Die Suspektperioden des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015

Die Suspektperioden des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015 von Gremme,  Charlotte
Das gemeinhin als negativ gewertete Phänomen des insolvenzrechtlichen forum shoppings ist ein seit Jahrzenten bekanntes und viel diskutiertes Thema. Seit 2012 hat sich auch der Europäische Gesetzgeber im Rahmen der Reform des internationalen Insolvenzrechts erneut dieser Thematik angenommen und 2015 eine Neuregelung präsentiert. Ob diese lang erwartete Neuregelung den hohen Erwartungen gerecht wird und eine angemessene, effektive und eindeutige Lösung für den Umgang mit insolvenzrechtlichem forum shopping schafft, wird im Rahmen dieser Arbeit diskutiert. Sie bietet eine Normauslegung, die den historischen Hintergrund berücksichtigt, diverse international diskutierte Deutungsmöglichkeiten einbezieht und einen europarechtlichen Kontext schafft. Der bewertende Teil setzt sich kritisch mit der finalen Ausgestaltung der Neuregelung auseinander und enthält einen Appell zur Anpassung einiger Passagen. Das Werk richtet sich sowohl an Praktiker, denen konkrete Hinweise zur Normanwendung an die Hand gereicht werden, als auch an die Wissenschaft, indem ein neuer und umfassender Beitrag zur Diskussion des Umgangs mit insolvenzrechtlichem forum shopping, mit besonderem Blick auf die Rolle des europäischen Gesetzgebers geleistet wird.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die Bindung des Insolvenzverwalters

Die Bindung des Insolvenzverwalters von Edingloh,  Kathrin
Kommt es zur Insolvenz, wird der Insolvenzverwalter bei der Übernahme seines Amtes nicht selten auf Verträge treffen, für die noch vor Verfahrenseröffnung eine Schiedsvereinbarung getroffen wurde. Für ihn stellt sich dann die relevante Frage, ob er an eine solche Schiedsvereinbarung gebunden ist. Eine ausdrückliche Antwort hierauf findet sich in den einschlägigen nationalen Regelwerken nicht. Für die herrschende Meinung ist die Frage der Bindung des Insolvenzverwalters an vorinsolvenzliche Schiedsvereinbarungen gleichwohl bereits seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1957 beantwortet. Die generelle These, dass der Insolvenzverwalter die bei Verfahrenseröffnung bestehende Rechtslage und damit auch Schiedsvereinbarungen des Schuldners grundsätzlich hinnehmen muss, ist in jüngerer Zeit jedoch in Frage gestellt worden. Dies und die praktische Relevanz der Bindungsfrage, die immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen ist und sich angesichts der steigenden Anzahl von Insolvenzen und der zunehmenden Beliebtheit der Schiedsgerichtsbarkeit auch zukünftig noch stellen wird, geben Anlass, das Dogma einer weitgehenden Bindung kritisch zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. Dies ist das Anliegen dieser Arbeit, die sich damit einer zentralen Frage an der Schnittstelle von Insolvenz- und Schiedsverfahrensrecht verschrieben hat.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Pre-Packaged Deals

Pre-Packaged Deals von Bothe,  Jasper
„Pre-Packaged Deals“ sind in der internationalen Restrukturierungspraxis wie auch in der wissenschaftlichen Diskussion zurzeit häufig Thema. Die vorgeplanten, vorzeitigen Unternehmensverkäufe in der Insolvenz, die sich hinter diesem Begriff verbergen, gelten vielen als prinzipiell effizienteres Mittel zur Erreichung des Zwecks eines Insolvenzverfahrens. Zahlreiche Länder haben vor diesem Hintergrund in der jüngeren Zeit entsprechende Instrumente in ihren Rechtsordnungen implementiert. Die Blaupause dafür lieferte oftmals das englische Recht, das solche Pre-Packs schon seit Längerem als ein „Produkt“ im Wettbewerb der Insolvenzrechte mit Erfolg anbietet. In England gab und gibt es jedoch auch einige Kritiker, nach denen sie strukturell zu Lasten der „schwächeren“ Insolvenzgläubiger gehen. Der englische Gesetzgeber hat sich mit diesem Vorwurf anhand von umfassenden, auch empirischen Untersuchungen eingehend auseinandergesetzt. Seine Befunde bewegten ihn dazu, die Regulierung von Pre-Packs zu reformieren. Dabei setzte er auch Mechanismen ein, die gerade aus der Perspektive des deutschen Rechts neuartig sind. Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund die einschlägigen Regelungen der beiden Rechtsordnungen. Sie legt offen, wo (entgegen bisheriger Annahmen) vergleichbarer Spielraum für Pre-Packs besteht, und wo nicht. An den entscheidenden Stellen bezieht sie auch rechtspolitisch Position. Die Untersuchung zeigt insoweit nicht nur mögliche Reformansätze auf, sondern „warnt“ teilweise auch vor der unbesehenen Übernahme englischer Regelungen. Dabei berücksichtigt sie insbesondere auch, wie diese (neuen) Vorgaben in der Praxis wirken. Im Zuge des Vergleichs wird ferner zu zahlreichen praxisrelevanten Fragen zur Rechtslage in Deutschland Stellung genommen. So verhält sich die Arbeit etwa zu der weiterhin bestehenden Problematik der (Un-)Möglichkeit des Unternehmensverkaufs im Eröffnungsverfahren und legt insoweit auch Vorschläge für die Konkretisierung der hergebrachten Kriterien vor. Der Verkauf vor dem Berichtstermin im eröffneten Verfahren wird ebenfalls beleuchtet, wobei vor allem bislang eher verschwiegene Einfluss- und Informationsmöglichkeiten der Gläubigerseite (bei einer Veräußerung an „Insider“) im Fokus stehen.
Aktualisiert: 2020-11-30
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Einziehung, Abfindung und Haftung im Rahmen von §34 GmbHG

Einziehung, Abfindung und Haftung im Rahmen von §34 GmbHG von Quante,  Barbara
Mit wegweisenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof das Instrument der GmbH-rechtlichen Anteilseinziehung in den vergangenen Jahren in neues Fahrwasser gehoben. Das Werk führt den Leser an die aktuellen rechtlichen Grundlagen von Anteilseinziehung, Abfindung und damit verbundener Haftung heran, weist ihm den Weg durch die insofern maßgeblich bestehenden Diskussionsfelder und gibt ihm schließlich konkrete Hinweise für die Praxis an die Hand. Dabei wird der Fokus in Ergänzung und Weiterführung der bisherigen Literatur auf insolvenzrechtliche Zusammenhänge gelegt. Taugt eine Einziehung überhaupt als Instrument der Krisenprävention und/oder -bewältigung in der GmbH und ist sie möglicherweise sogar Mittel der Wahl im Rahmen eines Insolvenzplans? Wie ist eine Einziehungsabfindung im Fall einer späteren GmbH-Insolvenz insolvenzrechtlich zu qualifizieren – kann ein nach Einziehung ausgeschiedener Gesellschafter seinen Abfindungsanspruch überhaupt zur Insolvenztabelle anmelden? Schließlich: Wie ist die vom Bundesgerichtshof jüngst entwickelte persönliche Ausfallhaftung der verbliebenen Gesellschafter für die Einziehungsabfindung einzuordnen und welche Rolle spielen insolvenzrechtliche Überlegungen hier? Einziehungsklauseln spielen bei GmbHs mit mehreren Gesellschaftern immer wieder eine entscheidende Rolle bei der Satzungsgestaltung. Nicht selten sind sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tragweite im Einziehungsfall Gegenstand hoch kontroverser Verhandlungen oder nachgelagerter Streitigkeiten. Denn so einfach und spartanisch die auf nur eine Norm beschränkte gesetzliche Regelung auch daher kommen mag, der Teufel steckt wie so häufig im Detail. In Krise und Insolvenz der GmbH werden die Prinzipien, auf denen Einziehung, Abfindung und Haftung beruhen, in besonderem Maße auf die Probe gestellt. Die Arbeit zeigt, ob und wie sie auch und gerade hier zu schlüssigen und rechtssicheren Ergebnissen führen können. Dabei schöpft die Autorin auch aus ihrer mehrjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin in einer international führenden Wirtschaftskanzlei, wo sie u. a. an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Insolvenzrecht tätig war.
