Gesamtes Verkehrsrecht

Gesamtes Verkehrsrecht von Haus,  Klaus-Ludwig, Krumm,  Carsten, Quarch,  Matthias
Der Großkommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“ setzt seine Schwerpunkte bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag bestimmen und ist so speziell für die Bedürfnisse im Verkehrsrecht tätiger Juristinnen und Juristen zugeschnitten. Er führt rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen. Die Neuauflage vertieft die Kommentierung der §§ 1a ff., 63 a f. StVG mit Fachbeiträgen zum automatisierten Fahren und autonomen Fahren (Internationales und EU-Recht, Verfassungs-, Zulassungs-, Zivil- inkl. Haftungs- und Versicherungsrecht; ebenso Straf-, OWi-, Telekommunikations- und Personenbeförderungsrecht, sowie den Datenschutz) Rundum auf dem neuesten Stand berücksichtigt er insbesondere CarsharingG ElektromobilitätsG ElektrokleinstfahrzeugeVO. Wesentlich erweitert wurden die Praxisanhänge u. a. zu Fahreignung und Begutachtung, Messungen im Straßenverkehr. Neu: Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren; zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Seite des Dieselskandals umfassend in Sonderteilen bearbeitet. Bereits berücksichtigt: Vorfassung für einen Entwurf eines Gesetzes für autonomes Fahren in festgelegten Betriebsbereichen. Die Herausgeber, Direktor des Landesverwaltungsamtes a.D. Klaus-Ludwig Haus, RiAG Carsten Krumm und VRiLG Dr. Matthias Quarch, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge auf Fortbildungsveranstaltungen wie dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, dem ACE-Verkehrsrechtstag oder den Homburger Tagen bekannt. Die Autoren RA Simon Assion | RA Stefan Bachmor, FAArbR, FAVerkehrsR u FAVersR | RA Prof. Dr. Benjamin von Bodungen | RAin Ulrike Dronkovic, FAinVerkehrsR u FAinStrafR | RA Dr. Alexander Duisberg | RiLG Dr. Philipp Eckel, LL.M. (London) | RA Michael Eckert, FAArbR | RA Wolfgang Frese, FAArbR u FAVerkehrsR | RA Dr. Ingo E. Fromm, FAStrafR u FAVerkehrsR | RAin Dr. Caroline Gebhardt, FAinArbR u FAinMedR | RA Sebastian Gutt, FAVerkehrsR | RiVG David Haus, LL.M. (Exeter) | DirLVwA a.D. Klaus-Ludwig Haus| RA Stefan Herbers, FAArbR u FAVerkehrsR | OAA Heinz-Georg Kerkmann | VRiVGH Felix Koehl | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | Ltd. RegDir Thomas Kreusch | RiAG Carsten Krumm | RA Sven Kuhnert, FAVerkehrsR | Volker Lempp | RA Jochen Link, FAArbR u Mediator | RAin Dr. Daniela Mielchen, FAinVerkehrsR | VRiLG a.D. Frank Pardey | RA Dr. Regis Plümacher, FAVerkehrsR | RiAG Thomas Pöpel | Dr. Benedikt M. Quarch, LL.B., M.A. | VRiLG Dr. Matthias Quarch | RAin Simone Richter, FAinVerkehrsR | RiKG Urban Sandherr | RA Gunnar Semrau, FAVerkehrsR u FAMuWR | RA Andreas Slizyk | Hans Steege | RAin Inge Stern-Krieger | Ewald Ternig | RA Joachim Titz | MinR Dr. Sebastian Trautmann | StA Ralf Tyborczyk | RA Prof. Dr. Dr. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge) | VerwDez a.D. Jürgen Wohlfarth | Florian Wozny | RAin Azime Zeycan, FAinFamR u FAinVerkehrsR | VRiVG Dietmar Zwerger
Aktualisiert: 2023-05-17
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement von Hense,  Ilona
Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Gesamtes Verkehrsrecht

