Der jahrhundertlange Warenaustausch zwischen Europa und Südafrika erhielt erst mit dem GATT 1948 einen völkerrechtlichen Rahmen. Doch schon bald unterlag der Handel Sanktionen, die gegen den Apartheidstaat verhängt wurden. Mit der Abschaffung der Apartheid wurden die Grundlagen für eine Neustrukturierung der bilateralen Handelsbeziehungen geschaffen - für Europäer und Südafrikaner ein erster Anwendungsfall der WTO-Vorschriften über Freihandelszonen.
Die Arbeit von Johann Weusmann bietet erstmalig eine umfassende Analyse der europäisch-südafrikanischen Handelsbeziehungen am Maßstab des Wirtschaftsvölkerrechts. Neben der Frage, welche Rechtfertigung das GATT für die Handelssanktionen bietet, prüft er die verfügbaren Möglichkeiten einer neuen Handelspartnerschaft zwischen den beiden Wirtschaftsräumen nach dem Ende der Apartheid und untersucht dann schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der bilateralen Freihandelsvereinbarung mit geltendem WTO-Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vor dem Hintergrund der Europäisierung des Privatrechts untersucht Hartmut Wicke die Problematik der außervertraglichen Gehilfenhaftung auf historischer und rechtsvergleichender Grundlage.
Seit alters her gibt es neben einer Einstandspflicht für eigenes Fehlverhalten auch eine Verantwortlichkeit für Delikte anderer Personen. Während im römischen Recht der pater familias grundsätzlich für sämtliche Delikte seiner Sklaven und Hauskinder aufkommen mußte (sich aber durch Auslieferung des Schädigers von seiner Haftung befreien konnte), findet sich in den modernen europäischen Rechtsordnungen die Figur einer funktional begrenzten Gehilfenhaftung als charakteristisches Strukturprinzip: Danach müssen Geschäftsherren für ihre Angestellten einstehen, wenn diese "in Ausführung der Verrichtung", "in the course of employment" oder "dans les fonctions auxquelles ils les ont employés" gehandelt haben. Dieser Ansatz wurde auf der Schwelle zum 18. Jahrhundert in einem europaweiten Prozeß kollektiver Rechtsfindung durch Generalisierung einiger römischer Sondertatbestände gewonnen. Hierin war auch das englische Recht eingebunden, das sich insoweit daher nicht in "nobler Isolation" befunden hat.
Die Untersuchung der Mischrechtsordnung Südafrikas (die als Folge historischer Zufälligkeiten aus einer Synthese von kontinentaleuropäischem ius commune, in seiner römisch-holländischen Gestalt, und englischem common law entstanden ist) zeigt Aspekte auf, die bei einem Zusammenwachsen der römischen und englischen Rechtsfamilie in einer künftigen europäischen Rechtsordnung für die Gehilfenhaftung relevant werden könnten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Robert Schmidt vergleicht in der vorliegenden Arbeit Durchgriffsfragen im deutschen und südafrikanischen Recht. Der Schwerpunkt liegt dabei im südafrikanischen Recht (piercing of the corporate veil).
Der Autor erörtert zunächst das jeweilige Verständnis von Durchgriff bzw. piercing of the corporate veil sowie deren rechtliche Verankerung. Danach nimmt er Abgrenzungen zu benachbarten Rechtsinstituten vor und erläutert bestehende Abgrenzungsunsicherheiten im deutschen und im südafrikanischen Recht. Es schließt sich eine umfangreiche vergleichende Fallgruppendarstellung an. Südafrikanisches und - soweit erheblich - englisches Fallrecht (case law) wird dabei eingehend besprochen und deutschen Lösungen gegenübergestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vor dem Hintergrund der Europäisierung des Privatrechts untersucht Hartmut Wicke die Problematik der außervertraglichen Gehilfenhaftung auf historischer und rechtsvergleichender Grundlage.
Seit alters her gibt es neben einer Einstandspflicht für eigenes Fehlverhalten auch eine Verantwortlichkeit für Delikte anderer Personen. Während im römischen Recht der pater familias grundsätzlich für sämtliche Delikte seiner Sklaven und Hauskinder aufkommen mußte (sich aber durch Auslieferung des Schädigers von seiner Haftung befreien konnte), findet sich in den modernen europäischen Rechtsordnungen die Figur einer funktional begrenzten Gehilfenhaftung als charakteristisches Strukturprinzip: Danach müssen Geschäftsherren für ihre Angestellten einstehen, wenn diese "in Ausführung der Verrichtung", "in the course of employment" oder "dans les fonctions auxquelles ils les ont employés" gehandelt haben. Dieser Ansatz wurde auf der Schwelle zum 18. Jahrhundert in einem europaweiten Prozeß kollektiver Rechtsfindung durch Generalisierung einiger römischer Sondertatbestände gewonnen. Hierin war auch das englische Recht eingebunden, das sich insoweit daher nicht in "nobler Isolation" befunden hat.
