Tatbestandsprobleme des § 89a StGB

Tatbestandsprobleme des § 89a StGB von Mayk,  Leonie
§ 89a StGB, der die Erfassung konkret gefährlicher Einzeltäter ermöglichen soll und zu diesem Zweck weitreichende Ermittlungsmaßnahmen für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellt, ist am 04. August 2009 samt Folgeänderungen in anderen Gesetzen in Kraft getreten. Kurz darauf veränderte sich das Erscheinungsbild der terroristischen Anschläge in Europa und führte damit zu einem Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf des § 89a StGB. Zwar war schon zuvor die zunehmende Dezentralisierung im Hintergrund terroristischer Vorhaben aufgefallen: Anstatt von den Großorganisationen der letzten Jahrzehnte, wie zum Beispiel al-Qaida, wurden die Anschläge von sog. „home-grown-terrorists“ geplant und durchgeführt, die sich verhältnismäßig unauffällig über das Internet selbst radikalisierten. Zugleich erschwert diese Form der Selbstradikalisierung über das Internet, man spricht auch von „open-source-jihad“, die Abwehr der geplanten Angriffe. Neu hinzu kam das Phänomen der verstärkten Ausreisetätigkeit meist junger Dschihad-Anhänger, die in sog. Terrorcamps ausreisten und von dort als gefährliche, radikalisierte Rückkehrer in Deutschland Anschlagsvorhaben planen und durchführen sollten. Am 05. Februar 2015 und 11. März 2015 legte die Bundesregierung daraufhin zwei Änderungsentwürfe vor, die miteinander und mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 24. Februar 2015 wortgleich übereinstimmten. Der Entwurf eines GVVG-ÄndG erscheine vor allem in Anbetracht der neusten terroristischen Entwicklungen, insbesondere auch des Inerscheinungtretens des sog. Islamischen Staates (IS), notwendig, um auf die von terroristischen Kämpfern ausgehende Gefahr zu reagieren und internationalen Übereinkommen, wie etwa der UN-Resolution 2178 (2014)98 und den Vorschlägen der FATF (OECD)99 gerecht zu werden. Man wolle nicht zum Exporteur junger Terroristen werden. Das bestehende Instrumentarium müsse daher ergänzt werden, indem die Ausreise in der Absicht der Vorbereitung terroristischer Handlungen sowie die finanzielle Unterstützung terroristischer Vorhaben unter Strafe gestellt und damit den bestehenden Regelungen hinzugefügt würde. Das Gesetz wurde am 19. Juni 2015 verkündet und trat am darauffolgenden Tag, begleitet von Folgeänderungen anderer Gesetze, in Kraft. Die Auslegung dieser Norm, die sich in der rechtswissenschaftlichen Literatur regelmäßig undifferenzierter Generalkritik ausgesetzt sieht, ist Gegenstand dieser Studie. Es gilt, eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen auszulegen und auch die bereits durch Literatur und Rechtsprechung versuchten Restriktionen der Vorbereitungsstrafbarkeit nach § 89a StGB bedürfen der näheren Beleuchtung. Im Zuge dieser Auslgeungsbemühungen liegt der Fokus auf den klassischen Auslegungsmethoden und gerade nicht auf der kriminalpolitischen Diskussion rund um das Thema Terrorismus.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat von Hellfeld,  Björn
Das Buch enthält eine Abhandlung über § 89a StGB, die zentrale Norm des Gesetzes zur Verfolgung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten (GVVG). Ziel der Untersuchung ist es aufzuzeigen, inwieweit die durch die Einführung der Norm erfolgte Vorverlagerung der Strafbarkeit ins Vorbereitungsstadium notwendig und vor allem verfassungsgemäß ist, letztlich also die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt bleibt. § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) wurde nach den verhinderten Anschlägen der sog. Kofferbomber und der sog. Sauerland-Gruppe in das StGB eingeführt. Dabei sollten nach Auffassung des Gesetzgebers ursprünglich vordergründig der Aufenthalt und die Ausbildung in sog. Terrorcamps unter Strafe gestellt werden. Das Buch ist soweit ersichtlich die erste Arbeit, die sich ausführlich mit der Vorschrift auseinandersetzt. Dabei wird die Vorschrift sowohl auf deren Legitimierbarkeit in rechtsdogmatischer Hinsicht als auch deren Verfassungsmäßigkeit hin überprüft. Da § 89a StGB