Gesamtes Verkehrsrecht von Haus,  Klaus-Ludwig, Krumm,  Carsten, Quarch,  Matthias
Der Großkommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“ setzt seine Schwerpunkte bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag bestimmen und ist so speziell für die Bedürfnisse im Verkehrsrecht tätiger Juristinnen und Juristen zugeschnitten. Er führt rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen. Die Neuauflage vertieft die Kommentierung der §§ 1a ff., 63 a f. StVG mit Fachbeiträgen zum automatisierten Fahren und autonomen Fahren (Internationales und EU-Recht, Verfassungs-, Zulassungs-, Zivil- inkl. Haftungs- und Versicherungsrecht; ebenso Straf-, OWi-, Telekommunikations- und Personenbeförderungsrecht, sowie den Datenschutz) Rundum auf dem neuesten Stand berücksichtigt er insbesondere CarsharingG ElektromobilitätsG ElektrokleinstfahrzeugeVO. Wesentlich erweitert wurden die Praxisanhänge u. a. zu Fahreignung und Begutachtung, Messungen im Straßenverkehr. Neu: Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren; zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Seite des Dieselskandals umfassend in Sonderteilen bearbeitet. Bereits berücksichtigt: Vorfassung für einen Entwurf eines Gesetzes für autonomes Fahren in festgelegten Betriebsbereichen. Die Herausgeber, Direktor des Landesverwaltungsamtes a.D. Klaus-Ludwig Haus, RiAG Carsten Krumm und VRiLG Dr. Matthias Quarch, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge auf Fortbildungsveranstaltungen wie dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, dem ACE-Verkehrsrechtstag oder den Homburger Tagen bekannt. Die Autoren RA Simon Assion | RA Stefan Bachmor, FAArbR, FAVerkehrsR u FAVersR | RA Prof. Dr. Benjamin von Bodungen | RAin Ulrike Dronkovic, FAinVerkehrsR u FAinStrafR | RA Dr. Alexander Duisberg | RiLG Dr. Philipp Eckel, LL.M. (London) | RA Michael Eckert, FAArbR | RA Wolfgang Frese, FAArbR u FAVerkehrsR | RA Dr. Ingo E. Fromm, FAStrafR u FAVerkehrsR | RAin Dr. Caroline Gebhardt, FAinArbR u FAinMedR | RA Sebastian Gutt, FAVerkehrsR | RiVG David Haus, LL.M. (Exeter) | DirLVwA a.D. Klaus-Ludwig Haus| RA Stefan Herbers, FAArbR u FAVerkehrsR | OAA Heinz-Georg Kerkmann | VRiVGH Felix Koehl | RiAG Dr. Benjamin Krenberger | Ltd. RegDir Thomas Kreusch | RiAG Carsten Krumm | RA Sven Kuhnert, FAVerkehrsR | Volker Lempp | RA Jochen Link, FAArbR u Mediator | RAin Dr. Daniela Mielchen, FAinVerkehrsR | VRiLG a.D. Frank Pardey | RA Dr. Regis Plümacher, FAVerkehrsR | RiAG Thomas Pöpel | Dr. Benedikt M. Quarch, LL.B., M.A. | VRiLG Dr. Matthias Quarch | RAin Simone Richter, FAinVerkehrsR | RiKG Urban Sandherr | RA Gunnar Semrau, FAVerkehrsR u FAMuWR | RA Andreas Slizyk | Hans Steege | RAin Inge Stern-Krieger | Ewald Ternig | RA Joachim Titz | MinR Dr. Sebastian Trautmann | StA Ralf Tyborczyk | RA Prof. Dr. Dr. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge) | VerwDez a.D. Jürgen Wohlfarth | Florian Wozny | RAin Azime Zeycan, FAinFamR u FAinVerkehrsR | VRiVG Dietmar Zwerger
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gesamtes Verkehrsrecht

Gesamtes Verkehrsrecht von Haus,  Klaus-Ludwig, Krumm,  Carsten, Quarch,  Matthias
Kaum ein anwaltliches Tätigkeitsgebiet bietet so großen Facettenreichtum wie das Verkehrsrecht. Hier werden Praktiker gleichermaßen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht gefordert: Bei einem Unfallregulierungsmandat können ohne weiteres alle Rechtsgebiete berührt sein; Bußgeldmandate führen schnell zu wenig geläufigen Vorschriften von StVG, StVO oder FZV und zu technischen Sachverhalten. Der Großkommentar „Gesamtes Verkehrsrecht“ setzt seine Schwerpunkte auch in der 2. Auflage bei den Rechtsgebieten, die den Praxisalltag im Verkehrsrecht bestimmen: So sind die Kommentierungen im Zivilrecht mit allen Vorschriften rund um den Schadenersatz, das Versicherungsrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht speziell für die Bedürfnisse des im Verkehrsrecht tätigen Anwalts zugeschnitten. Natürlich befindet sich die Kommentierung wieder auf dem neuesten Stand – sie berücksichtigt insbesondere die aktuellen Änderungen zum Jahreswechsel 2016/2017 11. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-VO und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2016 mit 35 Änderungen 6. Gesetz zur Änderung des StVG und anderer Gesetze vom 28.11.2016 mit 30 Änderungen sowie die VO zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der StVO vom 16.12.2016 und der Entwurf der anstehenden Gesetzesänderung im Rahmen des StGB zur Strafbarkeit von Fahrzeugrennen § 316d StGB-E. Sein Aufbau führt den Nutzer rasch zu Lösungen, liefert Argumente und Formulierungen. Enthalten ist zusätzlich eine Vielzahl von Praxisanhängen u.a. zu den Themen: Begutachtung der Fahreignung, Messungen im Straßenverkehr, Lenk- und Ruhezeiten, Streitwerten. Neu: Schnittstellen zwischen Verkehrsrecht und Arbeitsrecht/Beamtenrecht, Oldtimerrecht. Ein umfassender Teil befasst sich in Länderberichten mit der Regulierung von Auslandsunfällen. Die Herausgeber, Direktor des Landesverwaltungsamtes a.D. Klaus-Ludwig Haus, RiAG Carsten Krumm und VRiLG Dr. Matthias Quarch, sind durch zahlreiche Publikationen und Vorträge auf Fortbildungsveranstaltungen wie dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, dem ACE-Verkehrsrechtstag oder den Homburger Tagen bekannt.
Aktualisiert: 2021-10-08
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