Der rechtliche Status von Beutekunst.

Der rechtliche Status von Beutekunst. von Schoen,  Susanne
Museen, Bibliotheken und Archive sowie private Sammler vermissen bis heute wertvolle und einzigartige Kulturgüter, die infolge des Zweiten Weltkrieges aus dem besetzten Deutschland nach Russland verbracht worden sind. Die Bundesregierung vermutet, dass sich noch über eine Million Kunstgegenstände, einschließlich 200.000 Museumsgüter, zwei Millionen Bücher sowie Archivgut von drei Regalkilometern in Russland befinden. Seit 1989/90 nimmt der - illegale - Handel mit diesen Kulturgütern weltweit zu. Unterdessen verhandelt der deutsche Staat mit Russland über die Rückgabe des kriegsbedingt verbrachten deutschen Kulturgutes und beruft sich dabei auf die Haager Landkriegsordnung und vertraglich eingegangene wechselseitige Rückgabeverpflichtungen. Die Sach- und Rechtslage hat daher erheblich an Bedeutung gewonnen. Susanne Schoen untersucht, wem die kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter zustehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Staat gegenüber Russland völkerrechtliche Ansprüche auf Rückgabe des Kulturgutes hat. In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Eigentümer der Kulturgüter in Deutschland in der Regel ihr Eigentum weder durch Ersitzung noch durch sonstigen gutgläubigen Erwerb eines Dritten verloren. Es gibt ferner gute Argumente dafür, dass auch die Einrede der Verjährung den Eigentümern nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann. Die Frage, ob Museen, Bibliotheken und Archive sowie die privaten Sammler ihr Kulturgut zurückverlangen können, stellt sich nicht nur solange, wie sich das Kulturgut in Russland befindet, sondern beispielsweise auch dann, wenn dieses Kulturgut wieder in Deutschland auftaucht und durch Dritte zum Kauf angeboten wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der rechtliche Status von Beutekunst.

Der rechtliche Status von Beutekunst. von Schoen,  Susanne
Museen, Bibliotheken und Archive sowie private Sammler vermissen bis heute wertvolle und einzigartige Kulturgüter, die infolge des Zweiten Weltkrieges aus dem besetzten Deutschland nach Russland verbracht worden sind. Die Bundesregierung vermutet, dass sich noch über eine Million Kunstgegenstände, einschließlich 200.000 Museumsgüter, zwei Millionen Bücher sowie Archivgut von drei Regalkilometern in Russland befinden. Seit 1989/90 nimmt der - illegale - Handel mit diesen Kulturgütern weltweit zu. Unterdessen verhandelt der deutsche Staat mit Russland über die Rückgabe des kriegsbedingt verbrachten deutschen Kulturgutes und beruft sich dabei auf die Haager Landkriegsordnung und vertraglich eingegangene wechselseitige Rückgabeverpflichtungen. Die Sach- und Rechtslage hat daher erheblich an Bedeutung gewonnen. Susanne Schoen untersucht, wem die kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter zustehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Staat gegenüber Russland völkerrechtliche Ansprüche auf Rückgabe des Kulturgutes hat. In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Eigentümer der Kulturgüter in Deutschland in der Regel ihr Eigentum weder durch Ersitzung noch durch sonstigen gutgläubigen Erwerb eines Dritten verloren. Es gibt ferner gute Argumente dafür, dass auch die Einrede der Verjährung den Eigentümern nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann. Die Frage, ob Museen, Bibliotheken und Archive sowie die privaten Sammler ihr Kulturgut zurückverlangen können, stellt sich nicht nur solange, wie sich das Kulturgut in Russland befindet, sondern beispielsweise auch dann, wenn dieses Kulturgut wieder in Deutschland auftaucht und durch Dritte zum Kauf angeboten wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Museen, Bibliotheken und Archive sowie private Sammler vermissen bis heute wertvolle und einzigartige Kulturgüter, die infolge des Zweiten Weltkrieges aus dem besetzten Deutschland nach Russland verbracht worden sind. Die Bundesregierung vermutet, dass sich noch über eine Million Kunstgegenstände, einschließlich 200.000 Museumsgüter, zwei Millionen Bücher sowie Archivgut von drei Regalkilometern in Russland befinden. Seit 1989/90 nimmt der - illegale - Handel mit diesen Kulturgütern weltweit zu. Unterdessen verhandelt der deutsche Staat mit Russland über die Rückgabe des kriegsbedingt verbrachten deutschen Kulturgutes und beruft sich dabei auf die Haager Landkriegsordnung und vertraglich eingegangene wechselseitige Rückgabeverpflichtungen. Die Sach- und Rechtslage hat daher erheblich an Bedeutung gewonnen. Susanne Schoen untersucht, wem die kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter zustehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Staat gegenüber Russland völkerrechtliche Ansprüche auf Rückgabe des Kulturgutes hat. In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Eigentümer der Kulturgüter in Deutschland in der Regel ihr Eigentum weder durch Ersitzung noch durch sonstigen gutgläubigen Erwerb eines Dritten verloren. Es gibt ferner gute Argumente dafür, dass auch die Einrede der Verjährung den Eigentümern nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann. Die Frage, ob Museen, Bibliotheken und Archive sowie die privaten Sammler ihr Kulturgut zurückverlangen können, stellt sich nicht nur solange, wie sich das Kulturgut in Russland befindet, sondern beispielsweise auch dann, wenn dieses Kulturgut wieder in Deutschland auftaucht und durch Dritte zum Kauf angeboten wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Museen, Bibliotheken und Archive sowie private Sammler vermissen bis heute wertvolle und einzigartige Kulturgüter, die infolge des Zweiten Weltkrieges aus dem besetzten Deutschland nach Russland verbracht worden sind. Die Bundesregierung vermutet, dass sich noch über eine Million Kunstgegenstände, einschließlich 200.000 Museumsgüter, zwei Millionen Bücher sowie Archivgut von drei Regalkilometern in Russland befinden. Seit 1989/90 nimmt der - illegale - Handel mit diesen Kulturgütern weltweit zu. Unterdessen verhandelt der deutsche Staat mit Russland über die Rückgabe des kriegsbedingt verbrachten deutschen Kulturgutes und beruft sich dabei auf die Haager Landkriegsordnung und vertraglich eingegangene wechselseitige Rückgabeverpflichtungen. Die Sach- und Rechtslage hat daher erheblich an Bedeutung gewonnen. Susanne Schoen untersucht, wem die kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter zustehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Staat gegenüber Russland völkerrechtliche Ansprüche auf Rückgabe des Kulturgutes hat. In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Eigentümer der Kulturgüter in Deutschland in der Regel ihr Eigentum weder durch Ersitzung noch durch sonstigen gutgläubigen Erwerb eines Dritten verloren. Es gibt ferner gute Argumente dafür, dass auch die Einrede der Verjährung den Eigentümern nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann. Die Frage, ob Museen, Bibliotheken und Archive sowie die privaten Sammler ihr Kulturgut zurückverlangen können, stellt sich nicht nur solange, wie sich das Kulturgut in Russland befindet, sondern beispielsweise auch dann, wenn dieses Kulturgut wieder in Deutschland auftaucht und durch Dritte zum Kauf angeboten wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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