Aktualisiert: 2020-11-30
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Das Zahlungsverbot und die Ersatzpflicht nach § 64 Satz 1 GmbHG

Das Zahlungsverbot und die Ersatzpflicht nach § 64 Satz 1 GmbHG von Otte,  Nicolas
Zwischen Insolvenzreife und Insolvenzeröffnung bleibt dem Schuldner genügend Zeit, einzelne Gläubiger bevorzugt zu befriedigen. Sollte diese Befriedigung jedoch durch eine insolvente GmbH erfolgen, ordnet § 64 S. 1 GmbHG die Ersatzpflicht des Geschäftsführers in Höhe der masseschmälernden Zahlung an. In der Praxis ist diese Anspruchsgrundlage eine der effektivsten Waffen des Insolvenzverwalters zur Masseauffüllung und damit zur Verbesserung der Insolvenzquote. Wohl auch in Anbetracht dieser hohen Praxisrelevanz ist § 64 S. 1 GmbHG seit Jahrzehnten Gegenstand vertiefter wissenschaftlicher Diskussionen, die die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berücksichtigung etwaiger Gegenleistungen noch intensivierte. Die Ausführungen des BGH ließen aber viele Fragen offen und erhöhten somit kaum die Rechtssicherheit im Umgang mit § 64 S. 1 GmbHG. Darum verschreibt sich diese Arbeit einer auf § 64 S. 1 GmbHG fokussierten Untersuchung und der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption. Neben zur Auslegung relevanten Grundfragen wie Normzweck und Historie analysiert der Autor vor allem bislang vernachlässigte Querbezüge zu den Kapitalerhaltungs- und Insolvenzanfechtungsnormen. Mithilfe der daraus gewonnenen Erkenntnisse entwirft die Arbeit ein an Konnexitätsmerkmalen ausgerichtetes Konzept zur Berücksichtigung von Gegenleistungen, um das vom BGH eingeführte unbestimmte Kriterium des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Vermögensabfluss und -zufluss zu konkretisieren. Die Untersuchung betrachtet den Zahlungsbegriff aber auch jenseits dieser Problemstellung ganz grundsätzlich, beispielsweise im Hinblick auf eine möglichst präzise Definition dieses Tatbestandsmerkmals oder die Subsumtion unterschiedlicher Vermögensverschiebungen unter den Zahlungsbegriff? Schließlich finden auch Fragen nach der zeitlichen Anwendung von § 64 S. 1 GmbHG und möglichen Haftungsadressaten neben dem Geschäftsführer Berücksichtigung. Bei all dem bezieht der Autor stets die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zu dieser Thematik mit ein.
Aktualisiert: 2020-06-30
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Die Attraktivgerichtsstände des europäischen Insolvenzrechts

Die Attraktivgerichtsstände des europäischen Insolvenzrechts von Bramkamp,  Daniela U.J.
