Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Anwaltliche Vergütung in Erbsachen von Förster,  Lutz
Die Gebührenvereinbarung und -abrechnung ist eines der zentralen und herausfordernden Elemente in der Mandatsbearbeitung. Welche Form der Vergütung wird in welchem Fall vereinbart: RVG, Pauschalhonorar, Zeitvergütung oder in Einzelfällen doch ein Erfolgshonorar? Oder vielleicht besser eine Kombination aus Pauschale und Zeitvergütung? Wie kann vermieden werden, dass die Beratungsgebühr auf die sonstige Tätigkeit der Beratung angerechnet wird? Dieses Praxisbuch stellt die außergerichtlichen und gerichtlichen Vergütungsmöglichkeiten im erbrechtlichen Mandat dar. Insbesondere wird auf die Gefahr der Interessenkollision und damit des totalen Gebührenverlustes eingegangen. Daneben behandelt das Buch ausführlich das Thema Vergütungsvereinbarung, seine Voraussetzungen und unterschiedlichen Arten. Ergänzend hierzu soll ein Kapitel zur erfolgreichen Kommunikation dem Anwalt helfen, seine Honorarvorstellungen mit dem Mandanten plausibel zu verhandeln. Abgerundet wird das Werk mit Anhängen zur Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG, zahlreichen Beispielen für Verfahrensgebühren sowie einer Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht. Weiterhin sind im Anhang die wichtigsten Vorschriften des GNotKG abgedruckt. Die Neuerungen durch das zum 1.1.2021 in Kraft tretende Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 – sind entsprechend berücksichtigt Der Herausgeber ist seit über 20 Jahren als Einzelanwalt im Erbrecht tätig. Bei ihm ist die Gebührenabrechnung „Chefsache".
Aktualisiert: 2023-06-26
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Praxiskommentar Kostenrecht

Praxiskommentar Kostenrecht von Ziehensack,  Helmut
Aus der Praxis für die Praxis - Verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts - Berücksichtigung verschiedener Verfahrensbereiche - Antworten auf Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen: zB Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate - Aus Anwaltsperspektive geschrieben "Ein Geschäft ist ein Geschäft und muss ein Geschäft bleiben", so lautet ein Sprichwort aus dem Wirtschaftsleben und Unternehmensrecht. Anwaltliche Leistungen bedürfen selbstverständlich der materiellen Abgeltung, um die hohe und höchste Qualität des Anwaltsstandes sicherzustellen und den in diesem Berufszweig tätigen Personen das wirtschaftliche Überleben und gute Auskommen zu sichern. Gleichzeitig gilt es aber, keine zu große Belastung des Prozessgegners zu bewirken. Andernfalls würde das anwaltliche Kostenrecht zu einer Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Justiz darstellen. Der Kommentar zum Kostenrecht beinhaltet eine verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts mit umfassenden Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wird auf verschiedenste Verfahrensbereiche sowie diverse Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen betreffend Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate uvm eingegangen. Die Darstellung aus Anwaltsperspektive sowie zahlreiche Beispiele machen den Kommentar zu einem Werk "aus der Praxis für die Praxis". Zudem bringt der Autor die Erfahrung aus seiner beruflichen Tätigkeit als ständig einschreitender Parteienvertreter ein, in der das Kostenrecht eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach § 8 Abs 1 FinProkG stehen auch der Finanzprokuratur Kosten gleich der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt zu. +++ Rezensionsstimme "Endlich gibt es mit diesem Werk auch einen Kommentar zum Kostenrecht aus dem Blickwinkel eines Praktikers, der selbst Honorar zu verrechnen und Kosten zu verzeichnen hat [...]. Summa summarum trägt dieses Buch den Titel "Praxiskommentar" völlig zu Recht: Mit seinem Buch beschert Helmut Ziehensack uns Rechtsanwälten dankenswerterweise einen neuen, sehr umfassenden, profunden und wichtigen Arbeitsbehelf, der mE in keiner Kanzlei fehlen sollte. In meiner steht er schon - und ist in steter Verwendung." Eric Heinke in: AnwBl 2021/1, Seite 61
