Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung
Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zur ErgänzungslieferungMA Art 28DBA Island, IrlandÜberblick über das Steuerrecht: Belgien Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung
Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zur ErgänzungslieferungMA Art 28DBA Island, IrlandÜberblick über das Steuerrecht: Belgien Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung von Bahns,  Jochen, Becker,  Ralph, Behrenz,  Frank, Blum,  Daniel W., Brandis,  Peter, Burmeister,  Frank, Dendorfer,  Will, Dörrfuß,  Peter C., Dreher,  Timo, Drüen,  Klaus-Dieter, Eicke,  Rolf, Eimermann,  Dieter, Engers,  Torsten, Faber,  Stephan, Fürnsinn,  Katharina, Galavazi,  Hans, Greil,  Stefan, Hackemann,  Tim, Hamminger,  Alexander, Hardt,  Christoph, Heijenga,  Xiaolun, Hendricks,  Michael, Hirscher,  Birgit, Hummel,  Lars, Hummel,  Roland, Hüttler,  Rupert, Jülicher,  Marc, Kaeser,  Christian, Kammeter,  Roland, Kotzenberg,  Jochen, Kreutziger,  Stefan, Lang,  Michael, Ležovič,  Jana, Linn,  Alexander, Lobis,  Eduard, Lüdicke,  Jürgen, Martini,  Ruben, Moreno,  Fernando, Müller,  Klaus-Dieter, Nuener,  Erek, Nürnberg,  Philip, Obenhaus,  Nils, Oellerich,  Ingo, Oppel,  Florian, Pfaar,  Michael, Pflugbeil,  Antje, Puscher,  Reinhard, Raber,  Hans Georg, Reith,  Thomas, Rieß,  Jürgen, Safarik,  Frantisek J., Schmid,  Barbara, Schmidtke,  Richard, Schuch,  Josef, Schuck,  Stephan, Schwenke,  Michael, Sennewald,  Daniel, Siegers,  Dirk, Sistermann,  Christian, Sousa da Câmara,  Francisco de, Spinedi,  Maximo Enrique, Stefaner,  Markus, Steichen,  Alain, Stevens,  Ton, Strauß,  Jürgen, Stuffer,  Werner, Viegener,  Johannes, Wald,  Rebecca, Wassermeyer,  Franz, Wassermeyer,  Wolf, Weggenmann,  Hans, Wellmann,  Richard, Weynand,  Herbert, Wunderlich,  Caroline, Zehetner,  Ulf, Züger,  Mario
Zur ErgänzungslieferungMA: Art. 28DBA: Island, Kamerun (L), SchweizÜberblick über das Steuerrecht: Schweiz Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Doppelbesteuerung 162. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 162. Ergänzungslieferung
Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Doppelbesteuerung 162. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 162. Ergänzungslieferung
Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung
Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zur ErgänzungslieferungMA Art 28DBA Island, IrlandÜberblick über das Steuerrecht: Belgien Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung von Bahns,  Jochen, Becker,  Ralph, Behrenz,  Frank, Blum,  Daniel W., Brandis,  Peter, Burmeister,  Frank, Dendorfer,  Will, Dörrfuß,  Peter C., Dreher,  Timo, Drüen,  Klaus-Dieter, Eicke,  Rolf, Eimermann,  Dieter, Engers,  Torsten, Faber,  Stephan, Fürnsinn,  Katharina, Galavazi,  Hans, Greil,  Stefan, Hackemann,  Tim, Hamminger,  Alexander, Hardt,  Christoph, Heijenga,  Xiaolun, Hendricks,  Michael, Hirscher,  Birgit, Hummel,  Lars, Hummel,  Roland, Hüttler,  Rupert, Jülicher,  Marc, Kaeser,  Christian, Kammeter,  Roland, Kotzenberg,  Jochen, Kreutziger,  Stefan, Lang,  Michael, Ležovič,  Jana, Linn,  Alexander, Lobis,  Eduard, Lüdicke,  Jürgen, Martini,  Ruben, Moreno,  Fernando, Müller,  Klaus-Dieter, Nuener,  Erek, Nürnberg,  Philip, Obenhaus,  Nils, Oellerich,  Ingo, Oppel,  Florian, Pfaar,  Michael, Pflugbeil,  Antje, Puscher,  Reinhard, Raber,  Hans Georg, Reith,  Thomas, Rieß,  Jürgen, Safarik,  Frantisek J., Schmid,  Barbara, Schmidtke,  Richard, Schuch,  Josef, Schuck,  Stephan, Schwenke,  Michael, Sennewald,  Daniel, Siegers,  Dirk, Sistermann,  Christian, Sousa da Câmara,  Francisco de, Spinedi,  Maximo Enrique, Stefaner,  Markus, Steichen,  Alain, Stevens,  Ton, Strauß,  Jürgen, Stuffer,  Werner, Viegener,  Johannes, Wald,  Rebecca, Wassermeyer,  Franz, Wassermeyer,  Wolf, Weggenmann,  Hans, Wellmann,  Richard, Weynand,  Herbert, Wunderlich,  Caroline, Zehetner,  Ulf, Züger,  Mario
Zur ErgänzungslieferungMA: Art. 28DBA: Island, Kamerun (L), SchweizÜberblick über das Steuerrecht: Schweiz Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung
Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zur ErgänzungslieferungMA Art 28DBA Island, IrlandÜberblick über das Steuerrecht: Belgien Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung von Bahns,  Jochen, Becker,  Ralph, Behrenz,  Frank, Blum,  Daniel W., Brandis,  Peter, Burmeister,  Frank, Dendorfer,  Will, Dörrfuß,  Peter C., Dreher,  Timo, Drüen,  Klaus-Dieter, Eicke,  Rolf, Eimermann,  Dieter, Engers,  Torsten, Faber,  Stephan, Fürnsinn,  Katharina, Galavazi,  Hans, Greil,  Stefan, Hackemann,  Tim, Hamminger,  Alexander, Hardt,  Christoph, Heijenga,  Xiaolun, Hendricks,  Michael, Hirscher,  Birgit, Hummel,  Lars, Hummel,  Roland, Hüttler,  Rupert, Jülicher,  Marc, Kaeser,  Christian, Kammeter,  Roland, Kotzenberg,  Jochen, Kreutziger,  Stefan, Lang,  Michael, Ležovič,  Jana, Linn,  Alexander, Lobis,  Eduard, Lüdicke,  Jürgen, Martini,  Ruben, Moreno,  Fernando, Müller,  Klaus-Dieter, Nuener,  Erek, Nürnberg,  Philip, Obenhaus,  Nils, Oellerich,  Ingo, Oppel,  Florian, Pfaar,  Michael, Pflugbeil,  Antje, Puscher,  Reinhard, Raber,  Hans Georg, Reith,  Thomas, Rieß,  Jürgen, Safarik,  Frantisek J., Schmid,  Barbara, Schmidtke,  Richard, Schuch,  Josef, Schuck,  Stephan, Schwenke,  Michael, Sennewald,  Daniel, Siegers,  Dirk, Sistermann,  Christian, Sousa da Câmara,  Francisco de, Spinedi,  Maximo Enrique, Stefaner,  Markus, Steichen,  Alain, Stevens,  Ton, Strauß,  Jürgen, Stuffer,  Werner, Viegener,  Johannes, Wald,  Rebecca, Wassermeyer,  Franz, Wassermeyer,  Wolf, Weggenmann,  Hans, Wellmann,  Richard, Weynand,  Herbert, Wunderlich,  Caroline, Zehetner,  Ulf, Züger,  Mario
Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 161. Ergänzungslieferung
Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zur ErgänzungslieferungMA Art 28DBA Island, IrlandÜberblick über das Steuerrecht: Belgien Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Doppelbesteuerung 159. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 159. Ergänzungslieferung
Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zur Ergänzungslieferung Die 159. Ergänzungslieferung enthält Aktualisierungen der Kommentierung zum Musterabkommen, zu einzelnen Länderabkommen und zum Überblick über ausländisches Steuerrecht. Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Doppelbesteuerung 156. Ergänzungslieferung

Doppelbesteuerung 156. Ergänzungslieferung
Wassermeyer Doppelbesteuerung OECD-Musterabkommen und Länderabkommen Hrsg. von Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Prof. Dr. Christian Kaeser und Dr. Michael Schwenke 156. Ergänzungslieferung ISBN 9783406782657 Grundwerk Rund 18.650 Seiten. In 6 Ordnern Euro 198,- bei Fortsetzungsbezug (mindestens drei Erg.Lfg.; danach ist eine Kündigung der Fortsetzung jederzeit möglich) ISBN 9783406451430 Euro 328,- bei Einzelbezug (apart) ISBN 9783406500466 Zum Grundwerk Der Loseblatt-Kommentar enthält in Band I und II eine ausführliche und eigenständige Kommentierung der OECD-Musterabkommen auf dem Gebiet des Einkommens und Vermögens sowie auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern. Zusätzlich gibt es die Kommentierung des EU-Schiedsübereinkommens sowie des OECD-Musterabkommens über den Austausch von Informationen in Steuersachen. Die Bände II bis VI enthalten die Länderabkommen. Die länderspezifischen Besonderheiten werden praxisbezogen kommentiert, zusätzlich wird jeweils auf die ausführliche Kommentierung der beiden OECD-MA verwiesen. Kurzdarstellungen des ausländischen Steuerrechts (Anhang) sowie sog. ergänzende Kommentierungen (Exkurs) durch ausländische Autorinnen und Autoren aus der Sicht des anderen Abkommensstaates ergänzen den Kommentar. In dieser Kommentierungskonzeption liegen u.a. vor: Australien, Belgien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich einschl. Saarvertrag, Griechenland mit ErbSt, Georgien, Gibraltar A, Großbritannien, GUS-Staaten, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Jersey, Kanada, Korea, Lettland, Liechtenstein A, Luxemburg, Malta, Marokko, Mexiko, Monaco A, Niederlande, Norwegen, Österreich mit ErbSt, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden mit ErbSt, Schweiz mit ErbSt, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, USA mit ErbSt. Zur ErgänzungslieferungMusterabkommen: Art. 9Doppelbesteuerungsabkommen: Belgien, Irland, ZypernÜberblick über das Steuerrecht: USA Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-12-02
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