Whistleblowing im nuklear-industriellen Komplex

Whistleblowing im nuklear-industriellen Komplex von Deiseroth,  Dieter, Falter,  Annegret
Der 1959 errichtete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat nach der Verfahrensreform von 1998 erheblichen Einfluss auf die Rechtspraxis in den mittlerweile 47 Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gewonnen. Beschränkte sich die Wahrnehmung des EGMR über vier Jahrzehnte hinweg im Wesentlichen auf die Fachkreise des Menschenrechtsschutzes und der Strafrechtspflege, so gelangte der „Neue Gerichtshof“ rasch zu Beachtung in der allgemeinen Öffentlichkeit. Bereits zehn Jahre nach der Verfahrensreform hatte der Gerichtshof Ende 2008 seine 10.000ste Entscheidung getroffen. Hierzu beigetragen hat neben dem erleichterten Zugang zum Gerichtshof die Umgestaltung Europas nach den politischen Umbrüchen in Mittel- und Osteuropa ab 1989. Diese Umbrüche haben die Zahlen der Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der vor den EGMR gebrachten Fälle deutlich ansteigen lassen.°°Die Rechtsprechung des EGMR ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten. Die Art und Weise der Beachtung allerdings unterscheidet sich. Mit Wirkungen des EGMR auf die Rechtsordnungen in Deutschland und Polen befasste sich ein deutsch-polnisches Kolloquium, das im April 2010 mit finanzieller Förderung der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung und der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Die folgende Auswahl von Beiträgen stellt aktuelle Erkenntnisse aus den Teilgebieten des öffentlichen und privaten Rechts zusammen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Whistleblowing im nuklear-industriellen Komplex

Whistleblowing im nuklear-industriellen Komplex von Deiseroth,  Dieter, Falter,  Annegret
Dr. Rainer Moormann arbeitete 35 Jahre in der Kernforschungsanlage (KFA), dem heutigen Forschungszentrum, in Jülich. Zu seinen wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkten zählte über lange Zeit die Sicherheit von Kugelhaufen- oder Hochtemperatur-Reaktoren (HTR). Ein Versuchsreaktor dieses Typs (AVR) mit einer Kapazität von 15 Megawatt war in Jülich bis 1988 in Betrieb. Er wurde mit in Graphitkugeln eingeschlossenem Brennstoff betrieben und mit Helium-Gas gekühlt.  Hochtemperatur-Reaktoren werden von interessierten Kreisen in der Fachwelt, in der Wirtschaft und in der Politik bis heute dafür gerühmt, dass sie „inhärent sicher“ seien: Bei ihnen bestehe nicht das Risiko einer Kernschmelze. Nukleare Katastrophen seien also nicht zu befürchten. Mit diesem Argument wird seit längerem der Export des Reaktortyps auch in Länder mit niedrigeren Sicherheitsstandards betrieben. Dr. Moormann ist in seinen Untersuchungen demgegenüber zu dem Schluss gelangt, dass mit der Kugelhaufen-HTR-Technologie andere, nicht minder bedrohliche Störfallmöglichkeiten und Risiken mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt verbunden sind. Seine Hinweise begründen zudem den Verdacht, dass wesentliche Umstände und Folgen eines Störfalls 1978 im Reaktor Jülich bisher verschleiert worden sind. Dr. Moormanns Whistleblowing und seine Orientierung am Gemeinwohl sind beispielhaft für verantwortliches wissenschaftliches Handeln. Darum erhält er den Whistleblowerpreis 2011.  Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW). Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Mitglied der Whistleblowerpreis-Jury. Dipl.-Pol. Annegret Falter, Journalistin, Mitglied der Whistleblowerpreis-Jury. Dipl.-Physiker Lothar Hahn, ehem. Vorsitzender der Reaktorsicherheitskommission; ehem. Geschäftsführer der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit. Martin Herzog, Redakteur beim Westdeutschen Rundfunk in Köln.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Whistleblowing im nuklear-industriellen Komplex von Deiseroth,  Dieter, Falter,  Annegret
Der 1959 errichtete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat nach der Verfahrensreform von 1998 erheblichen Einfluss auf die Rechtspraxis in den mittlerweile 47 Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gewonnen. Beschränkte sich die Wahrnehmung des EGMR über vier Jahrzehnte hinweg im Wesentlichen auf die Fachkreise des Menschenrechtsschutzes und der Strafrechtspflege, so gelangte der „Neue Gerichtshof“ rasch zu Beachtung in der allgemeinen Öffentlichkeit. Bereits zehn Jahre nach der Verfahrensreform hatte der Gerichtshof Ende 2008 seine 10.000ste Entscheidung getroffen. Hierzu beigetragen hat neben dem erleichterten Zugang zum Gerichtshof die Umgestaltung Europas nach den politischen Umbrüchen in Mittel- und Osteuropa ab 1989. Diese Umbrüche haben die Zahlen der Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der vor den EGMR gebrachten Fälle deutlich ansteigen lassen.°°Die Rechtsprechung des EGMR ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten. Die Art und Weise der Beachtung allerdings unterscheidet sich. Mit Wirkungen des EGMR auf die Rechtsordnungen in Deutschland und Polen befasste sich ein deutsch-polnisches Kolloquium, das im April 2010 mit finanzieller Förderung der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung und der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Die folgende Auswahl von Beiträgen stellt aktuelle Erkenntnisse aus den Teilgebieten des öffentlichen und privaten Rechts zusammen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Whistleblowing im nuklear-industriellen Komplex von Deiseroth,  Dieter, Falter,  Annegret