Die Untersuchung der Mischrechtsordnung Südafrikas (die als Folge historischer Zufälligkeiten aus einer Synthese von kontinentaleuropäischem ius commune, in seiner römisch-holländischen Gestalt, und englischem common law entstanden ist) zeigt Aspekte auf, die bei einem Zusammenwachsen der römischen und englischen Rechtsfamilie in einer künftigen europäischen Rechtsordnung für die Gehilfenhaftung relevant werden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Robert Schmidt vergleicht in der vorliegenden Arbeit Durchgriffsfragen im deutschen und südafrikanischen Recht. Der Schwerpunkt liegt dabei im südafrikanischen Recht (piercing of the corporate veil).
Der Autor erörtert zunächst das jeweilige Verständnis von Durchgriff bzw. piercing of the corporate veil sowie deren rechtliche Verankerung. Danach nimmt er Abgrenzungen zu benachbarten Rechtsinstituten vor und erläutert bestehende Abgrenzungsunsicherheiten im deutschen und im südafrikanischen Recht. Es schließt sich eine umfangreiche vergleichende Fallgruppendarstellung an. Südafrikanisches und - soweit erheblich - englisches Fallrecht (case law) wird dabei eingehend besprochen und deutschen Lösungen gegenübergestellt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der jahrhundertlange Warenaustausch zwischen Europa und Südafrika erhielt erst mit dem GATT 1948 einen völkerrechtlichen Rahmen. Doch schon bald unterlag der Handel Sanktionen, die gegen den Apartheidstaat verhängt wurden. Mit der Abschaffung der Apartheid wurden die Grundlagen für eine Neustrukturierung der bilateralen Handelsbeziehungen geschaffen - für Europäer und Südafrikaner ein erster Anwendungsfall der WTO-Vorschriften über Freihandelszonen.
Die Arbeit von Johann Weusmann bietet erstmalig eine umfassende Analyse der europäisch-südafrikanischen Handelsbeziehungen am Maßstab des Wirtschaftsvölkerrechts. Neben der Frage, welche Rechtfertigung das GATT für die Handelssanktionen bietet, prüft er die verfügbaren Möglichkeiten einer neuen Handelspartnerschaft zwischen den beiden Wirtschaftsräumen nach dem Ende der Apartheid und untersucht dann schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der bilateralen Freihandelsvereinbarung mit geltendem WTO-Recht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der jahrhundertlange Warenaustausch zwischen Europa und Südafrika erhielt erst mit dem GATT 1948 einen völkerrechtlichen Rahmen. Doch schon bald unterlag der Handel Sanktionen, die gegen den Apartheidstaat verhängt wurden. Mit der Abschaffung der Apartheid wurden die Grundlagen für eine Neustrukturierung der bilateralen Handelsbeziehungen geschaffen - für Europäer und Südafrikaner ein erster Anwendungsfall der WTO-Vorschriften über Freihandelszonen.
Die Arbeit von Johann Weusmann bietet erstmalig eine umfassende Analyse der europäisch-südafrikanischen Handelsbeziehungen am Maßstab des Wirtschaftsvölkerrechts. Neben der Frage, welche Rechtfertigung das GATT für die Handelssanktionen bietet, prüft er die verfügbaren Möglichkeiten einer neuen Handelspartnerschaft zwischen den beiden Wirtschaftsräumen nach dem Ende der Apartheid und untersucht dann schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der bilateralen Freihandelsvereinbarung mit geltendem WTO-Recht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Robert Schmidt vergleicht in der vorliegenden Arbeit Durchgriffsfragen im deutschen und südafrikanischen Recht. Der Schwerpunkt liegt dabei im südafrikanischen Recht (piercing of the corporate veil).
Der Autor erörtert zunächst das jeweilige Verständnis von Durchgriff bzw. piercing of the corporate veil sowie deren rechtliche Verankerung. Danach nimmt er Abgrenzungen zu benachbarten Rechtsinstituten vor und erläutert bestehende Abgrenzungsunsicherheiten im deutschen und im südafrikanischen Recht. Es schließt sich eine umfangreiche vergleichende Fallgruppendarstellung an. Südafrikanisches und - soweit erheblich - englisches Fallrecht (case law) wird dabei eingehend besprochen und deutschen Lösungen gegenübergestellt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Vor dem Hintergrund der Europäisierung des Privatrechts untersucht Hartmut Wicke die Problematik der außervertraglichen Gehilfenhaftung auf historischer und rechtsvergleichender Grundlage.
