Sozialgesetzbuch VI

Sozialgesetzbuch VI von Reinhardt,  Helmut, Silber,  Wolfgang
Die Einführung der „Grundrente“ ist beschlossene Sache. Insbesondere die Bedürftigkeitsprüfung war bis zuletzt umstritten. Die 5. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VI greift alle Neuerungen auf und bietet eine präzise Kommentierung des aktuellen Rentenrechts und des Versorgungsausgleichs. Der Teil „Verfahren- und Rechtsschutz“ ist ebenso auf neuestem Stand. In allen Bereichen aktuell berücksichtigt Die neue Grundrente Digitale Rentenübersicht Die „Sozialschutzpakete I und II“ infolge der Corona-Pandemie Festlegung von Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung Erwerbsgeminderter bei der Zurechnungszeit Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder um ein halbes Jahr („Mütterrente II“) Ausweitung der Midijobs (neuer „Übergangsbereich“) Neuregelungen zum rückwirkenden Zusammentreffen mehrerer Renten Nachteilsausgleich für zu Unrecht inhaftierte Eltern in der DDR 7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze GKV-Versichertenentlastungsgesetz Die Autorinnen und Autoren kennen die praktischen Verwaltungsabläufe aus erster Hand: Britta Fiebig, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), Mühlheim | Wolfgang Horn, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Dr. Tobias Kador, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen | Anna Kirsch, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Prof. Helmut Reinhardt, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | Andreas Rieg, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | Wolfgang Silber, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Bruno Steigner, Hochschule für öffentliche Verwaltung Mayen sowie Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | Gerd-Volker Stock, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Stefan Wingerter, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Aktualisiert: 2023-05-17
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Sozialgesetzbuch VI

Sozialgesetzbuch VI von Reinhardt,  Helmut, Silber,  Wolfgang
Die Einführung der „Grundrente“ ist beschlossene Sache. Insbesondere die Bedürftigkeitsprüfung war bis zuletzt umstritten. Die 5. Auflage des Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VI greift alle Neuerungen auf und bietet eine präzise Kommentierung des aktuellen Rentenrechts und des Versorgungsausgleichs. Der Teil „Verfahren- und Rechtsschutz“ ist ebenso auf neuestem Stand. In allen Bereichen aktuell berücksichtigt Die neue Grundrente Digitale Rentenübersicht Die „Sozialschutzpakete I und II“ infolge der Corona-Pandemie Festlegung von Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung Erwerbsgeminderter bei der Zurechnungszeit Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder um ein halbes Jahr („Mütterrente II“) Ausweitung der Midijobs (neuer „Übergangsbereich“) Neuregelungen zum rückwirkenden Zusammentreffen mehrerer Renten Nachteilsausgleich für zu Unrecht inhaftierte Eltern in der DDR 7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze GKV-Versichertenentlastungsgesetz Die Autorinnen und Autoren kennen die praktischen Verwaltungsabläufe aus erster Hand: Britta Fiebig, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), Mühlheim | Wolfgang Horn, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Dr. Tobias Kador, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen | Anna Kirsch, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Prof. Helmut Reinhardt, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg | Andreas Rieg, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | Wolfgang Silber, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Bruno Steigner, Hochschule für öffentliche Verwaltung Mayen sowie Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz | Gerd-Volker Stock, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | Stefan Wingerter, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Aktualisiert: 2023-04-04
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Sozialgesetzbuch VI

Sozialgesetzbuch VI von Reinhardt,  Helmut, Silber,  Wolfgang
Die Große Koalition hat in den vergangenen vier Jahren zahlreiche Reformen in der Gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg gebracht. Durch die Neuerungen stellen sich nicht nur neue Anwendungsprobleme, das Rentenrecht wird auch schwer durchschaubarer. In dieser unübersichtlichen Lage bietet der Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VI Orientierung, indem die rentenrechtlichen Vorschriften verständlich, kompakt und fundiert kommentiert und die Kernprobleme, denen der Praktiker immer wieder begegnet, behandelt werden. Die Neuauflage des LPK SGB VI bildet den konsolidierten Rechtsstand zum Ende der 18. Legislaturperiode ab. Enthalten sind alle Reformen zur Alterssicherung der vergangenen vier Jahre, so das RV-Leistungsverbesserungsgesetz, das Fünfte und Sechste SGB IV-Änderungsgesetz, das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung, das sogenannte Flexi-Rentengesetz, das Gesetz zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten, das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz zur schnelleren Angleichung der sogenannten „Ostrenten“. Besonders hilfreich: Der Versorgungsausgleich wird mit allen gesetzlichen Neuerungen ausführlich kommentiert. Der praxisnahe gesonderte Teil „Verfahren- und Rechtsschutz“ ist u.a. hierauf angepasst und ebenfalls erweitert. Damit bietet der LPK-SGB VI 2017 eine für Praxis und Lehre gleichermaßen verständliche und präzise Kommentierung des aktuellen Rentenrechts auf dem Stand der 18. Legislaturperiode, behandelt alle Kernprobleme des komplexen Rechtsgebiets auf neuestem Stand und ermöglicht eine verfahrensnahe Argumentation im Streitfall. Die Autoren kennen die praktischen Verwaltungsabläufe aus erster Hand: Britta Fiebig (Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung), Wolfgang Horn (Deutsche Rentenversicherung), Simone Kaufmann (Deutsche Rentenversicherung), Prof. Helmut Reinhardt (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen), Andreas Rieg (Deutsche Rentenversicherung), Dietrich Schoch (Regierungsdirektor a.D.), Wolfgang Silber, Bernhard Sona (jeweils Deutsche Rentenversicherung), Bruno Steigner (Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz), Gerd-Volker Stock, Stefan Wingerter (jeweils Deutsche Rentenversicherung).
Aktualisiert: 2021-06-28
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