Aktualisiert: 2023-06-02
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Praxiskommentar Kostenrecht

Praxiskommentar Kostenrecht von Ziehensack,  Helmut
Aus der Praxis für die Praxis - Verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts - Berücksichtigung verschiedener Verfahrensbereiche - Antworten auf Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen: zB Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate - Aus Anwaltsperspektive geschrieben "Ein Geschäft ist ein Geschäft und muss ein Geschäft bleiben", so lautet ein Sprichwort aus dem Wirtschaftsleben und Unternehmensrecht. Anwaltliche Leistungen bedürfen selbstverständlich der materiellen Abgeltung, um die hohe und höchste Qualität des Anwaltsstandes sicherzustellen und den in diesem Berufszweig tätigen Personen das wirtschaftliche Überleben und gute Auskommen zu sichern. Gleichzeitig gilt es aber, keine zu große Belastung des Prozessgegners zu bewirken. Andernfalls würde das anwaltliche Kostenrecht zu einer Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Justiz darstellen. Der Kommentar zum Kostenrecht beinhaltet eine verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts mit umfassenden Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wird auf verschiedenste Verfahrensbereiche sowie diverse Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen betreffend Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate uvm eingegangen. Die Darstellung aus Anwaltsperspektive sowie zahlreiche Beispiele machen den Kommentar zu einem Werk "aus der Praxis für die Praxis". Zudem bringt der Autor die Erfahrung aus seiner beruflichen Tätigkeit als ständig einschreitender Parteienvertreter ein, in der das Kostenrecht eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach § 8 Abs 1 FinProkG stehen auch der Finanzprokuratur Kosten gleich der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt zu.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Anwaltliche Vergütung in Erbsachen von Förster,  Lutz
Die Gebührenvereinbarung und -abrechnung ist eines der zentralen und herausfordernden Elemente in der Mandatsbearbeitung. Welche Form der Vergütung wird in welchem Fall vereinbart: RVG, Pauschalhonorar, Zeitvergütung oder in Einzelfällen doch ein Erfolgshonorar? Oder vielleicht besser eine Kombination aus Pauschale und Zeitvergütung? Wie kann vermieden werden, dass die Beratungsgebühr auf die sonstige Tätigkeit der Beratung angerechnet wird? Dieses Praxisbuch stellt die außergerichtlichen und gerichtlichen Vergütungsmöglichkeiten im erbrechtlichen Mandat dar. Insbesondere wird auf die Gefahr der Interessenkollision und damit des totalen Gebührenverlustes eingegangen. Daneben behandelt das Buch ausführlich das Thema Vergütungsvereinbarung, seine Voraussetzungen und unterschiedlichen Arten. Ergänzend hierzu soll ein Kapitel zur erfolgreichen Kommunikation dem Anwalt helfen, seine Honorarvorstellungen mit dem Mandanten plausibel zu verhandeln. Abgerundet wird das Werk mit Anhängen zur Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG, zahlreichen Beispielen für Verfahrensgebühren sowie einer Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht. Weiterhin sind im Anhang die wichtigsten Vorschriften des GNotKG abgedruckt. Die Neuerungen durch das zum 1.1.2021 in Kraft tretende Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 – sind entsprechend berücksichtigt Der Herausgeber ist seit über 20 Jahren als Einzelanwalt im Erbrecht tätig. Bei ihm ist die Gebührenabrechnung „Chefsache".