Seit alters her gibt es neben einer Einstandspflicht für eigenes Fehlverhalten auch eine Verantwortlichkeit für Delikte anderer Personen. Während im römischen Recht der pater familias grundsätzlich für sämtliche Delikte seiner Sklaven und Hauskinder aufkommen mußte (sich aber durch Auslieferung des Schädigers von seiner Haftung befreien konnte), findet sich in den modernen europäischen Rechtsordnungen die Figur einer funktional begrenzten Gehilfenhaftung als charakteristisches Strukturprinzip: Danach müssen Geschäftsherren für ihre Angestellten einstehen, wenn diese "in Ausführung der Verrichtung", "in the course of employment" oder "dans les fonctions auxquelles ils les ont employés" gehandelt haben. Dieser Ansatz wurde auf der Schwelle zum 18. Jahrhundert in einem europaweiten Prozeß kollektiver Rechtsfindung durch Generalisierung einiger römischer Sondertatbestände gewonnen. Hierin war auch das englische Recht eingebunden, das sich insoweit daher nicht in "nobler Isolation" befunden hat.
Die Untersuchung der Mischrechtsordnung Südafrikas (die als Folge historischer Zufälligkeiten aus einer Synthese von kontinentaleuropäischem ius commune, in seiner römisch-holländischen Gestalt, und englischem common law entstanden ist) zeigt Aspekte auf, die bei einem Zusammenwachsen der römischen und englischen Rechtsfamilie in einer künftigen europäischen Rechtsordnung für die Gehilfenhaftung relevant werden könnten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Vor dem Hintergrund der Europäisierung des Privatrechts untersucht Hartmut Wicke die Problematik der außervertraglichen Gehilfenhaftung auf historischer und rechtsvergleichender Grundlage.
Seit alters her gibt es neben einer Einstandspflicht für eigenes Fehlverhalten auch eine Verantwortlichkeit für Delikte anderer Personen. Während im römischen Recht der pater familias grundsätzlich für sämtliche Delikte seiner Sklaven und Hauskinder aufkommen mußte (sich aber durch Auslieferung des Schädigers von seiner Haftung befreien konnte), findet sich in den modernen europäischen Rechtsordnungen die Figur einer funktional begrenzten Gehilfenhaftung als charakteristisches Strukturprinzip: Danach müssen Geschäftsherren für ihre Angestellten einstehen, wenn diese "in Ausführung der Verrichtung", "in the course of employment" oder "dans les fonctions auxquelles ils les ont employés" gehandelt haben. Dieser Ansatz wurde auf der Schwelle zum 18. Jahrhundert in einem europaweiten Prozeß kollektiver Rechtsfindung durch Generalisierung einiger römischer Sondertatbestände gewonnen. Hierin war auch das englische Recht eingebunden, das sich insoweit daher nicht in "nobler Isolation" befunden hat.
Die Untersuchung der Mischrechtsordnung Südafrikas (die als Folge historischer Zufälligkeiten aus einer Synthese von kontinentaleuropäischem ius commune, in seiner römisch-holländischen Gestalt, und englischem common law entstanden ist) zeigt Aspekte auf, die bei einem Zusammenwachsen der römischen und englischen Rechtsfamilie in einer künftigen europäischen Rechtsordnung für die Gehilfenhaftung relevant werden könnten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der jahrhundertlange Warenaustausch zwischen Europa und Südafrika erhielt erst mit dem GATT 1948 einen völkerrechtlichen Rahmen. Doch schon bald unterlag der Handel Sanktionen, die gegen den Apartheidstaat verhängt wurden. Mit der Abschaffung der Apartheid wurden die Grundlagen für eine Neustrukturierung der bilateralen Handelsbeziehungen geschaffen - für Europäer und Südafrikaner ein erster Anwendungsfall der WTO-Vorschriften über Freihandelszonen.
Die Arbeit von Johann Weusmann bietet erstmalig eine umfassende Analyse der europäisch-südafrikanischen Handelsbeziehungen am Maßstab des Wirtschaftsvölkerrechts. Neben der Frage, welche Rechtfertigung das GATT für die Handelssanktionen bietet, prüft er die verfügbaren Möglichkeiten einer neuen Handelspartnerschaft zwischen den beiden Wirtschaftsräumen nach dem Ende der Apartheid und untersucht dann schwerpunktmäßig die Vereinbarkeit der bilateralen Freihandelsvereinbarung mit geltendem WTO-Recht.
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Robert Schmidt vergleicht in der vorliegenden Arbeit Durchgriffsfragen im deutschen und südafrikanischen Recht. Der Schwerpunkt liegt dabei im südafrikanischen Recht (piercing of the corporate veil).
Der Autor erörtert zunächst das jeweilige Verständnis von Durchgriff bzw. piercing of the corporate veil sowie deren rechtliche Verankerung. Danach nimmt er Abgrenzungen zu benachbarten Rechtsinstituten vor und erläutert bestehende Abgrenzungsunsicherheiten im deutschen und im südafrikanischen Recht. Es schließt sich eine umfangreiche vergleichende Fallgruppendarstellung an. Südafrikanisches und - soweit erheblich - englisches Fallrecht (case law) wird dabei eingehend besprochen und deutschen Lösungen gegenübergestellt.
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