Artikel 6 EuInsVO (neue Fassung) widmet sich einem Dauerbrenner im europäischen internationalen Zivilverfahrensrecht: der Zuständigkeit für insolvenzbezogene Annexverfahren. Insolvenzbezogene Annexverfahren sind im Ausgangspunkt klassische kontradiktorische Einzelverfahren, welche sich indessen von „ganz gewöhnlichen“ Zivilprozessen durch ihre besondere Nähe zum Insolvenzverfahren abheben. Klassisches Beispiel sind Insolvenzanfechtungsklagen. Schon früh hat der Europäische Gerichtshof die Weichen dafür gestellt, insolvenzbezogene Annexverfahren – trotz ihres grundsätzlichen Charakters als Zivilprozess – nicht den allgemeinen europäischen internationalen Zuständigkeits-, Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln für Zivil- und Handelssachen (heute zu finden in der Brüssel-Ia-VO) zu unterstellen, sondern – wegen ihres besonderen Insolvenzbezugs – den speziellen Regelungen für Insolvenzverfahren. Noch unter der alten Fassung der EuInsVO entwickelte der Europäische Gerichtshof sodann für insolvenzbezogene Annexverfahren einen ungeschriebenen Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Insolvenzverfahrens. Bei Neufassung der EuInsVO hat der Verordnungsgeber diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufgegriffen – und ist noch darüber hinausgegangen. Die EuInsVO wartet nun nicht nur mit einem, sondern gleich drei Attraktivgerichtsständen auf: dem vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Insolvenzverfahrens für „reine“ insolvenzbezogene Annexverfahren (Artikel 6 Absatz 1 EuInsVO) sowie dem Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Beklagtenwohnsitzes und dem Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Streitgenossen für zusammenhängende insolvenzbezogene Annex- und Zivilklagen (Artikel 6 Absätze 2 und 3 EuInsVO). Anliegen dieses Werks ist es, die Reichweite der in Artikel 6 EuInsVO niedergelegten Attraktivgerichtsstände zu konturieren. Unter besonderer Berücksichtigung des rechtsgeschichtlichen Umfelds und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird zunächst der Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Insolvenzverfahrens untersucht. Als (übergeordneter) Dreh- und Angelpunkt gilt es, insolvenzbezogene Annexverfahren von normalen, wenn auch insolvenznahen, Zivilprozessen zu scheiden und damit die Anwendungsbereiche der EuInsVO und der Brüssel-Ia-VO abzustecken. Schwierigkeiten bereitet dem Rechtsanwender hierbei insbesondere die von dem Europäischen Gerichtshof geprägte wertungsoffene Legaldefinition von insolvenzbezogenen Annexverfahren als „Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen“. Das Werk gibt dem Rechtsanwender ein Prüfungsschema an die Hand, mithilfe dessen insolvenzbezogene Annexverfahren identifiziert werden können, wie sodann anhand ausgewählter Einzelverfahren des deutschen Rechts demonstriert wird. Subsumiert werden etwa (Insolvenztabellen-)Feststellungsstreitigkeiten, Aus- und Absonderungsklagen, Verwalterhaftungsklagen und Haftungsklagen gegen Vertretungsorgane von Kapitalgesellschaften wegen Pflichtverletzungen im insolvenznahen Stadium. Im Anschluss werden die neuen Attraktivgerichtsstände für zusammenhängende insolvenzbezogene Annex- und Zivilklagen im Mitgliedstaat des Beklagtenwohnsitzes und im Mitgliedstaat des Streitgenossen in den Blick genommen, ihre Voraussetzungen und Rechtsfolgen ermittelt. Das Werk schließt mit einer Beleuchtung zweier Folgefragen: Rechthängigkeitskonkurrenz und Drittstaatenproblematik.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Die kalte Zwangsverwaltung

Die kalte Zwangsverwaltung von Fleisch,  Johann-Friedrich
