Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht.

Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht. von Lewandowski,  Robert
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung der polnischen Irrtumslehre mit besonderer Berücksichtigung des Irrtums über Rechtfertigungsgründe. Die Untersuchung umfaßt vorwiegend den Zeitraum von 1918 bis 1997. Neben der Genese der Irrtumslehre liefert der Autor auch ein Stück polnischer Dogmengeschichte. Der Schwerpunkt der Darstellung wird dabei auf den Zeitraum von 1918 bis 1939 gesetzt. Ein wichtiges Anliegen der Abhandlung ist die kritische und zeitimmanente Auseinandersetzung mit dem historischen Stoff. Der Verfasser verfolgt keine rechtsvergleichende Zielsetzung. Vielmehr wird angestrebt, das polnische Irrtumsrecht primär aus den eigenen Gesetzesquellen zu erschließen. Die Geschichte der polnischen Irrtumslehre stellt einen wechselvollen und lebhaften Prozeß dar. So ist die Zwischenkriegszeit durch die Entdeckung subjektiver Unrechtselemente, die Einbeziehung des Unrechtsbewußtseins in den Schuldbereich und den Übergang vom psychologischen zum normativen Schuldbegriff gekennzeichnet. Die Nachkriegszeit manifestiert sich in den Auseinandersetzungen um das neue Verbrechensmerkmal der sozialen Gefährlichkeit und Bestrebungen, den Deliktsvorsatz dem Tatbestandsbereich zuzuordnen. Die gesamte Bewegung kulminiert schließlich in dem Versuch, den Irrtum über die Rechtfertigungsgründe im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht.

Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht. von Lewandowski,  Robert
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung der polnischen Irrtumslehre mit besonderer Berücksichtigung des Irrtums über Rechtfertigungsgründe. Die Untersuchung umfaßt vorwiegend den Zeitraum von 1918 bis 1997. Neben der Genese der Irrtumslehre liefert der Autor auch ein Stück polnischer Dogmengeschichte. Der Schwerpunkt der Darstellung wird dabei auf den Zeitraum von 1918 bis 1939 gesetzt. Ein wichtiges Anliegen der Abhandlung ist die kritische und zeitimmanente Auseinandersetzung mit dem historischen Stoff. Der Verfasser verfolgt keine rechtsvergleichende Zielsetzung. Vielmehr wird angestrebt, das polnische Irrtumsrecht primär aus den eigenen Gesetzesquellen zu erschließen. Die Geschichte der polnischen Irrtumslehre stellt einen wechselvollen und lebhaften Prozeß dar. So ist die Zwischenkriegszeit durch die Entdeckung subjektiver Unrechtselemente, die Einbeziehung des Unrechtsbewußtseins in den Schuldbereich und den Übergang vom psychologischen zum normativen Schuldbegriff gekennzeichnet. Die Nachkriegszeit manifestiert sich in den Auseinandersetzungen um das neue Verbrechensmerkmal der sozialen Gefährlichkeit und Bestrebungen, den Deliktsvorsatz dem Tatbestandsbereich zuzuordnen. Die gesamte Bewegung kulminiert schließlich in dem Versuch, den Irrtum über die Rechtfertigungsgründe im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen.

Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen. von Joerden,  Jan C., Szwarc,  Andrzej J.
Die Beiträge zu diesem Band sind aus der Tagung »Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen« hervorgegangen, die von den Herausgebern in der Zeit von 6. bis 9. April 2006 in Poznan (Polen) unter Mitwirkung von Wissenschaftlern aus Polen, Luxemburg und Deutschland veranstaltet wurde. Vor dem Hintergrund einer sich intensivierenden und beschleunigenden »Europäisierung des Strafrechts« wird in diesen Beiträgen die Frage diskutiert, ob die weit reichende Umgestaltung des nationalen Rechts jeweils noch im Einklang mit den die Nationen übergreifenden und zugleich den nationalen Rechtsordnungen vorausgehenden Grundsätzen des Rechtsstaates stehen. Denn ohne Berücksichtigung dieser Grundsätze wird die weitere »Europäisierung des Strafrechts« (wie etwa im Bereich des europäischen Haftbefehls) auf zunehmenden Widerstand stoßen – und dies zu Recht. Polen und Deutschland sind dabei zwei Beispiele, die einerseits als ein »neues« und andererseits als ein »altes« Land der europäischen Gemeinschaft unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven in diese Debatte einbringen können. Die Autoren diskutieren zunächst die Grundlagen einer »Europäisierung des Strafrechts« und wenden sich dann mehreren Spezialproblemen dieses Themenkomplexes zu, wobei es sowohl um Fragen mit materiell-rechtlichem als auch um solche mit prozessrechtlichem Ausgangspunkt geht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen.

Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen. von Joerden,  Jan C., Szwarc,  Andrzej J.
Die Beiträge zu diesem Band sind aus der Tagung »Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen« hervorgegangen, die von den Herausgebern in der Zeit von 6. bis 9. April 2006 in Poznan (Polen) unter Mitwirkung von Wissenschaftlern aus Polen, Luxemburg und Deutschland veranstaltet wurde. Vor dem Hintergrund einer sich intensivierenden und beschleunigenden »Europäisierung des Strafrechts« wird in diesen Beiträgen die Frage diskutiert, ob die weit reichende Umgestaltung des nationalen Rechts jeweils noch im Einklang mit den die Nationen übergreifenden und zugleich den nationalen Rechtsordnungen vorausgehenden Grundsätzen des Rechtsstaates stehen. Denn ohne Berücksichtigung dieser Grundsätze wird die weitere »Europäisierung des Strafrechts« (wie etwa im Bereich des europäischen Haftbefehls) auf zunehmenden Widerstand stoßen – und dies zu Recht. Polen und Deutschland sind dabei zwei Beispiele, die einerseits als ein »neues« und andererseits als ein »altes« Land der europäischen Gemeinschaft unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven in diese Debatte einbringen können. Die Autoren diskutieren zunächst die Grundlagen einer »Europäisierung des Strafrechts« und wenden sich dann mehreren Spezialproblemen dieses Themenkomplexes zu, wobei es sowohl um Fragen mit materiell-rechtlichem als auch um solche mit prozessrechtlichem Ausgangspunkt geht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen.

Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen. von Joerden,  Jan C., Szwarc,  Andrzej J.
Die Beiträge zu diesem Band sind aus der Tagung »Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen« hervorgegangen, die von den Herausgebern in der Zeit von 6. bis 9. April 2006 in Poznan (Polen) unter Mitwirkung von Wissenschaftlern aus Polen, Luxemburg und Deutschland veranstaltet wurde. Vor dem Hintergrund einer sich intensivierenden und beschleunigenden »Europäisierung des Strafrechts« wird in diesen Beiträgen die Frage diskutiert, ob die weit reichende Umgestaltung des nationalen Rechts jeweils noch im Einklang mit den die Nationen übergreifenden und zugleich den nationalen Rechtsordnungen vorausgehenden Grundsätzen des Rechtsstaates stehen. Denn ohne Berücksichtigung dieser Grundsätze wird die weitere »Europäisierung des Strafrechts« (wie etwa im Bereich des europäischen Haftbefehls) auf zunehmenden Widerstand stoßen – und dies zu Recht. Polen und Deutschland sind dabei zwei Beispiele, die einerseits als ein »neues« und andererseits als ein »altes« Land der europäischen Gemeinschaft unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven in diese Debatte einbringen können. Die Autoren diskutieren zunächst die Grundlagen einer »Europäisierung des Strafrechts« und wenden sich dann mehreren Spezialproblemen dieses Themenkomplexes zu, wobei es sowohl um Fragen mit materiell-rechtlichem als auch um solche mit prozessrechtlichem Ausgangspunkt geht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht.

Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht. von Lewandowski,  Robert
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung der polnischen Irrtumslehre mit besonderer Berücksichtigung des Irrtums über Rechtfertigungsgründe. Die Untersuchung umfaßt vorwiegend den Zeitraum von 1918 bis 1997. Neben der Genese der Irrtumslehre liefert der Autor auch ein Stück polnischer Dogmengeschichte. Der Schwerpunkt der Darstellung wird dabei auf den Zeitraum von 1918 bis 1939 gesetzt. Ein wichtiges Anliegen der Abhandlung ist die kritische und zeitimmanente Auseinandersetzung mit dem historischen Stoff. Der Verfasser verfolgt keine rechtsvergleichende Zielsetzung. Vielmehr wird angestrebt, das polnische Irrtumsrecht primär aus den eigenen Gesetzesquellen zu erschließen. Die Geschichte der polnischen Irrtumslehre stellt einen wechselvollen und lebhaften Prozeß dar. So ist die Zwischenkriegszeit durch die Entdeckung subjektiver Unrechtselemente, die Einbeziehung des Unrechtsbewußtseins in den Schuldbereich und den Übergang vom psychologischen zum normativen Schuldbegriff gekennzeichnet. Die Nachkriegszeit manifestiert sich in den Auseinandersetzungen um das neue Verbrechensmerkmal der sozialen Gefährlichkeit und Bestrebungen, den Deliktsvorsatz dem Tatbestandsbereich zuzuordnen. Die gesamte Bewegung kulminiert schließlich in dem Versuch, den Irrtum über die Rechtfertigungsgründe im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht.

Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht. von Lewandowski,  Robert
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung der polnischen Irrtumslehre mit besonderer Berücksichtigung des Irrtums über Rechtfertigungsgründe. Die Untersuchung umfaßt vorwiegend den Zeitraum von 1918 bis 1997. Neben der Genese der Irrtumslehre liefert der Autor auch ein Stück polnischer Dogmengeschichte. Der Schwerpunkt der Darstellung wird dabei auf den Zeitraum von 1918 bis 1939 gesetzt. Ein wichtiges Anliegen der Abhandlung ist die kritische und zeitimmanente Auseinandersetzung mit dem historischen Stoff. Der Verfasser verfolgt keine rechtsvergleichende Zielsetzung. Vielmehr wird angestrebt, das polnische Irrtumsrecht primär aus den eigenen Gesetzesquellen zu erschließen. Die Geschichte der polnischen Irrtumslehre stellt einen wechselvollen und lebhaften Prozeß dar. So ist die Zwischenkriegszeit durch die Entdeckung subjektiver Unrechtselemente, die Einbeziehung des Unrechtsbewußtseins in den Schuldbereich und den Übergang vom psychologischen zum normativen Schuldbegriff gekennzeichnet. Die Nachkriegszeit manifestiert sich in den Auseinandersetzungen um das neue Verbrechensmerkmal der sozialen Gefährlichkeit und Bestrebungen, den Deliktsvorsatz dem Tatbestandsbereich zuzuordnen. Die gesamte Bewegung kulminiert schließlich in dem Versuch, den Irrtum über die Rechtfertigungsgründe im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen.

Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen. von Joerden,  Jan C., Szwarc,  Andrzej J.
Die Beiträge zu diesem Band sind aus der Tagung »Europäisierung des Strafrechts in Polen und Deutschland – rechtsstaatliche Grundlagen« hervorgegangen, die von den Herausgebern in der Zeit von 6. bis 9. April 2006 in Poznan (Polen) unter Mitwirkung von Wissenschaftlern aus Polen, Luxemburg und Deutschland veranstaltet wurde. Vor dem Hintergrund einer sich intensivierenden und beschleunigenden »Europäisierung des Strafrechts« wird in diesen Beiträgen die Frage diskutiert, ob die weit reichende Umgestaltung des nationalen Rechts jeweils noch im Einklang mit den die Nationen übergreifenden und zugleich den nationalen Rechtsordnungen vorausgehenden Grundsätzen des Rechtsstaates stehen. Denn ohne Berücksichtigung dieser Grundsätze wird die weitere »Europäisierung des Strafrechts« (wie etwa im Bereich des europäischen Haftbefehls) auf zunehmenden Widerstand stoßen – und dies zu Recht. Polen und Deutschland sind dabei zwei Beispiele, die einerseits als ein »neues« und andererseits als ein »altes« Land der europäischen Gemeinschaft unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven in diese Debatte einbringen können. Die Autoren diskutieren zunächst die Grundlagen einer »Europäisierung des Strafrechts« und wenden sich dann mehreren Spezialproblemen dieses Themenkomplexes zu, wobei es sowohl um Fragen mit materiell-rechtlichem als auch um solche mit prozessrechtlichem Ausgangspunkt geht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht.

Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht. von Lewandowski,  Robert
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung der polnischen Irrtumslehre mit besonderer Berücksichtigung des Irrtums über Rechtfertigungsgründe. Die Untersuchung umfaßt vorwiegend den Zeitraum von 1918 bis 1997. Neben der Genese der Irrtumslehre liefert der Autor auch ein Stück polnischer Dogmengeschichte. Der Schwerpunkt der Darstellung wird dabei auf den Zeitraum von 1918 bis 1939 gesetzt. Ein wichtiges Anliegen der Abhandlung ist die kritische und zeitimmanente Auseinandersetzung mit dem historischen Stoff. Der Verfasser verfolgt keine rechtsvergleichende Zielsetzung. Vielmehr wird angestrebt, das polnische Irrtumsrecht primär aus den eigenen Gesetzesquellen zu erschließen. Die Geschichte der polnischen Irrtumslehre stellt einen wechselvollen und lebhaften Prozeß dar. So ist die Zwischenkriegszeit durch die Entdeckung subjektiver Unrechtselemente, die Einbeziehung des Unrechtsbewußtseins in den Schuldbereich und den Übergang vom psychologischen zum normativen Schuldbegriff gekennzeichnet. Die Nachkriegszeit manifestiert sich in den Auseinandersetzungen um das neue Verbrechensmerkmal der sozialen Gefährlichkeit und Bestrebungen, den Deliktsvorsatz dem Tatbestandsbereich zuzuordnen. Die gesamte Bewegung kulminiert schließlich in dem Versuch, den Irrtum über die Rechtfertigungsgründe im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln.
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