Die Befugnisse der Krone im spanischen Verfassungsrecht.

Die Befugnisse der Krone im spanischen Verfassungsrecht. von Rogner,  Klaus Michael
Der Autor untersucht die Befugnisse der Krone in der aktuellen Verfassung Spaniens unter besonderer Berücksichtigung von Umfang und Grenzen ihres staatsrechtlichen Handlungsermessens. Ausgehend von der Grundfeststellung, daß die aktuelle Parlamentarische Monarchie in keinem manifesten Rechtszusammenhang mit der verfaßten Monarchie Spaniens im 19. und 20. Jahrhundert steht, ist festzuhalten, daß sich ebensowenig Anhaltspunkte für einen rechtsfiktiven Fortbestand der frankistischen Rechtsordnung finden lassen. Die Verfassung vollzieht vielmehr mit der Parlamentarisierung der politischen Staatsform Monarchie die Verbindung von Demokratie und Monarchie in der Synthese der juristischen Regierungsform der Parlamentarischen Monarchie. Die Krone behält ihre traditionelle Definition als Symbol der Einheit und Dauerhaftigkeit des Staates - ihr kommen die Funktionen des »arbitraje« und der »moderación« zu. Die überparteilich-ausgewogene Stellung der Krone infolge ihrer Beschränkung auf die »moderación« ist unverrückbares Fundament der Krone im Zeichen der auctoritas. Die Autorität des Königs erweist sich jenseits der juristischen Fragestellung als entscheidende Größe für die Effizienz und Akzeptanz seines Handelns. Im Mahnen, Warnen und Ermuntern wird der parlamentarische Monarch als ausgleichender Schiedsrichter in einer pluralistischen Öffentlichkeit erkennbar. Diese Abstraktion des Monarchen von der Tagespolitik dient letztlich auch dem Ziel der Abstraktion der auctoritas vom konkreten gekrönten Haupt auf das Verfassungsorgan Krone zur Erfüllung des Verfassungsauftrages: Bewahrung der Einheit des spanischen Staates. Gerade in Bezug auf die Streitkräfte wird das Fehlen der königlichen potestas zum Fehlen eines königlichen imperium. Das verfassungsmäßig garantierte Wächteramt der Krone kommt jedoch nur in Betracht, wenn in einer extremen Staatskrise sich weder Parlament noch Regierung als handlungsfähig erweisen. Woran könnte dies deutlicher werden als an der Handlungsweise der Krone beim Putschversuch vom 23. Februar 1981? Die hier neu begründete auctoritas der Dynastie - bislang gleichzusetzen mit dem Ansehen S. M. D. Juan Carlos I. - wird demnach das ererbte Fundament sein für die verfassungsmäßige Amtsführung des Thronfolgers, S.A.R. D. Felipe de Borbón y Grecia.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien.

Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien. von Martínez Soria,  José
Das Grundrecht des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt ist eine grundlegende Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Die Spanische Verfassung von 1978 hat als jüngste Verfassung Westeuropas diese Garantie vor dem Hintergrund des Franco-Regimes und angelehnt an ihre Vorbilder, die italienische Verfassung und das Bonner Grundgesetz, in ihren Grundrechtskatalog aufgenommen (Art. 24 Abs. I). Aufgrund einer strengen Konzeption des Gewaltenteilungsgrundsatzes hat die spanische Rechtsprechung ein eigenes Verständnis der Garantien entwickelt, die dem Art. 24 Abs. I Span. Verf. entnommen werden können: Die Rechtsschutzgarantie fordert in Spanien im Gegensatz zu Art. 19 Abs. 4 GG ein objektives Rechtsschutzverfahren. Ziel des Verfahrens ist primär die Kontrolle der Legalität des Verwaltungshandelns; nur mittelbar dient das Verfahren der Realisierung der Rechte der Bürger. Daher genügt ein Feststellungsurteil den Vorgaben der Rechtsschutzgarantie; die Klagebefugnis wird zwar als bloßes Ernsthaftigkeitserfordernis weit ausgelegt, rechtliche Kontrollmaßstäbe entwickeln. Schließlich gewährleistet die Rechtsschutzgarantie keinen effektiven einstweiligen Rechtsschutz, da dieser allein durch ein subjektiv-rechtliches Verständnis des gerichtlichen Verfahrens gerechtfertigt ist. Allein beim besonderen einfachgerichtlichen Verfahren zum Schutz der Grundrechte - einer Besonderheit der spanischen Rechtsordnung -, bei der Verfassungsbeschwerde und in einigen Urteilen des Obersten Gerichtshofes ist eine Subjektivierung des Rechtsschutzes erkennbar. Dieses Verständnis der Rechtsschutzgarantie ist exemplarisch für den romanischen Rechtskreis, der die Verfahren bei den Organen der Europäischen Union - insbesondere beim EuGH - entscheidend prägt. Daher muß die Entwicklung eines europäischen Verwaltungsrechts einhergehen mit der kritischen Beleuchtung dieser Konzeption. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem »Thesis Prize 1996« der European Group of Public Law in Spetses, Griechenland.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Probleme des spanischen Föderalismus.

