deren Ausarbeitung der Landvogt Joseph Schuppler betraut war. Er entwarf 1808 eine «Erbfolgs- und Verlassenschaftsabhandlungsordnung» und legte 1809 den «Entwurf zu einem bürgerlichen Gesetzbuche» vor. Dabei orientierte er sich zwar stark an österreichischen Vorbildern, ließ aber die Kenntnisse, die er sich von den liechtensteinischen Rechten und Gebräuchen verschafft hatte, sowie seine persönlichen Überlegungen in einem Maße in seine Entwürfe einfließen, die diesen Eigenständigkeit und selbständigen Wert verleihen. Die Qualität der Erbfolgeordnung ist durch ihre Geltungsdauer von 1809 bis 1846 erwiesen. Hingegen wurde das Inkrafttreten des Entwurfs für ein liechtensteinisches Zivilgesetzbuch durch die Rezeption des ABGB und den damit verbundenen bewußten Anschluß an die österreichische Privatrechtsgesetzgebung verhindert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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