Nicht wegzudenken aus der Immobilienverwertung im Insolvenzverfahren - die kalte Zwangsverwaltung. Diese von der Praxis entwickelte Verwertungsform basiert auf privatrechtlichen Vereinbarungen, aufgrund derer Immobilienerträge vom Insolvenzverwalter an Grundpfandgläubiger ausgekehrt werden. Insolvenzverwalter und Gläubiger vermeiden damit eine reguläre Zwangsverwaltung nach dem ZVG. Denn die vom Gesetzgeber vorgesehene Zwangsverwaltung nach dem ZVG bringt für beide Seiten Nachteile mit sich (v.a. Gebühren, Organisationsaufwand, administrative Beschränkungen, Zeitverlust). Das von der Praxis geschaffene Alternativinstrument „kalte Zwangsverwaltung“ vermeidet die Nachteile, doch sie wirft auch vielfältige Fragestellungen auf – rechtlich und wirtschaftlich. Dogmatisch fundiert und praxisorientiert beantwortet das vorliegende Werk umfassend Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit der kalten Zwangsverwaltung – und zu ihrer vertraglichen und organisatorischen Umsetzung. Dabei wird auf Modelle und Klauseln zum Ausgleich unterschiedlicher wirtschaftlicher Interessen ebenso eingegangen wie auf steuerrechtliche Fragen und vergütungsrechtliche Themen. Auch die zunehmend relevante kalte Zwangsverwaltung von Schiffen findet in einem eigenen Kapitel Beachtung. Das Werk richtet sich damit nicht nur an die insolvenzrechtliche Forschung, sondern auch an Insolvenzverwalter und Praktiker aus dem Kredit-, Immobilien- und Schiffsbereich.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Die Haftung der GmbH und ihres Geschäftsführers in der Eigenverwaltung

Die Haftung der GmbH und ihres Geschäftsführers in der Eigenverwaltung von Cadmus,  Ferdinand
In der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO übernimmt der Schuldner weitgehend die Aufgaben des Insolvenzverwalters. Gesetzlich nicht geregelt und weitgehend ungeklärt ist dabei die Frage, welche Haftung dieser großen Rechtsmacht des Schuldners gegenübersteht. Im Regelinsolvenzverfahren ist die Haftung des Insolvenzverwalters in den §§ 60, 61 InsO ausdrücklich geregelt. Der Autor stellt sich die Frage, ob der Schuldner in der Eigenverwaltung ebenfalls nach §§ 60, 61 InsO (analog) haftet. In der Konstellation einer GmbH als Schuldnerin stellt sich zudem die Frage, welches Rechtssubjekt überhaupt Anspruchsgegner solcher Ansprüche wäre – die GmbH oder ihr Geschäftsführer? Bei der Gesellschaft als eigenverwaltende Schuldnerin ist bereits fraglich, ob ihre Haftung eine sinnvolle Rechtsfolge der Verletzung insolvenzspezifischer Pflichten ist. Denn im Gegensatz zur Haftung des Insolvenzverwalters existiert bei der Haftung der insolventen Gesellschaft keine zusätzliche Haftungsmasse. Ob andererseits der Geschäftsführer der insolvenzrechtlichen Haftung nach §§ 60, 61 InsO unterliegt, erscheint im Hinblick auf das gesellschaftsrechtliche Haftungsregime nach §§ 43 Abs. 1, 64 Satz 1 GmbHG fraglich. Mit diesen und weiteren Fragen setzt sich der Autor – insbesondere vor dem Hintergrund der Änderungen durch das ESUG – auseinander.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit von Brahmstaedt,  Robert
Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit ist für das Insolvenzrecht von zentraler Bedeutung. Die Zahlungsunfähigkeit ist der mit Abstand wichtigste Eröffnungsgrund für Insolvenzverfahren. Zudem spielt das Tatbestandsmerkmal der Zahlungsunfähigkeit sowohl bei der Anfechtung von insolvenznahen Rechtshandlungen als auch in anderen Normen außerhalb der Insolvenzordnung, die dem Schutz der Insolvenzmasse gegen schmälernde Verfügungen dienen (z.B. § 64 GmbHG, §§ 92 f. AktG, §§ 283 ff. StGB), eine große Rolle. Das richtige Verständnis des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit ist damit für jeden Insolvenzpraktiker von Bedeutung. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren in mehreren grundlegenden Entscheidungen versucht, dem Begriff der Zahlungsunfähigkeit Kontur zu verleihen, jedoch nicht ohne neue Fragen aufzuwerfen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie die Zahlungsunfähigkeit in den verschiedenen Stadien der Insolvenz (Krise – Antragsverfahren – eröffnetes Verfahren) festgestellt werden kann. Betriebswirtschaftliche Methoden können nicht alle Anforderungen der Rechtsprechung richtig abbilden. Ein verbindliches Verfahren zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Rechtssinne gibt es nach wie vor nicht. Diesen Problemen widmet sich der Verfasser. Der Impetus seiner Arbeit ist es einerseits, ein Beitrag zum Verständnis der Zahlungsunfähigkeit – unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung der vergangenen Jahre – zu sein. Dabei wird unter anderem der umstrittenen Frage nachgegangen, ob der Begriff der Zahlungsunfähigkeit innerhalb der Rechtsordnung einheitlich verstanden werden kann. Andererseits soll vor dem Hintergrund eines „geklärten“ Zahlungsunfähigkeitsbegriffs eine