Probleme des spanischen Föderalismus. von Pfeifer,  Bernd
Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist das föderative System Spaniens. Der Autor befaßt sich im ersten allgemeinen Teil mit grundlegenden Fragen des Föderalismus. Ausgehend von einer Begriffsbestimmung werden die Bedeutung von Einheit und Vielfalt für Bestand und Entwicklung föderativer Systeme dargelegt sowie deren Grundstrukturen herausgearbeitet. Außerdem werden die beiden Grundmodelle föderativer Staatsorganisation - das Verbundmodell und das Trennmodell - dargestellt und daraufhin untersucht, ob sie für homogene oder für heterogene Staaten geeignet sind. Im zweiten Teil der Arbeit wird Spanien als ein eher heterogener Staat eingestuft, so daß eine am Trennmodell ausgerichtete Staatsorganisation für Spanien am besten geeignet erscheint, da dieses Modell die Selbstbestimmung der Glieder betont. Die an den Grundstrukturen föderativer Systeme ausgerichtete Untersuchung des bestehenden Systems offenbart dessen Defizite, die hinsichtlich der Kompetenzverteilung und der Finanzverfassung auf die starke Orientierung am Verbundmodell zurückzuführen sind und die Position der Autonomen Gemeinschaften gegenüber dem Zentralstaat geschwächt haben. Notwendige Reformen müßten das Ziel verfolgen, die Eigenständigkeit der Autonomen Gemeinschaften durch eine stärkere Betonung des Trennungsprinzips zu sichern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Tribunal Constitucional und die Kontrolle des Gesetzgebers.

Der Tribunal Constitucional und die Kontrolle des Gesetzgebers. von Grau,  Nicola
Gerade angesichts der europäischen Verfassungsentwicklung kommt dem Thema Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber in Spanien. Beeinflußt von den übrigen europäischen Verfassungsgerichten, insbesondere dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem italienischen Corte costituzionale, setzt das spanische Verfassungsgericht seine eigenen Akzente. Grundlage der Arbeit bildet eine umfassende Analyse der zwanzigjährigen Rechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts. Es wird die Bedeutung der verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten dargestellt und auf Tenorierungsfragen, Kontrollintensität, Sanktionsmöglichkeiten und (Fern-)Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechungspraxis eingegangen. Zahlreiche Entscheidungen werden ausgewertet und hierdurch die Entwicklung und die aktuellen Tendenzen der Rechtsprechung des Tribunal Constitucional aufgezeigt. Anfangs richtete das Verfassungsgericht sein Augenmerk vor allem auf die Gesichtspunkte Vorrang und Konkretisierung der Verfassung. Heute rückt eher die Übertragung der verfassungsrechtlichen Werteordnung auf die technologischen Fortschritte in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang ist auch die Bestimmung des Minimalgehalts von Grundrechten zu sehen, mit der das spanische Verfassungsgericht auf gesetzgeberisches Unterlassen antwortet. Der Verfasser steht den traditionellen Versuchen, die Abgrenzung von verfassungsgerichtlicher und gesetzgeberischer Aufgabe mit Hilfe einer Formel (z.B. funktionell-rechtlicher Ansatz) zu beschreiben, kritisch gegenüber und kommt zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Abgrenzung nicht möglich ist. Die Auseinandersetzung mit dieser Problematik durch das Verfassungsgericht selbst macht deutlich, dass diese Frage immer wieder neu gestellt werden muss und sich nur wegbereitende Kriterien entwickeln lassen, um die verfassungsgerichtlichen und gesetzgeberischen Felder gegeneinander abzugrenzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht.

Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht. von Merten,  Detlef
Auf der Verlustliste einer fortschreitenden Vereinigung Europas stehen die Landesparlamente an oberster Stelle. Gehen mit der Übertragung nationaler Hoheitsrechte Gesetzgebungskompetenzen der Länder (oder vergleichbarer Untergliederungen) auf die Europäische Union über, so beschränkt sich die eruoparechtliche Kompensation auf eine Mitwirkungsbefugnis der Mitgliedstaaten. Ein darüber hinausgehender innerstaatlicher Ausgleich begünstigt in der Regel die Landesregierungen, nicht die Landesparlamente, wodurch sich die Entwicklung der Bundesstaatlichkeit zu einem Exekutivföderalismus verstärkt. In dieser Situation sollte ein Symposion über »Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht«, das als Verwaltungswissenschaftliche Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde, der Bestandsaufnahme und dem Ausblick dienen. Zu dieser Veranstaltung, die in der Zeit vom 26. bis 27. Oktober 1995 unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers durchgeführt wurde, trafen sich Wissenschaftler und Praktiker aus Deutschland, Österreich und Spanien, um Erfahrungen aus Staaten mit föderalistischer Gliederung auszutauschen. In Fortsetzung einer Reihe deutsch-österreichisch-spanischer Konferenzen wurde vo deutscher Seite an das Speyerer Sonderseminar vom März 1990 über »Föderalismus und Europäische Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt und Gesundheit, Kultur und Bildung« (veröffentlicht in Band 2 der »Schriften zum Europäischen Recht«, 2. Aufl. 1993) angeknüpft, das bereits das Thema »Landesparlamentarismus im Prozeß der europäischen Einigung« in die Diskussion einbezogen hatte. Stand bei der Vorgänger-Tagung Österreich noch vor den Toren der Europäischen Gemeinschaft(en), so kann es nunmehr seine erste Rats-Präsidentschaft vorbereiten; zeichnete sich 1990 der richtige Weg zur deutschen Wiedervereinigung erst in Umrissen ab, so ist heute schon darauf zu achten, daß die »jungen« und nicht mehr »neuen« Länder von der Brüsseler Bürokratie im Vergleich zu anderen Regionen nicht benachteiligt werden; stand früher die »Vertiefung« des europäischen Staatenverbundes oft einseitig im Vordergrund, so geht es jetzt stärker um dessen Erweiterung, die für Deutschland nicht nur durch Art. 23 Abs. 1 GG n.F. vorgegeben, sondern auch aus geopolitischen Gründen wünschenswert ist. Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien.

Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien. von Martínez Soria,  José
Das Grundrecht des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt ist eine grundlegende Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Die Spanische Verfassung von 1978 hat als jüngste Verfassung Westeuropas diese Garantie vor dem Hintergrund des Franco-Regimes und angelehnt an ihre Vorbilder, die italienische Verfassung und das Bonner Grundgesetz, in ihren Grundrechtskatalog aufgenommen (Art. 24 Abs. I). Aufgrund einer strengen Konzeption des Gewaltenteilungsgrundsatzes hat die spanische Rechtsprechung ein eigenes Verständnis der Garantien entwickelt, die dem Art. 24 Abs. I Span. Verf. entnommen werden können: Die Rechtsschutzgarantie fordert in Spanien im Gegensatz zu Art. 19 Abs. 4 GG ein objektives Rechtsschutzverfahren. Ziel des Verfahrens ist primär die Kontrolle der Legalität des Verwaltungshandelns; nur mittelbar dient das Verfahren der Realisierung der Rechte der Bürger. Daher genügt ein Feststellungsurteil den Vorgaben der Rechtsschutzgarantie; die Klagebefugnis wird zwar als bloßes Ernsthaftigkeitserfordernis weit ausgelegt, rechtliche Kontrollmaßstäbe entwickeln. Schließlich gewährleistet die Rechtsschutzgarantie keinen effektiven einstweiligen Rechtsschutz, da dieser allein durch ein subjektiv-rechtliches Verständnis des gerichtlichen Verfahrens gerechtfertigt ist. Allein beim besonderen einfachgerichtlichen Verfahren zum Schutz der Grundrechte - einer Besonderheit der spanischen Rechtsordnung -, bei der Verfassungsbeschwerde und in einigen Urteilen des Obersten Gerichtshofes ist eine Subjektivierung des Rechtsschutzes erkennbar. Dieses Verständnis der Rechtsschutzgarantie ist exemplarisch für den romanischen Rechtskreis, der die Verfahren bei den Organen der Europäischen Union - insbesondere beim EuGH - entscheidend prägt. Daher muß die Entwicklung eines europäischen Verwaltungsrechts einhergehen mit der kritischen Beleuchtung dieser Konzeption. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem »Thesis Prize 1996« der European Group of Public Law in Spetses, Griechenland.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Probleme des spanischen Föderalismus.

Probleme des spanischen Föderalismus. von Pfeifer,  Bernd
Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist das föderative System Spaniens. Der Autor befaßt sich im ersten allgemeinen Teil mit grundlegenden Fragen des Föderalismus. Ausgehend von einer Begriffsbestimmung werden die Bedeutung von Einheit und Vielfalt für Bestand und Entwicklung föderativer Systeme dargelegt sowie deren Grundstrukturen herausgearbeitet. Außerdem werden die beiden Grundmodelle föderativer Staatsorganisation - das Verbundmodell und das Trennmodell - dargestellt und daraufhin untersucht, ob sie für homogene oder für heterogene Staaten geeignet sind. Im zweiten Teil der Arbeit wird Spanien als ein eher heterogener Staat eingestuft, so daß eine am Trennmodell ausgerichtete Staatsorganisation für Spanien am besten geeignet erscheint, da dieses Modell die Selbstbestimmung der Glieder betont. Die an den Grundstrukturen föderativer Systeme ausgerichtete Untersuchung des bestehenden Systems offenbart dessen Defizite, die hinsichtlich der Kompetenzverteilung und der Finanzverfassung auf die starke Orientierung am Verbundmodell zurückzuführen sind und die Position der Autonomen Gemeinschaften gegenüber dem Zentralstaat geschwächt haben. Notwendige Reformen müßten das Ziel verfolgen, die Eigenständigkeit der Autonomen Gemeinschaften durch eine stärkere Betonung des Trennungsprinzips zu sichern.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht.

Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht. von Merten,  Detlef
Auf der Verlustliste einer fortschreitenden Vereinigung Europas stehen die Landesparlamente an oberster Stelle. Gehen mit der Übertragung nationaler Hoheitsrechte Gesetzgebungskompetenzen der Länder (oder vergleichbarer Untergliederungen) auf die Europäische Union über, so beschränkt sich die eruoparechtliche Kompensation auf eine Mitwirkungsbefugnis der Mitgliedstaaten. Ein darüber hinausgehender innerstaatlicher Ausgleich begünstigt in der Regel die Landesregierungen, nicht die Landesparlamente, wodurch sich die Entwicklung der Bundesstaatlichkeit zu einem Exekutivföderalismus verstärkt. In dieser Situation sollte ein Symposion über »Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht«, das als Verwaltungswissenschaftliche Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde, der Bestandsaufnahme und dem Ausblick dienen. Zu dieser Veranstaltung, die in der Zeit vom 26. bis 27. Oktober 1995 unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers durchgeführt wurde, trafen sich Wissenschaftler und Praktiker aus Deutschland, Österreich und Spanien, um Erfahrungen aus Staaten mit föderalistischer Gliederung auszutauschen. In Fortsetzung einer Reihe deutsch-österreichisch-spanischer Konferenzen wurde vo deutscher Seite an das Speyerer Sonderseminar vom März 1990 über »Föderalismus und Europäische Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt und Gesundheit, Kultur und Bildung« (veröffentlicht in Band 2 der »Schriften zum Europäischen Recht«, 2. Aufl. 1993) angeknüpft, das bereits das Thema »Landesparlamentarismus im Prozeß der europäischen Einigung« in die Diskussion einbezogen hatte. Stand bei der Vorgänger-Tagung Österreich noch vor den Toren der Europäischen Gemeinschaft(en), so kann es nunmehr seine erste Rats-Präsidentschaft vorbereiten; zeichnete sich 1990 der richtige Weg zur deutschen Wiedervereinigung erst in Umrissen ab, so ist heute schon darauf zu achten, daß die »jungen« und nicht mehr »neuen« Länder von der Brüsseler Bürokratie im Vergleich zu anderen Regionen nicht benachteiligt werden; stand früher die »Vertiefung« des europäischen Staatenverbundes oft einseitig im Vordergrund, so geht es jetzt stärker um dessen Erweiterung, die für Deutschland nicht nur durch Art. 23 Abs. 1 GG n.F. vorgegeben, sondern auch aus geopolitischen Gründen wünschenswert ist. Aus dem Vorwort
Aktualisiert: 2023-05-15
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Probleme des spanischen Föderalismus.

Probleme des spanischen Föderalismus. von Pfeifer,  Bernd
Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist das föderative System Spaniens. Der Autor befaßt sich im ersten allgemeinen Teil mit grundlegenden Fragen des Föderalismus. Ausgehend von einer Begriffsbestimmung werden die Bedeutung von Einheit und Vielfalt für Bestand und Entwicklung föderativer Systeme dargelegt sowie deren Grundstrukturen herausgearbeitet. Außerdem werden die beiden Grundmodelle föderativer Staatsorganisation - das Verbundmodell und das Trennmodell - dargestellt und daraufhin untersucht, ob sie für homogene oder für heterogene Staaten geeignet sind. Im zweiten Teil der Arbeit wird Spanien als ein eher heterogener Staat eingestuft, so daß eine am Trennmodell ausgerichtete Staatsorganisation für Spanien am besten geeignet erscheint, da dieses Modell die Selbstbestimmung der Glieder betont. Die an den Grundstrukturen föderativer Systeme ausgerichtete Untersuchung des bestehenden Systems offenbart dessen Defizite, die hinsichtlich der Kompetenzverteilung und der Finanzverfassung auf die starke Orientierung am Verbundmodell zurückzuführen sind und die Position der Autonomen Gemeinschaften gegenüber dem Zentralstaat geschwächt haben. Notwendige Reformen müßten das Ziel verfolgen, die Eigenständigkeit der Autonomen Gemeinschaften durch eine stärkere Betonung des Trennungsprinzips zu sichern.
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Der Tribunal Constitucional und die Kontrolle des Gesetzgebers.

Der Tribunal Constitucional und die Kontrolle des Gesetzgebers. von Grau,  Nicola
Gerade angesichts der europäischen Verfassungsentwicklung kommt dem Thema Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber in Spanien. Beeinflußt von den übrigen europäischen Verfassungsgerichten, insbesondere dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem italienischen Corte costituzionale, setzt das spanische Verfassungsgericht seine eigenen Akzente. Grundlage der Arbeit bildet eine umfassende Analyse der zwanzigjährigen Rechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts. Es wird die Bedeutung der verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten dargestellt und auf Tenorierungsfragen, Kontrollintensität, Sanktionsmöglichkeiten und (Fern-)Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechungspraxis eingegangen. Zahlreiche Entscheidungen werden ausgewertet und hierdurch die Entwicklung und die aktuellen Tendenzen der Rechtsprechung des Tribunal Constitucional aufgezeigt. Anfangs richtete das Verfassungsgericht sein Augenmerk vor allem auf die Gesichtspunkte Vorrang und Konkretisierung der Verfassung. Heute rückt eher die Übertragung der verfassungsrechtlichen Werteordnung auf die technologischen Fortschritte in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang ist auch die Bestimmung des Minimalgehalts von Grundrechten zu sehen, mit der das spanische Verfassungsgericht auf gesetzgeberisches Unterlassen antwortet. Der Verfasser steht den traditionellen Versuchen, die Abgrenzung von verfassungsgerichtlicher und gesetzgeberischer Aufgabe mit Hilfe einer Formel (z.B. funktionell-rechtlicher Ansatz) zu beschreiben, kritisch gegenüber und kommt zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Abgrenzung nicht möglich ist. Die Auseinandersetzung mit dieser Problematik durch das Verfassungsgericht selbst macht deutlich, dass diese Frage immer wieder neu gestellt werden muss und sich nur wegbereitende Kriterien entwickeln lassen, um die verfassungsgerichtlichen und gesetzgeberischen Felder gegeneinander abzugrenzen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Befugnisse der Krone im spanischen Verfassungsrecht.

