Geoforum 2013: Raumordnung für den tiefen Untergrund Deutschlands

Geoforum 2013: Raumordnung für den tiefen Untergrund Deutschlands von Wellmer,  Friedrich-Wilhelm
An die Ressource unterirdischer Raum werden in Deutschland bereits heute vielfältige Nutzungsansprüche gestellt. Diese werden künftig weiter zunehmen. Unterirdische Räume werden neben den bisher praktizierten Nutzungen wie Grundwassergewinnung, Gewinnung tiefliegender Rohstoffe wie Mineralische und Energie-Rohstoffe, Untertagedeponien, Erdgas- und Erdölspeicherung sowie die Nutzung von Thermalwasser auch zur Realisierung der klima- und energiepolitischen Ziele von Bund und Ländern im Rahmen der Umsetzung der Energiewende herangezogen. Hierzu zählen die Speicherung von Energieträgern aus erneuerbaren Energien, wie Wasserstoff, Methan und Druckluft, die verstärkte Nutzung der Geothermie und ggf. die untertägige Speicherung von Kohlendioxid zur Reduzierung der Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre. Dabei ergeben sich aufgrund der geologischen Gegebenheiten nicht nur im norddeutschen Raum sondern in ganz Deutschland Nutzungskonkurrenzen. Die Staatlichen Geologischen Dienste haben als zuständige Behörden deshalb bereits darauf hingewiesen, dass zur Lösung dieser Fragestellungen eine vorsorgende Koordinierung erforderlich ist. Auch für die Raumordnung werfen die neuen Nutzungsoptionen neue Fragestellungen auf. Die bisher praktizierte Raumplanung berücksichtigt ausschließlich raumbeanspruchende Nutzungsansprüche an der Erdoberfläche, wie z.B. Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung, sowie im oberflächennahen Bereich, z.B. Trinkwasserschutz und Gewinnung oberflächennaher Massenrohstoffe wie Kies, Sand und Ton. Während die Raumordnung für die oberirdischen und oberflächennahen Nutzungen auf eine langjährige Tradition zurückblicken kann, ist die Überplanung des unterirdischen Raumes noch weitgehend Neuland. Bislang wird die Erteilung von unterirdischen Nutzungsrechten ausschließlich vorhabenbezogen durch das Berg- oder Wasserrecht geregelt. Eine systematisch angelegte gesamträumliche Planung findet bisher nicht statt. Mit Zunahme erkennbarer Nutzungskonkurrenzen und im Hinblick auf ungeklärte Aspekte der Aktivitätsfolgenabschätzung stellt sich daher die Frage, wie weit das geltende Bergrecht und das Wasserrecht die Konsequenzen aus diesen Anforderungen abdecken und welchen Stellenwert eine gesamträumliche Steuerung einnehmen soll. Politik, Fachwelt aber auch die Öffentlichkeit beschäftigen sich zunehmend mit diesem komplexen Themenfeld, das möglichst bald einer einvernehmlichen Lösung bedarf. Das Geoforum 2013, das die Akademie für Geowissenschaften und Geotechnologien (AGG) und die Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) gemeinsam im November 2013 ausrichteten, befasste sich mit diesem hochaktuellen Themenkomplex; es wollte als Plattform zur Meinungsbildung für die zur Diskussion stehende Raumordnung für den tiefen Untergrund Deutschlands dienen. In 13 hoch-ualitativen Fachvorträgen wurden die unterschiedlichen Aspekte und Vorstellungen zu diesem Themenkomplex dargestellt und anschließend im Auditorium eingehend diskutiert.
Aktualisiert: 2018-07-20
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Moore in Brandenburg und Berlin

