Das Allgemeine Staatsrecht – Staatsrecht der Aufklärung.

Das Allgemeine Staatsrecht – Staatsrecht der Aufklärung. von Schelp,  Robert
Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin. Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen. In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion. Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Allgemeine Staatsrecht – Staatsrecht der Aufklärung.

Das Allgemeine Staatsrecht – Staatsrecht der Aufklärung. von Schelp,  Robert
Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin. Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen. In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion. Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Allgemeine Staatsrecht – Staatsrecht der Aufklärung.

Das Allgemeine Staatsrecht – Staatsrecht der Aufklärung. von Schelp,  Robert
Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin. Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen. In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion. Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Robert Schelp befaßt sich mit Wesen und Bedeutung des staatsrechtlichen Teils des Naturrechts der Aufklärung. Dieses entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter der Bezeichnung "Jus Publicum Universale" oder "Allgemeines Staatsrecht" zu einer eigenständigen juristischen Disziplin. Vorgestellt werden im ersten Teil kurz die geistigen und historischen Entwicklungslinien des Allgemeinen Staatsrechts, eine repräsentative Auswahl seiner wichtigsten Vertreter und deren Werke sowie seine typischen Inhalte. Dazu gehören etwa die Theorie von der Entstehung der Staaten, die abstrakte Beschreibung der möglichen Regierungsformen und die Formulierung der jeweiligen Rechte und Pflichten von Staatsgewalt und Bürger. Dabei wird auch auf die für das Allgemeine Staatsrecht charakteristischen Argumentationsstränge eingegangen. In einem weiteren Hauptteil wird die Ambivalenz des Allgemeinen Staatsrechts als Wissenschaft einerseits und als normative Geltung beanspruchendes, universelles staats- bzw. verfassungsrechtliches Rechtssystem andererseits herausgearbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt in dem Anliegen, den normativen Charakter des Allgemeinen Staatsrechts, seine Rechtsqualität ausführlich darzustellen und anhand der verfügbaren Quellen zu belegen. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Verständnis der Staatsvertragsdoktrin als rechtliche, echte Rechtsansprüche und -pflichten begründende Fiktion. Daran anschließend werden die praktischen Einflußmöglichkeiten des Allgemeinen Staatsrechts sowie seine tatsächliche Bedeutung für das politische Geschehen im absolutistischen Fürstenstaat der Aufklärung aufgezeigt. Da dieser Einfluß schon in der zeitgenössischen politischen und wissenschaftlichen Diskussion keineswegs unumstritten gewesen ist, werden in einem letzten Kapitel kurz auch einige zeitgenössische Gegner des Allgemeinen Staatsrechts und deren typische Kritikpunkte vorgestellt und diskutiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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