nach Ansicht des Autors gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt, unterbreitet der Autor Vorschläge, wie die Vorschrift geändert werden könnte, um mit der Verfassung in Einklang zu stehen und auch rechtsdogmatisch legitimierbar erscheint. Schließlich beinhaltet das Buch eine ausführliche Kommentierung des § 89a StGB, bei der der Autor sämtliche zuvor erarbeitete Ergebnisse in die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale einfließen lässt und sich ausführlich mit bereits in der Literatur vorhandenen Vorschlägen zur Auslegung der Tatbestandsmerkmale auseinandersetzt. Das Buch dürfte sowohl bei Praktikern im Hinblick auf die künftige Anwendung der Vorschrift als auch bei Rechtsdogmatikern auf Interesse stoßen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten

Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten von Kauffmann,  Philipp Konstantin
Die Dezentralisierung hierarchischer Strukturen sowie die technisch-mediale Ausrichtung des transnationalen Terrorismus haben zunehmend zu einer Gefahrenverlagerung auf terroristische Einzeltäter geführt, die eine paramilitärische Ausbildung in sog. Terrorcamps erfahren haben. Aufgrund dieser Risikoverlagerung wurde ein Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung vom 9. Dezember 2008 erlassen, der die Aufnahme von Straftatbeständen hinsichtlich der Ausbildung zu terroristischen Zwecken vorsieht und auf völkerrechtlicher Ebene verbindliche Begriffe in Bezug auf terroristische Straftaten festlegt. Auf diesen Rahmenbeschluss hat der Gesetzgeber mit den im August 2009 in Kraft getretenen §§ 89a, 89b und 91 StGB ("GVVG") im Bereich der Staatsschutzdelikte reagiert, die im Wesentlichen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe stellen sollen. Die neuen Straftatbestände ergänzen dabei das bestehende Instrumentarium des Staatsschutzstrafrechts um Vorschriften, die besonderen Gefährdungslagen bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge gerecht werden. Gleichzeitig wird die bestehende Strafrechtslücke hinsichtlich der Bestrafung anschlagsgeneigter terroristischer Einzeltäter beseitigt, deren Nachweis einer Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung nicht erbracht werden kann. Insofern stellen die neuen Vorschriften sowohl in inhaltlicher als auch formaler Hinsicht eine Neujustierung der bisherigen Verständnisses des Terrorismusstrafrechts dar. Nach einer einleitenden Übersicht über die Entstehungsgeschichte der neuen Kernregelungen und der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben versucht der Autor in einem ersten Teil den grundsätzlichen Bedenken gegen das GVVG mithilfe einer problembewussten Auslegung Rechnung zu tragen. Unter Bezugnahme auf §§ 129a und 129b StGB wird hier insbesondere die Frage nach der Konzeption des strafrechtlichen Unrechts, der Bestimmung des Rechtsguts sowie dem gesetzlichen Regelungsgehalt der einzelnen Straftatbestände behandelt. Abgeschlossen wird die "Kommentierung" mit der Frage nach den Erscheinungsformen der Verfolgungstatbestände, wobei insbesondere das Verhältnis zu anderen Straftatbeständen de lege lata im Vordergrund steht. Im zweiten Teil der Bearbeitung befasst sich der Autor mit der Vereinbarkeit der Kernregelungen des GVVG mit (verfassungs-) rechtlichen Grundprinzipien, die teilweise aus nationalem Verfassungsrecht als auch aus höherrangigem Recht herrühren. Hierzu zählen die Kollision der Normen mit dem verfassungsrechtlich fundierten ultima ratio Grundsatz und die verfassungsrechtliche Legitimation eines Präventionsstrafrechts unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, des Feindstrafrechts und des Gesinnungsstrafrechts. Zudem wird als weiterer Prüfstein die Frage untersucht, ob und inwieweit sich die in den Kernregelungen enthaltenen Tatbestandsmerkmale mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip des Bestimmtheitsgebots unter gleichzeitiger Bestimmung der Reichweite des Strafanwendungsrechts vereinbaren lassen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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