Dr. Rainer Moormann arbeitete 35 Jahre in der Kernforschungsanlage (KFA), dem heutigen Forschungszentrum, in Jülich. Zu seinen wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkten zählte über lange Zeit die Sicherheit von Kugelhaufen- oder Hochtemperatur-Reaktoren (HTR). Ein Versuchsreaktor dieses Typs (AVR) mit einer Kapazität von 15 Megawatt war in Jülich bis 1988 in Betrieb. Er wurde mit in Graphitkugeln eingeschlossenem Brennstoff betrieben und mit Helium-Gas gekühlt.  Hochtemperatur-Reaktoren werden von interessierten Kreisen in der Fachwelt, in der Wirtschaft und in der Politik bis heute dafür gerühmt, dass sie „inhärent sicher“ seien: Bei ihnen bestehe nicht das Risiko einer Kernschmelze. Nukleare Katastrophen seien also nicht zu befürchten. Mit diesem Argument wird seit längerem der Export des Reaktortyps auch in Länder mit niedrigeren Sicherheitsstandards betrieben. Dr. Moormann ist in seinen Untersuchungen demgegenüber zu dem Schluss gelangt, dass mit der Kugelhaufen-HTR-Technologie andere, nicht minder bedrohliche Störfallmöglichkeiten und Risiken mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt verbunden sind. Seine Hinweise begründen zudem den Verdacht, dass wesentliche Umstände und Folgen eines Störfalls 1978 im Reaktor Jülich bisher verschleiert worden sind. Dr. Moormanns Whistleblowing und seine Orientierung am Gemeinwohl sind beispielhaft für verantwortliches wissenschaftliches Handeln. Darum erhält er den Whistleblowerpreis 2011.  Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW). Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Mitglied der Whistleblowerpreis-Jury. Dipl.-Pol. Annegret Falter, Journalistin, Mitglied der Whistleblowerpreis-Jury. Dipl.-Physiker Lothar Hahn, ehem. Vorsitzender der Reaktorsicherheitskommission; ehem. Geschäftsführer der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit. Martin Herzog, Redakteur beim Westdeutschen Rundfunk in Köln.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Whistleblowing im nuklear-industriellen Komplex von Deiseroth,  Dieter, Falter,  Annegret
Der 1959 errichtete Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat nach der Verfahrensreform von 1998 erheblichen Einfluss auf die Rechtspraxis in den mittlerweile 47 Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention gewonnen. Beschränkte sich die Wahrnehmung des EGMR über vier Jahrzehnte hinweg im Wesentlichen auf die Fachkreise des Menschenrechtsschutzes und der Strafrechtspflege, so gelangte der „Neue Gerichtshof“ rasch zu Beachtung in der allgemeinen Öffentlichkeit. Bereits zehn Jahre nach der Verfahrensreform hatte der Gerichtshof Ende 2008 seine 10.000ste Entscheidung getroffen. Hierzu beigetragen hat neben dem erleichterten Zugang zum Gerichtshof die Umgestaltung Europas nach den politischen Umbrüchen in Mittel- und Osteuropa ab 1989. Diese Umbrüche haben die Zahlen der Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der vor den EGMR gebrachten Fälle deutlich ansteigen lassen.°°Die Rechtsprechung des EGMR ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten. Die Art und Weise der Beachtung allerdings unterscheidet sich. Mit Wirkungen des EGMR auf die Rechtsordnungen in Deutschland und Polen befasste sich ein deutsch-polnisches Kolloquium, das im April 2010 mit finanzieller Förderung der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung und der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg stattfand. Die folgende Auswahl von Beiträgen stellt aktuelle Erkenntnisse aus den Teilgebieten des öffentlichen und privaten Rechts zusammen.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Whistleblowing im nuklear-industriellen Komplex von Deiseroth,  Dieter, Falter,  Annegret
Dr. Rainer Moormann arbeitete 35 Jahre in der Kernforschungsanlage (KFA), dem heutigen Forschungszentrum, in Jülich. Zu seinen wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkten zählte über lange Zeit die Sicherheit von Kugelhaufen- oder Hochtemperatur-Reaktoren (HTR). Ein Versuchsreaktor dieses Typs (AVR) mit einer Kapazität von 15 Megawatt war in Jülich bis 1988 in Betrieb. Er wurde mit in Graphitkugeln eingeschlossenem Brennstoff betrieben und mit Helium-Gas gekühlt.  Hochtemperatur-Reaktoren werden von interessierten Kreisen in der Fachwelt, in der Wirtschaft und in der Politik bis heute dafür gerühmt, dass sie „inhärent sicher“ seien: Bei ihnen bestehe nicht das Risiko einer Kernschmelze. Nukleare Katastrophen seien also nicht zu befürchten. Mit diesem Argument wird seit längerem der Export des Reaktortyps auch in Länder mit niedrigeren Sicherheitsstandards betrieben. Dr. Moormann ist in seinen Untersuchungen demgegenüber zu dem Schluss gelangt, dass mit der Kugelhaufen-HTR-Technologie andere, nicht minder bedrohliche Störfallmöglichkeiten und Risiken mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt verbunden sind. Seine Hinweise begründen zudem den Verdacht, dass wesentliche Umstände und Folgen eines Störfalls 1978 im Reaktor Jülich bisher verschleiert worden sind. Dr. Moormanns Whistleblowing und seine Orientierung am Gemeinwohl sind beispielhaft für verantwortliches wissenschaftliches Handeln. Darum erhält er den Whistleblowerpreis 2011.  Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW). Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Mitglied der Whistleblowerpreis-Jury. Dipl.-Pol. Annegret Falter, Journalistin, Mitglied der Whistleblowerpreis-Jury. Dipl.-Physiker Lothar Hahn, ehem. Vorsitzender der Reaktorsicherheitskommission; ehem. Geschäftsführer der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit. Martin Herzog, Redakteur beim Westdeutschen Rundfunk in Köln.
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