Moore in Brandenburg und Berlin von Luthardt,  Vera, Zeitz,  Jutta
Moore sind faszinierend, vielfältig, kompliziert zu nutzen und reagieren sensibel auf Veränderungen. Sie prägen große Landschaften in Brandenburg und Berlin, sind seit Jahrhunderten durch den Menschen genutzt und nur auf ca. 2 Prozent der einstigen Fläche noch naturnah. Die Nutzungsanforderungen an die entwässerten Moorflächen konkurrieren zunehmend. Moorlandschaften stehen - wie kein anderer Landschaftstyp in Mitteleuropa - symbolhaft für das Nebeneinander von Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Managementformen, für die Notwendigkeit von Abwägungen der Ökosystemleistungen und die Lösung von Nutzungskonflikten. Eine nachhaltigere Nutzung, die Unterschutzstellung oder eine nasse Bewirtschaftung als Alternative für entwässerte Flächen erfordern die Berücksichtigung der komplexen Eigenschaften der Moore und eine sorgfältige Entscheidungsfindung unter Einbeziehung aller Akteure. Es gibt nicht DIE Lösung. In diesem Sinne bietet das vorliegende Buch Wissen zu den Mooren der Region für diese Entscheidungsprozesse. Neben dem regionalen Bezug bietet das Buch neu zusammengestellte Synthesen und Informationen zu/r: - Vielfalt der naturnahen Mooren in einer bisher nicht dargestellten Breite, z. B. Moorarten der Moose, Pilze, Vogelwelt, Säugetiere, Libellen, Käfer, - Erfahrungen aus Moorprojekte der Region mit resümierenden Tips und Hinweisen für die Praxis - Palette der Ökosystemleistungen von Mooren sowohl im naturnahen als auch genutzten Zustand als Grundlage für Handlungsempfehlungen - Stellung der Moore im Klimawandel - Beschreibung zahlreicher neuer Instrumente für die Planung und Umsetzung eines zukunftstragenden Moormanagements. Viele Moore sind als Beispielsgebiete genannt und fofografiert als Anregung zum eigenen Erkunden. Auf der beiliegenden DVD finden Sie: - die neue Moorkarte basierend auf aktuellen Geländekartierungen im Verschnitt mit Informationen aus älteren Daten - Informationen und Auflistungen, die in der Form bisher nicht verfügbar waren, wie Listen zu Moor- und Feuchtgebietsarten mit Gefährdungs- und Schutzstatus, Listen von Schutzgebieten mit Mooren, Recherche von Veröffentlichungen zu verschiedenen Themen, Abdruck älterer, sehr informationsreicher Schriften, die schwer zugänglich sind. Das von über 30 Autoren erarbeitete Buch enthält eine DVD mit umfangreicher Zusatzliteratur und mit der erstmalig veröffentlichten neuen Moorkarte von Brandenburg. Das Buch wendet sich an Mitarbeiter der Fachbehörden und von Planungs- und Gutachterbüros, an Studierende und alle naturkundlich Interessierte.
Aktualisiert: 2019-01-02
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„Priorität“ und „Vorbelastung“ im öffentlichen und zivilen Immissionsschutzrecht

„Priorität“ und „Vorbelastung“ im öffentlichen und zivilen Immissionsschutzrecht von Buckel,  Doris
Hat das Sprichwort "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" heute noch Bedeutung? Mit dieser Frage setzt sich die Verfasserin in Bezug auf das öffentliche und zivile Immissionsschutzrecht auseinander. Im Mittelpunkt steht dabei die Lösung von Interessenkonflikten der Raumnutzung, wenn es um Immissionsbelastungen aus betrieblichen und sonstigen wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten zu Lasten Dritter geht. An die Betrachtung der Rechtslage im öffentlichen Immissionsschutzrecht schließt sich eine Erörterung der Situation im zivilen Immissionsschutzrecht an, wobei in beiden Rechtsgebieten stets auch Bezüge zum öffentlichen Baurecht hergestellt werden. In einem dritten Teil werden Harmonisierungsbedürfnis und -bestrebungen aufgezeigt und kritisch hinterfragt. So stellt die Verfasserin zunächst im Abschnitt zum öffentlichen Immissionsschutzrecht den Schüsselbegriff der Erheblichkeit von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG dar. Ferner werden die Begrifflichkeiten "Gebietscharakter", "Vorbelastungen" und "Priorität" präzisiert und voneinander abgegrenzt. Es folgt eine umfassende Auseinandersetzung mit Bedeutung und Wertung der genannten Begriffe im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Immissionsschutzes. Im Mittelpunkt des zweiten Teils steht der zivilrechtliche Immissionsschutz. Diese Ausführungen beschäftigen sich auf der Grundlage von Duldungsansprüchen, Abwehrrechten und möglichen Ausgleichsansprüchen Privater zunächst mit den insofern maßgebenden Rechtsbegriffen "Wesentlichkeit" und "Ortsüblichkeit", wie sie im Rahmen des § 906 BGB zugrunde gelegt werden. Anschließend werden auch hinsichtlich des zivilen Immissionsschutzes die Maßgeblichkeit und Wirkung von "Gebietscharakter" und "Vorbelastung" bzw. "Priorität" dargestellt. Auch Gesichtspunkte der "Zumutbarkeit" werden einbezogen. Daneben setzt sich die Autorin mit sonstigen Ansatzpunkten auseinander, die eine Berücksichtigung des zeitlichen Abfolge im Rahmen des öffentlichen Immissionsschutzes bewirken können. Ein dritter Teil widmet sich der Frage nach Bedürfnis und Möglichkeiten einer Harmonisierung und damit einer Angleichung der Rechtgebiete in Bezug auf die Gesichtspunkte von "Priorität" und "Vorbelastung". Insofern erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte (BGH und BverwG), wobei insbesondere der Frage nachgegangen wird, in welchem Umfang und mit welchem Sinn und Zweck eine Harmonisierung der Rechtsgebiete zu befürworten sein kann.
Aktualisiert: 2019-12-20
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