Aktualisiert: 2023-03-14
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Praxiskommentar Kostenrecht

Praxiskommentar Kostenrecht von Ziehensack,  Helmut
Aus der Praxis für die Praxis - Verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts - Berücksichtigung verschiedener Verfahrensbereiche - Antworten auf Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen: zB Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate - Aus Anwaltsperspektive geschrieben "Ein Geschäft ist ein Geschäft und muss ein Geschäft bleiben", so lautet ein Sprichwort aus dem Wirtschaftsleben und Unternehmensrecht. Anwaltliche Leistungen bedürfen selbstverständlich der materiellen Abgeltung, um die hohe und höchste Qualität des Anwaltsstandes sicherzustellen und den in diesem Berufszweig tätigen Personen das wirtschaftliche Überleben und gute Auskommen zu sichern. Gleichzeitig gilt es aber, keine zu große Belastung des Prozessgegners zu bewirken. Andernfalls würde das anwaltliche Kostenrecht zu einer Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Justiz darstellen. Der Kommentar zum Kostenrecht beinhaltet eine verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts mit umfassenden Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wird auf verschiedenste Verfahrensbereiche sowie diverse Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen betreffend Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate uvm eingegangen. Die Darstellung aus Anwaltsperspektive sowie zahlreiche Beispiele machen den Kommentar zu einem Werk "aus der Praxis für die Praxis". Zudem bringt der Autor die Erfahrung aus seiner beruflichen Tätigkeit als ständig einschreitender Parteienvertreter ein, in der das Kostenrecht eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach § 8 Abs 1 FinProkG stehen auch der Finanzprokuratur Kosten gleich der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt zu.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Praxiskommentar Kostenrecht

Praxiskommentar Kostenrecht von Ziehensack,  Helmut
Aus der Praxis für die Praxis - Verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts - Berücksichtigung verschiedener Verfahrensbereiche - Antworten auf Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen: zB Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate - Aus Anwaltsperspektive geschrieben "Ein Geschäft ist ein Geschäft und muss ein Geschäft bleiben", so lautet ein Sprichwort aus dem Wirtschaftsleben und Unternehmensrecht. Anwaltliche Leistungen bedürfen selbstverständlich der materiellen Abgeltung, um die hohe und höchste Qualität des Anwaltsstandes sicherzustellen und den in diesem Berufszweig tätigen Personen das wirtschaftliche Überleben und gute Auskommen zu sichern. Gleichzeitig gilt es aber, keine zu große Belastung des Prozessgegners zu bewirken. Andernfalls würde das anwaltliche Kostenrecht zu einer Barriere für die Inanspruchnahme der staatlichen Justiz darstellen. Der Kommentar zum Kostenrecht beinhaltet eine verlässliche Darstellung des Kosten- und Honorarrechts mit umfassenden Nachweisen zu Rechtsprechung und Literatur. Insbesondere wird auf verschiedenste Verfahrensbereiche sowie diverse Einstufungsfragen anwaltlicher Leistungen betreffend Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate uvm eingegangen. Die Darstellung aus Anwaltsperspektive sowie zahlreiche Beispiele machen den Kommentar zu einem Werk "aus der Praxis für die Praxis". Zudem bringt der Autor die Erfahrung aus seiner beruflichen Tätigkeit als ständig einschreitender Parteienvertreter ein, in der das Kostenrecht eine wesentliche Bedeutung einnimmt. Nach § 8 Abs 1 FinProkG stehen auch der Finanzprokuratur Kosten gleich der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt zu. +++ Rezensionsstimme "Endlich gibt es mit diesem Werk auch einen Kommentar zum Kostenrecht aus dem Blickwinkel eines Praktikers, der selbst Honorar zu verrechnen und Kosten zu verzeichnen hat [...]. Summa summarum trägt dieses Buch den Titel "Praxiskommentar" völlig zu Recht: Mit seinem Buch beschert Helmut Ziehensack uns Rechtsanwälten dankenswerterweise einen neuen, sehr umfassenden, profunden und wichtigen Arbeitsbehelf, der mE in keiner Kanzlei fehlen sollte. In meiner steht er schon - und ist in steter Verwendung." Eric Heinke in: AnwBl 2021/1, Seite 61
Aktualisiert: 2023-05-02
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