geeignete Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Rechtssinne entwickelt werden. Mit seiner Arbeit bietet der Verfasser Insolvenzpraktikern eine wertvolle Hilfestellung beim Umgang mit der Zahlungsunfähigkeit. Aus dem Inhalt: Teil 1: Einleitung Teil 2: Das normative Verständnis der Zahlungsunfähigkeit 1. Kapitel: Die Bedeutung der Zahlungsunfähigkeit 2. Kapitel: Die konstitutiven Tatbestandsmerkmale der Zahlungsunfähigkeit 3. Kapitel: Das Verständnis vom Begriff der Zahlungsunfähigkeit außerhalb der Insolvenzeröffnungsgründe Teil 3: Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit 1. Kapitel: Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ex-ante 2. Kapitel: Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit ex-post Teil 4: Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse
Aktualisiert: 2019-01-09
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Das Erbbaurecht in der Insolvenz

Das Erbbaurecht in der Insolvenz von Pfenniig,  Kristina
Entsprechend der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 ErbbauRG ist das Erbbaurecht das regelmäßig befristete, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Eine vermehrte Bestellung von Erbbaurechten hatte das durch die Wiedervereinigung notwendig gewordene Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21. September 1994 zur Folge, das die rechtliche Bereinigung der in den neuen Bundesländern vorzufindenden Trennung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum regelt. Ausgegangen wird von etwa 300.000 Regelungsfällen, aus denen sich gerade in den schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, wie der gegenwärtigen Finanzkrise, viele Insolvenzen des Erbbaurechtsberechtigten oder des Grundstückseigentümers ergeben und dem Thema „Das Erbbaurecht in der Insolvenz“ einen aktuellen und für die Praxis höchst relevanten Bezug geben. So verdeutlichen die Gerichtsentscheidungen, dass insbesondere der Heimfallanspruch nach § 2 Nr. 4 ErbbauRG sowie die Qualifizierung des Erbbaurechtszinses und des Erbbaurechtsvertrages den am Erbbaurechtsverhältnis Beteiligten im Insolvenzfall aufgrund der komplexen Struktur des Erbbaurechts Schwierigkeiten bereiten. Anhand einer Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialien, der Rechtsprechung und der Literatur wurde ein umfassendes Werk zur Lösung der jeweiligen insolvenzrechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Erbbaurecht ergeben, geschaffen, um den am Erbbaurechtsverhältnis Beteiligten die mit dem Erbbaurecht einhergehenden Risiken und Vorteile aufzuzeigen. Dabei stellen zum einen die unterschiedlichen Problemkonstellationen, die teilweise aus Gerichtsentscheidungen gewonnenen wurden, einen ständigen Bezug zur Praxis her. Zum anderen werden die sich daraus ergebenen Fragestellungen auf der Schnittstelle von Erbbau- und Insolvenzrecht rechtsdogmatisch systematisiert. Da es für die insolvenzrechtliche Qualifizierung der Inhaltsvereinbarungen nach §§ 2, 5, 27 Abs. 1 S. 2, 32 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG entscheidend auf deren Rechtswirkungen ankommt, die nicht einheitlich durch Rechtsprechung und Literatur beurteilt werden, wird unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialen hinterfragt, ob die praktizierte rechtliche Einordnung der Inhaltsvereinbarungen dogmatisch geboten ist, um anschließend die entsprechenden Folgen für den Insolvenzfall aufzuzeigen. Dabei verdeutlicht gerade die Auseinandersetzung mit den aus den Inhaltsvereinbarungen resultierenden Ansprüchen im Insolvenzfall, wie ungeklärt dieser Bereich noch ist. Angesichts der Komplexität des Erbbaurechtsverhältnisses und der Tatsache, dass das Erbbaurecht regelmäßig mit Grundpfandrechten belastet sein wird, werden neben den Interessen des Grundstückseigentümers und des Erbbauberechtigten auch stets die Interessen der dinglich am Erbbaurecht gesicherten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger berücksichtigt, weil gerade das Gegeneinander dieser Interessen vor dem Hintergrund der umstrittenen Rechtswirkungen der unterschiedlichen Inhaltsvereinbarungen in der Insolvenz der Beteiligten viele theoretische und praktische Probleme verursacht.
Aktualisiert: 2019-01-09
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