Die Befugnisse der Krone im spanischen Verfassungsrecht. von Rogner,  Klaus Michael
Der Autor untersucht die Befugnisse der Krone in der aktuellen Verfassung Spaniens unter besonderer Berücksichtigung von Umfang und Grenzen ihres staatsrechtlichen Handlungsermessens. Ausgehend von der Grundfeststellung, daß die aktuelle Parlamentarische Monarchie in keinem manifesten Rechtszusammenhang mit der verfaßten Monarchie Spaniens im 19. und 20. Jahrhundert steht, ist festzuhalten, daß sich ebensowenig Anhaltspunkte für einen rechtsfiktiven Fortbestand der frankistischen Rechtsordnung finden lassen. Die Verfassung vollzieht vielmehr mit der Parlamentarisierung der politischen Staatsform Monarchie die Verbindung von Demokratie und Monarchie in der Synthese der juristischen Regierungsform der Parlamentarischen Monarchie. Die Krone behält ihre traditionelle Definition als Symbol der Einheit und Dauerhaftigkeit des Staates - ihr kommen die Funktionen des »arbitraje« und der »moderación« zu. Die überparteilich-ausgewogene Stellung der Krone infolge ihrer Beschränkung auf die »moderación« ist unverrückbares Fundament der Krone im Zeichen der auctoritas. Die Autorität des Königs erweist sich jenseits der juristischen Fragestellung als entscheidende Größe für die Effizienz und Akzeptanz seines Handelns. Im Mahnen, Warnen und Ermuntern wird der parlamentarische Monarch als ausgleichender Schiedsrichter in einer pluralistischen Öffentlichkeit erkennbar. Diese Abstraktion des Monarchen von der Tagespolitik dient letztlich auch dem Ziel der Abstraktion der auctoritas vom konkreten gekrönten Haupt auf das Verfassungsorgan Krone zur Erfüllung des Verfassungsauftrages: Bewahrung der Einheit des spanischen Staates. Gerade in Bezug auf die Streitkräfte wird das Fehlen der königlichen potestas zum Fehlen eines königlichen imperium. Das verfassungsmäßig garantierte Wächteramt der Krone kommt jedoch nur in Betracht, wenn in einer extremen Staatskrise sich weder Parlament noch Regierung als handlungsfähig erweisen. Woran könnte dies deutlicher werden als an der Handlungsweise der Krone beim Putschversuch vom 23. Februar 1981? Die hier neu begründete auctoritas der Dynastie - bislang gleichzusetzen mit dem Ansehen S. M. D. Juan Carlos I. - wird demnach das ererbte Fundament sein für die verfassungsmäßige Amtsführung des Thronfolgers, S.A.R. D. Felipe de Borbón y Grecia.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien.

Die Garantie des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt in Spanien. von Martínez Soria,  José
Das Grundrecht des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt ist eine grundlegende Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Die Spanische Verfassung von 1978 hat als jüngste Verfassung Westeuropas diese Garantie vor dem Hintergrund des Franco-Regimes und angelehnt an ihre Vorbilder, die italienische Verfassung und das Bonner Grundgesetz, in ihren Grundrechtskatalog aufgenommen (Art. 24 Abs. I). Aufgrund einer strengen Konzeption des Gewaltenteilungsgrundsatzes hat die spanische Rechtsprechung ein eigenes Verständnis der Garantien entwickelt, die dem Art. 24 Abs. I Span. Verf. entnommen werden können: Die Rechtsschutzgarantie fordert in Spanien im Gegensatz zu Art. 19 Abs. 4 GG ein objektives Rechtsschutzverfahren. Ziel des Verfahrens ist primär die Kontrolle der Legalität des Verwaltungshandelns; nur mittelbar dient das Verfahren der Realisierung der Rechte der Bürger. Daher genügt ein Feststellungsurteil den Vorgaben der Rechtsschutzgarantie; die Klagebefugnis wird zwar als bloßes Ernsthaftigkeitserfordernis weit ausgelegt, rechtliche Kontrollmaßstäbe entwickeln. Schließlich gewährleistet die Rechtsschutzgarantie keinen effektiven einstweiligen Rechtsschutz, da dieser allein durch ein subjektiv-rechtliches Verständnis des gerichtlichen Verfahrens gerechtfertigt ist. Allein beim besonderen einfachgerichtlichen Verfahren zum Schutz der Grundrechte - einer Besonderheit der spanischen Rechtsordnung -, bei der Verfassungsbeschwerde und in einigen Urteilen des Obersten Gerichtshofes ist eine Subjektivierung des Rechtsschutzes erkennbar. Dieses Verständnis der Rechtsschutzgarantie ist exemplarisch für den romanischen Rechtskreis, der die Verfahren bei den Organen der Europäischen Union - insbesondere beim EuGH - entscheidend prägt. Daher muß die Entwicklung eines europäischen Verwaltungsrechts einhergehen mit der kritischen Beleuchtung dieser Konzeption. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem »Thesis Prize 1996« der European Group of Public Law in Spetses, Griechenland.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Tribunal Constitucional und die Kontrolle des Gesetzgebers.

Der Tribunal Constitucional und die Kontrolle des Gesetzgebers. von Grau,  Nicola
Gerade angesichts der europäischen Verfassungsentwicklung kommt dem Thema Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber in Spanien. Beeinflußt von den übrigen europäischen Verfassungsgerichten, insbesondere dem deutschen Bundesverfassungsgericht und dem italienischen Corte costituzionale, setzt das spanische Verfassungsgericht seine eigenen Akzente. Grundlage der Arbeit bildet eine umfassende Analyse der zwanzigjährigen Rechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts. Es wird die Bedeutung der verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten dargestellt und auf Tenorierungsfragen, Kontrollintensität, Sanktionsmöglichkeiten und (Fern-)Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechungspraxis eingegangen. Zahlreiche Entscheidungen werden ausgewertet und hierdurch die Entwicklung und die aktuellen Tendenzen der Rechtsprechung des Tribunal Constitucional aufgezeigt. Anfangs richtete das Verfassungsgericht sein Augenmerk vor allem auf die Gesichtspunkte Vorrang und Konkretisierung der Verfassung. Heute rückt eher die Übertragung der verfassungsrechtlichen Werteordnung auf die technologischen Fortschritte in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang ist auch die Bestimmung des Minimalgehalts von Grundrechten zu sehen, mit der das spanische Verfassungsgericht auf gesetzgeberisches Unterlassen antwortet. Der Verfasser steht den traditionellen Versuchen, die Abgrenzung von verfassungsgerichtlicher und gesetzgeberischer Aufgabe mit Hilfe einer Formel (z.B. funktionell-rechtlicher Ansatz) zu beschreiben, kritisch gegenüber und kommt zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Abgrenzung nicht möglich ist. Die Auseinandersetzung mit dieser Problematik durch das Verfassungsgericht selbst macht deutlich, dass diese Frage immer wieder neu gestellt werden muss und sich nur wegbereitende Kriterien entwickeln lassen, um die verfassungsgerichtlichen und gesetzgeberischen Felder gegeneinander abzugrenzen.
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